Rz. 141

Der Aktenlebenslauf (auch Tätigkeitsseite genannt) dient der Feststellung, wann welche Maßnahme in der Akte ergriffen worden ist. In der Regel wird hierzu ein gesondertes Blatt in der Akte geführt. Möglich ist selbstverständlich auch, den Aktenlebenslauf im Computer aufzunehmen. Eintragungen im Aktenlebenslauf können z.B. sein: Mahnantrag, 4.10.2019; Gerichtskosteneinzahlung x EUR 11.10.2019; Widerspruch 14.10.2019; klagebegründende Schrift und Einzahlung Gerichtskosten x EUR 25.10.2019; etc. Der Aktenlebenslauf enthält also technische Angaben über den Mandatsverlauf. Mit ihm sollen sich der Anwalt und die Kanzleimitarbeiter schnell und ohne langes Blättern über wesentliche Mandatsaspekte informieren können. Anwaltsprogramme erstellen einen solchen Aktenlebenslauf automatisch, wenn die richtigen Befehle beim Druckstart eingegeben werden ("zur E-Akte speichern").

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