Viele neue Rechtsänderungen (z.B.: in StVG, StVO, FeV, EU-Verkehrsdelikte Richtlinie) sowie zahlreiche wichtige neue Judikate haben die Neuauflage angeregt. Die Verfasser haben das gesamte Verkehrsverwaltungsrecht bis in entlegene Bereiche (Disziplinarrecht, Maßnahmen des Ordnungsrechts, Wegeunfall, Umweltzonen, Verkehrsüberwachung) gesichtet. Das Werk ist in sieben große Blöcke gegliedert: Fahrerlaubnis, Zulassung von Fahrzeugen, Verkehrsregelung, Abschleppen, Verkehrsüberwachung, Straßennutzung und Rechtsschutz. Im Anhang sind u.a. die aktuelle FeV sowie die 3. Führerschein-Richtlinie abgedruckt. Viele Checklisten sollen verhindern, den einen oder anderen Aspekt bei der Bearbeitung zu vergessen.

Für den Verkehrsrechtsanwalt steht das Fahrerlaubnisrecht im Vordergrund. Hier führt Zwerger u.a. in Wirkungsweisen von Alkohol, Drogen und Arzneimitteln, aber auch in Zusammenhänge von Alter und Verkehrsverstößen ein. Wann liegen (nur) Eignungszweifel, wann Nichteignung vor? Der Verfasser erörtert alte und neue Probleme vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung. Er schildert das Punktsystem sowohl in der Fassung bis zum 30.4.2014 als auch in der geltenden Fassung ab 1.5.2014 und spricht hier auch Zweifelsfragen zum Übergangsrecht an. Der neuen Rechtsprechung, derzufolge die Nichteignung feststeht, wenn der Strafrichter die Fahreignung (FE) entzieht, tritt Zwerger mit überzeugenden Gründen entgegen: § 13 Nr. 2a FeV sei nicht als Auffangnorm konzipiert worden; § 13 Nr. 2c FeV würde viel zu stark entwertet werden. Eine Klärung durch das BVerwG steht noch aus. Der Verfasser hat die Ausländische FE unter Auswertung neuer Entscheidungen des EuGH ausgewertet. Gegen die Aufforderung, ein Gutachten vorzulegen, gibt es z.Z. keinen isolierten Rechtsschutz. Die h.L. lässt den Betroffenen mit dem Risiko, das die VO ihm aufgebürdet hat, allein. Haus bekräftigt mit neuen Literaturhinweisen, dass die h.L. unbefriedigend ist. Er verweist auf die Empfehlung des AK V des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstages, einen Zwischenrechtsschutz einzuführen. Das VG Neustadt erwartet ebenfalls, dass der Gesetzgeber das Problem angeht. Die Kapitel über den Ablauf der MPU (Zwerger) und die Begutachtung (Haus) sind lesenswert.

Haus dringt tief in Rechtsfragen zu Fahrtenbuch, Verkehrszeichen, Verkehrsüberwachung, Straßennutzung und verkehrsbezogenen Rechtsschutz ein. Mandate über das Abschleppen bereiten Anwälten bei geringfügigen Streitwerten mühselige Arbeit. Umso dankbarer ist man dafür, dass Haus diese Materie handgerecht präsentiert (Rechtmäßigkeit, Adressat, Kosten, Verhältnismäßigkeit). Er betrachtet auch das Abschleppen von Privatgrundstücken und erläutert hierzu die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu strittigen Fragen (Anspruchsgrundlage, Schadensersatz, Grenze erstattungsfähiger Kosten, Haftung).

Man muss der überaus gründlichen Berarbeitung aller Sparten des Verkehrsverwaltungsrechts Respekt zollen. Die Neuauflage läßt keine Wünsche offen.

Autor: Ulrich Ziegert

RA und Notar a.D. Ulrich Ziegert, Lüneburg

zfs 3/2017, S. 137

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