Rz. 16

Die Ehefrau wird im Straßenverkehr verletzt. Sie ist Mutter eines 10-jährigen Kindes. Aufgrund häufiger Auslandseinsätze ihres Ehemannes hat sie die Betreuung und Erziehung des Kindes vollständig alleine übernommen. Bis zum Unfall ging sie einer Teilzeitbeschäftigung nach. Die Vergütung im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung belief sich vor dem Unfall auf 900,00 EUR netto/Monat. Unfallbedingt kann die Geschädigte keinerlei Berufstätigkeit mehr ausüben. Es handelt sich um einen Wegeunfall, sie erhält von der DRV eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.300,00 EUR netto und eine weitere Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 600,00 EUR netto. Der Ehemann ist Beamter, das Haushaltsnettoeinkommen betrug vor dem Unfall 4.300,00 EUR/Monat. Seit dem Unfallereignis wird die Geschädigte von ihrer Schwiegermutter in der Haushaltsführung unentgeltlich unterstützt.

Der Unfall ereignete sich am 1.6.2014, der Schädiger ist zu 100 % eintrittspflichtig. Die verletzte Ehefrau erlitt eine Verletzung der rechten Hand mit Versteifung des Gelenkes und eine Verletzung des rechten Schlüsselbeines mit Pseudoarthrose. Sie hielt sich für 3 Wochen im Krankenhaus und weitere 3 Wochen bei einer stationären Reha (AHB) auf. Der medizinische Dauerschaden ist ab 1.4.2015 eingetreten (das heißt, weitere medizinische Verbesserungen sind nicht mehr zu erwarten). Die Regulierung der Ansprüche erfolgt außergerichtlich im November 2016.

Wie hoch ist der Schadensersatzbetrag für den Haushaltsführungsschaden vom 1.6.2014 bis 31.12.2016 und wie hoch ist der monatliche Rentenanspruch ab 1.1.2017 für den Haushaltsführungsschaden?

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