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Praxis-Tipp - Verbundene Unternehmen

Ungeahntes Steuerrisiko bei Fremdwährungsverlusten aus Darlehen

Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens für Kapitalgesellschaften gibt es eine körperschaftsteuerliche Korrekturvorschrift, die zwar schon seit 2008 anzuwenden, in der Praxis allerdings ziemlich unbekannt ist. Die Rede ist von Korrekturvorschrift nach § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG, die auch einen Fremdwährungsverlust bei Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen betrifft.