Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VII. Anspruch des minderjährigen Kindes auf unbefristete Tenorierung

Das minderjährige Kind hat gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil Anspruch auf Erstellung einer vollstreckbaren Urkunde über einen dynamisierten Unterhaltstitel. Da dem Verwandtenunterhalt eine Differenzierung zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder dem Grunde nach fremd ist, ist der Anspruch des Kindes auch auf einen unbefristeten Unterhal...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / c) Anforderungen an die Darlegung der behaupteten Leistungsunfähigkeit

Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit hat der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltspflichtige in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines ihm möglichen Einkommens einlassungsfähige Ausführungen zu seinem Alter, seiner Vorbildung und seinem vollständigen beruflichen Werdegang zu machen. Dies umfasst Zeit...mehr

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung mit Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil des Amtsgerichts T. in Griechenland. Er hat den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) gegen die Schuldnerin bezüglich der Pfändung mehrerer Forderungen der Schuldnerin gegenüber Drittschuldnern beantragt, hierunter das Arbeitseinkommen der Schul...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 5. Entscheidung über die Verfahrenskosten

Auch auf das vereinfachte Verfahren ist § 243 S. 1 FamFG anzuwenden. Nach dieser Vorschrift entscheidet das FamG in Unterhaltssachen abweichend von den entsprechenden Vorschriften der ZPO nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. Dabei sind nach § 243 S. 2 FamFG insbesondere zu berücksichtigen: das Verhältnis von Obsiegen und U...mehr

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AGS 7/2018, Münchener Prozessformularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Gottwald. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 1.287 S., 159,00 EUR Das nunmehr in der fünften Auflage vorliegende Prozessformular für den Familienrechtler enthält alle in der Praxis gebräuchlichen und erforderlichen Muster zum Familienrecht. Das aus ausgewiesenen Spezialisten bestehende Autorenteam liefert zu allen praxisrelevan...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Trennungsunterhalt – Verwirkung nach §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 2 BGB

Zweck der Vorschrift ist, rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten zu erfassen, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. In der Praxis stellt sich stets die Frage, ab wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden kann. Eine solche kann auch schon vor Ablauf von zwei Ja...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / a) Kein Verfahrenskostenvorschuss nach Rechtskraft der Scheidung

Der Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt umfasst grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf. Darüber hinaus besteht für den Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB ein über diesen allgemeinen Lebensbedarf hinausgehender Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses. Diese Regelung ist indessen nach ihrem Wortlaut auf den Familienunterhalt – und durch die Bezugnahme ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Einwendungen des Unterhaltspflichtigen

Nach § 256 S. 1 FamFG können mit der Beschwerde nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder die Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, die Zulässigkeit von Einwendungen nach § 252 Abs. 2 bis 4 FamFG sowie die Unrichtigkeit der Kostenentscheidung oder Kostenfestsetzung, sofern sie nach allgemeinen Grundsätzen anfechtbar sind, geltend gemacht werden. Soweit sich die Bes...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / b) Groß-Elternunterhalt

Freiwillige Zuwendungen der Kinder an ihre bedürftigen Eltern sind selten und im Sozialrecht nur relevant, wenn die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen ist. Unterhaltsansprüche, die Großeltern unmittelbar gegen ihre Kinder und Enkel geltend machen, kommen in der Rechtsprechung hingegen nicht vor. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind der Feind jeder persönlichen Beziehung. Die...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / a) Anforderungen bei gesteigerter Unterhaltspflicht, § 1603 Abs. 2 BGB

Trifft den Unterhaltspflichtigen nach § 1603 Abs. 2 BGB die gesteigerte Unterhaltspflicht, hat er sich intensiv, unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten um die Erlangung eines hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes zu bemühen. Er muss alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt des Kindes verwenden, alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und ...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 1 I. Der Fall

Schwerbehinderter SU mit verschiedenen Einkünften Am 28.1.2016 wurde auf Eigenantrag das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet und der Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner bezieht als ehemaliger Hauptschullehrer im Landesdienst Versorgungsbezüge in steigender Höhe (von monatlich netto 2.564,60 EUR bis monatlich netto 2.702,49 EUR), von denen die B...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / 3 Der Praxistipp

Mehr als nur ein erster Blick … Viele Gläubiger pfänden den Lohn des Schuldners und geben sich dann aber mit der Mitteilung des Drittschuldners zufrieden, dass pfändbarer Lohn nicht vorhanden ist. Das lässt allerdings die begrenzten Erkenntnismöglichkeiten und Befugnisse des Drittschuldners außer Betracht.mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 2. Zuwendungen an Enkel

Überwiegend erhalten Enkel von ihren Großeltern eher geringere Mittel. Das erste eigene Geld gab es, wenn Oma und Opa zu Besuch kamen – zwei oder fünf Mark fürs Sparschwein. Dann sind da noch die Sparbücher, auf denen bis zum Ende der Schulzeit regelmäßig ein fester Betrag für die Ausbildung oder ähnliche Zwecke angespart wird. Mit den sich daraus ergebenden Rechtsfragen kan...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / Leitsatz

Das bewusste Ableugnen von Einkünften mit dem Ziel der Erlangung unrechtmäßigen Unterhalts durch den Unterhaltsberechtigten kann zur Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs führen. OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.8.2017 – 3 UF 92/17 (AG Aurich)mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / Leitsatz

Ist ein Abänderungsantrag des Unterhaltsgläubigers auf Erhöhung des durch Urteil oder Beschluss titulierten Unterhalts vollständig abgewiesen worden, so kann ein späterer Abänderungsantrag des Unterhaltsschuldners auf Herabsetzung in zulässiger Weise auch auf solche Tatsachen gestützt werden, die schon im vorausgegangenen Abänderungsverfahren zu berücksichtigen gewesen wären...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der großzügigen Linie des LG nicht Das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht (§ 36 Abs. 4 InsO) kann dem Schuldner nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO, § 850f Abs. 1 Buchst. b ZPO auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i ZPO pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Prozessanwalt wichtig und bedeutsam, weil in dem Beschluss das Leugnen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten auch im Trennungsunterhaltsverfahren schon zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen kann. Der 3. Senat des OLG Oldenburg fasst das bewusste Verschweigen von Einkünften, im vorliegenden Fall aus einer Nebentätigkeit, unter den...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / 2. Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt dort

Keine Notwendigkeitsprüfung Ist der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt er auch dort, so sind dessen Reisekosten stets und in voller Höhe erstattungsfähig. Dies ergibt sich aus § 91 Abs. 2 Hs. 2 ZPO, wonach eine Notwendigkeitsprüfung hinsichtlich der Reisekosten eines Anwalts nur dann stattfindet, wenn er seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort ...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / aa) Überblick

Notwendigkeitsprüfung ist vorzunehmen Hat der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk, beauftragt er aber einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnt, so greift die Rspr. des BGH zum Anwalt am Sitz der Partei (s.o. I. 3 b) nicht. Es ist jetzt eine weitergehende Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 4. Ausweitung des Anfechtungsrechts des genetischen Vaters

Der genetische Vater, der die rechtliche Vaterschaft einnehmen will, soll eine bereits bestehende rechtliche Vaterschaft unmittelbar nach der Geburt anfechten können, ohne dass auf eine sozial-familiäre Beziehung zwischen rechtlichem Vater und Kind Rücksicht zu nehmen wäre.[42] Einen konkreten Vorschlag, welche kurze Frist hier angemessen wäre, macht der AK nicht, verweist n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.3 Unwirksamkeit des Verzichts (Abs. 2)

Rz. 17 Durch einen Verzicht sollen Dritte und andere Leistungsträger nicht belastet werden. Daher ordnet Abs. 2 die Unwirksamkeit eines solchen an sich wirksam erklärten Verzichts an, wenn dadurch bei Dritten unmittelbar belastende Auswirkungen eintreten. Rz. 18 Eine solche nachteilige Wirkung kann insbesondere dann eintreten, wenn Dritte durch den Verzicht auf laufende Geldl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungskosten: Lösungsa... / 1.3 Besondere Kostenarten

Wie in jeder Kostenstelle auch fallen in der Verwaltung Personalkosten für die dort beschäftigten Mitarbeiter, Gebäudekosten (Miete, Abschreibung, Unterhaltung etc.) oder Abschreibungen auf Maschinen an. Bezeichnend ist jedoch, was unter der Überschrift Verwaltung zusammengefasst wird. Außen vor bleiben zunächst die Abteilungen wie Informationsverarbeitung, Rechnungswesen od...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / 2 Anmerkung

Wird Unterhalt für länger zurückliegende Zeiträume verlangt, sollte aufseiten des Unterhaltspflichtigen immer geprüft werden, ob hiergegen nicht die Einrede der Verjährung oder der Einwand der Verwirkung erhoben werden kann. Dabei kann die Verwirkung deutlich früher greifen als die Verjährung. Zudem ist die Verwirkung als Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen, muss al...mehr

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FF 6/2018, Handbuch Unterhaltsrecht

Prof. Dr. Elisabeth Koch 13. Auflage 2017, 686 Seiten, 99 EUR, Verlag C.H. Beck Das jetzt in 13. Auflage erschienene, von Köhler begründete und von Luthin fortgeführte "Handbuch Unterhaltsrecht" lässt schon durch seinen Titel keinen Zweifel daran, dass den Leser hier kompakte Wissensvermittlung erwartet. Elisabeth Koch, Herausgeberin des Handbuchs und selbst Bearbeiterin des ...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Grund für die Freigabe Der Antrag ist abzulehnen, weil die Voraussetzungen des § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht vorliegen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg, auch wenn die beabsichtigte Rechtsbeschwerde nach Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft wäre (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO). Das Beschwerdegericht hat richtig entschied...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Kindesunterhalt

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 4.4.2018 – 2 UF 135/17 (n.rk.) Während eines freiwilligen sozialen Jahres besteht jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.12.2017 – 7 WF 1144/17, FamRZ 2018, 697 1. Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / Leitsatz

1a. Gibt der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit des Schuldners frei, steht dem Schuldner für Forderungen aus seiner selbstständigen Tätigkeit, die von der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit umfasst sind, im Verhältnis zur Masse kein Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte zu. 1b. Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte kann für Zahlungen auf Forderungen des Sch...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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FF 6/2018, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht – Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über U...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / Leitsatz

1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen der Geltendmachun...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Ehegattenunterhalt

BGH, Beschl. v. 11.4.2018 – XII ZB 121/17 Ist ein Abänderungsantrag des Unterhaltsgläubigers auf Erhöhung des durch Urteil oder Beschluss titulierten Unterhalts vollständig abgewiesen worden, so kann ein späterer Abänderungsantrag des Unterhaltsschuldners auf Herabsetzung in zulässiger Weise auch auf solche Tatsachen gestützt werden, die schon im vorausgegangenen Abänderungsv...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Idealvereine

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Der nichtwirtschaftliche oder ideelle Verband/Verein, auch als Idealverein bezeichnet, ist gem. § 21 BGB (Anhang 12a) ein Verband/Verein, dessen Zweck nicht auf einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) gerichtet ist. Der Idealverein entsteht durch Eintragung im Vereinsregister, es ist der klassische e. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die Länder verwaltet (s. Rz 3). Sie haben also da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft: Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Kommentar Das BMF äußert sich mit Schreiben vom 18.5.2018 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs. Die Aussagen im Überblick. Mit Schreiben vom 18.5.2018 hat das BMF die Grundsätze dargestellt, die bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Opfergrenze

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Unterhaltsleistungen Rz 160 ff und BMF vom 07.06.2010 Tz 11 (BStBl 2010 I, 582; > Anh 2 Unterhalt für Angehörige ) sowie ebenso vom 07.06.2010 Tz 34 (BStBl 2010 I, 588; > Anh 2 Unterhalt für Angehörige im Ausland ). Für die Berechnung der Opfergrenze vgl zusätzlich BFH 253, 403 = BStBl 2016 II, 742; BFH 256, 332 = BStBl 2017 II, 454; BFH/NV 2017, 8...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das seit dem VZ 2003 anzuwendende DBA vom 24.08.2000 (BGBl 2002 II, 735ff) nebst Protokoll (BGBl 2002 II, 745); Zustimmungsgesetz vom 26.03.2002 (BGBl 2002 II, 734); Inkrafttreten am 18.08.2002 (BGBl 2002 II, 2435). Art 26 des DBA wurde geändert durch das Protokoll vom 29.12.2010 (BGBl 2011 II, 1209). Inkrafttreten am 01.03.2012 (BGBl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Malta

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76) sowie das Änderungs-Protokoll zum DBA vom 17.06.2010 (BGBl 2011 II, 276; 640 zum Informationsaustausch – Zustimmungsgesetz vom 25.02.2011, BGBl 2011 II, 275). Das DBA wird grundsätzlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kanada

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 19.04.2001 mit Zustimmungsgesetz vom 23.03.2002 (BGBl 2002 II, 670 = BStBl 2002 I, 505) nebst Protokoll vom 19.04.2001 (BGBl 2002 II, 703 = BStBl 2002 I, 518). Zur Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jagd

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwendungen für eine Jagd gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (Böhme, DStZ 1985, 612; zur Jägerprüfung vgl BFH/NV 2012, 783). Unterhält ein Unternehmer die Jagd, sind die Aufwendungen ausdrücklich vom Abzug als BA ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 EStG; vgl Korten, DB 1989, 1309). Zum Nicht...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Lehrg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, China

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ab dem VZ 2017 gilt ein neues DBA mit der VR China nebst Protokoll (vgl Gesetz vom 22.12.2015, BGBl 2015 II, 1647 = BStBl 2016 I, 1130). Es liegt den folgenden Erläuterungen zugrunde. Gleichzeitig tritt das bisherige DBA vom 10.06.1985 (BStBl 1986 I, 330; vgl das Gesetz vom 06.02.1986 (BGBl 1986 II, 446 = BStBl 1986 I, 329) außer Kraft (AA vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Kanalinsel Jersey ist weder Teil des UK noch Kronkolonie; das DBA mit > Großbritannien und Nordirland ist nicht anwendbar. Als gesondertes Rechtssubjekt ist Jersey nicht Teil der > Europäische Union. § 1 Abs 3, § 1a EStG ist deshalb nicht anwendbar (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 30 ff). Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das am 30...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Marokko

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA mit dem Königreich Marokko vom 07.06.1972 mit dem Zustimmungsgesetz vom 23.01.1974 (BGBl 1974 II, 21; 1325 = BStBl 1974 I, 59; 1009). Vgl auch BMF vom 17.01.2018, BStBl 2018 I, 239. Rz. 1/1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zum Grundsätzlichen > Doppelbesteuerung sowie BMF vom 12.11.2014 (BStBl 2014 I, 1467; > Anh 2 Doppelbesteuerung/...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die SozVers und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der Bundeswehr BFH 233, 171 = BStBl 2011 II...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Studenten

Rz. 61 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Nimmt ein aus dem Ausland kommender Studierender im > Inland eine Beschäftigung auf, unterliegt der > Arbeitslohn nach nationalem Recht grundsätzlich dem LSt-Abzug, denn der Arbeitslohn beschränkt steuerpflichtiger Studenten unterliegt idR der Besteuerung im Tätigkeitsstaat (> Doppelbesteuerung Rz 21 ff). In den DBA gibt es aber Ausnahmen, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kasachstan

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 26.11.1997 (BGBl 1998 II, 1592 = BStBl 1998 I, 1029; 1999 I, 269) nebst Protokoll vom 26.11.1997 (BGBl 1998 II, 1612 = BStBl 1998 I, 1041). Über die Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in beiden Vertragss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Japan

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 -- Zustimmungsgesetz vom 18.07.2016 --, welches durch Bekanntmachung vom 13.10.2016 am 28.10.2016 in Kraft getreten ist (BGBl 2016 II, 1230 = BStBl 2016 I, 1323). Es wird durch das Protokoll vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 980) ergänzt. Die Vereinbarungen sind ab 2017 anzuwe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugoslawien

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Seit dem VZ 1989 gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 26.03.1987 mit Zustimmungsgesetz vom 31.08.1988 (BGBl 1988 II, 744 = BStBl 1988 I, 372). Die Fortgeltung dieses DBA ist mit den auf diesem Territorium neu entstandenen Republiken Serbien, Bosnien -- Her...mehr