Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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zfs 2/2018, Einbeziehung vo... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Kaskoversicherung für seinen Pkw V, mit dem er am 25.4.2016 einen Unfall erlitt, indem sich ein vom Pkw gezogener Anhänger vom Pkw gelöst hatte und sodann mit dem Heckbereich des Pkw kollidierte. Der Kl. hat vorgetragen, zu keinem Zeitpunkt Versicherungsbedingungen erhalten zu haben. Der Zugang von Versicherungsbedingungen ist nicht festz...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.4 Erbverzicht und Unterhalt

Zwar werden in Scheidungsvereinbarungen regelmäßig Regelungen zum Unterhalt aufgenommen. Überraschenderweise werden dabei die erbrechtlichen Probleme völlig übersehen. Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten gem. §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB mit dem Tod des zum Unterhalt Verpflichteten. Eine Ausnahme dazu findet sich in § 1586b Abs. 1 BGB. Gemäß § 1586b Abs. 1 BGB geht...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.3 Höhe des Unterhalts

Die Höhe der übergegangenen Ansprüche richtet sich nach dem Bedarf (§ 1578 BGB) und der Bedürftigkeit (§ 1577 BGB) des Unterhaltsberechtigten unter Fortschreibung der ehelichen Lebensverhältnisse. Änderungen an der Höhe des monatlichen Unterhalts können sich daraus ergeben, dass durch den Tod des Verpflichteten andere Unterhalte, insbesondere Kindesunterhalte, wegfallen. Auße...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.2 Ausschluss des Unterhaltsverwendungsrechts

Da die Einkünfte aus dem von dem Kind ererbten Vermögen gem. § 1649 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Bestreitung des Kindesunterhalts zu verwenden sind, hat der Pfleger diese dem sorgeberechtigten Elternteil für Unterhaltszwecke herauszugeben. Diese können dann gem. § 1649 Abs. 2 BGB unter Umständen auch für den eigenen Unterhalt des geschiedenen Ehepartners und für den Unterhalt etwa ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.2.2 Umfang des Anspruchs

Geschuldet ist der angemessene Unterhalt. Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht von Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Dabei kann Unterhalt entgegen § 1613 BGB auch für die Vergangenheit verlangt werden, weil der Vorgriff auf das dem nasciturus anfallende Vermögen in seinem Interesse erfolgt. Der Anspruch umfasst auch Entbindungs- nicht aber sich anschließende Wo...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.7 Formulierungsvorschläge

Erb- oder Pflichtteilsverzicht "Wir verzichten hiermit gegenseitig auf unser gesetzliches (Erb- und) Pflichtteilsrecht." Klarstellung zum nachehelichen Unterhalt "Der Pflichtteilsverzicht beinhaltet ausdrücklich keinen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt nach den §§ 1586b, 1933 Abs. 3 BGB für den Fall des Vorversterbens des unterhaltspflichtigen Ehegatten." Alternativ dazu: Erl...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.1 Anspruchsgrundlagen

§ 1586b BGB regelt den Übergang der Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehegatten auf den Erben. Dies gilt ab der Scheidung, aber auch schon dann, wenn der überlebende Ehegatte von seinem Erbrecht wegen der Beantragung der Scheidung oder Aufhebung der Ehe bereits ausgeschlossen, die Ehe aber noch nicht rechtskräftig geschieden ist, vgl. § 1933 BGB. Die Unterhaltspflicht ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruchsteller muss bedürftig i. S. d. Unterhaltsrechts (§ 1569 Satz 1 BGB) sein, denn sonst besteht schon tatbestandsmäßig kein Unterhaltsanspruch, der sich gegen den Nachlass richten könnte. Somit sind der Bedarf gem. § 1578 BGB und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gem. § 1577 BGB zu berücksichtigen. Danach bestimmt sich der Bedarf nach den ehelichen Lebensv...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.4 Haftungsbeschränkungen

Der Unterhaltsanspruch des Berechtigten wird durch § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB auf den kleinen, fiktiven Pflichtteil nach § 1931 BGB beschränkt. Dieser ist unabhängig vom Güterstand zu bestimmen (§ 1586b Abs. 2 BGB). Der Wert des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls und der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote des geschiedenen Ehegatt...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.2.3 Rückforderung

Im Fall einer Totgeburt ist der gezahlte Unterhalt nicht zu erstatten, weil der Anspruchsgrund die Erwartung der Geburt des Erben ist. Bei irrtümlicher Annahme der Schwangerschaft oder Wegfall der Erbberechtigung des Kindes besteht zwar ein Anspruch auf Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung. Die Mutter dürfte allerdings in diesen Fällen durch § 818 Abs. 3 BGB gesc...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.2 Auswirkung der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf das Erbrecht?

Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle wird zunehmend diskutiert, inwieweit auch Erb-, und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[60] Konkrete Berührungspunkte zu...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.4.3 Inhalt und Umfang des Anspruchs

Geschuldet sind die Mittel zu einer angemessenen Ausbildung. Grundsätzlich sind unter den zu leistenden Mitteln Geldmittel zu verstehen. § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB ist zu beachten. Wegen des Unterhaltscharakters können diesbezüglich die zu § 1610 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze herangezogen werden. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die einschlägigen Kommentierungen ver...mehr

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Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte an ausländischer Hochschule während eines Auslandssemesters

Leitsatz Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin begründet bei einem Auslandssemester dort eine erste Tätigkeitsstätte. Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung können nicht als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. Sachverhalt Die Steuerpflic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe

Rz. 50 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann auf Rechtspflichten aller Art beruhen (zB Gesetz, Verwaltungsakt oder Vertrag). Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung für den Lebensbedarf Dritter sind grundsätzlich nur zwangsläufig, soweit der Stpfl selbst zur Leistung verpflichtet ist und soweit nicht andere Personen kraft Gesetzes v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitanteilige Gewährung des Ausbildungsfreibetrags

Rz. 30 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ebenso wie die monatsbezogenen Freibeträge für Kinder (vgl § 32 Abs 6 Satz 5 EStG) wird auch der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG nicht als Jahresfreibetrag, sondern nur monatsbezogen gewährt (vgl § 33a Abs 3 EStG): Sind die Voraussetzungen nur für bestimmte Monate eines VZ erfüllt, so wird der Freibetrag nur für diese Monate mit j...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Verhältnis der §§ 33ff EStG zueinander. § 33a EStG ist im Verhältnis zu § 33 EStG eine Sondervorschrift (BFH 228, 350 = BStBl 2010 II, 621; dazu > Rz 49). Für Aufwendungen iSd § 33a Abs 1 – 2 EStG (> Ausbildungsfreibetrag, > Unterhaltsleistungen; > Rz 8) kann der Stpfl idR keine Steuerermäßigung nach § 33 EStG (AgB allgemeiner Art; > Rz 15 – ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Verhältnis des Freibetrags für auswärtige Ausbildung (§ 33a Abs 2 EStG) zum Familienleistungsausgleich (§§ 31, 32 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eltern sind zivilrechtlich verpflichtet, den Unterhalt ihres Kindes in angemessener Höhe zu tragen (vgl §§ 1601ff BGB). Den finanziellen Belastungen können die Eltern nicht ausweichen, solange sie hinreichende Einkünfte erzielen. Deshalb ist es verfassungsrechtlich geboten, das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines unterhalt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Studenten

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Erhalten im > Inland Studierende, die aus dem DBA-Ausland (> Doppelbesteuerung Rz 51) kommen, Geld zur Deckung der Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium aus dem > Ausland, bleiben sie damit in Deutschland idR unbesteuert (vgl dazu die Stichworte zu den einzelnen DBA-Vertragsstaaten). Studienzuschüsse, die für einige Jahre gewährt wer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§§ 33a und 33b EStG)

Rz. 8 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 In Ergänzung zu § 33 EStG, der die allgemeinen AgB regelt, berücksichtigen die §§ 33a und 33b EStG typisierend die steuerliche Berücksichtigung folgender Aufwendungen des Stpfl fürmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Belastung des Steuerpflichtigen

Rz. 19 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der Stpfl muss durch Aufwendungen (> Rz 16 ff) belastet sein, die ihm unvermeidbar entstehen (> Rz 40 ff). In der persönlichen Lebenssphäre des Stpfl muss ein Ereignis eintreten, das ihn zwingt, Ausgaben selbst zu tragen (> R 33.1 Satz 1–3 EStR). Rz. 20 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Es ist unerheblich, ob der Stpfl die Ausgaben aus den im VZ erz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Luxemburg

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Luxemburg ist Mitgliedstaat der > Europäische Union (vgl auch > Rz 22). Es gilt das DBA vom 23.04.2012 nebst Protokoll (vgl Art 29) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.2012 (BGBl 2012 II, 1402 = BStBl 2015 I, 7), das nach den Regelungen des Art 30 am 30.09.2013 in Kraft getreten ist (BGBl 2014 II, 728 = BStBl 2015 I, 21) und grundsätzlich seit de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Republik Belarus gilt seit dem VZ 2007 das DBA vom 30.09.2006 (BGBl 2006 II, 1043) nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 02.12.2006 (BGBl 2006 II, 1042 = BStBl 2008 I, 276). Zum Inkrafttreten nach Art 31 vgl BGBl 2007 II, 287 = BStBl 2007 I, 290, zur möglichen Kündigung Art 32. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das DBA gilt sachlich ua...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Aufwendungsbegriff

Rz. 18 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil des Arbeitslohns beste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Zumutbare Belastung

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 AgB allgemeiner Art (§ 33 EStG) führen nur zu einer Steuerermäßigung, soweit sie eine bestimmte Höhe übersteigen. Aufwendungen unter den Mindestgrenzen (§ 33 Abs 3 EStG) muss der Stpfl seiner Leistungsfähigkeit entsprechend ohne Steuerentlastung tragen (vgl BFH 85, 83 = BStBl 1966 III, 242; BFH 166, 159 = BStBl 1992 II, 179). Man spricht von...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Verfahren

Rz. 12 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Steuerermäßigungen können bei ArbN bereits während des laufenden Kalenderjahres steuermindernd durch den ArbG beim LSt-Abzug berücksichtigt werden, wenn für sie ein Freibetrag als ELStAM (> Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 75 ff) gebildet oder – für im Ausland ansässige ArbN – in der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug des Betriebs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandskinder

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für im Ausland lebende Kinder regelmäßig nicht (> Kindergeld Rz 20 ff). Ein Kinderfreibetrag wird hingegen auch für Kinder gewährt, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihren > Wohnsitz also im Ausland haben; zu Einzelheiten > Kinderfreibeträge Rz 45 ff. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Kinder, die w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.11 Pflegegeld im Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 38 Mit der am 1.8.1999 in Kraft getretenen Regelung des Abs. 6 soll sichergestellt werden, dass das Pflegegeld nicht nur dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, die die häusliche Pflege nicht geschäftsmäßig übernommen hat, möglichst in voller Höhe erhalten bleibt. Ohne diese neue gesetzliche Regelung blieb in der Vergangenheit das Pflegegeld bei der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.6 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 S. 3 AO

Rz. 46 § 162 Abs. 2 S. 3 wurde durch Gesetz v. 29.7.2009[1] in die Vorschrift eingeführt. Danach wird widerlegbar vermutet, dass der Stpfl. Einkünfte aus den in § 90 Abs. 2 S. 3 AO genannten Staaten bezogen hat, die im Inland steuerpflichtig sind, oder dass diese Einkünfte höher als die erklärten Einkünfte sind, wenn er seine in § 90 Abs. 2 S. 3 AO geregelten Mitwirkungspfli...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.3 Besonderheiten für Vergangenheit und Zukunft

Rz. 13 Abs. 4 enthält Regelungen für Unterhaltsansprüche aus der Vergangenheit und für die Gewährung zukünftiger Leistungen. Für Ansprüche aus der Vergangenheit kann ein Anspruchsübergang zunächst nur unter den Voraussetzungen des BGB verlangt werden. Das erlauben: § 1360a i. V. m. § 1613 BGB bei Ehegattenunterhalt, § 1585b Abs. 2 BGB bei Geschiedenenunterhalt und § 1613 BGB ...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.1 Voraussetzungen des Anspruchsübergangs

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gehen folgende zivilrechtliche Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten (!) kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über: Ehegattenunterhalt nach §§ 1360 ff. BGB, Geschiedenenunterhalt nach §§ 1569 ff. BGB, Unterhalt der Verwandten in gerader Linie nach §§ 1601 ff. BGB (vertiefend zum auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kinder: Klatt, ZFE 20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.3 Ausschlusstatbestände (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 enthält weitere Freistellungstatbestände. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bringt eine Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall der bisherigen Doppelberechnungen (BT-Drs. 15/1514 S. 66). Ein Unterhaltsübergang soll nicht erfolgen, wenn eine Leistungsberechtigung nach dem Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder dem Kapitel 4 (Grundsicherung) gegeben ist oder durch Heranziehu...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.1 Ausschlusstatbestände (Abs. 1)

Rz. 6 Zum Schutz aller Unterhaltspflichtigen enthalten zunächst Abs. 1 Satz 2 bis 6 Ausschlusstatbestände, die einen Anspruchsübergang verhindern. Auf diesem Weg werden unerwünschte bzw. sinnwidrige Ergebnisse vermieden, auch indem Leistungen in diesen Fällen nicht von der Selbsthilfe (durch Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs) abhängig gemacht werden dürfen. Solche Schut...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.2 Beschränkungen bei Behinderten und Pflegebedürftigen (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 sieht Beschränkungen für Unterhaltspflichtige von volljährigen Behinderten und Pflegebedürftigen vor, um diese nicht zusätzlich unzumutbar zu belasten. Deren Unterhaltspflicht kann vom Sozialhilfeträger (die Beschränkung gilt also nicht im Verhältnis Unterhaltsberechtigter zum Unterhaltspflichtigen, FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.4.2009, 4 K 2995/07, EFG 20...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6.1 Reihenfolge der Zahlungspflichtigen

Ist ein Kind bereits verheiratet oder hat es eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, haftet für seinen Unterhalt vorrangig der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner. Dies gilt auch für den nachehelichen bzw. nachpartnerschaftlichen Unterhaltsanspruch. Demgegenüber haben für den Unterhalt eines unverheirateten bzw. nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 5.2 Laufender Bedarf, Mehrbedarf und Sonderbedarf

Der laufende Bedarf des Kindes wird durch die in den Unterhaltstabellen enthaltenen Sätze abgedeckt. Entscheidend ist das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Auf das Einkommen des anderen Elternteils kommt es nicht an. Beim Wechselmodell bemisst sich der Barunterhalt nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmode...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 5.3 Art der Unterhaltsgewährung und Bestimmungsrecht

Hinsichtlich des Unterhalts wird zwischen dem Naturalunterhalt, der die materiellen Bedürfnisse, wie z. B. Nahrung, Kleidung, Ausbildungsmaterial, Spielsachen etc. betrifft, dem Betreuungsunterhalt, der die Leistungen für die Pflege und Erziehung des Kindes beinhaltet, z. B. Kochen, Waschen, Bügeln, Lernen etc., und dem Barunterhalt durch Geldzahlung unterschieden. Im Unterha...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.2 Selbstbehalt

Der eigene angemessene Unterhalt, der dem Unterhaltspflichtigen, insbesondere gegenüber volljährigen Kindern ab Vollendung des 21. Lebensjahres und volljährigen Kindern, die nicht im elterlichen Haushalt leben oder sich nicht in allgemeiner Schulausbildung befinden, verbleiben muss, ist der sog. Selbstbehalt. Er beträgt beim erwerbstätigen und beim nichterwerbstätigen Unterh...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6.3 Verwirkung

Der Anspruch auf rückständigen Unterhalt kann verwirkt werden. Dies ist der Fall, wenn seine Geltendmachung eine unzulässige Rechtsausübung darstellen würde. Zeitlich ist hier mindest ein Zeitraum von einem Jahr erforderlich, in dem er nicht geltend gemacht wurde.[124] Zusätzlich muss sich der Unterhaltsschuldner darauf eingerichtet haben, dass das Kind sein Recht nicht mehr...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.3 Einkommensermittlung und Vermögensverwertung

Die Einkommens- und Vermögensermittlung gehört zu den in der Praxis schwierigsten und streitträchtigsten Fragen des Unterhaltsrechts. Dies betrifft die Fragen, was zum Einkommen gehört, welche Abzüge von ihm gemacht werden dürfen, welches Vermögen einsatzpflichtig ist und welche Schulden zu berücksichtigen sind. Auch wenn diese Einkünfte der Abgeltungssteuer und nicht mehr d...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 3.2 Erwerbsobliegenheit und eigene Einkünfte

Aufgrund der elterlichen Verantwortung für die Entwicklung des Kindes besteht während der Ausbildungszeit grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit des Kindes.[6] Ausnahmen werden lediglich für die Wartezeit vor Antritt einer Ausbildung, insbesondere eines Studiums[7], gemacht. Nach Abschluss der Ausbildung besteht dagegen eine Erwerbsobliegenheit; das Kind muss Arbeitsmöglich...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.1.2 Rollenwechsel des Unterhaltsschuldners

Von Bedeutung sind die Fälle, in denen der gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtige unter weitgehender Aufgabe seiner bisherigen Berufstätigkeit die Rolle eines Hausmanns bzw. einer Hausfrau übernimmt, während der neue Partner erwerbstätig ist. Diese rollenspezifische Gestaltungsfreiheit bleibt dem Unterhaltsschuldner vorbehalten. Sie darf sich jedoch nicht z...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 1.1 Unterhaltssachen und familiengerichtliche Zuständigkeit

Die zur Zuständigkeit der großen Familiengerichte gehörenden Unterhaltssachen (§ 231 Abs. 1 FamFG) betreffen die durch die verschieden- und gleichgeschlechtliche Ehe begründete Unterhaltspflicht, die der durch die (weiterhin bestehende) eingetragene Lebenspartnerschaft begründeten Unterhaltspflicht gleichgestellt ist (§ 269 Abs. 1 Nr. 9 FamFG), und die durch Verwandtschaft b...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 2 Eltern-Kind-Verhältnis (Unterhaltstatbestand)

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Alle Personen, die voneinander abstammen, sind deshalb zum Unterhalt verpflichtet. Da der Unterhaltsanspruch allein auf der Verwandtschaft beruht, besteht er dem Grunde nach lebenslang. Dies betrifft nicht nur die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern auch in umg...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 3.1 Bedürftigkeit und Beweislast

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Bedürftigkeit bedeutet, dass das Kind Unterhalt benötigt. Sie ist vom Kind, das Unterhalt verlangt, zu beweisen. Bei minderjährigen Kinder und solchen, die sich noch in einer Ausbildung befinden, die als angemessene Vorbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2 BGB) anzusehen ist, ...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6.2 Auskunfts- und Beleganspruch

Die ihrem Kind unterhaltspflichtigen Eltern sind verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zur Feststellung des Bestehens eines Unterhaltsanspruchs Auskunft zu erteilen.[115] Auskunftspflichtig ist nur der barunterhaltspflichtige Elternteil, nicht der betreuende Elternteil. Keine Auskunft schuldet ferner der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Elterntei...mehr