Rz. 505

Besonderen Risiken wird durch Erhöhung des Kapitalbetrages, verringerten Lebenserwartungen hingegen durch eine entsprechende Reduzierung (z.B. des Kapitalisierungsfaktors) Rechnung getragen.

 

Rz. 506

 

Übersicht 1.6: Laufzeiten

Schadenersatzleistung Zeitraum wichtige Veränderungen
Heilbehandlung
Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung (u.U. lebenslang)
Verbesserung/Verschlechterung im gesundheitlichen Status
Wechsel in der Art der Versorgung (stationär, ambulant)
verletzungsfremde Erkrankung
vermehrte ­Bedürfnisse
Erwerbsschaden
Ende des voraussichtlichen Erwerbslebens
Veränderungen im hypothetischen Weg des Arbeitslebens
Berechnungsgrundlage: Nettolohn
verletzungsfremde Erkrankung

Beitragsregress

(§ 119 SGB X)
Dauer der rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland
Veränderung in der Art der versicherungsrechtlich relevanten Tätigkeit
Berechnungsgrundlage: Bruttolohn
verletzungsfremde Erkrankung

Haushaltsführung

(Verletzung)
tendenziell bis 75. Lebensjahr (bei langfristiger Betrachtung)
Veränderungen im familiären Zuschnitt
entgangene Dienste
Ende der familienrechtlichen Dienstpflicht
Begründung eines Arbeitsverhält­nisses
Auszug (auch hypothetischer) aus der elterlichen Wohnung
Unterhalt
mutmaßliches Lebensende des getöteten Unterhaltsverpflichteten
Wegfall/Verringerung der Unterhaltsverpflichtung aus familienrechtlichen Gründen
Lebensende des Unterhaltsberechtigten
Veränderungen im hypothetischen Einkommen des Getöteten
Veränderungen im familiären Zuschnitt
Veränderung der Einkommensverhältnisse beim Unterhaltsberechtigten

Haushaltsführung

Betreuung (Tod)
tendenziell bis 75. Lebensjahr (hypothetisch) des Verstorbenen
Wegfall/Verringerung der Unterhaltsverpflichtung aus familienrechtlichen Gründen
Lebensende des Unterhaltsberechtigten
Veränderungen im familiären Zuschnitt
Vollendung des 18. Lebensjahres bei unterhaltsberechtigten Kindern
Veränderungen in der hypothetischen Leistungsfähigkeit des Getöteten
hypothetischer Tod des Unterhaltsberechtigten
Schmerzensgeld­rente
lebenslang
Abänderung nur ausnahmsweise
Hinterbliebenengeld
keine Rentenzahlung, sondern nur Einmalbetrag
 

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