Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz

Rz. 1 Da das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, im Teilungsverfahren materiell-rechtliche Erwägungen zu überprüfen, ist somit ein dem Teilungsplan widersprechender Gläubiger zur Verfolgung seines Rechts gezwungen. Hierzu hat er binnen einer Frist von einem Monat ab Beginn des Verhandlungstermins Klage (sog. Widerspruchsklage) vor dem Prozessgericht zu erheben, anderenfa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Entscheidet das Gericht unzulässiger Weise über materiell-rechtliche Vorgänge, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde (§ 11 RPflG, § 793 ZPO) gegeben. Gleiches gilt, wenn ein Widerspruch übergangen bzw. außer Acht gelassen wird. Die Auszahlung durch die Hinterlegungsstelle kann bei Einlegung eines Rechtsbehelfs allein mit einem Antrag auf einstweilige Aussetzung de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster – Widerspruchsklage

Rz. 14 An das Amts-/Landgericht Widerspruchsklage nach § 878 ZPO In dem Rechtsstreit (Klagerubrum) wegen Abänderung eines Teilungsplans Streitwert: ... zeige ich an, dass ich den Kläger vertrete. Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen: Der Widerspruch des Klägers gegen den Teilungsplan des ... vom ... im Verteilungsverfahren (Az.: ...) ist begründe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wirkung der Aufhebung des nämlichen Urteils (Satz 2)

Rz. 9 Wird das vorläufig vollstreckbare Urteil aufgehoben, werden Vormerkung und Widerspruch von selbst wirkungslos (OLG Köln, Beschluss v. 5.5.2010, 2 Wx 65/10 – Juris). Sie sind dann auf Antrag des Schuldners, ohne dass der Gläubiger dies bewilligen müsste, zu löschen. Wird ein aufgehobenes Urteil auf ein Rechtsmittel des Gläubigers (Klägers) wiederhergestellt, bleibt der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Norm bezweckt, den aufgestellten Plan möglichst rasch zur Ausführung zu bringen. Im nicht öffentlichen Verteilungstermin haben daher die beteiligten Gläubiger die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen oder sich mit dem Plan einverstanden zu erklären. Hiernach richtet sich dann der weitere Verfahrensgang. Eine entsprechende Anwendung der Regelung auf die sof...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 881 Versäumnisurteil

Rz. 1 Die Vorschrift enthält hinsichtlich des Versäumnisurteils gegen den Kläger eine Abweichung zu § 330 ZPO: Der Tenor lautet nicht, dass der Kläger mit der Klage abgewiesen werde (so § 330 ZPO), sondern soll lauten: "Der Widerspruch des Klägers gegen den Verteilungsplan vom ... im Verteilungsverfahren des Amtsgerichts ... gilt als zurückgenommen." Rz. 2 Im Übrigen gelten b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unterbleiben der Pfändung (Abs. 2)

Rz. 6 Sind die Voraussetzungen des Abs. 1 offenkundig gegeben, soll eine Pfändung – ohne Schuldneranhörung (§ 834 ZPO) – unterbleiben. Dies ist der Fall, wenn die Tatsache entweder allgemein, d. h. von der Öffentlichkeit ohne Widerspruch als wahr anerkannt wird und die Unsicherheit bei der Wahrnehmung des Einzelnen unerheblich ist (OLG Karlsruhe, MDR 1989, 363; BGH, MDR 1989...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Mehrere Widerspruchsklagen (Absatz 2)

Rz. 2 Sind hinsichtlich ein und desselben Verteilungsplans mehrere Widerspruchsklagen erhoben worden, ist nach Abs. 2 das Landgericht für sämtliche Klagen zuständig, wenn seine Zuständigkeit nach dem Inhalt der Widersprüche auch nur in einem Fall begründet wäre. Das gilt allerdings dann nicht, wenn sämtliche Kläger (Gläubiger) vereinbaren, dass das Verteilungsgericht (Amtsge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 47 Die Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch ist zwar Vollstreckungsmaßnahme, wird jedoch durch ein Grundbuchgeschäft vollzogen und ist daher formell dem Grundbuchverfahren zuzuordnen. Ihre Anfechtung richtet sich daher nach den Vorschriften der GBO (OLG Köln, Rpfleger 2009, 78; OLG Naumburg, InVo 1998, 231; OLG Köln, JurBüro 1996, 159 OLG Köln, FGPrax 2004, 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzung der Pfändung – Gewahrsamsprüfung

Rz. 4 Der Schuldner muss sich im Gewahrsam der körperlichen Sachen befinden (vgl. § 70 Abs. 1 GVGA). Dies hat der Gerichtsvollzieher von Amts wegen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund handelt ein Gläubiger grundsätzlich nicht pflichtwidrig, wenn er die Pfändung eines Gegenstandes beantragt, sofern er hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass sich dieser im Gewahrsam des Schul...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen

Rz. 4 Die Norm setzt den Gewahrsam des Gläubigers oder eines Dritten im Zeitpunkt der Pfändung voraus. Nur dieser entscheidet über die Wirksamkeit eines Pfandrechts (AG Balingen, DGVZ 1995, 27). Dritter ist, wer nach dem Titel bzw. Vollstreckungsklausel weder Schuldner noch Gläubiger ist. Dritter kann auch der Gerichtsvollzieher sein (AG Rheine, JurBüro 1983, 1416; LG Kleve,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 4 Die Vermögensauskunft als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung setzt das Vorliegen der allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung voraus (Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefrist etc.; ggf. Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrages; vgl. LG Düsseldo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Folgen der Nichterhebung des Widerspruchs bzw. der Säumnis im Verhandlungstermin. Ziel ist es, den Verteilungsplan, der die Grundlage des Verfahrens bildet, aufrechtzuerhalten (MünchKomm/ZPO-Eickmann, § 877 Rn. 1). Deshalb werden hinsichtlich der Bewertung des Verhaltens von beteiligten Gläubigern unwiderlegliche Vermutungen getroffen.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren

Rz. 13 Für die Widerspruchs- und Bereicherungsklage werden die für das Prozessverfahren geltenden Gebühren erhoben (Nrn. 1210 f. KV GKG). Der Rechtsanwalt erhält die Gebühren gem. Nrn. 3100 ff. RVG VV.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Norm bezweckt eine Vermeidung sich widersprechender Urteile, sodass es sinnvoll ist, dass ein einziges Gericht über alle im Termin erhobenen Widersprüche entscheidet. Es ist stets der ordentliche Rechtsweg gegeben, auch wenn die Forderungen teilweise öffentlich-rechtlicher Natur sind (RGZ 116, 369; Zimmermann, § 879 Rn. 1). Die Zuständigkeit ist ausschließlich (§ 8...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Herausgabe an einen Sequester – Wirkung

Rz. 2 Der Drittschuldner kann – und muss auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen worden ist – an den vom Amtsgericht der belegenen Sache zu benennenden Sequester herausgeben. Er hat ihm gleichzeitig die Sachlage anzuzeigen und die Ausfertigungen der ihm zugestellten Pfändungsbeschlüsse zu übergeben. Rz. 3 Lautete der gepfändete Anspruch nicht nur auf Herau...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Art. 6 ZwVollstrAufklRefG; BGBl. I S. 2258) eingeführt. Die Vorschrift ist gleich zu behandeln mit einer ohne Mitwirkung des Gerichtsvollziehers getroffenen Stundungsvereinbarung nach § 775 Nr. 4 ZPO. Es besteht daher keine stärkere Gewichtung, weil in beiden Fä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Rechtshängigkeit

Rz. 5 Der Pflichtteilsanspruch ist mit Zustellung der Klage oder der Widerklage (§§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO) rechtshängig. Auch hier reicht bereits das Feststellungsbegehren aus. Im Mahnverfahren tritt die Rechtshängigkeit mit Zustellung des Mahnbescheides ein, wenn die Streitsache alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs bzw. Einspruchs abgegeben wird (§§ 696 Abs. 3, 7...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Verteilungsverfahren tritt ein, wenn ein aufgrund Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 bis 863 ZPO) hinterlegter Geldbetrag zur Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht ausreicht. Insofern erstreckt sich der Anwendungsbereich der Norm zum einen auf die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers in den Fällen der §§ 827 Abs. 2, 3, 854 Abs. 2, 3 ZPO sowi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 10 Für die Durchführung des Verteilungsverfahrens fällt eine 0,5 Gerichtsgebühr an (Nr. 2117 KV GKG). Die Kosten werden zuvor der Masse entnommen (§ 874 Abs. 2 ZPO). Rz. 11 Für den Rechtsanwalt ist das Verteilungsverfahrens eine bes. gebührenrechtlich Angelegenheit, die nach Nr. 3309 RVG VV eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 10 RVG). Der Wert be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Durchsetzung des gepfändeten Anspruchs

Rz. 16 Geschuldet wird eine angemessene Vergütung und zwar nicht dem Schuldner selbst, sondern allein im Verhältnis zu den Gläubigern (LAG Baden-Württemberg, ZInsO 2011, 1856). Angemessen (vgl. auch Rz. 17) ist eine Vergütung, die der Drittschuldner einem fremden Arbeitnehmer für eine entsprechende Dienstleistung üblicherweise gewähren müsste. Praktisch ist danach zu fragen,...mehr

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zfs 02/2020, Höhe des Nutzu... / Sachverhalt

Die Kl. fordert aus abgetretenem Recht von der Bekl. Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung sowie Nutzungsersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung. Der VN Z. schloss mit der Rechtsvorgängerin der Bekl. eine kapitalbildende Rentenversicherung mit Versicherungsbeginn zum 1.5.1998 nach dem sog. Policenmodell des § 5a VVG in der seinerzeit gülti...mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / 2 II. Die Entscheidung

Das Vollstreckungsgericht entscheidet Die Erinnerung ist zulässig. Das AG als Vollstreckungsgericht ist gem. §§ 766, 764 Abs. 1 ZPO für die Entscheidung über die Erinnerung zuständig. Eine besondere Zuständigkeit des Insolvenzgerichts ist vorliegend nicht gegeben, denn die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 3 InsO scheidet nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aus. Eine entsprechen...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / 2 Anmerkung

Die beiden vorstehenden, ein- und denselben Familienkonflikt betreffenden Beschlüsse des BGH (XII ZB 511/18 und XII ZB 512/18) sind in drei Punkten v.a. für die anwaltliche Familienrechtspraxis erläuterungsbedürftig (1. bis 3.) und illustrieren den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Sorge- und Umgangsrecht (4.). 1. Bedeutung des (beeinflussten) Kindeswillens Im ...mehr

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ZErb 02/2020, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Erblasser ist der in Waldow geborene A. Er verstarb zwischen dem 12.3.2016, 8:00 Uhr, und dem 13.3.2016, 20:41 Uhr in Wuppertal, wo er auch seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Erblasser war zuletzt in zweiter Ehe mit B verheiratet, welche am 6.4.2008 vorverstarb. Der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau hinterließen Abkömmlinge, jedoch keine gemeinsamen. Der Beteilig...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / F. Verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld (§§ 253 BGB, 11 Abs. 2 StVG)

Die wohl am meisten beachtete Neuerung im Jahre 2002 war die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schmerzensgeldes u.a. in §§ 11 Abs. 2 StVG, 253 BGB, also schon bei Vorliegen einer Gefährdungshaftung.[100] Damit erfolgte eine Angleichung an viele andere europäische Staaten.[101] Ihrem Ziel entsprechend brachte die Reform eine Reduktion der gerichtlichen Verfahren und s...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eltern streiten über den Umgang des Kindesvaters (Beteiligter zu 1) mit den drei gemeinsamen Kindern. (Anm. d. Red.: Wegen des Ausgangssachverhalts wird auf die vorstehende Entscheidung des BGH verwiesen.) [5] Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um das vom Amtsgericht aufgrund des in jenem Verfahren gestellten Hilfsantrags von Amts weg...mehr

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AGS 02/2020, Höhe der Einig... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend und widerspricht auch dem Willen des Gesetzgebers. Das Wort "lediglich" wird hier falsch interpretiert. Das Wort "lediglich" bezieht sich darauf, dass lediglich Prozesskostenhilfe für die Protokollierung beantragt wird und nicht für die Durchführung des Verfahrens, dass also zur Sache selbst keine Anträge gestellt werden, was bei nicht anhängi...mehr

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FF 02/2020, Keine Abänderun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eltern streiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre drei gemeinsamen Kinder. [2] Die Eltern schlossen im Januar 2005 die Ehe. Aus der Ehe stammen der 2008 geborene Sohn K-D. sowie die 2009 geborenen Zwillinge M.D. und L-M. Der 1960 geborene Kindesvater ist Bürokaufmann. Er hat aus einer früheren Beziehung ein weiteres, bereits erwachse...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung von § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO. Für einen – wie hier – unstatthaften Rechtsbehelf kommt die Kostenprivilegierung des § 183 SGG nicht zur Anwendung. Eine Regelung, die eine Gebührenfreiheit konstituiert (hier: § 183 S. 1 SGG), kommt weder direkt noch analog zur Anwendung, da eine gesetzlich bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.2.1 "Aufpfropfen" und "Abschmelzen"

Tz. 154 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wie bereits erwähnt, müssen, damit der S 3 des § 8 Abs 4 KStG überhaupt zur Anwendung kommen kann, die Voraussetzungen seiner S 1 oder 2 erfüllt sein, ua muss der Verlust-Kap-Ges überwiegend neues BV zugeführt worden sein. § 8 Abs 4 S 3 KStG erklärt diese BV-Aufstockung für st-unschädlich, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Allgemeines zur begünstigten Tätigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Genossenschaften und Vereine

Tz. 9 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die stbegünstigte Gen bzw der Verein soll dem Wesen nach ein Hilfs- und Ergänzungsbetrieb zum Zwecke rationeller Ausübung der aus den Mitgliederbetrieben ausgegliederten Einzelfunktionen bleiben. Für die begünstigten Gen ergibt sich dies uE unmittelbar aus § 1 GenG; hiernach sind Gen "…Ges von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck da...mehr

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AGS 02/2020, Höhe der Einig... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund ihrer Zulassung statthaft. Sie ist auch rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt worden (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3 RVG). 2. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet. Das ArbG hat in seiner Entscheidung die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Bilanzmäßige Erfassung der stillen Reserven

Tz. 103 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Erfassung der stillen Reserven soll gem § 13 Abs 5 KStG zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die bisherige tw StPflicht endet. Dieser "Realisierungszeitpunkt" kann mit dem Schluss des Wj zusammenfallen, er kann aber auch innerhalb eines Wj liegen. Nach dem Wortlaut des § 13 Abs 5 KStG ist dabei die Realisierung der stillen Reserven durch Bi...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG-Urteil und die angefochtenen Bescheide sind aufzuheben. Sie sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO). Die Zuwendung der Klägerin an B C ist weder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (dazu 1.) noch nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 Hs. 2 ErbStG...mehr

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zfs 02/2020, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"Der Antrag vom 8.11.2019 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom selben Tag und einer eventuell noch zu erhebenden Anfechtungsklage gegen den angefochtenen Bescheid des Antragsgegners vom 24.10.2019 in der Gestalt des inzwischen am 12.11.2019 erlassenen Widerspruchsbescheides, womit dem Antragsteller die Fahrerlaubnis für Kfz unter Anordnung de...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.3 Spätester Zeitpunkt der Weiterleitung

Rz. 47 Nach dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 hat der erstangegangene Rehabilitationsträger seine Zuständigkeit innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Eingangs des Antrags zu prüfen. Der erstangegangene Rehabilitationsträger kann die Prüfungsfrist von 2 Wochen voll ausnutzen. Ergibt die Prüfung, dass der Antrag weitergeleitet werden muss, hat dieses unverzüglich nach Ablauf des ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.5 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückfall des Besteuerungsrechts für unbesteuerten ausländischen Arbeitslohn

Ab 2004[1] ist allerdings nur für den Fall einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit die Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG zu beachten. Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Wechselkursumrechnung

Rz. 24 Eine ausdrückliche Regelung, wie in Fremdwährung entrichtete ausl. in Euro umzurechnen ist, enthält das Gesetz nicht. Nach R 34c Abs. 1 und 2 EStR 2012 entscheiden der tägliche von der EZB veröffentlichte Euro-Referenzkurs[1], vereinfachend der USt-Umrechnungskurs, der monatlich im BStBl I veröffentlicht wird. Rz. 24a Das BilMoG hat in § 256a HGB eine Regelung für die Um...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

Rz. 5 Grundsätzlich hebt Abs. 1 nur den widersprechenden Teil einer früheren letztwilligen Verfügung auf. Insoweit gilt, dass der Umfang bzw. die Reichweite des Widerrufs dem Umfang der Unvereinbarkeit der sich widersprechenden Verfügungen folgt.[9] Der Umfang der Unvereinbarkeit ist grundsätzlich durch Auslegung zu ermitteln. Wie bei der Auslegung aller letztwilligen Verfüg...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2258 BGB regelt das Konkurrenzverhältnis zwischen einem früheren Testament und einer späteren letztwilligen Verfügung, wenn diese keine Regelung hinsichtlich der Geltung des früheren Testaments beinhaltet. Testiert der Erblassers daher zu einem späteren Zeitpunkt neu, ohne seine bisherigen letztwilligen Verfügungen zu widerrufen oder deren Fortgeltung ausdrücklich zu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Erbschaftsgegenstand

Rz. 3 Der Begriff des Erbschaftsgegenstandes ist weit gefasst; er bezieht sich sowohl auf das bewegliche als auch auf das unbewegliche Vermögen, insbesondere auch auf Forderungen und Mitgliedschaftsrechte.[4] Bei dem Erwerb eines Grundstückes ist danach zu differenzieren, ob der Erbscheinserbe bereits im Grundbuch eingetragen war; dann gelangen für den Erwerber ausschließlic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

(1)Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht. (2)Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Wahlauflage

Rz. 18 Der Erblasser kann eine Auflage in der Weise anordnen, dass der Begünstigte von mehreren Gegenständen nur den einen oder den anderen erhalten soll (§§ 2154, 2192 BGB). Die Wahl kann dem Beschwerten oder dem Vollziehungsberechtigten überlassen werden. Auch der Begünstigte kann wahlberechtigt sein. Das steht nicht im Widerspruch zu § 1940 BGB, weil das Wahlrecht nicht g...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (1) Grundsätzliches

Rz. 362 Wie die steuerlichen Verhältnisse des idealen Erben zu bestimmen sind, hat die Rechtsprechung bislang nicht einheitlich entschieden. Klare Vorgaben hierzu existieren (noch) nicht.[932] Insofern stellt sich zunächst die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz – aber auch nach anderen persönlichen (Besteuerungs-)Merkmalen. Im Bereich des Güterrechts (Zugewinnausgleich) w...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Inhalt

Rz. 3 Durch das gemeinschaftliche Testament kann der gesamte Erbvertrag oder auch nur einzelne Verfügungen – auch eine Erbeinsetzung[5] – aufgehoben bzw. geändert werden.[6] Das gemeinschaftliche Testament kann auch, ohne den Erbvertrag inhaltlich zu ändern, Wechselbezüglichkeit zwischen den vertragsmäßigen Verfügungen und den Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament hers...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Abs. 2

Rz. 4 Der Erblasser hat es in der Hand, durch Teilungsanordnung zu bestimmen, dass Vermächtnisse oder Auflagen nur von einzelnen Miterben zu tragen sind. Abs. 2 betrifft aber bspw. auch den Fall, dass die Pflichtteilslast im Innenverhältnis aufgrund § 2320 BGB nur einen oder einige Miterben trifft. Für diesen Fall schränkt Abs. 2 den Anspruch aus Abs. 1 ein: Da die übrigen M...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Frühere Verfügungen

Rz. 2 Durch den Erbvertrag wird eine frühere letztwillige Verfügung aufgehoben, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würde, Abs. 1 S. 1. Anders als bei § 2258 BGB muss die letztwillige Verfügung also nicht dem Erbvertrag widersprechen, sie kann sogar mit dem Erbvertrag vereinbar sein.[3] Enthält die frühere Verfügung von Todes wegen eine Vermächtn...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Grundsätzliches

Rz. 359 Festzuhalten ist, dass eine allgemeingültige Regel zur Bestimmung der Höhe der fiktiven ("latenten) Steuerbelastungen derzeit nicht auszumachen ist; hier besteht in der Praxis ein erhebliches Streitpotenzial.[927]" Rz. 360 Ein Weg, das Problem zu lösen, könnte darin bestehen, auf die steuerlichen Verhältnisse des Erblassers abzustellen. Dies scheint auch das OLG Olden...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Wahlrecht zwischen testamentarischem und erbvertraglichem Erbrecht (Abs. 2)

Rz. 6 Das Wahlrecht zwischen testamentarischem und erbvertraglichem Erbrecht ergibt sich aus Abs. 2. Voraussetzung ist hier kein gesetzliches Erbrecht. Ob die gestalterische Erklärung allerdings Vorteile bringt, ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Rz. 7 Die wesentliche Wirkung liegt in § 2289 BGB (Aufhebungswirkung).[11] Im Widerspruch zum Erbvertrag stehende testamentari...mehr