Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / aa) Unterhalt

Rz. 170 Im Unterhalt ist die Identitätsformel nicht anzuwenden, weil sie nicht passt, wenn – wie hier – nur eine Teilidentität vorliegt.[251] Die beiderseits geltend gemachten Ansprüche sind wirtschaftlich nicht identisch. Der Widerantrag macht die Unterhaltsverpflichtung weitergehend als der Antrag zum Prozessgegenstand. Die Spanne des streitigen Unterhalts hat sich durch d...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / aa) Der geforderte und/oder gerichtlich geltend gemachte nacheheliche Unterhalt

Rz. 58 Nach dem Grundsatz, dass die Vereinbarung nach dem bewertet wird, "über was" man sich geeinigt hat und nicht "auf was", entsteht dann ein Problem, wenn der Gebührenwert nicht dem wirklichen Wert entspricht. Dies ist bei allen wiederkehrenden Leistungen – Unterhalt, Versorgungsausgleich – der Fall. Beide sind aus sozialen Gründen – um das Unterhalts- und das Versorgung...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / I. Nachehelicher Ehegattenunterhalt/Unterhalt des Lebenspartners, § 23 Abs. 3 RVG, § 52 GNotKG

Rz. 6 § 52 GNotKG ist die Bestimmung, die in Betracht kommt; da aber nicht feststeht, ob es jemals zur Leistung von nachehelichem Unterhalt kommt (ob also die Ehe geschieden wird und ein Unterhaltsanspruch besteht), weil es auch, wenn nachehelicher Unterhaltsanspruch entsteht, nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen wird und wie lange der Unterhalt geschuldet wi...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Laufender (= künftiger) Unterhalt, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG (Jahresbetrag)

Rz. 31 Der "Gegenstand" wird durch den Antrag bestimmt. Maßgebend ist der Jahresbetrag oder der geringere geforderte Betrag. Ob der Unterhalt ganz oder teilweise freiwillig[44] bezahlt wird, spielt keine Rolle, weil es nur auf den Antrag ankommt. Auch wenn – bei regelmäßiger freiwilliger Zahlung – nur ein Titulierungsinteresse besteht, gilt der volle Wert gem. Antrag.[45] Ha...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / I. Der Unterhalt

1. Unterhaltsverzicht a) Der Verzicht auf einen wirklich oder vermeintlich bestehenden Unterhaltsanspruch Rz. 56 Auf nachehelichen Ehegattenunterhalt kann verzichtet werden (§ 1585c BGB, ebenso § 16 Abs. 2 LPartG), nicht aber auf künftigen Verwandtenunterhalt, Familienunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und den Unterhalt der nichtehelichen Mutter (§§ 1614 Abs. 1, 1360a Abs. 3, ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / b) Antrag und Widerantrag in Unterhalt und Zugewinn

Rz. 169 Streitig war die Behandlung des Widerantrags in Unterhalts- und Zugewinnverfahren. aa) Unterhalt Rz. 170 Im Unterhalt ist die Identitätsformel nicht anzuwenden, weil sie nicht passt, wenn – wie hier – nur eine Teilidentität vorliegt.[251] Die beiderseits geltend gemachten Ansprüche sind wirtschaftlich nicht identisch. Der Widerantrag macht die Unterhaltsverpflichtung w...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Rechtsmittel Unterhalt/Zugewinn

Rz. 47 Beispiel 1 Ist etwa eine Unterhaltsentscheidung über 500,00 EUR monatlich ergangen und legt der Antragsteller Beschwerde wegen abgewiesener 300,00 EUR ein, während der Antragsgegner Anschlussberufung wegen der zugesprochenen 500,00 EUR einlegt, beträgt der Gebührenwert des Beschwerdeverfahrens 12 × 800,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn in 1. Instanz 15.000,00 EUR Zugewin...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 3. Insbesondere: Die einstweilige Anordnung/Unterhalt, § 246 Abs. 1 FamFG – Leistungsverfügung; Behandlung der Rückstände

Rz. 28 Die Unterhaltsanordnung ist (§ 246 Abs. 1 FamFG) ebenso wie die Anordnung eines Verfahrenskostenvorschusses eine Leistungsverfügung, die oft die Hauptsache ersetzt. Es ist streitig, ob das bedeutet, dass grundsätzlich vom vollen Wert auszugehen ist (§ 51 Abs. 1 FamGKG).[31] Rz. 29 Im früheren Recht gab es kein Rückstandsproblem, weil damals ausschließlich der 6-Monats-...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / B. Unbezifferte Forderungen: Unterhalt und Zugewinn, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, §§ 51, 35 FamGKG

Rz. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 RVG verweist auf die Regelung für das gerichtliche Verfahren. In den Fällen von Unterhalt und Zugewinn hat der Mandant i.d.R. keine Vorstellung, wie seine Ansprüche zu berechnen sind. Er kann aus seinem Tatsachenwissen nicht die nötigen rechtlichen Schlüsse ziehen. Er erwartet vom Anwalt nicht nur, dass er die Rechte durchsetzt, sondern zunächst, dass ...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / I. Rückstände im Unterhalt

Rz. 4 Von erheblichem Interesse ist die Behandlung der Rückstände im Unterhalt. § 51 Abs. 2 FamGKG knüpft an die Einreichung des Antrags/des Verfahrenskostenhilfegesuchs an. Bis dahin – den Monat der Einreichung eingeschlossen – laufen Rückstände auf, vom nächstfolgenden Monatsersten an nicht mehr. Wie soll man bewerten, wenn ein Antrag gar nicht eingereicht wird? Sollen die...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / f) Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger, §§ 249 ff. FamFG

Rz. 61 Anzuwenden ist § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG.[93]mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 7. Rückständiger Unterhalt

Rz. 160 Soweit Rückstände während des Verfahrens bis zur Bezifferung auflaufen, sind das nicht Rückstände i.S.d. § 51 Abs. 2 FamGKG. Die Rückstände zählen nur bis zur Einreichung des Stufenantrags bzw. des Verfahrenskostenhilfegesuchs[243] (§ 34 FamGKG).mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / f) Beschwerde gem. § 256 FamFG im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 16 Es handelt sich um eine Beschwerde gem. § 58 FamFG gegen eine Endentscheidung über den Hauptgegenstand.[18] Die Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG erfasst also diese Beschwerde, so dass die Gebühren gem. Nrn. 3200 und 3202 VV RVG anfallen.mehr

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§ 6 Die Anrechnung / cc) Unterhalt, Erhöhung/Ermäßigung

Rz. 23 Der Mandant lässt sich wegen einer Erhöhung seines Unterhaltsanspruchs beraten. Wenig später wird er auf Herabsetzung dieses Unterhalts verklagt. Keine Anrechnung, weil die Gegenstände nicht identisch sind. Es ist der gleiche Unterhaltsanspruch, aber wie bei Antrag und Widerantrag (vgl. § 8 Rdn 163 ff.) sind Erhöhung und Ermäßigung nicht der gleiche Gegenstand.mehr

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§ 6 Die Anrechnung / bb) Unterhalt, verschiedene Zeiträume

Rz. 22 Der Anwalt vertritt außergerichtlich wegen Unterhaltsrückständen für den Zeitraum Januar bis Juni 2018. Später vertritt er diesen Mandanten wegen Unterhaltsrückständen aus dem Zeitraum August und Oktober 2018. Keine Anrechnung, weil es zwar der gleiche Unterhaltsanspruch ist, aber verschiedene Zeiträume offen sind, also verschiedene Gegenstände vorliegen.[14]mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / cc) Zeitlich gestaffelter Unterhaltsanspruch mit und ohne anschließendem Unterhaltsverzicht – Befristung des Unterhalts

Rz. 69 Zur Erleichterung der Übergangszeit bis zur Wiedereingliederung in den Beruf wurde nicht selten vereinbart, dass auf eine bestimmte Zeit Unterhalt bezahlt und für die anschließende Zeit auf Unterhalt verzichtet wird. Der gesetzgeberische Hintergrund solcher Vereinbarungen war insb. § 1573 Abs. 5 und § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB. Seit Inkrafttreten der Unterhaltsreform am 1....mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Bewertung des laufenden Unterhalts

Rz. 42 § 51 Abs. 1 und Abs. 2, § 35 FamGKG sind auch in der Rechtsmittelinstanz anzuwenden. Sind die ersten zwölf Monate ab Klageerhebung in der 1. Instanz im Rechtsmittelverfahren nicht streitig, sondern geht es um spätere Zeiträume, ist gem. § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 1 FamGKG geboten, d.h. der Wert des Rechtsmittelverfahrens wird na...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / c) Der Antrag auf Rückzahlung zu viel bezahlten Unterhalts

aa) Wert des Rückforderungsantrags Rz. 56 Der Wert des Rückforderungsantrags ist grds. der zurückgeforderte Betrag. Mitunter wird für den Fall, dass mehr als zwölf Monatsraten zurückverlangt werden, der Wert auf diesen Jahresbetrag begrenzt. Die Begründung ist, dass der Unterhaltsrückzahlungsschuldner nicht schlechter stehen soll als der Unterhaltsschuldner, bei dem aus sozia...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / C. Unterhaltssachen, §§ 1360, 1361, 1601 ff., 1615l BGB, §§ 5, 12, 16 LPartG; §§ 231 ff., 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i.V.m. §§ 51, 5 Nr. 3 FamGKG

Rz. 29 Unterhalt ist der gesetzliche Unterhalt zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und der Anspruch aus § 1615l BGB. Ihm steht der vertraglich vereinbarte Unterhalt gegenüber. Dieser Unterhalt kann gesetzlicher Unterhalt sein (wenn er nur den gesetzlichen Unterhalt ausgestaltet), kann aber auch ein selbstständiger vertraglicher Unterhalt sein (Leibrente), wenn die...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / i) Ein oder mehrere Gegenstände

Rz. 46 Getrenntlebensunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind nach der Nichtidentitätslehre des BGH[62] zwei gebührenrechtliche Gegenstände. Die Werte sind, wenn die Unterhaltsansprüche im gleichen Verfahren geltend gemacht werden, zusammenzurechnen und die Gebühr aus der Summe der Werte zu ermitteln. Klagt ein volljähriges Kind in einem Prozess gegen beide Eltern auf Unte...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / D. Rechenbeispiele

Rz. 58 Beispiel 1 Im Verbundendbeschluss wird u.a. ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt (monatlich 800,00 EUR) und ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Wert: 3.000,00 EUR) abgelehnt. Gegen beides wird Rechtsmittel eingelegt. Der Wert beträgt: 12 × 800,00 EUR + 3.000,00 EUR = 12.600,00 EUR.mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / C. Rechenbeispiele

Rz. 45 "Rückstand" ist in den Beispielen 1 bis 4 ausgespart. Es ist jeweils die Frage nach geltend gemachten Rückständen gesondert zu prüfen. In jeder Angelegenheit ist gesondert die Umsatzsteuer und die Postpauschale angefallen. Rz. 46 Beispiel 1 Isolierter Zivilprozess auf Trennungsunterhalt/Hauptsache über monatlich 800,00 EUR (Wert: 800,00 EUR x 12 = 9.600,00 EUR); dazu Ei...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / D. Rechenbeispiele

Rz. 73 Beispiel 1 Eine Ehesache oder ein Unterhaltsverfahren oder ein Zugewinnausgleichsverfahren sind rechtshängig. Der Anwalt vertritt den Mandanten im Gerichtstermin. Es sind angefallen: Die gleichen Gebühren fallen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an; im selbstständigen Beweisverfa...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / II. Mehrere Gegenstände

Rz. 50 In einer Vereinbarung können mehrere Gegenstände stecken, auf die sich die Vereinbarung erstreckt. Diese werden dann zusammengerechnet. Beispiel 1 Zur Abgeltung von Unterhaltsrückständen (25.000,00 EUR) und Zugewinnausgleich (60.000,00 EUR) werden 50.000,00 EUR bezahlt. Der Wert der Einigung ist die Summe der Forderungen auf Unterhaltsrückstände und Zugewinnausgleich (...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / I. Die Unterhaltsverfahren nach der Zivilprozessordnung

Rz. 30 Die Wertvorschriften gelten für alle Unterhaltsarten: Nachehelicher Unterhalt §§ 1569 ff. BGB; Getrenntlebensunterhalt § 1361 BGB; Familienunterhalt § 1360 BGB, Verwandten- insbesondere Kindesunterhalts §§ 1601 ff. BGB; Unterhalt der nichtehelichen Mutter § 1615l BGB; Unterhalt gem. §§ 5, 12, 16 LPartG. 1. Laufender (= künftiger) Unterhalt, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. ...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 3. Zu den Fällen (3)

Rz. 24 Die Fälle der §§ 141 und 142 FamFG haben beide in der Praxis keine Bedeutung erlangt. Rz. 25 Beispiel zu Fall 3 Ein Ehescheidungsverfahren (Wert: 8.000,00 EUR) endet nach mündlicher Verhandlung durch Rücknahme des Antrags. Es wird beantragt, die Folgesache Kindesunterhalt (monatlich 400,00 EUR) als selbstständiges Verfahren fortzuführen. In der fortgeführten Unterhalts...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / e) Späterer Beginn des Klageantragszeitraums

Rz. 38 Soll der Zeitraum, für den der Unterhalt gefordert wird, erst später beginnen (nicht schon mit dem Monatsersten nach Antragseinreichung), zählen die zwölf Monate erst von dem späteren Zeitpunkt an. Generell gilt: Monate innerhalb des Zwölf-Monats-Zeitraums, für die kein Unterhalt verlangt wird, werden nicht mitgerechnet.mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / f) Wert in der 2. Instanz

Rz. 39 Wenn der Unterhalt für die ersten zwölf Monate ab Einreichung des Klageantrags nicht in die 2. Instanz gelangt, sondern dort Unterhalt erst für einen späteren Zeitraum gefordert wird, wird nur der spätere Zeitraum dem Berufungswert zugrunde gelegt.[52]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Beschwerde des Auskunftsberechtigten

Rz. 40 Der Gebührenwert des Auskunftsberechtigten bestimmt sich nach dem Ziel, also nach Interesse und Notwendigkeit der Auskunftserteilung zur Berechnung des Unterhalts; auch er wird gem. § 42 Abs. 1, 3 FamGKG geschätzt und beträgt – auch – als Gebührenwert eine Quote des Jahresbetrags des vorgestellten Unterhalts (vgl. § 8 Rdn 53). Rz. 41 Beispiel F hat gegen M einen Stufen...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / h) Der dynamische Kindesunterhalt, § 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG

Rz. 43 § 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG ist nur eine Wertermittlungsanweisung.[58] Auch beim Kindesunterhalt kommt es nur auf den geltend gemachten Betrag an. Ist der Kindergeldanteil abgezogen, ist der Wert entsprechend geringer.[59] Bei der Umwandlung eines statisch titulierten Unterhalts auf einen dynamisierten ist der Verfahrenswert ebenfalls gem. § 51 Farm GKG zu ermitteln. Das O...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Verzicht auf das Recht, die Abänderung der Unterhaltsvereinbarung zu verlangen, §§ 238, 239 FamFG, § 242 BGB

Rz. 72 Die Vereinbarung, dass auf das Recht, Unterhaltsabänderung nach oben oder unten zu fordern, für immer oder für einen bestimmten Zeitraum verzichtet wird oder dass dieses Recht eingeschränkt wird, soll keinen eigenen Wert haben.[97] Als Begründung wurde angeführt, dass ein Verzicht auf Rechte aus § 323 ZPO, § 242 BGB (heute: §§ 238, 239 FamFG, § 242 BGB) seitens des Sc...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / b) Der Unterhaltsverzicht vorsorglich "für alle Fälle": Regelungsinteresse, Beweissicherungsinteresse

Rz. 70 Es gibt Fälle, in denen ein Unterhaltsanspruch auf einer Seite oder auch auf beiden Seiten weder besteht noch zu erwarten ist, dass er künftig entstehen wird. Wenn sich ein Ehegatte in der gleichen Vereinbarung zur Zahlung von Unterhalt an den anderen Ehegatten oder zur Zahlung einer Unterhaltsabfindung verpflichtet und dann noch auf seinen eigenen Unterhaltsanspruch ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / bb) Zugewinn

Rz. 173 Auch beim Zugewinn hat sich inzwischen die Meinung, dass die Werte von Antrag und Widerantrag zusammenzurechnen sind, durchgesetzt.[257] Auch hier betreffen Leistungsantrag und Leistungswiderantrag nicht denselben Gegenstand i.S.v. § 39 Abs. 1 FamGKG. Liegt nur der Antrag vor, ist der Streitstoff, der zu überprüfen ist, geringer, als wenn Antrag und Widerantrag vorli...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / I. Anrechnung gem. § 34 Abs. 2 RVG

Rz. 53 Beispiel In einem ersten Beratungsgespräch wird Unterhalt (Wert: 6.000,00 EUR) und Zugewinnausgleich (Wert: 12.000,00 EUR) besprochen, 190,00 EUR werden abgerechnet, anschließend vertritt der Anwalt im Unterhaltsprozess (Wert: 6.000,00 EUR). Folgt man der Meinung, dass stets voll anzurechnen ist, bedeutet das:mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Rückstände bis zur Einreichung des Klageantrags

Rz. 49 Gem. § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind die Rückstände dem Jahresbetrag bei der Wertberechnung hinzuzurechnen. Rückstände sind Unterhaltsforderungen bis einschließlich dem Unterhalt für den Monat, in dem der Antrag bei Gericht eingereicht wird.[67] Die Einreichung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs ohne gleichzeitige Einreichung des Antrags (oder eines bedingten Klageantrag...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 2. Theoretisch denkbare Rechenwege

Rz. 32 Es kommen verschiedene Rechenwege in Betracht. Die einen eliminieren die Folgen der Gebührendegression, die anderen nicht. Beispiel Außergerichtlich wird Zugewinnausgleich von 10.000,00 EUR verlangt und eine Geschäftsgebühr von 1,5 abgerechnet. Der Schuldner bezahlt 4.000,00 EUR. Wegen 6.000,00 EUR wird die Klage eingereicht. Die Einzelgebühren wären aus 6.000,00 EUR: 5...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / g) Jahresbetrag und Rechtskraft der Ehescheidung

Rz. 40 Beispiel Neben dem Scheidungsverfahren läuft der Rechtsstreit über Getrenntlebensunterhalt auf monatlich 500,00 EUR ab 1.4.2017. Nach Einreichung des Antrags (der Klage)/Unterhalt am 13.3.2017, aber vor der ersten mündlichen Verhandlung am 1.9.2017 wird in der Ehescheidung das Urteil bereits am 1.8.2017 rechtskräftig. Wie ist der Wert für die Gebühren im Unterhaltsver...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / bb) Nicht rechtshängige, nicht außergerichtlich erhobene Unterhaltsansprüche

Rz. 65 (4) Beispiel M fordert in den außergerichtlichen Einigungsgesprächen von F einen Unterhaltsverzicht; F lehnt zunächst ab; man einigt sich auf Verzicht gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages. Der von M verlangte Unterhaltsverzicht wäre nicht einklagbar; die Bewertung erfolgt also nicht nach § 23 Abs. 1 RVG, sondern nach § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 52 GNotKG, evtl. Schätzung...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / I. Zweck der Regelung

Rz. 3 Der Gesetzgeber will die Gegenstandswerte der gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit für Fälle harmonisieren, in denen die außergerichtliche Tätigkeit möglicherweise in eine gerichtliche Tätigkeit übergehen kann. Es sollen für solche Fälle keine unterschiedlichen Regeln gelten.[1] Die in § 23 Abs. 3 RVG angesprochene Rechtspflege betrifft demgemäß Fälle, in den...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / a) Der Verzicht auf einen wirklich oder vermeintlich bestehenden Unterhaltsanspruch

Rz. 56 Auf nachehelichen Ehegattenunterhalt kann verzichtet werden (§ 1585c BGB, ebenso § 16 Abs. 2 LPartG), nicht aber auf künftigen Verwandtenunterhalt, Familienunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und den Unterhalt der nichtehelichen Mutter (§§ 1614 Abs. 1, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4, 1615l Abs. 3 S. 1 BGB). Rz. 57 In vielen Scheidungsvereinbarungen findet sich die Klausel: Zi...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 1. Grundsätze

Rz. 31 Die Veränderung der Gegenstandswerte kann darauf beruhen, dass der Wert des einen Gegenstandes steigt (die Unterhaltsrückstände steigen jeden Monat) oder sinkt (der Schuldner leistet eine Teilzahlung). Es kann auch sein, dass von mehreren Gegenständen, die in der ersten Angelegenheit stecken, nicht alle in die zweite Angelegenheit gelangen (Beratung fand statt wegen U...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen

Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / B. Abgrenzung § 23 Abs. 1 von Abs. 3 RVG

Rz. 2 § 23 Abs. 3 RVG betrifft Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren nicht nur nicht stattfindet und nicht gewünscht ist, sondern nicht möglich ist. Beispiel Der Mandant möchte sich verheiraten und will einen Ehevertrag abschließen, in welchem der nacheheliche Unterhalt, das Güterrecht und der Versorgungsausgleich behandelt werden sollen. Dabei stellen sich folgende Frag...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / B. Die Abrechnung des Verbundes

Rz. 2 Das Rechtsinstitut des Verbundes wurde in das Gebührenrecht übersetzt: Es gelten für alle Verfahrensarten die gleichen Gebührenbestimmungen, also die Gebühren des 3. Teils des VV RVG. Alle obligatorischen und fakultativen Verbundsachen sind eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die Gegenstandswerte sowohl für die ZP-Verfahren als auch für die ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 5. Missbräuchliche Antragsbegrenzung

Rz. 37 Beispiel Es waren in 1. Instanz monatlich 800,00 EUR Unterhalt gefordert worden, der Antrag wurde abgewiesen. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt. Während der Ausarbeitung der Beschwerdebegründung erkennt der Anwalt, dass die Beschwerde doch keine Aussicht auf Erfolg hat. Statt sie sofort zurückzunehmen, stellt er einen Beschwerdeantrag auf monatlich 100,00 EUR Unter...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / A. Grundlagen – System der Werte im anwaltlichen Kostenrecht

Rz. 1 Unser Rechtssystem kennt drei Arten von Werten: Der Zuständigkeitswert gibt die Abgrenzung für die sachliche Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht an. Dieser Wert ist im Familienrecht ohne Bedeutung, weil Eingangsgericht immer das Amtsgericht ist. Der Rechtsmittelwert gibt an, von welchem Wert an ein Recht...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / c) Jahresbetrag und Widerantrag

Rz. 36 Ein Widerantrag ist "Antrag" i.S.d. § 51 FamGKG. Mit Einreichung des Widerantrags beginnt für den Widerantrag die Zwölf-Monats-Frist. Beispiel Im Januar 2017 wird ein Antrag auf Unterhaltserhöhung (monatlich 300,00 EUR über die titulierten 400,00 EUR hinaus ab 1.2.2017) eingereicht. Im September 2017 reicht der Antragsgegner einen Widerantrag ein. Er möchte den vorhand...mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / B. Beauftragung des Anwalts zur außergerichtlichen Tätigkeit oder zur Tätigkeit im Gerichtsverfahren 1. Instanz

Rz. 2 Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG kommt es auf den "unbedingten Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15" an. Dies gilt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 auch dann, wenn Vorschriften geändert werden, auf die das RVG verweist. Rz. 3 Beispiel 1 Der Anwalt schreibt auftragsgemäß am 20.7.2013 an den Schuldner seines Mandanten, dieser solle bis längstens 10.8.2013 bezahlen. We...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / V. Der Mehrvertretungszuschlag gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG

Rz. 43 In Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG sind die Nrn. 2300 und 2302 VV RVG genannt, nicht aber Nr. 2301 VV RVG. Das einfache Schreiben ist eine reduzierte Geschäftsgebühr und kein eigener Gebührentatbestand, daher ist Abs. 4 der Nr. 1008 VV RVG anzuwenden.[43] Rz. 44 Der Mehrvertretungszuschlag kommt im Familienrecht selten vor. Insbesondere ist die Geltendmachung des Ehegatten- und...mehr