Rz. 406

Es ist in keiner Kanzlei zu vermeiden, dass irgendwann der Fall eintritt, dass ein Auftragsverhältnis vorzeitig endet. Hierfür muss es nicht immer fachliche oder sachliche Gründe geben, der Grund der Mandatsbeendigung ist letztlich unerheblich, denn üblicherweise sind einige Dinge zu beachten, wenn ein Mandatsverhältnis endet. In vielen Kanzleien werden mit den Auftraggebern allgemeine Mandatsbedingungen vereinbart, die den Ablauf des Mandatsverhältnisses betreffen. Spätestens nach der ersten unangenehmen Mandatsbeendigung mit anschließender Auseinandersetzung über alle möglichen infrage kommenden Streitpunkte, nimmt man sich vor, zukünftig Mandatsbedingungen zu erstellen. Hierbei gibt es einige Punkte, an die man denken sollte und natürlich kanzleispezifische Erfordernisse, die ebenfalls zu regeln sind.

 

Rz. 407

Muster 8.36: Allgemeine Mandatsbedingungen

 

Muster 8.36: Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen

der Rechtsanwaltskanzlei _________________________ (genaue Anschrift, Aufzählung aller Partner)

Geltungsbereich

Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Mandatsverhältnisse zwischen der Rechtsan­waltskanzlei (nachfolgend "Rechtsanwälte" genannt) und ihren Auftraggebern (Mandanten).

1. Haftung

Die Rechtsanwaltskanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von _________________________ EUR.

Die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte wird für alle verursachten Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, auf _________________________ EUR beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung umfasst auch Ansprüche etwaiger in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses einbezogener Dritter. Im Übrigen gilt die gesetzliche Haftung.

Sofern der Auftraggeber insbesondere bei umfangreichen Beratungsleistungen mit hohem Auftrags- oder Streitvolumen eine weiter gehende Deckung der Rechtsanwaltskanzlei wünscht, erklären sich die Rechtsanwälte bereit, eine mandats- oder objektbezogene Zusatzversicherung mit höheren Versicherungssummen abzuschließen. Die Haftung der Rechtsanwälte erweitert sich insoweit für Fälle einfacher Fahrlässigkeit um die Deckungssumme, die sich aus dem Zusatzvertrag ergibt. Die Versicherungsprämie für die Zusatzversicherung wird vom Auftraggeber in voller Höhe unmittelbar nach Anforderung erstattet. Die Rechtsanwälte stellen dem Auftraggeber eine Kopie des Versicherungsscheins zur Verfügung.

2. Beendigung des Auftrags

Der Widerruf der vom Auftraggeber erteilten und dem Mandatsverhältnis zugrunde liegenden Vollmacht und des erteilten Auftrags bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für die Kündigung des dem Mandatsverhältnis zugrunde liegenden Auftrags. Der Auftrag wird mit Übersendung der als solche gekennzeichneten Vergütungsschlussberechnung durch die Rechtsanwälte beendet, sofern der Auftraggeber nicht noch weitere Leistungen innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Rechnung abruft oder bis dahin der Mandatsbeendigung schriftlich widersprochen hat.

3. Benutzung von E-Mail

Dem Auftraggeber sind die Risiken der Datenfernübertragung bekannt. Die Rechtsanwaltskanzlei übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit mit E-Mail versandter Informationen, sofern nicht grob fahrlässiges Verhalten der Rechtsanwaltskanzlei vorliegt (z.B. wenn der Auftraggeber gesondert und ausdrücklich auf die besondere Vertraulichkeit bestimmter Informationen hinweist oder einer Versendung von Informationen durch die Rechtsanwälte per E-Mail schriftlich widerspricht). Soweit zur Übermittlung von E-Mail Dritte eingeschaltet werden (Gutachter, Sachverständige, Dolmetscher u.a.), entbindet der Auftraggeber die Rechtsanwaltskanzlei von der gesetzlichen Schweigepflicht. Für die Einhaltung von Fristen, die sich aus ausschließlich per E-Mail überlassenen Unterlagen ergibt, wird nicht gehaftet.

4. Zahlungsabwicklung/Abtretung/Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber erteilt erneut ausdrücklich den Anwälten Inkassovollmacht.

Der Auftraggeber tritt zur Sicherung der Vergütungs- und Auslagenansprüche der Rechtsanwaltskanzlei sämtliche Kostenerstattungsansprüche gegen den/die Staatskasse oder Dritte aus den von den Rechtsanwälten bearbeiteten Mandaten in zeitlich aufsteigender Reihenfolge bis zur Höhe der den Rechtsanwälten zustehenden Ansprüche einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Rechtsanwaltskanzlei ab, die die Abtretung annimmt. Die Rechtsanwaltskanzlei ist berechtigt und bevollmächtigt, die Abtretung auch im Namen des Auftraggebers den Drittschuldnern offenzulegen.

Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegen Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Aufbewahrung und Herausgabe der Unterlagen

Die Rechtsanwaltskanzlei bewahrt eigene Unterlagen/Akten und die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erhaltenen Unterlagen fünf Jahre (Hinweis: Dieser Zeitraum kann verkürzt werden. Hier ist es sinnvoll, insbesondere wegen der Lagerkosten, deutlich kürzere Zeiträume zu vereinbaren, vgl. § 50 Abs. 2 Satz 3 B...

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