Jahressteuergesetz 2018: Bundesrat nimmt Stellung

Der Bundesrat hatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("Jahressteuergesetz 2018") Stellung genommen. Die Bundesregierung hat darauf reagiert.

In seiner Stellungnahme vom 21.9.2018 hatte der Bundesrat auf Verbesserungsbedarf an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs hingewiesen (zur News zum Inhalt des Gesetzentwurfs zum Jahressteuergesetz 2018).

Betrug im Online-Handel effektiver bekämpfen

Die geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes zur Bekämpfung des Betrugs im Onlinehandel hatte der Bundesrat ausdrücklich unterstützt, aber Änderungen im Detail vorgeschlagen, um die Regelungen praxistauglicher, wirtschaftlicher und unbürokratischer zu gestalten. Geplant ist, dass Händler mit Bescheinigungen von Finanzämtern den Betreibern von Online-Plattformen nachweisen sollen, dass sie für die Umsatzsteuer registriert sind. Erst dann wird der Plattform-Betreiber von der Haftung freigestellt, falls von den Händlern die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird. Die bisher vorgesehene Bescheinigung in Papierform wird jedenfalls bei ausländischen liefernden Unternehmen zu erheblichen praktischen Problemen führen, so der der Bundesrat in seiner Stellungnahme, in der er sich für die Schaffung eines Online-Systems ausgesprochen hatte. 

Laut der Gegenäußerung der Bundesregierung sind die Arbeiten zur schnellstmöglichen Umsetzung einer elektronischen Abfragemöglichkeit für Betreiber von elektronischen Marktplätzen über das Vorliegen einer Bescheinigung der steuerlichen Registrierung bereits aufgenommen worden. "Alle Ebenen arbeiten mit höchster Priorität an der Einführung der Onlineabfrage, so dass eine Implementierung ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes angestrebt wird", heißt es in der Gegenäußerung.

Auch die von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung hatte der Bundesrat begrüßt: sie stelle einen Beitrag zur Reduktion von Schadstoffemissionen und zur Dekarbonisierung im Straßenverkehr dar.

Dienstfahrräder steuerlich fördern

Der Bundesrat hatte zudem verlangt, die geplanten Steuervorteile für Dienst-E-Bikes auch auf Pedelecs und Fahrräder auszuweiten. Dies würde die wirtschaftliche Attraktivität für ein betriebliches Mobilitätsmanagement sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite erhöhen. Der Umstieg von Pkw auf Pedelec oder Fahrrad könnte insbesondere in den Ballungszentren zu einer Entlastung des Verkehrs und zu einer Verringerung der Abgas- und Feinstaubbelastung beitragen. Die Bundesregierung hat zugesagt, diesen Vorschlage zu prüfen.

Jobticket steuerfrei stellen

Aus dem gleichen Grund hatten die Länder gefordert, das Jobticket steuerfrei zu stellen. Dies könne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer veranlassen, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen - mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Schadstoff- und Verkehrsbelastungen sowie Energieverbrauch durch den Individualverkehr. Auch diesen Vorschlag will die Bundesregierung prüfen.

Ehrenamt unterstützen

Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagemets möchte der Bundesrat die so genannte Übungsleiterpauschale auf 3.000 EUR und die Ehrenamtspauschale auf 840 EUR erhöhen. Dieser Vorschlag wird ebenfalls durch die Bundesregierung geprüft.

Bürokratieabbau voranbringen

Weitere Änderungswünsche der Länder dienen der Verfahrensvereinfachung, z.B. durch Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 EUR. Die Bundesregierung erläutert, sie strebe eine Überprüfung von Schwellenwerten im Steuerrecht an.

Bundesrat, PlenumKOMPAKT / hib