Rz. 92

Von Mutwilligkeit spricht man, "wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn 30, m.w.N.). Mutwillig handelt danach, wer den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet (Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn 34, m.w.N.)."

 

Rz. 93

 

Beispiel 3:

Die Ehefrau unseres Mandanten M, der die Scheidung begehrt, ist eine sehr erfolgreiche Geschäftsfrau, die zudem sehr wohlhabend ist. In diesem Fall hat unser Mandant, bevor er die VKH beantragt, die Möglichkeit gem. § 1360a Abs. 4 BGB, von seiner Ehefrau zur Durchführung des Scheidungsverfahrens einen sog. Prozesskostenvorschuss im Wege der einstweiligen Anordnung anzufordern, der Vorschussbetrag kann aber auch eingeklagt werden. Wählt unser Mandant also nicht zunächst diesen Weg, kann ihm VKH versagt werden, da er mutwillig gehandelt hat.

 

Rz. 94

 

Beispiel 4:

Dem Mandanten M, der seit drei Monaten die Mietzahlungen eingestellt hat und sich von dem "eingesparten" Geld einen neuen Flachbildfernseher im Wert von 1.200,00 EUR angeschafft hat, wird eine Zahlungs- und Räumungsklage vom AG zugestellt. Da er über ein sehr geringes Einkommen verfügt, stellt er einen PKH-Antrag und beantragt zunächst, die Klage abzuweisen. Des Weiteren teilt er dem Gericht mit, dass er lediglich in der Lage ist, den Mietrückstand ratenweise à 50,00 EUR zu tilgen.

In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass dem Mandanten M keine PKH bewilligt wird, da die Rechtsverteidigung des Mandanten M aussichtslos ist und Mutwilligkeit gegeben ist. Schließlich ist der Mieter verpflichtet, die Miete pünktlich in der vereinbarten Höhe an den Vermieter zu bezahlen, sofern nicht Gründe gegeben sind, die eine Zurückbehaltung der Miete oder ggf. eine Mietminderung rechtfertigen.

 

Rz. 95

 

Beispiel 5:

M strebt eine Unterhaltsklage an, obwohl der Ehegatte E pünktlich und regelmäßig Unterhalt zahlt.

 

Rz. 96

 

Beispiel 6:

A verpasst B nach einer verbalen Auseinandersetzung eine schallende Ohrfeige. Dabei verstaucht er sich den Zeigefinger. A verklagt B auf Zahlung von Schmerzensgeld.

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