Fachbeiträge & Kommentare zu Wegeunfall

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 182 Die Revision hatte Erfolg. Mit Recht hatte das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass der Beklagte eine Person war, deren Haftung nach § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII beschränkt war. Nach dieser Bestimmung sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 23 Das Berufungsgericht hatte rechtsfehlerhaft wegen der Möglichkeit einer Leistungsklage die Feststellungsklage hinsichtlich der Sachschäden mangels eines rechtlichen Interesses an der Feststellung i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO als unzulässig abgewiesen, weil der Kläger nicht dargetan habe, dass ihm eine Bezifferung der unfallursächlichen Sachschäden nicht möglich sei. Dabei ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 206 Nach Auffassung des Berufungsgerichts konnte die Klägerin von den Beklagten gemäß § 823 BGB, § 116 SGB X Schadensersatz auf der Grundlage einer Haftungsquote von 60 % verlangen. Die Beklagten hätten es pflichtwidrig unterlassen, für eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu sorgen. Ein Verstoß gegen § 12 der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten BGV C 22...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 307 Das Berufungsgericht war der Auffassung, der Beklagte zu 1 sei in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig geworden. Deshalb treffe die Verantwortlichkeit nicht ihn persönlich, sondern gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG den Träger der Feuerwehr. Die Beklagte zu 2 hafte gemäß § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 3 Nr. 1 PflVG, wobei es nicht darauf ankomme, ob der Beklagte zu 1, seine Eh...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 563 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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Jung, SGB VII § 13 Sachschä... / 2.2.6 Einschränkung für Sachschäden bei Wegeunfällen oder Ausbildungsveranstaltungen

Rz. 19 § 13 Satz 3 enthält 2 weitere Einschränkungen: Versicherungsfälle nach § 8 Abs. 2 (Wegeunfälle und Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Arbeitsgerät), Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12. Aufgrund geringerer Schädigungsgefahr sind Sachschäden, die bei Versicherungsfällen nach § 8 Abs. 2 auftreten (im Wesentlichen Wegeunfälle), vom Ersatzanspruch ...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.3 Gesundheits(folge)schaden, der über die spendebedingten, regelmäßig entstehenden Beeinträchtigungen hinausgeht

Rz. 15 § 12a Abs. 1 erstreckt den Versicherungsschutz auf alle Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe. Der Eintritt eines Gesundheitsschadens wird als Versicherungsfall "eigener Art" der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 7 fingiert. Es kommt damit weder darauf an, ob tatbestandlich ein Arbeitsunfall...mehr

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Jung, SGB VII § 13 Sachschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Ersatz von Sachschäden und Aufwendungen bei Hilfeleistungen der Nothelfer im Wesentlichen entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht des § 765a RVO (BT-Drs. 13/2204 S. 79 zu § 13). Da für einzelne Gruppen, wie z. B. Angehörige der Feuerwehren, Sonderregelungen gelten, wonach Gemeinden bereits nach den Landesbrandschutz- bzw. Feuerwehr...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 12a ist Bestandteil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe (vgl. Weyd, Jura 2013, 437) in deutsches Recht. Das Ziel war zunächst die Verbesserung der Ablauforganisation insbesondere in und zwischen den beteiligten Krankenhäusern, die die Organspende in Deutschland durchf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Begrenzung des Anspruchsübergangs

Rz. 883 Der Forderungsübergang ist begrenzt, wenn das Schadenereignis durch einen Familienangehörigen oder Arbeitskollegen verursacht worden ist. Rz. 884 Lebt der Schädiger als Familienangehöriger im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft, ist gem. § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X und § 67 VVG bei nicht vorsätzlicher Schädigung ein Forderungs...mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Ab...mehr

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Erste Hilfe / 3.2.5 Bewusstloser Motorradfahrer – Helm ab?

Unfälle mit Motorrad- oder Mopedfahrern treten immer wieder auf. Auch wenn es keine betriebstypischen Notfälle sind, treten derartige Unglücke hin und wieder als Wegeunfälle oder bei Dienstfahrten auf. Viele potenzielle Ersthelfer wissen nicht, was zu tun ist. Einige meinen, der Helm müsse abgenommen werden, andere wiederum denken, es ist besser, den Schutzhelm auf dem Kopf z...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / C. Wegeunfall und Unfall auf dem Betriebsweg

I. Übersicht Rz. 15 Bei Wegeunfällen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII tritt keine Haftungsbeschränkung ein, da der Versicherte diese Schäden als "normaler" Teilnehmer am Straßenverkehr verursacht und sich gerade keine besonderen Risiken des Arbeitsplatzes realisieren. Der Sozialversicherungsträger bleibt auch in diesen Fällen weiterhin zur Leistung verpflichtet. Daneben best...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Übersicht

Rz. 15 Bei Wegeunfällen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII tritt keine Haftungsbeschränkung ein, da der Versicherte diese Schäden als "normaler" Teilnehmer am Straßenverkehr verursacht und sich gerade keine besonderen Risiken des Arbeitsplatzes realisieren. Der Sozialversicherungsträger bleibt auch in diesen Fällen weiterhin zur Leistung verpflichtet. Daneben besteht auch die...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / E. Bindung der Gerichte

Rz. 24 Hat aus Anlass eines Verkehrsunfalls ein Zivilgericht darüber zu entscheiden, ob ein privilegierter Versicherungsfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung gem. §§ 104 ff. SGB VII vorliegt, ist es an die unanfechtbare Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Sozialgerichts hierüber gebunden. Diese Entscheidung bindet die Zivilgerichte auch dahingehend, nach welc...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / cc) Versicherungsdaten

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Unfall auf dem Betriebsweg

Rz. 16 Zur Abgrenzung der Unfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 ff. SGB VII fallen, von sonstigen Wegeunfällen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII, bei denen die durch das Privileg gesperrte Haftung wiederum "entsperrt" wird, ist zu prüfen, ob nach dem Sinn und Zweck der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungsbeschränkung geboten ist, weil sich aufgrund der bestehend...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / C. Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 90 Während es sich bei den zuvor behandelten Heilbehandlungskosten um vorübergehende Aufwendungen bis zur Wiederherstellung der vollen Gesundheit des Geschädigten handelt, stellen vermehrte Bedürfnisse unfallbedingte Mehraufwendungen zum Ausgleich von Nachteilen dar, die aufgrund einer dauernden Beeinträchtigung des Wohlbefindens erforderlich werden.[131] Es muss sich um...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / e) Daten über Personenschäden

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[277] Der Ausschlus...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Nachweis des Schadensumfangs

Rz. 7 Ebenso wie für jede andere Schadensposition trägt der Geschädigte auch für die Höhe des Schmerzensgeldes die Darlegungs- und Beweislast. Danach ist es allein seine Aufgabe, geeignete Belege zum Umfang des eingetretenen Personenschadens vorzulegen. In der Praxis erfolgt der Nachweis des eingetretenen Personenschadens durch Vorlage von Arztberichten bzw. -gutachten. Solch...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1 Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 zählt auf, welche der nach § 12 SGB I für Sozialleistungen zuständigen Körperschaften (mitgliedschaftlich organisierte und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisationen, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdanken; es handelt sich i. S. d. Sozialrechts hier um Sozialversicherungsträger, die der gegenseitigen sozialen Hilfe ihrer Mitg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug

Leitsatz Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Sachverhalt Am Unfallmorgen fuhr die Klägerin nach einem privaten Wochenendausflug von dort zurück zu ihrer Wohnung, um die Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums in H. zu holen. Wenige Kilometer vor ihrem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.1 Allgemeines

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich auf Regelungen, die gesetzliche Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften ausfüllen sollen. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz sowie die PSA-Benutzungsverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung sowie weitere Verordnungen, die der Umsetzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Telearbeitsplatz / 3 Mögliche Risiken

Für viele ist die eigene Wohnung ein Synonym für Ruhe und Entspannung. Das Büro steht dagegen für Konzentration und Leistung. Suchen also die, die am Telearbeitsplatz arbeiten (wollen), v. a. die Ruhe? Und ist die Arbeit zu Hause wirklich besser und gesünder? Damit das Konzept Telearbeit funktioniert, sind viele Risikofaktoren zu berücksichtigen. Zu den häufigsten Risikofakto...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 hatte im Dritten Buch der RVO keinen Vorläufer. Nach damaligem Recht galten die Berufskrankheit, der Wegeunfall und der Arbeitsgeräteunfall jeweils kraft Fiktion auch als Arbeitsunfall. Mit dem SGB VII wird die Systematik klarer herausgearbeitet. Inhaltlich ändert sich freilich insoweit nichts. Abs. 2 hatte § 548 Abs. 3 RVO als Vorläufer.mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.7 Notwendige Wege

Rz. 28 Versichert sind auch alle Wege, die der Verletzte im Rahmen der in § 11 durchgeführten oder angeordneten Maßnahmen zurücklegt. Für die Frage, welcher Weg notwendig ist, um den Ort der Heilbehandlung zu erreichen bzw. von dort wieder nach Hause zu gelangen, gelten die zum Wegeunfall (§ 8 Abs. 2) entwickelten Grundsätze. Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 24.3.1...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.4 Elementarereignisse (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 13 Die Regelung ist als Ausnahmevorschrift zu den Grundsätzen der allgemein wirkenden Gefahren anzusehen. Sie stellt Unfälle bei eigenwirtschaftlichen, sonst unversicherten Tätigkeiten unter Versicherungsschutz, die sich infolge Sturms, Hochwassers, Erd-/Seebebens und ähnlicher Naturgewalten an Bord oder in räumlicher Nähe zum Hafen ereignen, weil auf Schiffen tätige Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.6 Beförderung vom Land zum Fahrzeug und umgekehrt (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Die Vorschrift hat einen engen Anwendungsbereich, der allein den Versicherungsschutz bei Unfällen auf dem Weg zwischen Schiff und Land bei privaten Verrichtungen betrifft. Typischerweise sind dies Fahrten mit einem Transportboot oder einer Hafenfähre (a. A.: Schauseil, Seeunfallversicherung, § 1053 Rz. 3 S. 106, mit RVA-Entscheidung v. 4.2.1903, PrL 110016/02). Der Ve...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.1 Gesetzlicher Umfang

Rz. 26 Entspricht die Satzungsregelung dem Gesetzeswortlaut, umfasst sie alle betriebsfremden Personen, die sich erlaubtermaßen auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten. Im Gegensatz zu allen anderen die Versicherungspflicht begründenden Vorschriften kommt es auf einen besonderen betrieblichen Zweck des Aufenthaltes nicht an, so dass die körperliche Anwesenheit allein ausr...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3 Wegeunfall

Rz. 118 Der Versicherungsschutz für Unfälle auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wurde erstmals durch das Gesetz v. 14.7.1925 (RGBl. I S. 97) normiert. Damit ist der Gesetzgeber aus sozialpolitischen Gründen von dem Grundsatz der Haftungsersetzung abgewichen. Ursprünglich sollte die durch Beiträge der Unternehmer finanzierte Unfallversicherung dazu dienen, bei Arbe...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.4 Häuslicher Bereich

Rz. 121 Das Gesetz nennt nur den Ort der Tätigkeit als Anfang und Ende des versicherten Weges. Der Weg beginnt zumeist beim Verlassen des häuslichen Bereichs und endet beim Erreichen dieses Bereichs. Der Versicherte muss diesen Weg wegen der vorangehenden bzw. der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit zurücklegen. Als Ausgangspunkt kommt auch ein 3. Ort in Betracht. Nur der ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 119 Versichert ist der Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit (Rz. 126). Es muss sich dabei nicht zwingend um den Weg von und nach dem häuslichen Bereich handeln (BSG, Urteil v. 27.4.2010, B 2 U 23/09 R). Der Weg muss mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen, mithin muss der innere Zusammenhang gegeben sein (Rz. 120). Grundsätzlich ist nur der unmittelbare Weg versi...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Versicherungsfall des Arbeitsunfalls in der Weise, dass Satz 1 auf die Versicherteneigenschaft und auf die versicherte Tätigkeit hinweist. Satz 2 normiert den von der Rechtsprechung entwickelten Unfallbegriff. Damit werden zugleich die im Unfallversicherungsrecht grundlegenden Begriffe des innen Zusammenhangs und des rechtlich wesentlichen Zusammen...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1 Grundtatbestand (Abs. 2 Nr. 1)

2.3.1.1 Überblick Rz. 119 Versichert ist der Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit (Rz. 126). Es muss sich dabei nicht zwingend um den Weg von und nach dem häuslichen Bereich handeln (BSG, Urteil v. 27.4.2010, B 2 U 23/09 R). Der Weg muss mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen, mithin muss der innere Zusammenhang gegeben sein (Rz. 120). Grundsätzlich ist nur der unmit...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2 Sonderfälle

2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a) Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a. F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprec...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.9 Versicherte Tätigkeiten auf dem Weg nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 141 Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Antritt des Weges zusammenhängen, sind ebenso versichert wie der Weg selbst. Dazu gehört etwa das Warten an der Haltestelle auf das öffentliche Verkehrsmittel oder auf das Abholen mit dem Pkw (BSG, Urteil v. 19.10.1982, 2 RU 21/81). Der Versicherungsschutz wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Schüler während der Wartezei...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.3 Schutzzweck der Norm

Rz. 120b Der Versicherungstatbestand des Abs. 2 Nr. 1 trägt wie die die Wegeunfallversicherung einführende Regelung des § 545a RVO i. d. F. v. 14.7.1925 (RGBl. 1925 S. 97) allein den Gefahren Rechnung, die sich während der gezielten Fortbewegung im Verkehr aus eigenem, gegebenenfalls auch verbotswidrigem Verhalten, dem Verkehrshandeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Einflüss...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a. F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprechend ist die Wegeabweichung, nicht aber der Aufenthalt...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.15 Betriebsweg

Rz. 58 Als Arbeitswege oder Betriebswege oder Dienstwege werden Wege bezeichnet, die in Ausführung der betrieblichen Tätigkeit zurückgelegt werden. Sie gehören unmittelbar zur versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 und sind zu unterscheiden von dem Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 2 Nr. 1, der der versicherten Tätigkeit vorausgeht oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.10 Lösung des inneren Zusammenhangs

Rz. 144 Für Wege vom oder zum Ort der Tätigkeit hat die Rechtsprechung im Interesse einer gleichmäßigen und rechtssicheren Handhabung eine feste zeitliche Grenze von 2 Stunden festgelegt, bis zu der eine Unterbrechung für den Versicherungsschutz auf dem restlichen Weg unschädlich ist. Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg i. d. R. nicht mehr nur unterbroch...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.4 Abweichen vom Weg des Kindes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 150 Die mit dem UVEG v. 7.8.1996 neu eingefügte Vorschrift schließt eine Lücke im Versicherungsschutz von Kindern i. S. d. § 56 SGB I, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a wegen des Besuchs einer Tageseinrichtung eines Trägers nach § 45 SGB VIII oder wegen der Betreuung durch Tagespflegepersonen i. S. d. § 23 SGB VIII versichert sind oder die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Schüler wäh...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.3 Bei Tätigkeit im Homeoffice ein Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 149a Der Unfallversicherungsschutz von Personen, die ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, erstreckt sich gemäß Nr. 2a auch auf die Wege, die sie wegen ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit zur außerhäuslichen Betreuung ihrer Kinder zurücklegen. Sie werden damit den Versicherten gleichgestellt, die ihre Tätigkeit auf der Unternehmensstätte ihres ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt überwiegend die zuvor in §§ 548 bis 550 RVO enthaltenen Regelungen. Dabei entspricht Abs. 1 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO, Abs. 1 Satz 2 normiert den bisher durch Richterrecht herausgebildeten Unfallbegriff, § 548 Abs. 1 Satz 2 RVO wird nicht üb...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.2 Innerer Zusammenhang

Rz. 120 Nur der mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängende Weg ist versichert. Somit muss ein innerer Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen dieses Weges und der versicherten Tätigkeit bestehen. Bei der Feststellung des inneren Zusammenhangs zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Vers...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.5 Ort der Tätigkeit

Rz. 126 Ort der Tätigkeit ist das gesamte Betriebsgelände. Daher beginnt und endet der Weg nach Abs. 2 mit dem Durchfahren oder Durchschreiten des Werktores (BSG, Urteil v. 22.9.1988, 2 RU 11/88). Der Weg innerhalb des Betriebsgeländes ist unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsweg versichert (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 58 bis 62).mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.2 Fahrgemeinschaft (Abs. 2 Nr. 2b)

Rz. 149 Die Vorschrift entspricht § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO a. F. Versichert ist ein abweichender Weg, der dadurch bedingt ist, dass der Versicherte mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug benutzt. Grundvoraussetzung ist somit, dass er sich zunächst auf einem nach Abs. 2 Nr. 1 versicherten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit befand und sodann davo...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.14 Betriebssport

Rz. 51 Unter bestimmten Voraussetzungen steht eine sportliche Betätigung im inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, obwohl Sport grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnen ist. Die körperliche Ertüchtigung und die Verbesserung der körperlichen Fitness stehen zunächst einmal im persönlichen Interesse. Jedenfalls der Ausgleichssport hat vielfältige positive Effekt...mehr