Rz. 66
Der Widerruf eines Testaments erfolgt durch Vernichtung der Testamentsurkunde in Widerrufsabsicht oder durch ein nachfolgendes Testament. Enthält das spätere Testament keine ausdrückliche Widerrufsklausel, gilt das frühere nur insoweit als stillschweigend widerrufen, wie es im Widerspruch zum neueren steht. Zu beachten ist, dass ein Testament kraft Gesetzes als widerrufen gilt, wenn der Testator nach der Errichtung des Testaments heiratet oder civil partnership eingeht. Dies gilt selbst dann, wenn darin der zukünftige Ehegatte oder eigene Kinder bedacht sind. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind nur solche Testamente, in denen auf die geplante Eheschließung hingewiesen wurde.[70]
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