Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.4 Ermessenserwägungen

Rz. 29 Die Frage der Bedarfsdeckung darf der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht in seine Erwägungen der Ermessensausübung einfließen lassen. Für bereits eingerichtete Einrichtungen und Dienste stünde dies im Widerspruch zum Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Auf der Stufe abstrakter Pflegesatzvereinbarungen der Verbände wären solche Erwägungen zweckwidri...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.8 Rechtsbehelfe

Rz. 67a Sofern der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtswidrig die Förderung nach § 74 verweigert, kann zunächst als formloser Rechtsbehelf die Rechtsaufsicht angerufen werden (vgl. Kunkel, ZKJ 2013 S. 228, 229). Als förmliche Rechtsbehelfe kommen bei hoheitlichem Handeln durch Verwaltungsakt der Widerspruch und die Verpflichtungsklage in Betracht. Hierbei is...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.3 Rechtsschutz

Rz. 23 Die Frage des Rechtsschutzes ist danach zu beurteilen, ob sich die Pflegeperson gegen die Versagung oder die Rücknahme und den Widerruf der Pflegeerlaubnis zur Wehr setzen will. Versagt das Jugendamt der Pflegeperson die Erteilung der Pflegeerlaubnis, so kann diese nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine Verpflichtungsklage zu den Verwaltungsgerichten erheben. Demg...mehr

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zfs 03/2020, Untersagung de... / Sachverhalt

Der Kl. wendet sich gegen die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge. Mit Urt. v. 4.7.2013, rechtskräftig seit 25.7.2013, verurteilte ihn das AG München wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Dem lag zu Grunde, dass er am 8.6.2013 mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,88 ‰ mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Mit Schreiben vom 23.9.2013...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 7. Individualausgleich versus Versicherungsgedanke

In seiner jüngeren Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich erweckt das Bundesverfassungsgericht[29] den Eindruck, als gehe es nicht mehr allein um den individuellen Ausgleich zwischen früheren Ehegatten, also zwischen zwei konkreten Personen, wie z.B. auch beim Zugewinnausgleich (§§ 1372 ff. BGB). Es tauchen mehr und mehr Begriffe aus dem Versicherungsrecht auf; in Begründun...mehr

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ZErb 03/2020, Wirksamkeit e... / 1 Gründe

1. Der im Grundbuch des im Rubrum aufgeführten Grundbesitzes als Eigentümer eingetragene Herr G. K. ist am 12.9.2016 verstorben. Herr K. errichtete am 8.4.2011 eine "Vorsorgevollmacht", in der er die Beteiligten zu 1) und 2) zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten mit jeweils alleiniger Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen der Bevollmächtigten gehörten neben der ...mehr

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AGS 03/2020, Keine Abänderu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat in dem vor dem LG geführten Verfahren 2 O 424/18 einen Schriftsatz zur Akte gereicht, mit dem er eine Drittwiderklage gegen die hiesige Beklagte erheben wollte. Diese war darauf gerichtet, die Beklagte zu verurteilen, ihm eine vollständige Datenauskunft gem. Art. 15 DS-GVO zu den bei ihr über ihn vorhandenen personenbezogenen Daten zu erteilen. Er hat des Weit...mehr

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zfs 03/2020, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [15] Die Berufung ist zulässig, obwohl der Kl. keinen bestimmten Antrag gestellt hat (§ 124a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 4 VwGO). Der Berufungsantrag ist unter Heranziehung der Berufungsgründe auszulegen und braucht nicht zwingend ausdrücklich oder förmlich gestellt werden, sondern es genügt, wenn sich der Inhalt des Berufungsantrags aus dem fristgerechten Berufungsvo...mehr

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zfs 03/2020, Messung der Da... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde des Betr. hat auf die Sachrüge hin – zumindest vorläufig – Erfolg, weil sich die Urteilsgründe als lückenhaft erweisen. Die Urteilsfeststellungen vermögen die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Nr. 132.3 BKat, d.h. Fahren bei einer länger als eine Sekunde andauer...mehr

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Gemeinnützigkeit eines Vereins

Leitsatz Ein Verein, der politisch aktiv ist, kann nicht wegen Förderung der Bildung gemeinnützig sein Sachverhalt Umstritten ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins ("Attac"), der nach seiner Satzung die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Forschung, Demokratie und Solidarität unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der Globalisierung erstrebt. Dies soll durch Auf...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.3 Haftung nur der Betriebskrankenkassen (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 20 Für nach § 173 Abs. 2 Nr. 4 geöffnete BKKen entfällt die Haftung des Arbeitgebers im Falle der Schließung völlig, denn nach der Öffnung ist ein eigenständiger allgemeiner Krankenversicherungsträger entstanden, der der Verantwortung des Arbeitgebers weitgehend entzogen ist. In diesen Fällen hatte bis zum 30.6.2008 bei Schließung (eine Auflösung ist dann nach § 152 Satz...mehr

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Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.3 Einschränkung der Genehmigung, Bedingungen und Auflagen (Abs. 3 und 4)

Rz. 4 In Abs. 3 sind 3 Voraussetzungen geregelt, unter denen die Bundesregierung die Genehmigung für den Haushaltsplan insgesamt oder auch für einzelne Ansätze versagen oder unter Bedingungen und mit Auflagen erteilen kann. Diese Voraussetzungen können alternativ oder kumulativ vorliegen. Das Vorliegen der Voraussetzungen (Verstoß gegen Recht und Gesetz, Nichtberücksichtigung...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.1 Abwicklung der Geschäfte, Abwicklungsorgan (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der Wirksamkeit der Auflösung oder der Schließung einer BKK durch die Aufsichtsbehörde endet deren rechtliche Existenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit insbesondere auch deren Rechtsfähigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber die BKK noch und hat auch bis dahin ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen. Sie wird daher zum Schließungsze...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung

Leitsatz 1. Die im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG vorzunehmende Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist anhand einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse vorzunehmen. 2. Diese Gesamtwürdigung ist als eine im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liege...mehr

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Einsatz von Fremdpersonal i... / 5 "Agile Cooperation Modell" zur Vermeidung der Risiken

Video: Modelle für den Einsatz von Fremdpersonal Video: Das Agile Cooperation Modell Die Kriterien der Rechtsprechung und die agile Arbeit in gemischten Teams machen es auf den ersten Blick schwer, Personal in gemischten Teams agil zusammenarbeiten zu lassen, ohne die schädlichen Kriterien der Rechtsprechung zu erfüllen. Dies scheint unmöglich zu sein, v. a., weil typische Schu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Zuordnung von Eigen- und Fremdkapital (Dotation)

Das Ergebnis einer Betriebsstätte bzw. des Stammhauses wird bei einer Gesamtfremdfinanzierung im erheblichen Umfang durch die Frage der Kapitalausstattung und damit korrespondierend der Frage der Zuweisung des nicht direkt unmittelbar zuordenbaren Zinsaufwands bestimmt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss eine Betriebsstätte über das zur Erfüllung ihrer Funktion notwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.4 Zeitdauer der Vertretertätigkeit

Insbesondere in der Baubranche, bei denen verantwortliche leitende Mitarbeiter häufig nur zeitlich begrenzt auf der Baustelle tätig sind, stellt sich die Frage einer Mindestanwesenheit. Hier stellt sich insbesondere die Frage der "gewöhnlichen" Vertragsausübung, der sog. "Ständigkeit". Das gewöhnliche Ausüben ist nach der Kommentierung zum OECD-MA (Nr. 33.1 zu Art. 5) eine Fr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster – Widerspruch gegen den Verteilungsplan

Rz. 12 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Az.: ... Widerspruch im Verteilungsverfahren nach § 876 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben lege ich gegen den Teilungsplan Widerspruch ein, und zwar insoweit, als in Abschnitt ..., lfd. Nr. ..., des Teilungsplanes auf den Gläubiger ein Betrag ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Widerspruch gegen Eintragungsanordnung (Absatz 1)

2.1 Allgemeines Rz. 2 Absatz 1 Satz 1 räumt dem Schuldner ein Widerspruchsrecht erst dann ein, wenn der Gerichtsvollzieher die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO erlassen hat (LG Wuppertal, Beschluss v. 5. 4.2017, 16 T 130/17 – Juris). Erst dann besteht ein Rechtsschutzbedürfnis den Schuldner vor unberechtigter Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zu schützen. Der Widers...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gegenstand des Widerspruchs

Rz. 5 Der Widerspruch richtet sich gegen den Teilungsplan selbst, d. h. angegriffen wird die Berechtigung anderer Beteiligter (Pfandrechts-) Gläubiger hinsichtlich des ihnen zugeteilten Betrages, des Ranges bzw. des Bestandes ihrer Forderung. Es wird demnach das sachliche Zuteilungsrecht eines formell ordnungsgemäß berücksichtigten Beteiligten bestritten. Zulässig ist auch d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahrensgang

Rz. 6 Erhebt kein Berechtigter Widerspruch, so wird der Teilungsplan ausgeführt (Satz 1). Insoweit hat das Gericht die Hinterlegungsstelle schriftlich anzuweisen, dass der hinterlegte Betrag nach Maßgabe des Teilungsplans auszuzahlen ist. Für noch nicht befriedigungsberechtigte Gläubiger – §§ 720a Abs. 2, 845 Abs. 2, 930 Abs. 2 ZPO, Pfändung (§ 829 ZPO) ohne Überweisung (§ 8...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Widerspruchseinlegung

Rz. 2 Der Widerspruch steht allen am Verfahren beteiligten (Pfandrechts-) Gläubiger zu, die ein Recht auf Befriedigung aus dem Erlös haben, aber nach dem Teilungsplan ganz oder z. T. durch einen anderen Beteiligten verdrängt werden (BGH, Beschluss v. 28.1.2016, IX ZR 86/14 – Juris; BGH, NJW 2002, 1578; BGH, WM 1981, 693 m. w. N.). Hierunter fallen auch Rückgewährberechtigte,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Verfahren

Rz. 6 Das Gericht entscheidet durch Beschluss (§ 764 Abs. 3 ZPO). Funktionell zuständig für die Entscheidung ist der Rechtspfleger, da es sich bei der Entscheidung über den Widerspruch – anders als bei der Führung des Schuldnerverzeichnisses selbst – um ein gerichtliches Verfahren der Zwangsvollstreckung nach Buch 8 im Sinne von § 20 Nr. 17 RpflG handelt (BT-Drucks. 16/10069...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Folgen der Säumnis

Rz. 2 Erscheint ein Gläubiger im Verhandlungstermin nicht oder widerspricht er nicht rechtzeitig, wird er so behandelt, als stimme er dem Verteilungsplan zu (Abs. 1). Diese Vermutung gilt nicht nur für den im Termin nicht erschienenen Gläubiger, sondern auch für den, der zwar erschienen ist, aber keine Erklärung zum Verteilungsplan abgegeben hat (MünchKomm/ZPO-Eickmann, § 87...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 882 Verfahren nach dem Urteil

Rz. 1 Die Gestaltungswirkung des dem Widerspruch stattgebenden Urteils tritt erst mit Rechtskraft ein. Deshalb kann auch erst nach Rechtskraft die praktische Umsetzung des Urteils im Verteilungsverfahren erfolgen. Enthält das Urteil im Tenor bereits einen neuen Verteilungsplan, so ordnet der Rechtspfleger nur an, dass die Hinterlegungsstelle entsprechend dieses Plans auszuza...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 880 Inhalt des Urteils

Rz. 1 Die Bestimmung nimmt Einfluss auf den Tenor des Urteils, durch das über einen erhobenen Widerspruch im Verteilungsverfahren entschieden wird. Da die allgemeinen Grundsätze bei der besonderen prozessualen Gestaltungsklage nicht passen, ist diese Regelung auch angezeigt. Lediglich die Abweisung der Klage bereitet keine Probleme. Folgende Möglichkeiten sind vorgesehen: Rz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Regelung bezweckt die Gewährung einer selbständigen vorläufigen Sicherungsmaßregel bei der Verurteilung zur Abgabe von Willenserklärungen zum Zwecke der Eintragung in das Grundbuch oder ein sonstiges Register. Die Regelung erscheint auch notwendig, weil zwischen dem Erlass und der Rechtskraft eines Urteils (§ 894 ZPO setzt die Rechtskraft voraus) regelmäßig eine ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Frist

Rz. 4 Der Schuldner hat den Widerspruch binnen 2 Wochen zu erheben. Die Frist ist keine Notfrist. Wiedereinsetzung ist nicht möglich. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung (vgl. § 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO) d. h. mit deren Zustellung an den Schuldner (vgl. AG Leipzig DGVZ 2019, 128) und berechnet sich nach § 222 ZPO. Während dieser Frist hat der Schuldn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kein materieller Rechtsverlust

Rz. 12 Hat der Gläubiger den Widerspruch unterlassen und auch keine Widerspruchsklage erhoben bzw. ist diese unzulässig (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.9.2015, 1 U 10/15 – Juris) , kann er die Ausführung des Teilungsplans nicht aufhalten. Ein dem Gläubiger (u. U.) zustehendes materielle Recht geht allerdings nicht verloren. Er kann es nur nicht im Verteilungsverfahren...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Normzweck

Rz. 2 Das von Amts wegen durchzuführende Verteilungsverfahren dient dazu, die Berechtigung und das Rangverhältnis der Pfändungsgläubiger verbindlich zu klären und damit die Auszahlung des hinterlegten Betrags nach Maßgabe des Rangverhältnisses zu ermöglichen (OLG Karlsruhe, InVo 2007, 79). Hierzu ist die Aufstellung eines Teilungsplans (§ 874 ZPO) durch das Vollstreckungsger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Fehlerhafte Eintragung (Absatz 4)

Rz. 10 Der Schuldner kann gegen eine aus seiner Sicht fehlerhafte Eintragung durch Widerspruch nach § 882d Abs. 1 Satz 1 ZPO vorgehen. Mit dem Widerspruch kann er sowohl das Fehlen eines Eintragungsgrundes als auch Fehler des Inhalts der Eintragung rügen. Ist eine Eintragung zwar ursprünglich zu Recht erfolgt, der Eintragungsgrund aber später weggefallen, kann der Schuldner ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Schuldnerwiderspruch bei Sofortabnahme (Abs. 2)

Rz. 11 Der Schuldner hat aufgrund der fehlenden Vorbereitungszeit gem. Abs. 2 das Recht, der Sofortabnahme zu widersprechen. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Dies entspricht der Regelung in § 900 Abs. 2 Satz 2 ZPO a. F. in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung. Der Widerspruch ist als wesentlicher Vorgang nach § 762 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu protokollieren. Das Wide...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Absatz 1 Satz 1 räumt dem Schuldner ein Widerspruchsrecht erst dann ein, wenn der Gerichtsvollzieher die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO erlassen hat (LG Wuppertal, Beschluss v. 5. 4.2017, 16 T 130/17 – Juris). Erst dann besteht ein Rechtsschutzbedürfnis den Schuldner vor unberechtigter Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zu schützen. Der Widerspruch als ein b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Einstweilige Anordnung (Absatz 2)

Rz. 10 Gemäß Abs. 1 Satz 2 entfaltet der Widerspruch des Schuldners keine aufschiebende Wirkung und hemmt daher nicht die Vollziehung der Eintragung. Gemäß Abs. 2 Satz 1 kann der Schuldner beim zuständigen Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 2 ZPO) das einstweilige Unterbleiben der Eintragung beantragen. Durch die Vorlage der einstweiligen Anordnung kann der Schuldner beim zen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Befristetes Widerspruchsrecht bei Abnahme der Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners (Abs. 2)

Rz. 2 Eine Abnahme in der Wohnung des Schuldners ist möglich (Abs. 2) und kann sinnvoll sein, etwa um bei Schuldnern mit ungeordneten Lebensverhältnissen sicherzustellen, dass sie die nötigen Unterlagen zur Hand haben (vgl. BT-Drucks. 16/10069 S. 26), oder wenn der Schuldner infolge Erkrankung am Erscheinen in den Geschäftsräumen des GV verhindert ist (vgl LG Nürnberg-Fürth,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 8 Der Gläubiger hat bei dem Grundbuchamt einen Antrag auf Eintragung der Vormerkung oder des Widerspruchs einzureichen (Zöller/Seibel, § 895 Rn. 1). Dem Antrag ist der Titel sowie der Nachweis der vorläufigen Vollstreckbarkeit (Erbringung einer zumeist auferlegten Sicherheitsleistung, § 709 ZPO) beizufügen. Der Klausel oder Zustellung bedarf der Titel ebenso wenig wie im...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Wirkung

Rz. 5 Das Grundbuchamt wird bei der Eintragung der Vormerkung bzw. des Widerspruchs nicht als Vollstreckungsorgan tätig (BayObLG, NJW-RR 1997, 1445 = Rpfleger 1997, 525; a. A. KG, Rpfleger 1981, 22/23). Die Eintragung gehört jedoch zu den Vollstreckungswirkungen des Urteils im weiteren Sinn (BayObLG, NJW-RR 1997, 1445 = Rpfleger 1997, 525). Diese Vollstreckungswirkungen könn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Widerspruchsgründe

Rz. 3 Unberechtigt ist eine Eintragung dann, wenn kein Eintragungsgrund vorliegt, wenn der Inhalt der Eintragung falsch ist, etwa in Bezug auf die Identifikationsmerkmale des Schuldners (BT-Drucks. 16/10069 S. 39).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Begründetheit der Widerspruchsklage

Rz. 6 Die Klage kann nur auf Fakten gestützt werden, die zum Schluss des Verteilungstermins bereits vorgelegen haben, sodass nachträglich eingetretene Tatsachen oder Ereignisse nicht mehr zu berücksichtigen sind (BGH, NJW 1991, 1063). Rz. 7 Die Widerspruchsklage ist begründet, wenn der Kläger beweist, dass er gegenüber dem Beklagten ein besseres Recht als im Teilungsplan fest...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 24 Gegen die Zurückweisung des Antrages steht dem Gläubiger die Erinnerung nach § 766 ZPO zu. Ein besonderer Rechtsbehelf zugunsten des Schuldners, wie der bisher in § 900 Abs. 4 ZPO a. F. vorgesehene Widerspruch, wird abgeschafft. Bestreitet der Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Zulässigkeit der Widerspruchsklage – Frist

Rz. 3 Gemäß § 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO muss der Widersprechende ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb der gesetzlichen (und gem. § 224 Abs. 2 ZPO nicht verlängerbaren) Monatsfrist, wird die Ausführung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Der Verteilungsplan bereitet die gerichtliche Entscheidung über die Verteilung vor. Er ist Grundlage der Verhandlungen im Verteilungstermin und hat daher nur vorläufigen Charakter. Er kann durch den Widerspruch und/oder auch eine Einigung der Beteiligten ganz oder teilweise abgeändert werden. Die Norm regelt den Zeitpunkt der Anfertigung und den Inhalt des Verteilungsp...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 3 Der Titel muss vorläufig vollstreckbar sein (§§ 708, 709 ZPO). Der Schuldner muss zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden sein, aufgrund derer eine Eintragung ins Grundbuch, Schiffsregister oder Schiffsbauregister verlangt werden kann (Abgabe einer Auflassungserklärung; die Bestellung einer Grundschuld etc.). Hängt die vorläufige Vollstreckbarkeit von der E...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Ein Verstoß gegen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 macht die Pfändung nicht unwirksam – da Ordnungsvorschrift (vgl. Rz. 5), sondern lediglich mittels Erinnerung (§ 766 ZPO) anfechtbar (OLG Dresden, JurBüro 2007, 100; BGH, NJW 1975, 738 = WM 1975, 194). Der Schuldner muss dabei detailliert darlegen, welche sonstigen Gegenstände der Gerichtsvollzieher hätte pfänden müssen. Er muss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 39 Gegen die Zurückweisung des Antrages steht dem Gläubiger die Erinnerung nach § 766 ZPO zu. Bestreitet der Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen oder wegen der in § 802d ZPO geregelten Sperrwirkung, so findet gegen die Anordnung zur Abgabe als Vollstreckungshandlung ebenfalls Eri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Verfahrensfehler sind durch den Gläubiger und Schuldner – soweit dieser davon betroffen ist – mit der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) geltend zu machen. Solche Fehler sind: Unzuständigkeit des Gerichts (§ 873 ZPO), Ablehnung, das Verfahren durchzuführen, Nichtbeachten von Fristen und Ladungen (§ 875 ZPO), die Weigerung, den Teilungsplan auszuführen, obwohl die Widersp...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnatur der Widerspruchsklage

Rz. 2 Die Widerspruchsklage gem. Abs. 1 stellt von ihrer Rechtsnatur eine prozessuale Gestaltungsklage dar (BGH, NJW 2001, 2477; OLGR Rostock 2000, 475). Deshalb sind weder ein isolierter Zahlungs- noch ein entsprechender Feststellungsantrag geeignet, das damit erstrebte Ziel hinreichend zu bezeichnen. Die Widerspruchsklage ist auf eine vorrangige Befriedigung der eigenen, z...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Allgemeines

Rz. 18 Zunächst hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 59 Abs. 2 GVGA zur freiwilligen Leistung aufzufordern. Sodann erfolgt die Pfändung durch Inbesitznahme (Abs. 1; AG Reinbek, DGVZ 2011, 55 = FoVo 2011, 158) oder Belassen der Sache beim Schuldner (Abs. 2). Der Gerichtsvollzieher eröffnet dem Schuldner oder in dessen Abwesenheit den Familienangehörigen bzw. beim Sc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Belehrungspflicht des Schuldners (Absatz 3)

Rz. 11 Über das Widerspruchsrecht und die Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz gegen die Eintragung zu beantragen, ist der Schuldner nach Satz 1 mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren. Die Belehrung kann formularmäßig erfolgen (BT-Drucks. 16/10069 S. 39). Rz. 12 Um dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 ZPO eine voll automatisierte Prüfung...mehr