Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / IV. Unterhaltsersatz nach § 844 Abs. 2 BGB

Der Unterhaltsersatzanspruch ist die Fortpflanzung des Erwerbsschadens en miniature; es geht um die Quelle, aus der der gesetzliche Unterhalt ohne Tötung des Unterhaltspflichtigen gespeist worden wäre – und zwar beim Geldunterhalt ebenso wie in Bezug auf die Haushaltsführung. Angenommen sei eine Familie mit drei betreuungsbedürftigen Kindern, dem Vater und Ehemann als demjen...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IX. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Das OLG Koblenz[76] betont nochmals, dass die Aussetzung der Kürzung aufgrund der Vorschrift des § 33 Abs. 1 VersAusglG, also die Anpassung wegen Unterhalts, auf der Grundlage des Bruttobetrages der fiktiven, ungekürzten Versorgung zu erfolgen hat. Damit ist der Unterhaltsanspruch gegen den Ausgleichspflichtigen nicht unbedingt identisch mit der Anpassung, da dieser auf der ...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / Leitsatz

1. Zur Unterhaltspflicht während des freiwilligen sozialen Jahres des Kindes. 2. Es verbleibt bei der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auch bei guten Einkommensverhältnissen des betreuenden Elternteils, wenn dieser für den Unterhalt eines weiteren gemeinsamen, nicht privilegierten volljährigen Kindes aufkommt. OLG Frankfurt, Beschl. v. ...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / VI. Einwände gegen die Rechtsverbindlichkeit

Die beim Scheitern der Ehe von der Ehefrau erhobene Forderung auf Leistung der Brautgabe wird seitens des Mannes vielfach mit dem Argument zurückgewiesen, hierzu mangels Zustandekommens eines wirksamen Vertrages nicht verpflichtet zu sein. Das Brautgabe-Versprechen sei von ihm bei der Heirat nur formaliter abgegeben worden – allein in der Absicht, der gesellschaftlichen Konv...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / VI. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung – schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§§ 20 ff. VersAusglG)

Entgegen der Regelung des § 1 Abs. 1, Abs. 2 VersAusglG saldiert das OLG Karlsruhe[56] wechselseitig schuldrechtlich auszugleichende Anrechte, da dies verfahrensökonomisch und zweckmäßig sei. Haben geschiedene Ehegatten den Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente durch Vereinbarung herabgesetzt, so begrenzt nach BGH[57] die vereinbarte Höhe nach dem Tod des ausgleichspf...mehr

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FF 9/2018, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Mannheim vom 6.–8.6.2018

Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Das reformierte Familienverfahrensgesetz trat am 1.9.2009 in Kraft, ein Anlass für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, es auf weiteren Reformbedarf zu prüfen. Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV, blickte zunächst zurück auf die fünf Reformziele, ...mehr

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FoVo 9/2018, Die Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Einkünften einer unterhaltsberechtigten Person

Pfändungsschutz beim Arbeitseinkommen Wird das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, steht diesem nach § 850c ZPO ein Pfändungsfreibetrag von 1.133,80 EUR zu. Gibt es weitere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (u.P.), erhöht sich dieser Betrag nach der aktuellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 (BGBl I 2017, S. 750 ff.) für die erste u.P. um 426,71 EUR und ...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / V. Rechtscharakter der Brautgabe-Vereinbarung

Ist der Brautgabe-Konflikt von einem deutschen Gericht nach deutschem materiellen Recht zu entscheiden, tauchen Fragen der Kompatibilität auf. Die den islamischen Rechtsgepflogenheiten folgenden Brautgabe-Vereinbarungen sind dem deutschen Zivilrecht fremd – das "juristische Kuckucksei aus dem Morgenland", so das Bonmot von Andreas Heldrich,[17] muss in das deutsche Zivilrech...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.5 Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder

Rz. 46 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011 (BGBl. I S. 2131) wurde für die Zeit ab 1.1.2012 auf die Abhängigkeit der Berücksichtigung eines Kindes von seinen Einkünften und Bezügen, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, abgesehen. Für die Zeit bis zum 31.12.2011 galt: Unter Einkünften und Bezügen volljähr...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.4 Volljährige Kinder

Rz. 27 Vollendet das bis dahin berücksichtigungsfähige Kind das 18. Lebensjahr, müssen neben dem Fortbestand des Kindschaftsverhältnisses weitere Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4, 5 EStG zum Status des Kindes und seinem Alter erfüllt werden. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Vortages des Geburtstages erfüllt, an dem das Kind 18 Jahre alt wird (§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB). E...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.3 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 23 Kinder i. S. d. § 32 EStG sind eheliche Kinder einschließlich angenommener Kinder, für ehelich erklärte Kinder und nichteheliche Kinder; diese Kinder sind im ersten Grad mit dem Arbeitslosen oder seinem Ehegatten/Lebenspartner verwandt, Pflegekinder, die nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen worden sind. Rz. 24 Die Annahme eines Kindes wird auf Antrag unter...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen in § 1265a RVO, § 42a AVG und in § 65a RKG, die als Vorgängerbestimmungen von § 47 den Anspruch auf Erziehungsrente regelten, waren die Folgeregelungen der Neuordnung des Scheidungsrechts und der damit einhergehenden Einführung des Versorgungsausgleichs gemäß (den damaligen) §§ 1587ff. BGB (seit dem 1.9.2009 geregelt im VersAusglG v. 3.4.2009, BGBl. I S....mehr

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EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

Leitsatz Umfasst die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen nach Art. 98 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) in Verbindung mit Anhang III Nr. 12 MwStSystRL auch die Vermietung von Bootsliegeplätzen? Normenkette Art. 98 Abs. 1, Abs...mehr

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zfs 8/2018, Beweislast für ... / Sachverhalt

Die Bekl. unterhält bei der Kl. einen Immobilienrechtsschutzversicherungsvertrag für das Objekt X. Als Jahresbruttomiete waren in der Police für die Prämienberechnung 154.000 EUR angegeben. Diesen – von dem Bekl. bei Abschluss des Vertrages erwarteten – Mietzins konnte er später nicht realisieren. In den AVB war bestimmt, dass der VR nur einen geringeren als den vereinbarten...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.11 Bemerkungen und Anträge (Zeilen 58 bis 65)

In den Zeilen 58 bis 65 können sonstige Befreiungen oder Vergünstigungen geltend gemacht sowie Anträge gestellt werden. Als Befreiungen und Vergünstigungen kommen z. B. in Betracht: Eltern oder Großeltern haben ihren Abkömmlingen Vermögen durch Schenkung oder Übergabevertrag zugewandt und dieses Vermögen fällt an die Eltern oder Großeltern wieder zurück. Dieser Rückerwerb ist ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Gebühren

Rz. 34 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grds. dieselben Gebühren entstehen wie in einem ordentlichen Zivilprozess. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 169 ff. Rz. 35 Die Schwierigkeit bei der Abrechnung familienrechtlicher Angelegenheiten besteht vielmehr in der Bestimmung des Gegenstandswertes. Rz. 36 Zusammen mit dem FamFG ist auch das Gesetz...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Die Einigungsgebühr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / b) Mutwilligkeit

Rz. 92 Von Mutwilligkeit spricht man, "wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn 30, m.w.N.). Mutwillig handelt danach, wer den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet (Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn 34, m.w.N.)." Rz. 93 Beispiel 3: Die Ehefrau unser...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / I. Allgemeines

Rz. 4 Das Familienrecht ist ein Teil der Ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit, das jedoch eine eigene Verfahrensordnung besitzt. Das Verfahrensrecht ist seit dem 1.9.2009 im Familienverfahrensgesetz (FamFG) geregelt. Das FamFG hat somit insbesondere das Gesetz über die Angelegenheiten der frei­willigen Gerichtsbarkeit (FGG) sowie Teile der ZPO, soweit diese familienrechtliche Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIV. Terminsgebühren

Rz. 448 Vorbemerkung 3 VV RVG (3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergerichtliche Te...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 14. Unbedingter Prozessauftrag und Terminsgebühr

Rz. 241 Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG: (3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergericht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vollmacht

Rz. 104 Die üblicherweise zum Nachweis des Auftrags herangezogene Vollmacht ist nicht geeignet, den erteilten Auftrag nachzuweisen. Die Vollmacht wird benötigt, um im Rechtsverkehr kenntlich zu machen, dass der RA den Auftraggeber auch tatsächlich vertritt. Der Gegner kann dies nicht wissen. Fügt der RA daher seinem Erstschreiben (einer Kündigung, einer Mahnung, einer Handlu...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Kopierkosten bei der Überlassung von Handakten

Rz. 413 Vorbemerkung 7 VV RVG (1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der RA Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 i.V.m. § 670 BGB) verlangen. Rz. 414 Der RA erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung. Diese Vergütung besteht gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 RVG aus Gebühren und Auslagen. Vor...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Mandatsbedingungen

Rz. 406 Es ist in keiner Kanzlei zu vermeiden, dass irgendwann der Fall eintritt, dass ein Auftragsverhältnis vorzeitig endet. Hierfür muss es nicht immer fachliche oder sachliche Gründe geben, der Grund der Mandatsbeendigung ist letztlich unerheblich, denn üblicherweise sind einige Dinge zu beachten, wenn ein Mandatsverhältnis endet. In vielen Kanzleien werden mit den Auftr...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.4.4 Scheidungsfolgen

Folge- und Nebenentscheidungen, die im Zusammenhang mit der Scheidung oder Trennung stehen, werden von der ROM-III-Verordnung nicht erfasst. Es kommen zunächst andere vorrangige Regelungen zur Anwendung oder subsidiär das jeweilige nationale IPR.[1], hier Art. 17 Abs. 1 EGBGB. Vorrangige Regelungen sind, das Haager - Unterhaltsprotokoll[2] für die Bestimmung des auf den nache...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1.4.2 Zusätzliche Formvorschriften nach nationalem Recht, Art. 7 Abs. 2 -4 ROM-III-Verordnung

Art. 7 Abs. 2 ROM-III-Verordnung eröffnet für die teilnehmenden Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, zusätzliche Formvorschriften für den Abschluss einer Rechtswahlvereinbarung im nationalen Recht vorzusehen. Diese besonderen Formvorschriften genießen Vorrang. Die Bundesrepublik Deutschland hat von der Möglichkeit in Art. 46d Abs. 1 EGBGB Gebrauch gemacht. Die vorprozessuale Re...mehr

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ROM-III-Verordnung / 7 Muster Scheidungsantrag

Das Muster unterstellt, dass die Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages in Deutschland lebt. Der Antragsgegner hingegen ist nach der Trennung aus beruflichen Gründen nach Frankreich verzogen. Die Beteiligten leben seit über 3 Jahren getrennt. An das Amtsgericht Abteilung für Familiensache...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VI. Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger sind zum 1.1.2017 teilweise geändert worden. Dazu ist die Übergangsregelung des § 493 Abs. 2 FamFG zu beachten. Auf vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 bis 260, die bis zum 31.12.2016 beantragt wurden, sind die §§ 249 bis 260 in der bis dahin geltenden Fassung...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VI. Verwirkung rückständigen Unterhalts

Unterhalt dient der Befriedigung eines aktuellen Lebensbedarfs. Wer sich nicht zeitnah um die Realisierung seines Lebensbedarfs über die Geltendmachung von Unterhalt bemüht, erweckt den Eindruck, er sei auf diesen nicht angewiesen. Unabhängig von Verjährung und deren Hemmung kann der Unterhaltsberechtigte aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung nach § 242 BGB seiner Ansprüche t...mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) streiten als geschiedene Ehegatten über die Abänderung eines Titels auf nachehelichen Unterhalt. [2] Die 1983 geschlossene Ehe der Beteiligten, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, wurde mit Urt. v. 11.11.1997 rechtskräftig geschieden. In diesem Urteil wurde der Ehemann zur Za...mehr

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht entgegen dem LG Klarstellungsinteresse Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen und Zurückverweisung der Sache an das AG. Das LG ist der Auffassung, eine gesetzliche Grundlage für die vom Gläubiger begehrte Anordnung bestehe nicht, da § 850c Abs. 4 ZPO eine sol...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 6. Scheinvaterregress

Gemäß § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen Elternteil auf einen Dritten über, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt hat. Diese Vorschrift gibt dem früheren rechtlichen Vater, dem sog Scheinvater, den Rechtsanspruch, von dem leiblichen/biologischen Vater Ausgleich für seine dem Kind erbrachten Barleistungen zu erlangen. Der Anspruch ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / b) Bedarfsermittlung bei hohen Einkünften

Der Bedarf bemisst sich beim nachehelichen Unterhalt gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die ihrerseits vorwiegend nach dem vorhandenen Familieneinkommen bestimmt werden. Überwiegend wird die Praxis davon bestimmt, dass der Unterhalt bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen nach einer Quote des Gesamteinkommens der Ehegatten bemessen wir...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 1. Zuwendungen an Kinder

Neben die persönliche Beziehung und Unterstützung treten die materiellen Leistungen. Die Bedeutung finanzieller Transfers ist keineswegs geringer, unterscheidet sich aber in einem wesentlichen Punkt: Persönliche Hilfen werden unmittelbar erbracht. Eine materielle Unterstützung setzt hingegen ausreichendes Einkommen oder Kapital voraus. Sind die Einkommensverhältnisse prekär,...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / c) Auskunftsanspruch bei hohen Einkünften

Nach § 1580 S. 1 BGB sind die geschiedenen Ehegatten einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Im Scheidungsverbundverfahren besteht die Auskunftspflicht von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Nach § 1580 S. 2 i.V.m. § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterh...mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung enthält eine sehr bedeutsame Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Präklusionswirkung nach § 238 Abs. 2 FamFG, die wegen der Inhaltsgleichheit dieser Bestimmung mit der des § 323 Abs. 2 ZPO Auswirkungen hat, die über das Familienrecht hinausgehen und das Abänderungsverfahren im Bereich des gesamten Zivilrechts betreffen. Der Familiensenat gi...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein Elternteil, der mit seiner Unterhaltszahlung an das gemeinsame Kind einen gerichtlichen Vergleich erfüllt, kann daneben vom anderen Elternteil verlangen, den gezahlten Unterhalt teilweise an ihn zu erstatten. Die Berechtigung folgt aus einem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dieser ist in der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH grundsätzlich für solche Fäll...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhen Sie den Pfändungsfreibetrag beim unterhaltssäumigen Schuldner

Der pfändungsfreie Betrag bei der Lohnpfändung bestimmt sich nach § 850c Abs. 1 ZPO auch in Abhängigkeit von der Zahl der gegenüber dem Schuldner gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen. Dem liegt die gesetzliche Vermutung zugrunde, dass der Schuldner die gesamte Familie unterhält. Der Realität entspricht das in vielen Fällen nicht mehr. Zum einen können die Familienmitgl...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aurich vom 17.5.2017, durch den er zur Zahlung von rückständigem und laufendem Kindes- und Trennungsunterhalt verpflichtet worden ist. Die Beschwerde wendet sich nur gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten haben sich am 5....mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 2. Obhutswechsel während des Verfahrens

In Rechtsprechung und Literatur bestand Streit, welche Auswirkungen es hat, wenn das Kind während eines laufenden vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger in die Obhut des unterhaltspflichtigen Elternteils wechselt. Der BGH hat die überwiegende Auffassung als vorzugswürdig angesehen, wonach das vereinfachte Verfahren erst ex nunc für Unterhaltsansprüche ab ...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / a) Häusliche Pflege

Die Betroffenen bevorzugen die häusliche Pflege, die auch das Gesetz an die erste Stelle stellt. In nahezu ¾ aller Pflegefälle erfolgt die Pflege im eigenen Haushalt. Bei knapp der Hälfte aller Pflegefälle sind es ausschließlich Angehörige, Freunde und Nachbarn, die diese Versorgung erbringen. In einem weiteren Viertel besteht eine Unterstützung oder auch Vollversorgung durc...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / e) Steuerliche Verhältnisse

Die steuerlichen Besonderheiten sind hinsichtlich der Steuerklassenwahl und der Zuweisung von Steuerrückerstattungen oder Steuernachzahlungen bei einem verheirateten, auf Unterhalt in Anspruch genommenen Kind zu prüfen. Maßgeblich ist das verfügbare Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Dies kann eine Korrektur der steuerrechtlichen Verhältnisse rechtfertigen. Wäh...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens beim paritätischen Wechselmodell

Nach § 249 Abs. 1 FamFG ist das vereinfachte Verfahren nur statthaft, wenn der Unterhalt des minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, festgesetzt werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens i.S.v. § 252 Abs. 1 S. 1 FamFG. Die Unterhaltsfest...mehr

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / Leitsatz

Der Gläubiger kann einen klarstellenden Beschluss des Vollstreckungsgerichts verlangen, dass der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Betrags nach § 850c Abs. 1 ZPO nicht zu berücksichtigen ist, wenn der Schuldner an den Unterhaltsberechtigten keinen Unterhalt leistet. BGH, Beschl. v. 28.9.2017 – VII ZB 14/16mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Geltung der Form- und Fristbestimmungen

In dem Verfahren gelten für die Beschwerde die Form- und Fristbestimmungen des § 117 Abs. 1 S. 1 bis 3 FamFG. Die Beschwerde ist deshalb mit einem bestimmten Sachantrag gegenüber dem Beschwerdegericht zu begründen.[15]mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr