Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Mahnverfahren

Rz. 197 Für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3305 VV RVG in Höhe von 1,0. Nach dem RVG wird zwischen der Höhe der Verfahrensgebühr für ein Prozessverfahren (1,3) und der Höhe einer Verfahrensgebühr im Mahnverfahren (1,0) unterschieden. Die höhere Gebühr im Prozessverfahren ist im Hinblick auf die Mehra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mahnverfahren / III. Weiteres Verfahren

Rz. 14 Die meisten Bundesländer haben das – mittlerweile überall computergestützte Mahnverfahren – zentralisiert , d.h. es gibt lediglich ein einziges, für das gesamte Bundesland zuständiges Mahngericht. Für Rheinland-Pfalz und das Saarland ist dies beispielsweise das Amtsgericht in Mayen, in Hessen das Amtsgericht Hünfeld und in Berlin das Amtsgericht Wedding. Rz. 15 Anders a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mahnverfahren / F. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / 3. Lockerung des Ehebandes

Rz. 21 Ist die Ehe nicht geschieden, aber ein Scheidungsverfahren anhängig bzw. eine rechtskräftige Trennung der Eheleute von Tisch und Bett ausgesprochen worden, ergeben sich unverständliche Folgen (teleologische Widersprüche), wenn Scheidungsstatut und Erbstatut unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören und nicht zusammenpassen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mahnverfahren / I. Übersicht

Rz. 8 Nach Antragstellung beim zuständigen Gericht mit dem amtlichen Vordruck wird der Mahnbescheid zugestellt. Der Antragsgegner hat nun die Möglichkeit, entweder (Teil-)Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen oder überhaupt nicht tätig zu werden. Entscheidet er sich für Letzteres, wird der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch dieser wird dem An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Grundbuchamts

Rz. 25 Dem Gläubiger steht bei Zurückweisung seines Antrags auf Eintragung einer Sicherungshypothek die Beschwerde gem. § 71 Abs. 1 GBO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des zurückweisenden Beschlusses einzulegen. Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist unzulässig, § 71 Abs. 2 GBO. Im Wege der Beschwerde kann jedoch v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / I. ZPO/FamFG

Rz. 71 Wichtige Fristen der ZPO und des FamFG finden Sie in nachstehender alphabetischer Reihenfolge (keine abschließende Aufzählung):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Verwaltungsrecht und -... / IV. Klageerhebung

Rz. 19 Hilft die Widerspruchsbehörde dem Widerspruch nicht ab, gibt sie ihm also nicht statt, erlässt sie einen sog. Widerspruchsbescheid (§ 73 VwGO). Gegen diesen kann dann gem. § 74 VwGO innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. 1. Klageschrift Rz. 20 Die Klageschrift entspricht der im Zivilverfahren, allerdings braucht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Mahnverfahren

Rz. 70 Rechtsanwaltsfachangestellte füllen die Mahnanträge online aus bzw. beantragen die Durchführung des Mahnverfahrens im elektronischen Verfahren und prüfen ihrerseits, ob alle Voraussetzungen für das Mahnverfahren erfüllt sind. Außerdem bearbeiten sie die eingehenden Antragsmonierungen des Mahngerichts. Ist die Zweiwochenfrist nach Zustellung des Mahnbescheides abgelauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mahnverfahren / V. Verfahren nach Einspruch

Rz. 26 Das Verfahren nach einem Einspruch des Antragsgegners gegen einen Vollstreckungsbescheid richtet sich im Wesentlichen nach den gleichen Regeln wie das nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Es gelten jedoch einige wichtige Unterschiede, die ein Rechtsanwaltsbüro beachten muss. Diese folgen aus der Rechtsnatur des Vollstreckungsbescheides gegenüber dem Mahnbesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 2. Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten

Rz. 25 Wie bei beweglichen Sachen, gibt es auch bei Immobilien gem. § 892 BGB die Möglichkeit eines gutgläubigen Eigentumserwerbs . Voraussetzung dafür ist, dass der Veräußerer zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, das Grundbuch also objektiv falsch ist, und der Erwerber diese Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht positiv kennt. Kennt er die Unrichtigkeit oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / I. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rz. 19 Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin gibt der Kanzlei ihr Gepräge. Erst durch ihn oder sie wird das Büro zur Anwaltskanzlei. Rechtlich sind Rechtsanwälte einerseits Interessenvertreter ihrer Mandanten, an die sie über Geschäftsbesorgungsverträge (Sonderform des Dienstvertrags, §§ 611 ff., 675 BGB) gebunden sind. Ein Rechtsanwalt hat die rechtlichen Interessen sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Die Organe der Zwangsv... / III. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 11 Seit dem 1.1.2013 sind in jedem Bundesland Zentrale Vollstreckungsgerichten (ZenVG) eingerichtet. Sie haben zwei wesentliche Aufgaben: Die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (d.h. die im Rahmen der Vermögensauskunft ausgefüllten Formulare mit den Angaben des Schuldners) sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses . Mehrere Verordnungen regeln Führung, Abruf etc. vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / b) Erbantrittserklärung

Rz. 146 Erste Voraussetzung für den Erbschaftserwerb ist die Abgabe der Erbantrittserklärung. Mit der Erbantrittserklärung erklärt der potentiell Erbberechtigte ausdrücklich, die Erbschaft anzutreten (§ 159 AußStrG). Die Erbantrittserklärung ist vom Erbansprecher oder seinem ausgewiesenen Vertreter eigenhändig zu unterschreiben. In der Erbantrittserklärung ist der jeweilige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 6. Testamentsauslegung

Rz. 100 Die Auslegung von Testamenten orientiert sich vorrangig am wirklichen Willen des Erblassers. Dieser ist zunächst – anhand des Wortlauts der Verfügung – zu ermitteln. Kommen mehrere mögliche Inhalte in Frage, soll derjenige, der zur Wirksamkeit der Verfügung führt, vorgezogen werden.[128] Nach Sec. 90 ISA können außerhalb des Testaments liegende Umstände (extrinsic ev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Verwaltungsrecht und -... / II. Rechtsmittel bei sofortiger Vollziehung

Rz. 33 Sofern ein Verwaltungsakt durch die gesetzliche Regelung (§ 80 Abs. 2 VwGO) oder aufgrund der Anordnung der Behörde sofort vollziehbar ist , kann hiergegen beim Verwaltungsgericht beantragt werden, die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Rechtsmittels oder -behelfs herzustellen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Bei Verwaltungsakten mit sog. Doppelwirkung , d.h. wenn die belastende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / II. ArbGG

Rz. 72 In Arbeitsgerichtssachen gilt der Beschleunigungsgrundsatz . Hier sind viele Fristen deutlich kürzer. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über wichtige Fristen in arbeitsgerichtlichen Verfahren (keine abschließende Aufzählung).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mahnverfahren / C. Entscheidungen im Mahnverfahren

Rz. 31 Sofern der Antragsgegner keinen Wider- oder Einspruch einlegt, bildet der auf Antrag des Anspruchstellers ergehende Vollstreckungsbescheid die abschließende Entscheidung des Rechtsstreits. Rz. 32 Legt der Anspruchsgegner Wider- oder Einspruch ein, so wird die Sache in das streitige Verfahren übergeleitet , das Gericht entscheidet durch Urteil . Möglich ist aber auch eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mahnverfahren / I. Eigener Mahnantrag

Rz. 35 Hat die Kanzlei selbst den Mahnantrag gestellt , ist es zur Vermeidung von Haftungsfällen unbedingt erforderlich, bei Eingang der Mitteilung über den Erlass des Mahnbescheids den Termin zu notieren, an dem ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Wird dieser Termin nämlich nicht notiert, besteht die Gefahr, dass der Vollstreckungsantrag schlichtweg vergessen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 2. Klageantrag

Rz. 21 Mit dem Klageantrag wird der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Form angefochten, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat. Rz. 22 Muster 2: Verwaltungsgerichtliche Klage Muster: Verwaltungsgerichtliche Klage Verwaltungsgericht Koblenz 56068 Koblenz Klage des Herbert Müller; Winkelsfelder Str. 45, 56651 Oberzissen, Kläger, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rud...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / IV. Kosten für Zahlungsvereinbarungen

Rz. 9 Nr. 1000 VV RVG: (1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den 1. der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird oder 2. die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung und, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, bei gleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / d) Aktenlebenslauf

Rz. 141 Der Aktenlebenslauf (auch Tätigkeitsseite genannt) dient der Feststellung, wann welche Maßnahme in der Akte ergriffen worden ist. In der Regel wird hierzu ein gesondertes Blatt in der Akte geführt. Möglich ist selbstverständlich auch, den Aktenlebenslauf im Computer aufzunehmen. Eintragungen im Aktenlebenslauf können z.B. sein: Mahnantrag, 4.10.2019; Gerichtskostenei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 6. Widerruf von Testamenten bzw. Aufhebung von Erbverträgen

Rz. 56 Der Erblasser kann ein Testament und jede einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung gem. § 2253 BGB jederzeit widerrufen. Der Widerruf erfolgt gem. § 2254 BGB grundsätzlich durch Testament. Dabei bedarf es aber nicht einer bestimmten Wortwahl. Es genügt, wenn sich aus dem Testament eindeutig der Wille ergibt, dass das früher errichtete Testament widerrufen werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 3. Widerruf eines Testaments

Rz. 66 Der Widerruf eines Testaments erfolgt durch Vernichtung der Testamentsurkunde in Widerrufsabsicht oder durch ein nachfolgendes Testament. Enthält das spätere Testament keine ausdrückliche Widerrufsklausel, gilt das frühere nur insoweit als stillschweigend widerrufen, wie es im Widerspruch zum neueren steht. Zu beachten ist, dass ein Testament kraft Gesetzes als widerr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Interventionsverfahren / II. Verfahren

Rz. 8 Der Beitritt als Nebenintervenient erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes, der die Beitrittserklärung und eine Darlegung des Beitrittsgrundes enthält (§ 70 ZPO). Der Schriftsatz wird beiden Parteien von Amts wegen zugestellt. Widerspricht eine der Parteien dem Beitritt, entscheidet das Gericht durch ein Zwischenurteil über die Zulassung der Nebenintervention. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / VI. Testamentseröffnung und Verkündung

Rz. 127 Eine wichtige Handlung bei der Nachlassabwicklung ist die Testamentseröffnung und Verkündung. Sofern möglich, stellt das zuständige Standesamt das eventuell bestehende Testament samt der smrtovnica (Sterbeurkunde) dem zuständigen Gericht zu. Das Testament kann aber auch von den geladenen Personen übergeben werden. Das Testament wird vom Gericht verkündet ungeachtet d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Einstweilige Verfügung / D. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Haftung der Erben

Rz. 250 Der Erbe haftet für die Erblasserschulden und die erst mit dem Erbfall oder später zur Entstehung gelangenden Schulden (z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Beerdigungskosten, Registersteuern, Unterhaltsansprüche nach Art. 594 c.c.). Mehrere Erben haften nach Art. 754 c.c. entsprechend ihrer Erbquote (Teilschuldner), soweit nicht das Gesetz wie bei unteilbaren Forderungen n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mahnverfahren / II. Mahnbescheid gegen die eigene Partei

Rz. 39 Sofern der Mahnbescheid gegen die eigene Partei gerichtet ist, wird es in der Regel so sein, dass er der Partei selbst zugestellt worden ist. In diesem Fall muss über die Geschäftsstelle des Gerichts geklärt werden, wann genau die Zustellung erfolgt ist. Die sich aus dem Zustellzeitpunkt ergebende Widerspruchsfrist muss sodann notiert werden. Ist die Widerspruchsfrist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 3. Der Widerruf des Testaments

Rz. 49 Der Widerruf kann gem. § 542 Abs. 1 ZGB jederzeit durch ein Testament erklärt werden. Dies kann in einer der Formen geschehen, die das Gesetz für die Testamentserrichtung vorsieht (§ 542 Abs. 2 ZGB). Ein öffentliches Testament kann durch ein handschriftliches Testament widerrufen werden.[89] Eine spätere Verfügung, die mit der früheren in Widerspruch steht, also keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland (Republik Bela... / 4. Änderung und Widerruf

Rz. 33 Da ein Testament vor dem Erbfall keine Rechte oder Pflichten der eingesetzten Personen begründen kann,[8] kann der Erblasser das Testament jederzeit vollständig oder teilweise im Wege der Vernichtung aller Exemplare, Änderung durch wirksame Neuerrichtung oder notariell beurkundete Unwirksamkeitserklärung widerrufen, Art. 1049 Abs. 1 ZGB RB. Zwar entspricht die Regelung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / 2. Notfristen

Rz. 5 Außer den normalen gesetzlichen Fristen kennt das Gesetz auch die so genannten Notfristen, die im Unterschied zu anderen gesetzlichen Fristen gem. § 224 ZPO weder verkürzt noch verlängert werden können und auch beim Ruhen des Verfahrens (§ 251 Abs. 1 S. 2, § 233 ZPO) weiterlaufen. Notfristen sind nur solche, die vom Gesetz ausdrücklich als Notfristen bezeichnet sind, §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Ordre public und sonstige sachrechtliche Verbote

Rz. 40 Auch sonstige sachrechtliche Verbote des italienischen Rechts (Verbot des Erbvertrages und des gemeinschaftlichen Testaments, Unzulässigkeit von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie grundsätzliche Unzulässigkeit der Anordnung der Nacherbschaft) sind nicht als Teil des italienischen ordre public zu beachten. Die Frage stellt sich insbesondere bei einer vor Gel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / II. Nachlassverfahren

Rz. 61 Das Nachlassverfahren wird durch das kommunale Gericht oder aber durch einen Notar als "Gerichtskommissär" eingeleitet. In der Regel führt ein Notar im Auftrag des zuständigen Gerichts das Verfahren durch. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt. Ist der Erblasser im Ausland verstorben, muss die ausländische Ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / E. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / III. Besitzschutz

Rz. 6 In der Praxis kommen relativ häufig Fälle von Besitzstörungen unterschiedlichster Art vor. So meinen Personen gelegentlich, sich ohne Einschaltung der Justiz "ihr vermeintliches Recht" im Wege der Selbsthilfe holen zu dürfen. Die sog. " Selbstjustiz " ist allerdings fast immer unzulässig. Ein klassischer Beispielsfall unzulässiger Selbstjustiz geht dahin, dass der Vermie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbfolge

Rz. 46 Ein Erbe kann die Erbschaft entweder annehmen oder ausschlagen.[32] Nach der Annahme kann er sie nicht mehr ausschlagen, wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen. Nach der Ausschlagung kann er sie nicht mehr annehmen. Ein bedingtes Annehmen oder Ausschlagen ist nicht möglich. Die Ausschlagung erfolgt durch eine notariell zu beurkundende Erklärung. Vor der Annahme oder Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 2. Praktische Beispielsfälle

Rz. 19 Umstritten ist in Deutschland weiterhin, ob sich die Rechtsprechung des BGH zum ordre public-Vorbehalt[28] im internationalen Pflichtteilsrecht durch die Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[29] zum Pflichtteilsrecht ändern muss. Teilweise wird die Ansicht vertreten, ein Pflichtteil der Kinder sei nun auch bei ausländischem Erbstatut bei ausreichender Inlandsberührun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Der ordre public

Rz. 38 In der EuErbVO findet sich ein Ordre-public-Vorbehalt in Art. 35. Der spanische ordre public (orden público) ist in Art. 12 Ziff. 3 CC niedergelegt. Danach "findet ein ausländisches Recht in keinem Falle Anwendung, wenn es im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung steht". Eine nähere, positive Umschreibung des Begriffs "öffentliche Ordnung" findet sich nicht. Gemäß inte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / cc) Der Unwandelbarkeitsgrundsatz und seine Ausnahmen

Rz. 58 Nach Art. 1395, 1396 Abs. 2 C.C. sind ehevertragliche Vereinbarungen und ihre Abänderung grundsätzlich nur vor der Ehe zulässig. Abänderungen des Ehevertrages vor Eheschließung müssen gem. Art. 1396 Abs. 1 C.C. unter gleichzeitiger Anwesenheit und Zustimmung aller am ursprünglichen Vertrag beteiligten Personen notariell beurkundet werden. Sie sind gem. Art. 1396 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 22 V

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / 3. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 89 Das gemeinschaftliche Testament ist gesetzlich nicht definiert. Nach den Gesetzesvorarbeiten können auch mehrere Testamente eine gemeinsame testamentarische Verfügung darstellen. Dies setzt voraus, dass eines der Testamente auf das oder die anderen Testament(e) verweist. Ein einseitiger Widerruf (zum Widerruf vgl. Rdn 117) einer gemeinsamen testamentarischen Verfügung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Voraussetzungen für den Gutglaubensschutz

Rz. 15 Wer sich auf den Schutz des guten Glaubens beruft, muss gem. Art. 69 Abs. 3 und 4 EuErbVO "auf der Grundlage der in dem Zeugnis enthaltenen Angaben" gehandelt haben. Ihm muss also der Inhalt des ENZ – z.B. über eine von der Behörde ausgestellte Abschrift – bekanntgemacht worden sein (konkreter Gutglaubensschutz). Nach der Rechtsprechung zum BGB-Erbschein hingegen genü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / IV. Belegenheit von Nachlass in einem anderen Mitgliedstaat bei Bestehen eines bilateralen Abkommens

Rz. 221 Im Beispiel 1 (Iranischer Maschinenhändler; siehe Rdn 212) hinterlässt der Erblasser auch Anteile an Gesellschaften mit Sitz in Marseille, so dass die Erben die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) beantragen. Gemäß Art. 4 EuErbVO sind ausschließlich die deutschen Gerichte für die Ausstellung eines ENZ zuständig. Gemäß Art. 21 EuErbVO wäre wegen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 1. Prüfungsmaßstab

Rz. 13 Zum Bestand des nationalen Rechts gehören nicht nur die nationalen Normen, sondern auch die im Inland anzuwendenden Regelungen des europäischen Rechts, vor allem des AEUV und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es ist zu erwarten, dass dem EuGH diese Regeln besonders nahe liegen und er daher bei Berufung auf diese Regeln am ehesten einen Verstoß gegen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Grundsatz

Rz. 107 Für sachenrechtliche Verhältnisse gilt gem. Art. 43 Abs. 1 EGBGB das am Belegenheitsort der Sache geltende Recht (Sachenstatut). Dieses Recht entscheidet nicht nur darüber, welche Rechte an einer Sache begründet werden können, sondern auch, wie diese entstehen. Wenn es zur Übertragung des Eigentums im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, also z.B. der Erbfolge, kommt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 13 M

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 4. Inkasso/Forderungseinzug

Rz. 71 Ob und inwieweit einer/einem Rechtsanwaltsfachangestellten das vorprozessuale Inkasso (Forderungseinzug) von Forderungen übertragen werden kann, hängt allein von den Fähigkeiten und der Sachkunde der Rechtsanwaltsfachangestellten ab. Es besteht die Gefahr, dass Forderungen geltend gemacht werden, die nicht oder nicht so bestehen, wie sie in dem vorprozessualen Schreib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / A. Überblick

Rz. 1 Die EuErbVO reduziert durch den angestrebten Gleichlauf von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht die praktischen Fälle der Anwendung ausländischen Rechts durch deutsche Gerichte erheblich. Dennoch kann es auch weiterhin zur Anwendung ausländischen Rechts kommen, wie z.B. bei im Inland belegenem Nachlass einer mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Drittsta...mehr