Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 4/2018, Verjährung, Hemm... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Juli 2011 bis August 2013. [2] Der Antragsteller ist der im Juni 1993 geborene Sohn des Antragsgegners. Er lebte während des streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums bei seiner Mutter und befand sich in der allgemeinen Schulausbildung. Mit Schreiben vom 14.7.2011 forderte er den Antragsgegner ...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 3. Zwischenergebnis

Die beiden oben gebildeten Fälle stellen sicherlich Extrempositionen dar. Sie führen zwangsläufig zu einer bestimmten Vorgehensweise und dann auch zu einem ganz bestimmten Ergebnis. Natürlich gibt es in der täglichen Praxis nicht nur schwarz oder weiß. Oftmals sind es Nuancen, die darüber entscheiden, welche Taktik verfolgt werden muss.[19] Mit dem Mandanten muss aber immer ...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / I. Einleitung

Als der Gesetzgeber Folgesachen in Familienverfahren einführte, lag dem folgendes Motiv zugrunde: Der Richter sollte einheitlich über die Scheidung und alle mit der Vermögensauseinandersetzung einhergehenden Ansprüche entscheiden können.[1] Sofern er gleichzeitig z.B. auch über den Unterhalt befinde, sei die Wechselwirkung der einzelnen Ansprüche untereinander am besten zu b...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 1. Zugewinn als Teilantrag

Will man die Zinsnachteile vermeiden, empfiehlt es sich, den Zugewinn außerhalb des Verbundes zu verfolgen. Vor allen Dingen aus Kostengründen geschieht dies im Rahmen eines Teilantrages. Gerade beim Zugewinn spielt als Motiv für eine derartige Vorgehensweise eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Schwierige Bewertungen von Grundstücken, Firmenbeteiligungen etc. können hierf...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / V. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

1. Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 11.1.2017[25] zur Berechnung des Kindesunterhalts (Wechselmodell) auch mit der Frage zu befassen, um welche Art von Anspruch es sich überhaupt handelt, wenn das Kind, vertreten durch einen Elternteil (§ 1628 BGB), gegen den anderen, den besser verdienenden Elternteil (Vater) klagt und sich mit seinem Antrag auf d...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemm... / Leitsatz

1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen der Geltendmachun...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / III. Eheverträge

Eheverträge berühren das Thema Nebengüterrecht immer dort, wo es um die Frage ihrer Wirksamkeit geht. Ist ein Vertrag nicht wirksam, erübrigen sich nämlich oft mühevolle Umwege über Innengesellschaft, Zuwendung und Kooperation. Hierzu ist von folgenden drei Entscheidungen zu berichten: 1. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu Unternehmereheverträgen ergänzt und zu ...mehr

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AGS 4/2018, Erstattungsauss... / 2.1 Gerichtliche Verfahren

Die Regelung des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt neben den Zivilsachen für sämtliche Verfahren, in denen durch die Verfahrensordnungen auf die Vorschrift verwiesen wird. Das gilt deshalb auch für Familienstreitsachen (§ 113 Abs. 1 FamFG), aber auch für die Familiensachen und sonstigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zwar enthält § 80 FamFG keine Verweisung auf § 91 Abs...mehr

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zfs 4/2018, Zurechnung argl... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. für ein Kraftrad mit dem amtlichen Kennzeichen (…), das er als Geschenk für seinen Sohn erworben hatte, eine Teilkaskoversicherung, der die üblichen AKB zugrunde liegen. Dem Versicherungsvertrag liegen die AKB der Bekl. (Anlagenkonvolut zum Schriftsatz des Kl. vom 10.7.2017) zugrunde. Am 28.9.2016 erstattete der Sohn des Kl. Strafanzeige bei de...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / k) Entgangener Unterhalt

aa) Ersatzverpflichtung Rz. 436 Einen eigenen Ersatzanspruch verschaffen den gegenüber einem Getöteten im Verletzungszeitpunkt [312] Unterhaltsberechtigten trotz ihrer nur mittelbaren Betroffenheit die § 28 Abs. 2 AtomG, § 844 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 2 HaftPflG, § 35 Abs. 2 LuftVG, § 10 Abs. 2 StVG, § 7 Abs. 2 ProdHaftG, § 12 Abs. 2 UmweltHG. Rz. 437 "Gesetzlicher Unterhalt" i.S.v...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Unterhalt

Rz. 65 Die Zukunftsprognose richtet sich wesentlich an der hypothetischen beruflichen und privaten Entwicklung des Verstorbenen aus,[70] ergänzt um die unterhaltsrechtlich relevanten Veränderungen bei den etwaig vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen. Gegebenenfalls muss gestuft geklagt und tenoriert werden (Rdn 85 f.). Rz. 66 Wer nach § 844 Abs. 2 BGB auf Schadenersatz k...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Ersatzverpflichtung

Rz. 436 Einen eigenen Ersatzanspruch verschaffen den gegenüber einem Getöteten im Verletzungszeitpunkt [312] Unterhaltsberechtigten trotz ihrer nur mittelbaren Betroffenheit die § 28 Abs. 2 AtomG, § 844 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 2 HaftPflG, § 35 Abs. 2 LuftVG, § 10 Abs. 2 StVG, § 7 Abs. 2 ProdHaftG, § 12 Abs. 2 UmweltHG. Rz. 437 "Gesetzlicher Unterhalt" i.S.v § 844 Abs. 2 BGB ist, ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Waise

Rz. 467 Den Waisen ist bis zum Ende der familienrechtlich geschuldeten Ausbildung Schadenersatz wegen entgangenen Barunterhaltes zu zahlen. Der familienrechtliche Barunterhaltsanspruch der Kinder endet häufig mit der Lehre (16. – 18. Lebensjahr), kann allerdings (z.B. bei Aufnahme eines Studiums) auch darüber hinaus andauern.[348] Rz. 468 Der Betreuungsschaden tritt nur bis z...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Beispiele

Rz. 685 Beispiel 2.4 A und B leben seit vielen Jahren in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft. Sie hatten sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. A hatte der nicht berufstätigen B, die für beide absprachegemäß den Haushalt führte, in einem Partnerschaftsvertrag zugesichert, sie mit monatlich 500 EUR zu unterhalten. A ist von X geschieden, mit der er das gemeinsame Kind K hat. X e...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Anspruch

Rz. 475 Den Eltern eines getöteten Kindes kann grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zustehen. Dabei kommt es aber nicht auf individuelle Versorgungsabsprachen, sondern allein auf den gesetzlich geschuldeten Unterhalt an.[362] Rz. 476 Der Wegfall bzw. die Schmälerung von Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld sind nicht ersatzfähig. Pflegeleistungen werden nicht als Unterhalt ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Schadenhöhe

(1) Veränderungen im Verlauf der hypothetischen Unterhaltsberechtigung Rz. 448 Bei der Ermittlung des künftigen Unterhaltsschadens sind wirtschaftliche Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen von Getötetem und Hinterbliebenen (z.B. hypothetische Verrentung/beamtenrechtliche Pensionierung) ebenso zu beachten, wie Veränderungen im familiären Umfeld (Herausfallen der Kinde...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (5) Eltern

(a) Anspruch Rz. 475 Den Eltern eines getöteten Kindes kann grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zustehen. Dabei kommt es aber nicht auf individuelle Versorgungsabsprachen, sondern allein auf den gesetzlich geschuldeten Unterhalt an.[362] Rz. 476 Der Wegfall bzw. die Schmälerung von Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld sind nicht ersatzfähig. Pflegeleistungen werden nicht al...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Grenzpunkte

Rz. 442 Die Grenze der Ersatzverpflichtung bestimmen drei Problemkreise kumulativ:[320] Rz. 443 Über den fiktiven...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Neue Partnerschaft

Rz. 445 Neben der Wiederverheiratungsmöglichkeit ist auch die Aufnahme einer nicht-ehelichen Gemeinschaft im Einzelfall anspruchsbeeinflussend.[325]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Beamtenrechtliche Versorgung

Rz. 487 Anders als beim RVT bzw. UVT (siehe Rdn 484 ff.) und der Versorgung nach dem BVG gewährt die beamtenrechtliche Versorgung keine große oder kleine Witwenrente.[375] Kinder verändern nach §§ 20, 25 BeamtVG die Höhe des Witwen-/Witwergeldes.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Kapitalisierungstabellen

Rz. 446 Zu Einzelheiten ist auf die Darstellung zu Rdn 200 ff. (insbesondere Rdn 224 ff.) hinzuweisen.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Aspekte in der Person des Verpflichteten

Rz. 452 Es sind die sich verändernden Beendigungs- und Veränderungsgründe in der Person des Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen.[330] Dabei sind die mutmaßliche Leistungsfähigkeit des Getöteten, und damit die hypothetische Entwicklung seiner Unterhaltsverpflichtung, in die Prognose einzubeziehen.[331] Es ist zu ermitteln, wie sich bei hypothetischem Weiterleben der U...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Aspekte in der Person des Berechtigten

Rz. 458 Die Unterhaltsansprüche der Hinterbliebenen gegenüber dem Ersatzverpflichteten orientieren sich am Umfang und Ende der familienrechtlich geschuldeten Unterhaltsverpflichtung. Rz. 459 Die Rente ist, da hinsichtlich des Unterhaltsschadens mehrere Ersatzberechtigte Teilgläubiger sind, für jeden Unterhaltsgeschädigten getrennt zu ermitteln. Für die Zukunft sind dann auch ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Zeitlicher Rahmen

Rz. 441 Ein Gericht darf die Unterhaltsrente nicht ohne zeitliche Befristung festsetzen.[318] Auch sind der geschätzte Zeitpunkt der mutmaßlichen Lebenserwartung und die dementsprechende zeitliche Begrenzung der Leistungsverpflichtung im Urteil kalendermäßig anzugeben.[319] (1) Grenzpunkte Rz. 442 Die Grenze der Ersatzverpflichtung bestimmen drei Problemkreise kumulativ:[320]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Veränderungen im Verlauf der hypothetischen Unterhaltsberechtigung

Rz. 448 Bei der Ermittlung des künftigen Unterhaltsschadens sind wirtschaftliche Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen von Getötetem und Hinterbliebenen (z.B. hypothetische Verrentung/beamtenrechtliche Pensionierung) ebenso zu beachten, wie Veränderungen im familiären Umfeld (Herausfallen der Kinder aus der Unterhaltsberechtigung, Wiederaufnahme – auch hypothetische ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Differenzberechnung bei Mehrheit von Anspruchsberechtigten

Rz. 447 Sind die Ansprüche mehrerer Hinterbliebener[326] zu kapitalisieren, ist den veränderten Unterhaltsverpflichtungen (vor allem den durch späteren Fortfall von Unterhaltsberechtigten, insbesondere Kindern, verursachten) mit Differenzfaktoren Rechnung zu tragen (siehe Berechnungsbeispiel Beispiel 1.18, Rdn 567 f.).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Kappungsgrenze

Rz. 455 Für besonders hohe Einkommen gilt eine Sättigungsgrenze (Kappungsgrenze).[335] Rz. 456 Überdurchschnittlich hohes Einkommen ist nicht vollständig dem Familienunterhalt zuzuführen. Bei hohen Einkommen besteht aber jedenfalls eine Vermutung, dass dieses nicht vollständig verbraucht worden wäre, sondern Rücklagen gebildet werden.[336] Auch übertriebener Aufwand der Ehega...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Tod des Berechtigten

Rz. 460 Die Unterhaltsverpflichtung endet mit dem individuellen Tod des jeweiligen Unterhaltsberechtigten. Dessen statistische Lebenserwartung kann länger, ebenso aber auch kürzer, als die des Unterhaltsverpflichteten sein. Abzustellen ist auch für die berechtigte hinterbliebene Person auf die hypothetische Lebenserwartung im Todeszeitpunkt des Geschädigten, ermittelt anhand...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Eigenes Einkommen

Rz. 473 Der eigene Verdienst, aber auch eine Mitarbeitsverpflichtung der Unterhaltsberechtigten im Haushalt (u.U. gesteigert nach eigenem Eintritt in den Ruhestand) und im Beruf,[358] sind anspruchsmindernd zu berücksichtigen.[359] Kinder sind etwa ab dem 12. Lebensjahr zur Mithilfe verpflichtet: Regelmäßig werden, unabhängig von Haushaltsgröße und Anspruchsstufe, ab diesem ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Aspekte der Drittleistungen

Rz. 483 Soweit u.a. die gesetzliche Renten-, die gesetzliche Unfallversicherung, beamtenrechtliche Versorgungsträger oder berufsständische Versorgungswerke Rentenleistungen an die Hinterbliebenen erbringen, sind diese auf den Unterhaltsschadenanspruch auf Grund von Forderungsübergängen zu verrechnen.[372] (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung Rz. 484 Gesetzliche Rente...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / n) Laufzeit (Übersicht)

Rz. 505 Besonderen Risiken wird durch Erhöhung des Kapitalbetrages, verringerten Lebenserwartungen hingegen durch eine entsprechende Reduzierung (z.B. des Kapitalisierungsfaktors) Rechnung getragen. Rz. 506 Übersicht 1.6: Laufzeitenmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) § 843 BGB

Rz. 30 § 843 BGB – Geldrente oder Kapitalabfindungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Gerichtsverfahren

Rz. 1276 § 9 ZPO – Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ist. Rz. 1277 Der für die Berechnung der im gerichtlichen Verfahren ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Wiederheirat

Rz. 462 Beim hinterbliebenen Ehegatten endet der Schadenersatzanspruch zwar nicht mit der Wiederheirat,[340] die Unterhaltspflichten des neuen Ehepartners sind aber zu berücksichtigen. Nur soweit der neue Ehegatte den Unterhaltsbedarf nicht vollständig abdeckt, bleibt der Ersatzanspruch gegen den Schädiger bestehen.[341] Gleiches gilt, wenn der Unterhaltsanspruch gegen den n...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (d) Scheidung

Rz. 465 Grundsätzlich ist auch dem Aspekt einer möglichen Scheidung (siehe auch § 6 Rdn 147 f.).[347] Rechnung zu tragen: In der Praxis wird dies relevant, wenn deutliche Anzeichen dafür vorhanden sind, dass die Ehe vor dem Tod des Unterhaltspflichtigen bereits zum Scheitern verurteilt war. Rz. 466 Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Schädiger. Bei mehr als drei Jahre g...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung

Rz. 484 Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherungen zahlen Hinterbliebenenrenten. Gewährt wird eine Witwer-/Witwenrente nach dem Tode des Versicherten, entweder als kleine Witwen-/Witwerrente oder als große Witwen-/Witwerrente. Rz. 485 Vor Vollendung des 45./47. Lebensjahres des Hinterbliebenen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, § 65 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c SGB VII) wird nach dem To...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Selbstständige

Rz. 488 Auch der Selbstständige kann durch eigene Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Unfallversicherung freiwillig am sozialen Sicherungssystem teilnehmen.[376] Rz. 489 Auch bei lang zurückliegender Beitragszahlung können Leistungen an Hinterbliebene, z.B. durch die gesetzliche Rentenversicherung, in Betracht kommen (siehe Rdn 363).mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 199 BGB ff.)

Rz. 16 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragslast

Rz. 267 Den Beitrag zur Rentenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 168 SGB VI). Für geringfügig Beschäftigte gelten § 168 Abs. 1 Nr. 1b, 1c SGB VI. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber überweist zusätzlich seinen Anteil an die Krankenkasse (als Einzugsstelle für Sozialversicheru...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / e) Insolvenz

Rz. 46 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 470 ff. Rz. 47 § 302 InsO – Ausgenommene Forderungen Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Nicht-eheliche Gemeinschaft

Rz. 464 Im Zuge der gesellschaftlichen Fortentwicklung ist die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft immer mehr in den Vordergrund der Diskussion gerückt.[344] Der Umstand, dass der Hinterbliebene eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft eingeht, kann im Rahmen des Unterhaltsschadenersatzes nicht unberücksichtigt bleiben. Die Aufnahme einer eheähnlichen Beziehung begleiten unterha...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Einigungsgebühr

Rz. 1285 Gebühr nach § 13 RVG RVG Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis 1000 – Einigungsgebühr (ab dem 1.8.2013 geltende Fassung)[1166]mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Hemmung durch rechtsverfolgende Maßnahmen (§ 204 BGB)

Rz. 587 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (1) Die Verjährung wird gehemmt durchmehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. Einigungsgebühr (RVG)

Rz. 160 Gebühr nach § 13 RVG RVG Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis Nr. 1000 – Einigungsgebühr (ab dem 1.8.2013 geltende Fassung) [166]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Anspruchssicherung

Rz. 479 Auch wenn ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich des Unterhaltsschadens häufig besteht,[368] ist für die Geschädigten (Eltern des Verstorbenen) dieser Anspruch in seiner Höhe kaum darzulegen und zu beweisen. Eine Kapitalisierung ist ebenfalls häufig schwer, so dass sich ein wirtschaftlich tragbarer pauschaler Gesamtvergleich regelmäßig anbietet....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Mittelbar Geschädigte

Rz. 676 Verdienstausfall des unmittelbar Verletzten und Unterhaltsschäden (aber auch Beerdigungskosten und entgangene Dienste) seiner Hinterbliebenen sind zwei verschiedene, von einander getrennt zu betrachtende Schadenersatzpositionen, die zudem zwei verschiedenen Rechtspersonen zustehen. Daher ist auch der Forderungsübergang differenziert zu betrachten:mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / c) Splittingtarif

Rz. 36 Der gegenüber dem Grundtarif günstigere Splittingtarif gilt für Verheiratete mit Zusammenveranlagung (§ 32a Abs. 5 EStG). Rz. 37 Verwitwete Personen erhalten ihn letztmals im Jahr nach dem Tod des Ehegatten (§ 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG). Auf geschiedene und getrennt lebende Ehegatten findet dieser Tarif nur ausnahmsweise Anwendung; wegen der Einzelheiten ist auf § 32a Abs....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Steuern

Rz. 1313 Hinweis Siehe § 4 Rdn 1 ff. Rz. 1314 Nur Schadenersatzleistungen wegen Erwerbsausfall unterliegen der Versteuerung (vgl. § 24 EStG). Rz. 1315 Nach § 33b Abs. 6 S. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (6) Haushaltsführungsschaden

Rz. 115 Der Haushaltsführungsschaden hat viele Facetten (siehe auch § 1 Rdn 404 ff., Rdn 141 ff.). Rz. 116 Wird der Unfallbeteiligte getötet, ist der Haushaltsführungsschaden Teil des familienrechtlich geschuldeten Unterhalts (und zwar in der Form des Naturalunterhalts). Rz. 117 Im Verletzungsfall ist zu differenzieren zwischen Eigenversorgung einerseits und Fremdversorgung an...mehr