Fachbeiträge & Kommentare zu Wegeunfall

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[254] Der Ausschlus...mehr

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Jung, SGB VII § 103 Zwische... / 2.2 Teilnahmeberechtigung des Versicherten und Hinterbliebenen

Rz. 5 Die Teilnahmeberechtigung stärkt zum einen die Position des Berechtigten im Verwaltungsverfahren, zum anderen gibt sie Gelegenheit, spezielle Kenntnisse oder Erfahrungen des Versicherten mit in die Untersuchung einzubringen. Es besteht ein Recht zur Teilnahme, keine Pflicht. Rz. 6 Die Vorschrift bezieht sich entgegen der Überschrift im Gesetzestext auf jeden Versicherun...mehr

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§ 3 Arbeitsunfall/Arbeitswe... / D. Wegeunfall des Geschädigten

Rz. 14 Neben der so definierten versicherten Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII sind auch die sog. Wegeunfälle versichert. Es handelt sich dabei in den häufigsten Fällen um das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Wegs nach und von dem Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Es handelt sich hierbei um die zentrale Vorschrift de...mehr

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§ 3 Arbeitsunfall/Arbeitswe... / Literaturtipps

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§ 3 Arbeitsunfall/Arbeitswe... / A. Vorbemerkung

Rz. 2 Bevor der (Arbeits-)Wegeunfall in einem Überblick dargestellt wird, soll zunächst erläutert werden, warum er für die gesamte Schadensregulierung von erheblicher Bedeutung ist. Handelt es sich bei einem Unfall um einen Arbeits- oder Arbeitswegeunfall verläuft die Schadensregulierung in komplett anderen Bahnen als beim sonstigen Verkehrsunfall oder sonstigen Haftpflichtt...mehr

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / F. Besonderheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 27 Hinweis Zur gesetzlichen Unfallversicherung und den entsprechenden Tatbeständen im Regress siehe oben § 3 Rdn 2 ff. Die Ausführungen an dieser Stelle beschäftigen sich ausschließlich mit dem Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 28 Bei Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keinen Heil- und Hilfsmittelkatalog wie im Rahmen der gesetzli...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / VII. Erwerbsschaden

Rz. 20 Hinter dem weiteren Trennblatt "Erwerbsschaden" werden alle Unterlagen für die Bezifferung des Erwerbsschadens gesammelt. Die Unterlagen beginnen zweckmäßigerweise mit den letzten zwölf Entgeltabrechnungen vor dem Verkehrsunfall und beinhalten dann den Nachweis sämtlicher Leistungsabrechnungen bzw. Leistungsbescheide der Sozialversicherungsträger. Zu nennen sind an di...mehr

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§ 12 Musterfälle bei Verlet... / I. Sachverhalt

Rz. 16 Die Ehefrau wird im Straßenverkehr verletzt. Sie ist Mutter eines 10-jährigen Kindes. Aufgrund häufiger Auslandseinsätze ihres Ehemannes hat sie die Betreuung und Erziehung des Kindes vollständig alleine übernommen. Bis zum Unfall ging sie einer Teilzeitbeschäftigung nach. Die Vergütung im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung belief sich vor dem Unfall auf 900,00 EUR nett...mehr

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zfs 3/2017, Haus/Zwerger: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 3, Verkehrsverwaltungsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 3. Aufl. 2016, 1582 Seiten, 99 EUR, ISBN 978-3-8240-1440-8

Viele neue Rechtsänderungen (z.B.: in StVG, StVO, FeV, EU-Verkehrsdelikte Richtlinie) sowie zahlreiche wichtige neue Judikate haben die Neuauflage angeregt. Die Verfasser haben das gesamte Verkehrsverwaltungsrecht bis in entlegene Bereiche (Disziplinarrecht, Maßnahmen des Ordnungsrechts, Wegeunfall, Umweltzonen, Verkehrsüberwachung) gesichtet. Das Werk ist in sieben große Bl...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall

A. Rechtsgrundlagen I. Gesetzliche Vorgaben im Sozialversicherungsrecht Rz. 1 Nach § 8 Abs. 2 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) – gelten für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auch folgende Wegeunfälle als Arbeitsunfälle. Sie sind damit vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst: Zitat § 8 Abs. 2 SGB VII...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / Literaturtipps

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§ 29 Der Wegeunfall / II. Private Flächen

Rz. 7 Schadensereignisse in einem vom Beamten selbst beherrschten privaten Lebensbereich, die seiner Risikosphäre zuzurechnen sind, sind andererseits nicht vom Wegeunfallschutz erfasst, selbst wenn sie sich während eines Wegs zwischen Dienststelle und Wohnung ereignen. Damit gelten etwa Unfälle innerhalb des Wohngebäudes (Grenze: Außentür des Hauses)[10] oder in einer privat...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / A. Rechtsgrundlagen

I. Gesetzliche Vorgaben im Sozialversicherungsrecht Rz. 1 Nach § 8 Abs. 2 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) – gelten für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auch folgende Wegeunfälle als Arbeitsunfälle. Sie sind damit vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst: Zitat § 8 Abs. 2 SGB VII (2) Versicherte Tät...mehr

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zfs 1/2017, Vorliegen eines Wegeunfalls beim Schließen des eigenen Hoftors nach Ausfahrt vom Grundstück

SGB VII § 8 Leitsatz 1. Versicherungsschutz besteht auf dem Hinweg zur Arbeit mit dem Durchschreiten der Haustür und erstreckt sich ab dann auch auf Gefahrenmomente, die vom privaten Grundstück ausgehen. 2. Tritt der Versicherte die Fahrt zur Arbeit auf dem eigenen Grundstück an, indem er das zuvor geöffnete Hoftor durchfährt, so spricht eine natürliche Betrachtungsweise dafü...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / III. Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit/dem Dienst

Rz. 9 Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle (oder umgekehrt) unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.[17] Bei Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststelle können Umwege und Unterbrechungen unbeachtlich sein oder die Verknüpfung ...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / B. Rechtsprechung

Rz. 3 Nachdem beide Bereiche für die wesentlichen Fälle inhaltlich gleich geregelt sind, kann aus Gründen der Übersichtlichkeit im Rahmen des Umfangs dieser Darstellung der gesetzliche Unfallschutz wie der beamtenrechtliche Unfallschutz zusammen vorgestellt werden. Insbesondere die beamtenrechtliche Rechtsprechung lehnt sich ausdrücklich an die Rechtsprechung zum Sozialversi...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / I. Gesetzliche Vorgaben im Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Nach § 8 Abs. 2 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) – gelten für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auch folgende Wegeunfälle als Arbeitsunfälle. Sie sind damit vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst: Zitat § 8 Abs. 2 SGB VII (2) Versicherte Tätigkeiten sind auchmehr

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§ 29 Der Wegeunfall / II. Gesetzliche Vorgaben im Beamtenrecht

Rz. 2 Für den Bereich der Beamten gilt seit 1.1.2011 das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVersG) des jeweiligen Dienstherrn. Nach § 1 Abs. 1 BeamtVersG gilt dieses Gesetz für die Beamten des Bundes (nach § 1 Abs. 2 BeamtVG entsprechend für die Richter des Bundes). Für die Beamten der Länder gelten die jeweiligen Landesgesetze, so für Bayern etwa das Bayerische Beamtenversorgun...mehr

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zfs 1/2017, Vorliegen eines... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Feststellung eines Unfalls vom 28.1.2013 als Wege- bzw. Arbeitsunfall. Zuvor hatte er einen weiteren Arbeitsunfall erlitten, der zur Folge hatte, dass ihm nach einer zunächst erfolgten Amputation der linken Hand diese wieder angenäht wurde. Er erhielt eine Unfallrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 % der Bau-Berufsgenossenschaft. De...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / I. Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit/dem Dienst – unmittelbarer Weg

Rz. 4 Unfallrechtlicher bzw. beamtenrechtlicher Unfallschutz für einen Unfall, den ein Versicherter/Beamter auf dem Weg zur oder von der Dienststelle erleidet, ist nur zu gewähren, wenn der zur oder von der Arbeits-/Dienststelle führende Weg in der Tätigkeit/im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurüc...mehr

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zfs 1/2017, Vorliegen eines... / 3 Anmerkung:

1. Das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängenden unmittelbaren Weges von und zu dem Ort der Tätigkeit begründet das Vorliegen eines Arbeitsunfalls und kann Sozialleistungsansprüche nach dem 7. Buch des SGB begründen (§ 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Diese Wegeunfälle lösen aber keine Haftungsprivilegierung zugunsten des Fahrers und ...mehr

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zfs 1/2017, Vorliegen eines... / 2 Aus den Gründen:

"Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Zu der versicherten Tätigkeit zählt gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der...mehr

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zfs 1/2017, Vorliegen eines... / Leitsatz

1. Versicherungsschutz besteht auf dem Hinweg zur Arbeit mit dem Durchschreiten der Haustür und erstreckt sich ab dann auch auf Gefahrenmomente, die vom privaten Grundstück ausgehen. 2. Tritt der Versicherte die Fahrt zur Arbeit auf dem eigenen Grundstück an, indem er das zuvor geöffnete Hoftor durchfährt, so spricht eine natürliche Betrachtungsweise dafür, von dem Fortbesteh...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / c) Unwirtschaftlicher Ausgleich

Rz. 111 Die Ausgleichsreife fehlt auch, soweit sein Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG). Rz. 112 Die Regelung ist die Nachfolgeregelung zu § 1587b Abs. 4 BGB a.F., der den öffentlich-rechtlichen Ausgleich ausschloss, wenn sich die Teilung voraussichtlich nicht zugunsten des Ausgleichsberechtigten ausgewirkt hätte...mehr

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Jansen, SGB VI § 245 Vorzei... / 2.2.1 Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten

Rz. 5 Die Wartezeitfiktion (jetzt: vorzeitige Wartezeiterfüllung) bei Eintritt eines Arbeitsunfalls war nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht (§ 1252 Abs. 1 RVO, § 29 Abs. 1 AVG, § 52 Abs. 1 RKG) auf Leistungsfälle beschränkt, die nach dem 30.4.1942 eingetreten sind. Nach § 245 Abs. 2 Nr. 1 ist die Wartezeit in Anlehnung an § 1252 Abs. 1 RVO, § 29 Abs. 1 AVG und § 52 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 245 Vorzei... / 2.3 Vorzeitige Wartezeiterfüllung nach Abs. 3

Rz. 17 Nach Abs. 3 ist die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, wenn ein Versicherter vor dem 1.1.1992 und nach dem 31.12.1972 infolge eines Unfalls erwerbsunfähig geworden oder gestorben ist und in den letzten 2 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls mindestens 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweist. Die vorzeitig...mehr

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ZAP 3/2017, Sozialversicherungsrecht: Wegeunfall bei Unterbrechung des Arbeitswegs wegen Arztbesuch

(BSG, Urt. v. 5.7.2016 – B 2 U 16/14 R) • Ein Arztbesuch vor Arbeitsbeginn zur Blutabnahme und Kontrolle von Blutwerten und Medikamenteneinstellung stellt auch dann eine primär privatnützige Tätigkeit dar, wenn diese Untersuchung der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft dient und der Arbeitgeber den späteren Arbeitsbeginn vorab genehmigt hat. Befindet sich der Versicherte inso...mehr

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ZAP 11/2017, Wegeunfall: Kein Versicherungsschutz bei Unaufmerksamkeit

(BSG, Urt. v. 20.12.2016 – B 2 U 16/15 R) • Zwar bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn der Versicherte irrtümlich von dem direkten Arbeitsweg aus Gründen abweicht, die ihrerseits einen Zusammenhang mit dem Zurücklegen des versicherten Weges, insb. seiner Beschaffenheit, haben. Es besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn die irrtümliche Abweichung auf in der Person...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / a) Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind nach der Legaldefinition in § 8 Abs. 1 SGB VII Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Beruflich veranlasste Fahrt

Rz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Die Fahrt ist beruflich veranlasst, wenn sie objektiv mit dem Dienstverhältnis zusammenhängt. Sie muss im weitesten Sinne durch die Berufsausübung des Stpfl veranlasst sein (> Rz 4). Beruflich veranlasst sindmehr

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zfs 2/2016, Haftungsprivile... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. a) Der Kl. hat gegen den Bekl. zu 1) keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zwar liegen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 StVG vor, da der Kl. bei dem Betrieb des vom Bekl. zu 1) gefahrenen Lkw verletzt worden ist. Zudem liegen die Voraussetzungen des § 823 Abs. 1 BGB vor, da der Bekl. zu 1) durch das Rückwärtsfahren den Körper des Kl. fahrlässig (§ ...mehr

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zfs 6/2015, Arbeitsunfall e... / 2 Aus den Gründen:

[4] "Das BG, dessen Urteil in r+s 2013, 409 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Anspruchsvoraussetzungen des § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII lägen dem Grunde nach vor. Aus dem Bescheid der Kl. v. 27.7.2009 ergebe sich mit bindender Wirkung, dass der Unfall des Geschädigten ein Versicherungsfall sei, für den die Kl. zuständig sei. Auch sei die Haftung des Bekl. gem. § 104 SGB V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 24 Versorgun... / 1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Anspruch auf Versorgung haben Personen, die durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung, durch einen Unfall während der Ausübung solchen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben (§ 1 Abs. 1 BVG). Einer solchen Schädigung stehen gemäß § 1 Abs. 2 BVG Gesundheitsschäden gleich, die ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Wegeunfall

Rz. 896 Zum Thema Dahm "Die Bedeutung der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung für die Entschädigung eines Wegeunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung" NZV 2014, 114, Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 682 ff. (a) § 8 II SGB VII (§ 31 II BeamtVG) Rz. 897 Nur in den gesetzlich besonders geregelten Fällen des § 8 II SGB VII (für Dienstunfälle g...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit

Rz. 870 Versicherungsfälle sind gemäß § 7 I SGB VII Arbeitsunfälle (§ 8 SGB VII) und Berufskrankheiten (§ 9 SGB VII). (aa) § 8 I SGB VII Rz. 871 Das Gesetz definierte den Arbeitsunfall in § 548 I 1 RVO als "einen Unfall, den der Versicherte (Verletzte bzw. getötete Person) bei einer der in §§ 539, 540, 543 – 545 RVO genannten Tätigkeiten erleidet". § 8 I 1 SGB VII bestimmt den...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Wegeunfall

Rz. 925 Nicht entscheidend ist das Vorliegen grober Fahrlässigkeit, es kommt vielmehr auf die Ursächlichkeit an. Die Grenzen der absoluten Fahruntüchtigkeit entsprechen auch im Sozialrecht denen der BGH-Rechtsprechung.[549] Rz. 926 Bei Wegeunfällen[550] fehlt die Kausalität bereits dann, wenn der Verletzte absolut fahruntüchtig i.S.d. strafrechtlichen Rechtsprechung (es gelte...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (bb) § 8 II SGB VII

Rz. 873 Durch § 8 I SGB VII werden bestimmte Unfälle im Umgang mit Arbeitsgerät (§ 8 II Nr. 5 SGB VII, früher § 549 RVO) und Wegeunfälle (§ 8 II Nr. 1 – 4 SGB VII, früher § 550 RVO) als versicherte Tätigkeiten und damit als Arbeitsunfall einbezogen. Die genannten Wege stehen, obwohl Privatsache, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung ebenfalls unter Versicherungsschutz.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Unterschiedliche Wege

Rz. 899 Während die Unterscheidung, ob es sich um einen Arbeitswegeunfall (§ 8 II Nr. 1 SGB VII) oder Betriebswegeunfall (§ 8 I SGB VII) handelt, zwar für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes bedeutungslos (§ 7 I SGB VII) ist, hat diese Differenzierung aber entscheidende Bedeutung für die Freistellung eines Schädigers nach den §§ 104 ff. SGB VII. Rz. 900 Im Sozialvers...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (d) Zeitliche Komponente

(aa) Fahrtantritt Rz. 917 Auch zeitliche Faktoren sind zu beachten. Wird die Heimfahrt nicht unmittelbar nach Arbeitsende angetreten und das Werksgelände aus privaten Gründen nicht verlassen, kann trotz eines Unfalles auf dem Betriebsgelände kein Versicherungsschutz bestehen. (bb) Unterbrechung Rz. 918 Wird der Weg unterbrochen, lebt der Versicherungsschutz nach Rückkehr auf de...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (c) Arbeitswegeunfall

Rz. 903 Versichert ist nach § 8 II SGB VII (ebenso § 31 II BeamtVG) der Weg zwischen dem Ort der versicherten Tätigkeit und dem häuslichen Wirkungskreis. (aa) Direkter Weg Rz. 904 Versicherungsschutz besteht für den unmittelbaren und direkten Weg zwischen Wohnung[523] und Arbeitsstelle. Rz. 905 Der Weg zur Arbeit beginnt mit dem Verlassen des häuslichen Bereichs und endet mit E...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aaa) SGB VII

Rz. 914 Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist – anders als nach § 31 II BeamtVG, der bei Beamten nur den unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle unter den Schutz der Beamtenversorgung stellt – nicht auf die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beschränkt. Auch Wege von unterschiedlichen Aufenthaltsorten können den üblichen Arbeitswegen gleichzuset...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / VI. Fehlverhalten und Anspruchsminderung

Rz. 386 Hinweis Siehe auch Ausführungen oben (vgl. Rn 52a ff.). Zum Thema Dahm "Schadensminderungspflichten beim Wegeunfall des Versicherten unter besonderer Berücksichtigung von Rehabilitationsmaßnahmen" NZV 2010, 434. 1. Unmittelbar Verletzter Rz. 387 Mitverantwortlichkeiten in der Person des unmittelbar Verletzten schlagen auf den Regressanspruch der Drittleistungsträger durc...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Fahrtantritt

Rz. 917 Auch zeitliche Faktoren sind zu beachten. Wird die Heimfahrt nicht unmittelbar nach Arbeitsende angetreten und das Werksgelände aus privaten Gründen nicht verlassen, kann trotz eines Unfalles auf dem Betriebsgelände kein Versicherungsschutz bestehen.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (ee) Dritter Ort

(aaa) SGB VII Rz. 914 Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist – anders als nach § 31 II BeamtVG, der bei Beamten nur den unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle unter den Schutz der Beamtenversorgung stellt – nicht auf die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beschränkt. Auch Wege von unterschiedlichen Aufenthaltsorten können den üblichen Arbeitswege...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Arbeitsunfall

Rz. 927 Bei Arbeitsunfällen ist (abweichend vom Wegeunfall) eine Abwägung zu treffen. Tritt neben die Aufmerksamkeitsstörung (z.B. durch Rauschmittel[556] oder Übermüdung) ein betrieblicher Umstand als weitere wesentliche Ursache, so steht der Einfluss der Bewusstseinstrübung dem Versicherungsschutz nicht entgegen.[557] Es ist vergleichend zu werten, welcher Umstand gegenübe...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Die Regelungen in den Bedingungen

Rz. 201 Ist zwischen dem Versicherungsnehmer und der Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Rechtsschutzvertrages eine Selbstbeteiligung vereinbart, so ist die Kostenerstattungspflicht der Rechtsschutzversicherung von vornherein um diesen Betrag gemindert. Rz. 202 Gemäß § 5 Abs. 3 lit. c ARB 2010 wird die Selbstbeteiligung jeweils pro Rechtsschutzfall und pro Leistungsart abg...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) § 8 II SGB VII (§ 31 II BeamtVG)

Rz. 897 Nur in den gesetzlich besonders geregelten Fällen des § 8 II SGB VII (für Dienstunfälle gilt § 31 II BeamtVG) besteht Versicherungsschutz auch beim Zurücklegen des mit der nach §§ 2, 3, 6 SGB VII versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Wegs nach und von dem Ort der Tätigkeit (§ 8 II Nr. 1 SGB VII, § 31 II BeamtVG): Mit § 8 II SGB VII hat der Gesetzgebe...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (bb) Fahrgemeinschaft

Rz. 906 Abweichungen vom Wege sind für Fahrgemeinschaften speziell zugelassen, § 8 II Nr. 2 lit. b SGB VII. Auch die Beschaffung von Arbeitsgerät ist geschützt, § 8 II Nr. 5 SGB VII. Rz. 907 Für Fahrgemeinschaften ist die Sonderregelung des § 8 II Nr. 2 lit. b SGB VII (siehe auch § 550 II Nr. 2 RVO) hervorzuheben. Danach ist die Versicherung nicht ausgeschlossen, wenn der Ver...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (dd) Familienheimfahrt, Zweitwohnsitz

Rz. 912 Unfallversicherungsschutz besteht nach § 8 II Nr. 4 SGB VII auch für Familienheimfahrten bei 2. Wohnsitz. Auch Ledige können einen Zweitwohnsitz haben.[531] Rz. 913 Wohnung des Ehegatten und der Kinder ist regelmäßig die Familienwohnung.[532]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (bb) Unterbrechung

Rz. 918 Wird der Weg unterbrochen, lebt der Versicherungsschutz nach Rückkehr auf den ursprünglichen Weg wieder auf, sofern sich der Versicherte nicht bereits endgültig von der versicherten Tätigkeit gelöst hat. Rz. 919 Das BSG[541] beurteilt die "Lösung von der versicherten Tätigkeit" nach der Dauer der Unterbrechung: Die zeitliche Grenze für das Wiederaufleben des Versicher...mehr