Fachbeiträge & Kommentare zu Wegeunfall

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.9 Versicherte Tätigkeiten auf dem Weg nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 141 Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Antritt des Weges zusammenhängen, sind ebenso versichert wie der Weg selbst. Dazu gehört etwa das Warten an der Haltestelle auf das öffentliche Verkehrsmittel oder auf das Abholen mit dem Pkw (BSG, Urteil v. 19.10.1982, 2 RU 21/81). Der Versicherungsschutz wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Schüler während der Wartezei...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.3 Schutzzweck der Norm

Rz. 120b Der Versicherungstatbestand des Abs. 2 Nr. 1 trägt wie die die Wegeunfallversicherung einführende Regelung des § 545a RVO i. d. F. v. 14.7.1925 (RGBl. 1925 S. 97) allein den Gefahren Rechnung, die sich während der gezielten Fortbewegung im Verkehr aus eigenem, gegebenenfalls auch verbotswidrigem Verhalten, dem Verkehrshandeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Einflüss...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a. F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprechend ist die Wegeabweichung, nicht aber der Aufenthalt...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.15 Betriebsweg

Rz. 58 Als Arbeitswege oder Betriebswege oder Dienstwege werden Wege bezeichnet, die in Ausführung der betrieblichen Tätigkeit zurückgelegt werden. Sie gehören unmittelbar zur versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 und sind zu unterscheiden von dem Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 2 Nr. 1, der der versicherten Tätigkeit vorausgeht oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.10 Lösung des inneren Zusammenhangs

Rz. 144 Für Wege vom oder zum Ort der Tätigkeit hat die Rechtsprechung im Interesse einer gleichmäßigen und rechtssicheren Handhabung eine feste zeitliche Grenze von 2 Stunden festgelegt, bis zu der eine Unterbrechung für den Versicherungsschutz auf dem restlichen Weg unschädlich ist. Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg i. d. R. nicht mehr nur unterbroch...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.4 Abweichen vom Weg des Kindes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 150 Die mit dem UVEG v. 7.8.1996 neu eingefügte Vorschrift schließt eine Lücke im Versicherungsschutz von Kindern i. S. d. § 56 SGB I, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a wegen des Besuchs einer Tageseinrichtung eines Trägers nach § 45 SGB VIII oder wegen der Betreuung durch Tagespflegepersonen i. S. d. § 23 SGB VIII versichert sind oder die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Schüler wäh...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt überwiegend die zuvor in §§ 548 bis 550 RVO enthaltenen Regelungen. Dabei entspricht Abs. 1 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO, Abs. 1 Satz 2 normiert den bisher durch Richterrecht herausgebildeten Unfallbegriff, § 548 Abs. 1 Satz 2 RVO wird nicht üb...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.2 Innerer Zusammenhang

Rz. 120 Nur der mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängende Weg ist versichert. Somit muss ein innerer Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen dieses Weges und der versicherten Tätigkeit bestehen. Bei der Feststellung des inneren Zusammenhangs zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Vers...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.5 Ort der Tätigkeit

Rz. 126 Ort der Tätigkeit ist das gesamte Betriebsgelände. Daher beginnt und endet der Weg nach Abs. 2 mit dem Durchfahren oder Durchschreiten des Werktores (BSG, Urteil v. 22.9.1988, 2 RU 11/88). Der Weg innerhalb des Betriebsgeländes ist unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsweg versichert (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 58 bis 62).mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.3 Bei Tätigkeit im Homeoffice ein Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 149a Der Unfallversicherungsschutz von Personen, die ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, erstreckt sich gemäß Nr. 2a auch auf die Wege, die sie wegen ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit zur außerhäuslichen Betreuung ihrer Kinder zurücklegen. Sie werden damit den Versicherten gleichgestellt, die ihre Tätigkeit auf der Unternehmensstätte ihres ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.2 Fahrgemeinschaft (Abs. 2 Nr. 2b)

Rz. 149 Die Vorschrift entspricht § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO a. F. Versichert ist ein abweichender Weg, der dadurch bedingt ist, dass der Versicherte mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug benutzt. Grundvoraussetzung ist somit, dass er sich zunächst auf einem nach Abs. 2 Nr. 1 versicherten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit befand und sodann davo...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.14 Betriebssport

Rz. 51 Unter bestimmten Voraussetzungen steht eine sportliche Betätigung im inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, obwohl Sport grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnen ist. Die körperliche Ertüchtigung und die Verbesserung der körperlichen Fitness stehen zunächst einmal im persönlichen Interesse. Jedenfalls der Ausgleichssport hat vielfältige positive Effekt...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.6 "Dritter Ort"

Rz. 127 Der Weg von und nach dem Ort der Tätigkeit muss nicht vom häuslichen Bereich aus angetreten oder dorthin zurückgelegt werden. Wählt der Versicherte einen anderen Beginn- oder Endpunkt des Weges, so wird dieser auch als "dritter Ort" bezeichnet. Wege vom dritten Ort oder zum dritten Ort können unter folgenden Voraussetzungen versichert sein: Rz. 128 Auf dem Weg hin zur...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.8 Unterbrechung des Weges

Rz. 136 Der Weg von und nach dem Ort der Tätigkeit kann in zweierlei Hinsicht unterbrochen sein. Zum einen kann es sein, dass der Versicherte von dem direkten (versicherten) Weg abweicht. Soweit ein (Teil-)Umweg oder Abweg nicht versichert ist (vgl. dazu Rz. 131 bis 135), führt dies zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Dieser lebt dann wieder auf, wenn der Betreffend...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.17 Dienstreise

Rz. 69 Ereignet sich der Unfall, während der Betreffende sich im betrieblichen Interesse außerhalb des Beschäftigungsortes aufhält, so kommt Versicherungsschutz unter dem Gesichtspunkt einer Dienst- oder Geschäftsreise in Betracht. Diese kann von der Betriebsstätte oder von der Wohnung her angetreten werden. Auch während der Dienstreise besteht der Versicherungsschutz nicht ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.19 Essen und Trinken

Rz. 77 Essen und Trinken ist grundsätzlich eine unversicherte eigenwirtschaftliche Verrichtung; es reicht nicht, dass es der Erhaltung der Arbeitskraft dient. Ebenso wenig begründet es den Versicherungsschutz, dass die Mahlzeit bzw. das Getränk an der Arbeitsstelle eingenommen wird. Auch die Nahrungseinnahme in der Kantine des Betriebes ist grundsätzlich unversichert. Daher ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.7 Umweg oder Abweg

Rz. 131 Wählt der Versicherte einen längeren als den direkten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit, behält aber die Zielrichtung bei, so wird dies als Umweg bezeichnet. Weicht der Versicherte von dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit ab und ändert die Zielrichtung in der Weise, dass er wieder an den Ort des Abweichens zurückkehren muss, um von dort den Weg zum oder ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.5 Weg zwischen auswärtiger Unterkunft und Familienwohnung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 151 Die Vorschrift entspricht § 550 Abs. 3 RVO a. F. Versichert ist der (unmittelbare direkte) Weg von der Unterkunft am Ort der Tätigkeit zur ständigen Familienwohnung. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Wohn- und Beschäftigungsort so weit voneinander entfernt liegen, dass der Versicherte am Beschäftigungsort eine Unterkunft nehmen muss und nur in größeren Z...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.1.1 Sonderfall: Straßenverkehr

Rz. 38 Bei Arbeits- und Wegeunfällen im Straßenverkehr sind Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit von besonderer Bedeutung. Wird Fahruntüchtigkeit festgestellt, so spricht der erste Anschein nach der Erfahrung des täglichen Lebens dafür, dass dies die rechtlich wesentliche Ursache für den Unfall war, soweit nicht sonstige Ursachen deutlich erkennbar sind (sog. Anscheins- oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.4 Arbeitsgeräteunfall (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 158 Die Vorschrift ähnelt § 549 RVO a. F. Sie dehnt den Versicherungsschutz nach Abs. 1 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Umgang mit einem Arbeitsgerät oder einer Schutzausrüstung aus. Auch diese Vorschrift muss im Zusammenhang mit allen nach § 2 Abs. 1 versicherten Personengruppen und Betätigungen gesehen werden. Anders als Abs. 2 Nr. 2 und 3 handelt es sich nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Hinweispflichten

Rz. 549 Hinweis Siehe Rdn 282 ff., 500 ff. Rz. 550 Den Anspruchsberechtigten treffen im Rahmen der Schadenabwicklung originäre Aufklärungs- und Hinweispflichten, unaufgefordert Leistungen von dritter Seite offenzulegen bzw. auf bei Drittleistungsträgern gestellte Leistungsanträge hinzuweisen. Sind bei Drittleistungsträgern Anträge abschlägig beschieden, ist ungefragt mitzutei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1330 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (auch Rdn 547).[1365] Rz. 1331 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse auß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallanalyse / 1.3 Wegeunfall

Die Unfallgefahren auf dem Weg von und zur Arbeit sind nicht zu unterschätzen. Die Zahl tödlicher Wegeunfälle ist von 2021 bis 2022 von 227 auf 248 gestiegen[1]. Zeit- und Kostendruck, erhöhtes Verkehrsaufkommen und Beschleunigung in der Arbeitswelt erhöhen die Wahrscheinlichkeit für Unfälle.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallanalyse / Zusammenfassung

Begriff Ereignen sich trotz Prävention Arbeits- oder Wegeunfälle, sollten sie genutzt werden, um daraus zu lernen. Die Unfallanalyse erfolgt i. Allg. in 6 Schritten und ermöglicht, die Ursachen zu erkennen, Lösungen zu finden und einen Maßnahmenplan zu erstellen. Aus Beinaheunfällen können Unternehmen und Beschäftigte gefahrlos lernen. Wichtige Kennzahlen im betrieblichen Un...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallstatistik: Kennzahlen... / 3.10.2 Wochentag/Monat/Jahr

Nach bisherigen Erhebungen ist der Montag der unfallträchtigste Tag. Das gilt für Arbeitsunfälle, ganz besonders aber für Wegeunfälle. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass vielen Menschen die Umstellung vom Wochenende (Freizeit) auf die Arbeit schwerfällt. In den Sommermonaten ereignen sich oftmals mehr Unfälle als im Winter. Die Ursache hierfür liegt wahrscheinlic...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallstatistik: Kennzahlen... / 3.2 Unfallgegenstand

Der Unfallgegenstand bezeichnet den unfallauslösenden Gegenstand, dessen Vorhandensein, Orts- oder Zustandsänderung den vorgesehenen Betriebszustand oder ‐ablauf gestört und dadurch den Unfall ausgelöst hat. Praxis-Beispiel Unfallgegenstand Dies können ein abrutschendes Werkzeug, ein glatter Boden, aber auch Fahrzeuge oder Gase und Dämpfe (z. B. Gefahrstoffe) sein. Die Eingrupp...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallstatistik: Kennzahlen... / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)

Insbesondere im internationalen Vergleich wird häufig die LTIF (Lost Time Injury Frequency) herangezogen. Die LTIF drückt die Unfallhäufigkeit aus. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Unfälle, die in Relation zu den geleisteten Arbeitsstunden gesetzt werden. Bei der Berechnung werden sämtliche Unfälle, die einen Arbeitsausfall nach sich ziehen, berücksichtigt, also auc...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Finanzielle Aspekte des Arb... / 2 Beiträge der Unternehmen an die Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen der bei ihnen versicherten Unternehmen. Aus diesen Beiträgen entlasten die Berufsgenossenschaften die Unternehmen von ihrer Haftpflicht bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Des Weiteren werden hiervon die Kosten der Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten sowie die Förderun...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Finanzielle Aspekte des Arb... / 2.2 Zuschläge/Nachlässe

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen (§ 162 SGB VII), das sog. Bonus-Malus-System. Auf diese Weise wird das tatsächliche Unfallgeschehen in jedem einzelnen Unternehmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Ein Unternehmen mit besonders vielen Unfällen...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Finanzielle Aspekte des Arb... / 7 Schonarbeitsplätze

Ein Unfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit ist meldepflichtig. Meldepflichtige Arbeitsunfälle (Wegeunfälle ausgenommen) erhöhen die BG-Beiträge. Einfach ausgedrückt: je mehr (meldepflichtige) Unfälle, desto teurer wird es für ein Unternehmen. Es ist daher einem Unternehmen sehr wohl daran gelegen, die Anzahl der Unfälle, insbesondere der meldepflichtigen, zu senken. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerhaftung / 4.2.3 Ausschlusstatbestände

Eine Verpflichtung zum Ersatz eines Personenschadens seitens der Unfallversicherung scheidet bei vorsätzlicher Herbeiführung des Unfalls aus. Dies setzt Vorsatz bezüglich Verletzungshandlung und Verletzungserfolg voraus.[1] Ein Vorsatz liegt in Bezug auf den Verletzungserfolg bereits vor, wenn der Schädiger sein Vorhaben trotz starker Gefährdung der betroffenen Arbeitnehmer ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 4 So... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / III. Abgrenzung Wegeunfall – Betriebswegeunfall

Insbesondere bei Unfällen im Straßenverkehr muss zwischen dem Wegeunfall und dem Betriebswegeunfall unterschieden werden. Der Wegeunfall ist in § 8 Abs. 2 SGB VII geregelt. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei dem Wegeunfall um einen Unfall von zu Hause oder einem dritten Ort zum Arbeitgeber oder einer auswärtigen Arbeitsstelle. Ein dritter Ort wird allerdings erst dann zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / VII. Folge der Haftungsprivilegierung

Die Sperrung der Haftung umfasst jeglichen Anspruch (Vertrag, Delikt oder Gefährdung) der auf Ersatz des Personenschadens gerichtet ist. Der Sachschaden ist davon nicht umfasst, dieser ist vielmehr zu ersetzen. Der Personenschaden kann von dem Betroffenen selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn dieser keine Kompensationsleistungen durch Dritte beziehen kann.[7] Auch au...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Besonders schutzbedürftige ... / 5.6 Neue Themen und Lernziele

Zu den neuen Ausbildungsthemen gehört auch der Arbeitsweg bzw. Wegeunfälle. Hierbei sollen die jungen Menschen auf die gesundheitlichen Gefährdungen und Belastungen auf dem Weg zur Arbeit aufmerksam gemacht und ihnen aufgezeigt werden, wie diese zu minimieren sind. Hierzu gehört der ständige Blick aufs Handy oder Stress durch Zeitdruck, Stau oder zähflüssigen Verkehr. Weiterh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Schadensbearbeitung im Verein / 4.7.1 Wann muss eine Anzeige erstattet werden?

Eine Unfallanzeige an die VBG[1] ist immer dann zu erstatten, wenn ein Arbeits- oder ein Wegeunfall bei einem Arbeitnehmer des Vereins eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod zur Folge hat. Hinweis Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für die Ehrenamtlichen, zumindest für die, die ihre Tätigkeit im Verein wie ein Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4 Besondere unfallversicherungsrechtliche Risiken, insbesondere der Wegeunfall

4.1 Arbeitsunfälle, insbesondere die Meldeverpflichtung Auch am Homeoffice- oder Telearbeitsplatz sind Arbeitsunfälle möglich. Wegen der Meldeverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft muss auch der Telearbeitnehmer verpflichtet werden, diese dem Arbeitgeber zu melden, z. B. durch folgende Vereinbarung: Praxis-Beispiel Regelung "Arbeitsunfall" (1) Erlei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4.2 Wegeunfälle

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett in sein Homeoffice stürzt, ist nach einem Urteil des BSG vom 8.12.2021[1] durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Damit hat das BSG seine bisherige Rechtsprechung, die Wegeunfälle im Homeoffice nicht als versichert ansah, korrigiert. Auch der Rückweg nach dem Ende der Tätigkeit im Homeoffice ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4.1 Arbeitsunfälle, insbesondere die Meldeverpflichtung

Auch am Homeoffice- oder Telearbeitsplatz sind Arbeitsunfälle möglich. Wegen der Meldeverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft muss auch der Telearbeitnehmer verpflichtet werden, diese dem Arbeitgeber zu melden, z. B. durch folgende Vereinbarung: Praxis-Beispiel Regelung "Arbeitsunfall" (1) Erleidet der Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit, so ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterweisung / 5 Was ist bei Erstunterweisungen zu berücksichtigen?

Alle neuen Mitarbeiter müssen vor Arbeitsaufnahme über allgemeine Gepflogenheiten und betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensrichtlinien informiert werden, und zwar unabhängig von der Hierarchiestufe. Themenbeispiele sind (vgl. § 6 ArbStättV): Verhalten im Brand- und Alarmfall (Alarmeinrichtungen, Feuerlöscherbedienung und Standorte von Löschgeräten, Evakuierungsmaßnahmen), al...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Kurier-, Express- und Postd... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei der Analyse betrieblicher Arbeits- und Wegeunfälle und Ableitung von geeigneten Maßnahmen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, Hilfestellung zur Kontrolle der wesentlichen Fahrzeugkomponenten vor Inbetriebnahme (z. B. Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Flüssigkeitsstände, Beleuchtung), Beratung zu Elementen einer r...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Sturz bei Radtour stellt keinen Arbeitsunfall dar

Leitsatz Eine sog. Verrichtung mit gemischter Motivationslage stellt nur dann einen versicherten Wegeunfall dar, wenn das konkrete Geschehen hypothetisch auch ohne die private Motivation des Handelns vorgenommen worden wäre. Der Sturz bei einer Radtour mit einem Bekannten, der als Arbeitnehmer angeworben werden soll, erfüllt jedoch nicht diese Voraussetzungen. Sachverhalt Der Kläger ist selbstständiger Versicherungsmakler. Er hatte sich im Sommer 2020 mit einem langjährigen Bekannten zu einer meh...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.1 Anspruchsberechtigte und zum Ersatz Verpflichtete nach Abs. 1

Rz. 6 Anspruchsberechtigte sind neben der Unfallversicherung alle Sozialversicherungsträger, die wegen des Versicherungsfalles im Sinne der Unfallversicherung Leistungen erbracht haben bzw. erbringen. Dazu können gehören: der Rentenversicherungsträger (Erwerbsminderungsrente wegen gesundheitlicher Folgen des Versicherungsfalls, soweit sie nach § 93 SGB VI zu zahlen ist. Für d...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.4 Verhältnis der Ansprüche nach den Abs. 1 und 1a und zu § 116 SGB X

Rz. 29 Es gibt keine ausschließenden Konkurrenzen der Ansprüche nach Abs. 1, Abs. 1a und dem nach § 116 SGB X. Rz. 30 Der Anspruch nach Abs. 1a kann neben den Anspruch nach Abs. 1 treten (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 110 Rz. 9). Der Anspruch nach Abs. 1 richtet sich nicht allein gegen den Unternehmer, sondern ggf. auch gegen einen anderen nach §§ 104 bis 107 privilegier...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.2.2 Versicherungsfall, Aufwendungen und Schuldner des Anspruchs

Rz. 23 Schwarzarbeit schließt eine versicherte Tätigkeit nicht aus (vgl. § 2). Versicherungsfälle sind Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle (§ 7). Dazu gehören auch Wegeunfälle i. S. d. § 8 Abs. 2; denn auch der Weg zur Schwarzarbeit ist Schwarzarbeit (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 110 Rz. 9; Krasney/Becker/Heinz/Bieresborn, SGB VII, § 110 Rz. 18f; Ricke, in: BeckOGK, S...mehr

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Verhaltensorientierter Arbe... / 10 BBS und Vision Zero

Seit etlichen Jahren ist die Vision Zero das elementare Ziel in der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Die Ursprünge dieser Sicherheitsstrategie liegen in Skandinavien: Bereits seit 1997 stellt die Vision Zero offiziell die Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit in Schweden dar. In einer Publikation des Schwedischen Zentralamts für Straßenwesen (Vägverket) hei...mehr

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§ 15 Versicherungsrecht / II. Muster: Fragebogen Schadenersatz nach Verkehrsunfall

Rz. 7 Muster 15.5: Fragenbogen Schadenersatz nach Verkehrsunfall Muster 15.5: Fragenbogen Schadenersatz nach Verkehrsunfall Schadenstag: _________________________ Eigenes Kennzeichen: _________________________ Eigene Haftpflichtversicherung: _________________________ Rechtsschutzversicherung: _________________________ Name des Fahrers des Mandantenfahrzeugs: _____________________...mehr