Fachbeiträge & Kommentare zu Wegeunfall

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Beruflich veranlasste Krankheitskosten

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Krankheitskosten sind idR Aufwendungen für die private > Lebensführung, die nicht als > Werbungskosten, aber ggf als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind (zu Einzelheiten > Krankheitskosten). Hingegen sind Krankheitskosten, die aufgrund einer typischen Berufskrankheit oder unmittelbar durch die Ausübung des Berufs entstehen, Werbungs...mehr

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Warum müssen Unfälle dokume... / Zusammenfassung

Überblick Die Mitarbeiter sind während ihrer Arbeit und auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. zurück nach Hause beim Unfallversicherungsträger (z. B. eine Berufsgenossenschaft) versichert. Der Unfallversicherungsträger übernimmt nach Eintritt von Arbeitsunfällen (auch Wegeunfälle) oder Berufskrankheiten alle notwendigen Leistungen, die zur Wiederherstellung der Gesundheit und ...mehr

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Warum müssen Unfälle dokume... / 1.3 Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen

Trotz aller Bemühungen im Arbeitsschutz lassen sich Arbeitsunfälle nicht gänzlich vermeiden. Es ist daher wichtig, dass alle Arbeitsunfälle dokumentiert werden. Nur so kann der Nachweis erbracht werden, dass sich der Unfall im Rahmen der versicherten Tätigkeit ereignet hat. Meldepflichtige Arbeitsunfälle werden im Rahmen von Unfallstatistiken erfasst. Somit werden Entwicklun...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär eintrittspflichtig sind. So heißt es in den Musterbedingungen AKB 2015[17] wie folgt: Zitat "Vorrangige Leistungspflicht Dritter" A.5.4.2 Wir erbringen keine Leistungen, soweit der Fahrer oder ein Insasse gegenüber Dritten, z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträg...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 30 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der Nachweis der sog. haftungsbegründenden Kausalität i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII. In den Fällen der "unechten Unfallversicherung" kommt es entscheidend auf die Auslegung der den Versicherungsschutz regelnden Vorschriften des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 17 SGB VII an. Der gem. § 8 Abs. 2 SGB VII versicherte Heimweg beginnt regelmäß...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 29 A erleidet auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Unfall. Er verließ nach seiner betrieblichen Tätigkeit um kurz nach 16:00 Uhr seine Arbeitsstätte, kehrte ca. eine Stunde später noch einmal in den Betrieb zurück, um seinen dort zurückgelassenen Geldbeutel aus seinem Spind zu holen. Dabei traf er zwei Kollegen, mit denen er betriebliche Probleme erörterte. Danach...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Wegeunfall

Rz. 179 Nach dem Zweck des unter Geltung der RVO gegebenen Ausnahmetatbestands "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" sollten Haftungsbefreiungen, welche die §§ 636, 637 RVO a.F. an das betriebsbezogene Verhältnis zwischen dem versicherten Verletzten und dem Schädiger knüpften, für den Bereich entfallen, in dem der Versicherte jedem anderen Verkehrsteilnehmer gleichstand.[205] R...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / J. Ausnahmen vom Haftungsprivileg

Rz. 173 Schadensersatzansprüche des Verletzten bzw. seiner Hinterbliebenen sind vom Haftungsausschluss nicht betroffen, wenn der Arbeitsunfall vorsätzlich oder bei einem Wegeunfall eingetreten ist ("Sperrwirkung", vgl. dazu oben Rdn 1). Nach dem Gesetzeswortlaut des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII kommt es insoweit darauf an, ob der Versicherungsfall "auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr....mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Betriebliche Tätigkeit

Rz. 219 Die Frage, ob eine betriebliche Tätigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 105 Abs. 1 SGB VII von primärer Bedeutung. Die Haftungsbeschränkung greift nur dann ein, wenn der Schädiger eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt hat. Rz. 220 Der Begriff "betriebliche Tätigkeit" bezieht sich also auf den Schädiger, während die Voraussetzungen für die Annahme eines Vers...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Allgemeine Grundlagen

Rz. 153 Das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII setzt tatbestandlich – in seiner Bedeutung als wohl herausragendstes Merkmal – das Vorliegen eines Versicherungsfalls voraus. Damit stellt der Gesetzeswortlaut unmissverständlich auf die in § 7 SGB VII normierten Versicherungsfälle ab, zu denen einerseits Arbeitsunfälle, andererseits Berufskrankheiten zählen. Rz. 154 Der A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Sondergesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 931 Die Staatshaftung nach Art. 34 GG kann nur durch ein formelles Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die autonome Satzungsgewalt der Gemeinden umfasst diese Befugnis nicht.[2882] Sind Haftungsbeschränkungen unzulässig, erstreckt sich das auf die unberührt bleibende persönliche Haftung des Beamten im Sinne des § 839 Abs....mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Haftungsausschlüsse

Rz. 249 Nicht selten sind zivilrechtliche Ansprüche eines Unfallopfers gem. den §§ 104 ff. SGB VII ausgeschlossen (näher dazu § 38 Rdn 1 ff.). Rz. 250 Die gesetzliche Unfallversicherung verlagert den Schadensausgleich bei "Arbeitsunfällen" aus dem individualrechtlichen in den sozialrechtlichen Bereich. Die zivilrechtliche Haftung des Unternehmers bzw. Kollegen für fahrlässige...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Q. SchüIerunfalIversicherung

Rz. 269 Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.3.1971[315] sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten während des Besuches allgemeinbildender Schulen in der Unfallversicherung gegen "Arbeitsunfälle" versichert. Die damit normierte Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung hatte zum Zi...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Haftungsausschluss nach §§ 104 und 105 SGB VII

Rz. 68 Ein Schadensersatzanspruch kann als solcher wegen Eingreifens des Haftungsprivilegs nach den §§ 104, 105 SGB VII (dazu § 38 Rdn 1 ff.) von vornherein nicht übergehen. Dies war zwar bereits in § 1542 Abs. 1 S. 2 RVO a.F. ausdrücklich normiert, nicht hingegen in § 116 SGB X. Nunmehr legt § 104 Abs. 1 S. 2 SGB VII ausdrücklich fest, dass ein Forderungsübergang nach § 116...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung für Unternehmer (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verur...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / II. Die Haftung des Inhabers einer Kernanlage für nukleare Ereignisse

Rz. 88 Anspruchsgrundlage der Haftung sind die gemäß § 25 Abs. 1 AtomG unmittelbar anwendbaren Art. 3 ff. PÜ. Eine Gegenseitigkeit wird nicht vorausgesetzt. Der Schadensersatzanspruch setzt hiernach voraus, dass ein Schadenmehr

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§ 13 Erwerbsschaden / b) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Rz. 115 War der Verletzte im Unfallzeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 SGB V) und erspart er unfallbedingt Krankenversicherungsbeiträge, die er ohne das Schadensereignis aus seinem Arbeitseinkommen hätte entrichten müssen, so ist grundsätzlich der an dem fiktiven Bruttoverdienst des Verletzten orientierte Verdienstausf...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Haftungsausschlüsse

Rz. 20 Die Ersatzpflicht wegen Umwelteinwirkungen ist ausgeschlossen, soweit der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde (§ 4 UmweltHG). Diese Regelung entspricht § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 Nr. 3 HaftpflG sowie § 89 Abs. 2 S. 3 WHG. Höhere Gewalt ist nach ständiger Rechtsprechung zum Haftpflichtgesetz und zum früheren § 22 WHG ein betriebsfremdes, von außen durch element...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / III. Die Haftung des Besitzers für sonstige Schäden infolge radioaktiver Einwirkung

Rz. 97 § 26 AtomG bildet als Auffangtatbestand eine Anspruchsgrundlage für sonstige Fälle, das heißt für alle anderen Gefahrenlagen, die nicht vom PÜ in Verbindung mit § 25 Abs. 1–4 AtomG erfasst sind (§ 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1a AtomG). Der Ersatzanspruch nach dieser Norm setzt voraus, dass durch die Wirkung eines Kernspaltungs- oder Kernvereinigungsvorganges oder der Stra...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 247 Die Aktivlegitimation von Unfallopfern fehlt sehr häufig deshalb, weil Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bestehen, auf die die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger bereits im Unfallzeitpunkt übergegangen sind (dazu auch § 37). Oft wird dies erst sehr spät erkannt, was zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Denn wenn Unfallversicherungsschutz be...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / N. Leistungsanrechnung

Rz. 237 Im Falle der vorsätzlichen Herbeiführung des Unfalles oder bei Herbeiführung auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg verbleibt der Ersatzanspruch beim Geschädigten (Entsperrung). In diesem Fall vermindert sich ausweislich des § 104 Abs. 3 SGB VII der Schadensersatzanspruch des Versicherten im Fall der vorsätzlichen Herbeiführung des Arbeitsunfa...mehr

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Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9 Schüler (Nr. 8 Buchst. b)

Rz. 79 Nach Nr. 8 Buchst. b sind Schüler versichert. Schüler ist, wer – unabhängig vom Alter – als Lernender an einem der einbezogenen Schultypen eine Schulausbildung erhält. Versichert sind Schüler an öffentlichen oder privaten Schulen, die einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden schulrechtlich anerkannten Abschluss anstreben oder ihre Schulpflicht erfüllen (BSG, Urte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 2 Beiträge der Unternehmen an die Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen der bei ihnen versicherten Unternehmen. Aus diesen Beiträgen entlasten die Berufsgenossenschaften die Unternehmen von ihrer Haftpflicht bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Des Weiteren werden hiervon die Kosten der Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten sowie die Förderun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 2.2 Zuschläge/Nachlässe

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen (§ 162 SGB VII), das sog. Bonus-Malus-System. Auf diese Weise wird das tatsächliche Unfallgeschehen in jedem einzelnen Unternehmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Ein Unternehmen mit besonders vielen Unfällen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 7 Schonarbeitsplätze

Ein Unfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit ist meldepflichtig. Meldepflichtige Arbeitsunfälle (Wegeunfälle ausgenommen) erhöhen die BG-Beiträge. Einfach ausgedrückt: je mehr (meldepflichtige) Unfälle, desto teurer wird es für ein Unternehmen. Es ist daher einem Unternehmen sehr wohl daran gelegen, die Anzahl der Unfälle, insbesondere der meldepflichtigen, zu senken. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Safety Culture Ladder / 2 Verhaltensorientierter Arbeitsschutz

Wichtig Umfassender Ansatz im Arbeitsschutz erforderlich Dies zeigen Beobachtungen: Trotz hoch entwickelter Sicherheitstechnik, einer Vielzahl von Vorschriften, besserer Strukturen bei der Anwendung des Arbeitsschutzes, hochwertiger PSA und immer neuer Aufklärungs- und Sicherheitskampagnen scheinen die (gängigen) Arbeitsschutzbemühungen an Grenzen zu stoßen. Analysen von Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 3.2.5 Bewusstloser Motorradfahrer – Helm ab?

Unfälle mit Motorrad- oder Mopedfahrern treten immer wieder auf. Auch wenn es keine betriebstypischen Notfälle sind, treten derartige Unglücke hin und wieder als Wegeunfälle oder bei Dienstfahrten auf. Viele potenzielle Ersthelfer wissen nicht, was zu tun ist. Einige meinen, der Helm müsse abgenommen werden, andere wiederum denken, es ist besser, den Schutzhelm auf dem Kopf z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.3.2 Wegeunfall

Rz. 22 Die 2. Alternative zum Ausschluss des Haftungsausschlusses wurde mit der Neukodifizierung zum SGB VII neu formuliert. Nach § 636 RVO galt der Haftungsausschluss nicht bei Unfällen während der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr". Mit dieser Formulierung konnten auch solche Unfälle unter das Haftungsprivileg fallen, die zwar Wegeunfälle waren, aber wegen ihrer engen Bezi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.3 Nicht versicherte Unternehmer (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 nimmt auch die nicht versicherten Unternehmer mit in den Kreis der Geschädigten, die sich das Haftungsprivileg eines Schädigers desselben Betriebes entgegenhalten lassen müssen. Aus der Sicht des Schädigers soll es nicht vom Zufall abhängen, ob das Haftungsprivileg greift, je nach dem, ob der Unternehmer kraft Gesetzes oder Kraft Satzung versichert ist o...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Liegt ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vor (§ 7: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), den der Unternehmer verursacht hat, löst die Vorschrift die Haftung des Unternehmers für eingetretene Personenschäden ab. Die Ablösung der zivilrechtlichen Haftung durch die Versicherungsleistung der gesetzlichen Unfallversicherung stellt zusammen mit den üb...mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.2 Erstreckung der Bindungswirkung

Rz. 12 Die Bindungswirkung erstreckt sich zum Ersten darauf, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Damit sind sowohl die positive Feststellung wie auch die Verneinung gemeint. Die unanfechtbare Entscheidung des Unfallversicherungsträgers oder des Sozialgerichts umfasst auch die Feststellung, dass es sich um einen Arbeitsunfall aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses (§ 2 Abs...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.4 Kein Forderungsübergang nach § 116 SGB X

Rz. 24 Die Regelung des § 104 Abs. 1 Satz 2, wonach ein Forderungsübergang nach § 116 SGB X nicht stattfindet, hat mit Blick auf § 104 Abs. 3 nur klarstellende Bedeutung. Ein Anspruch, der übergehen könnte, kann nur entstehen, wenn der Unternehmer vorsätzlich gehandelt hat oder ein Wegeunfall entschädigt wird. Nur dann lässt § 104 eine Anspruchsentstehung gegen den Unternehm...mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.1 Unanfechtbare Entscheidung

Rz. 7 Bei der die Zivilgerichte bindenden Entscheidung kann es sich um eine Verwaltungsentscheidung oder ein Anerkenntnis des zuständigen Unfallversicherungsträgers, um einen Vergleichsvertrag oder eine Entscheidung des Sozialgerichts handeln (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 108 Rz. 4). Die Entscheidung muss im Verhältnis Unfallversicherungsträger – Verletzter (oder Hinte...mehr

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Jung, SGB VII § 109 Festste... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 4 Wenn Geschädigte, ihre Angehörigen oder Hinterbliebenen haftungsprivilegierte Personen nach §§ 104 bis 107 tatsächlich auf Ersatz ihres Schadens in Anspruch nehmen, können diese die Feststellung ihrer Privilegierung selbständig verlangen. Die Schädiger müssen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die bloße Erwartung der Inanspruchnahme reicht nicht aus (Lauterbach/D...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.3 Ausschluss des Haftungsausschlusses

Rz. 19 Der Haftungsausschluss greift in 2 Fallgruppen nicht ein. Zum einen, wenn dem Unternehmer wegen vorsätzlichen Handelns ein besonderes Maß an Schuld vorgehalten werden muss, zum anderen bei Wegeunfällen, da es an der notwendigen Nähe zum betrieblichen Einflussbereich des Unternehmers fehlt. 2.3.1 Vorsätzliche Verursachung Rz. 20 Führt der Unternehmer den Versicherungsfal...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.1.3 Ausschluss des Haftungsausschlusses

Rz. 9 Mit dem Verlassen des Schulgeländes endet grundsätzlich der innere Zusammenhang mit dem Schulbetrieb. Handlungen auf Wegen sind nur dann haftungsprivilegiert, wenn diese wie Betriebswege zu bewerten sind, z. B. Wege zu anderen Unterrichtsveranstaltungen oder zu einem Ziel, das schulischen Zwecken dient. Im Übrigen gilt der Ausschluss des Haftungsausschlusses bei Wegeun...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 durch Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859) in Kraft getreten und entspricht im Kern der Vorgängervorschrift des § 636 RVO. Durch die Aufnahme der Beschreibung des Wegeunfalls am Ende des ersten Satzes von Abs. 1 ist eine Präzisierung dahingehend eingetreten, dass Unf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 105 regelt die Haftungsbeschränkung der im Betrieb tätigen Personen in gleicher Weise wie die Haftungsbeschränkung des Unternehmers in § 104. Zu dem Versicherungsfall, den Angehörigen und Hinterbliebenen, den anderen gesetzlichen Vorschriften und dem Ersatz des Personenschadens, dem Ausschluss der Haftungsprivilegierung bei Vorsatz und bei Wegeunfällen wird deshalb a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht Personen in die Haftungsbeschränkung der §§ 104 und 105 mit ein, die in ähnlich engen Gefahrengemeinschaften tätig sind wie die unmittelbar durch §§ 104, 105 Haftungsprivilegierten. Die entsprechende Geltung dieser Vorschriften beinhaltet, dass die Voraussetzungen für die Verursachung eines Versicherungsfalls, der bestehenden Haftung durch andere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.6 Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 verhindert eine "Doppelentschädigung" des Versicherten (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 104 Rz. 22). Der Geschädigte soll nicht mehr erhalten, als ohne den Versicherungsfall. Die Anwendung der Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn der Haftungsausschluss wegen vorsätzlichem Handeln des Unternehmers oder wegen der Entschädigung eines Wegeunfalls nicht eingrei...mehr

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Unfallstatistik: Kennzahlen... / 3.2 Unfallgegenstand

Der Unfallgegenstand bezeichnet den unfallauslösenden Gegenstand, dessen Vorhandensein, Orts- oder Zustandsänderung den vorgesehenen Betriebszustand oder ‐ablauf gestört und dadurch den Unfall ausgelöst hat. Praxis-Beispiel Unfallgegenstand Dies können ein abrutschendes Werkzeug, ein glatter Boden, aber auch Fahrzeuge oder Gase und Dämpfe (z. B. Gefahrstoffe) sein. Die Eingrupp...mehr

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Unfallstatistik: Kennzahlen... / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)

Insbesondere im internationalen Vergleich wird häufig die LTIF (Lost Time Injury Frequency) herangezogen. Die LTIF drückt die Unfallhäufigkeit aus. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Unfälle, die in Relation zu den geleisteten Arbeitsstunden gesetzt werden. Bei der Berechnung werden sämtliche Unfälle, die einen Arbeitsausfall nach sich ziehen, berücksichtigt, also auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherheit / 1 Daten zum Risiko Straßenverkehr

Folgende Daten zum Unfallrisiko im Straßenverkehr lassen sich aus der "Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2019" der DGUV und den Angaben des Statistischen Bundesamtes entnehmen: ca. 60 % der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle (zusammen ca. 750) sind Verkehrsunfälle; ca. 13 % der angezeigten Arbeits- und Wegeunfälle (zusammen etwa 120.000) sind Verkehrsunfälle. Zum Vergleich: Insg...mehr

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Verkehrssicherheit / Zusammenfassung

Begriff Etwa die Hälfte der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle sind Verkehrsunfälle. Daher stellen Verkehrsunfälle aus Sicht der Unfallversicherungsträger ein hohes Risiko dar, das in vielen Branchen die übrigen Arbeitsplatzrisiken bei Weitem übersteigt. Daher unterstützen sie in vielfältiger Weise Programme und Maßnahmen für eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr, auch we...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Begrenzung des Anspruchsübergangs

Rz. 850 Der Forderungsübergang ist begrenzt, wenn das Schadenereignis durch einen Familienangehörigen oder Arbeitskollegen verursacht worden ist. Rz. 851 Lebt der Schädiger als Familienangehöriger im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft, ist gem. § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X und § 67 VVG bei nicht vorsätzlicher Schädigung ein Forderungs...mehr

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BGM im Rahmen des Personalm... / 2 Risikoanalyse Beschäftigte

Im Personalmanagement gehört es zu den Routineaufgaben, neben der anfänglichen Erfassung der Personendaten, wie Alter, Geschlecht und Zuordnung zu einem Arbeitsbereich/zu einer Tätigkeit, fortlaufend Gesundheitsdaten, wie z. B. krankheitsbedingte Fehlzeiten, zu erfassen. Oftmals führt auch die Personalabteilung die Statistik zu den Arbeits- und Wegeunfällen sowie eine Übersi...mehr