Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Örtliche und instanzielle Zuständigkeit

Rz. 225 (Zur örtlichen Zuständigkeit vgl. § 1 Rdn 371 ff.) Rz. 226 (Zur instanziellen Zuständigkeit vgl. § 1 Rdn 382.) Rz. 227 (Zu Begriff, Umfang und den verfahrensrechtlichen Ausprägungen des Amtsermittlungsgrundsatzes zunächst eingehend – mutatis mutandis – siehe § 1 Rdn 383 ff.) Das Gericht hat die familiäre Situation nach § 26 FamFG von Amts wegen umfassend aufzuklären und...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Keine Kommerzialisierung des Umgangsrechts!

Rz. 115 Die Kommerzialisierung des Umgangsrechts ist (wie auch diejenige des Sorgerechts, vgl. Rdn 86) sittenwidrig und führt zur Nichtigkeit der Abrede. Die Nichtausübung des Umgangsrechts kann nicht "verkauft" werden, indem man die Freistellung vom Kindesunterhalt damit verknüpft.[67]mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 7. Gestaltung des Umgangsablaufs

Rz. 93 Es obliegt der Eigenentscheidung des Umgangsberechtigten, wie er den Zeitraum des Umgangskontaktes konkret gestalten möchte.[347] Allerdings hat er jede Beeinflussung des Kindes gegen den anderen Elternteil zu unterlassen und auf die Kindesbelange Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf etwaige gesundheitliche Einschränkungen des Kindes. Ohne ausdrückliche Abstimmung mi...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Einsatzmöglichkeiten

Rz. 186 Grundsätzlich ist der nicht betreuende Elternteil berechtigt, den Umgang mit dem Kind ohne Anwesenheit eines Dritten auszuüben.[716] Die Anwesenheit einer dritten Person bedarf daher einer ausdrücklichen familiengerichtlichen Anordnung. Ein begleiteter Umgang kommt daher in folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / bb) Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts (§ 18 Abs. 3 SGB VIII)

(1) Beratungs- und Unterstützungsanspruch von Kindern und Jugendlichen Rz. 27 § 18 Abs. 3 SGB VIII sieht Beratungs- und konkrete Unterstützungsleistungen der Jugendhilfe im Zusammenhang mit Umgangskontakten vor, wobei sich dieses Angebot nach dem Gesetzeswortlaut primär an Kinder und Jugendliche richtet (§ 18 Abs. 3 S. 1 SGB VIII). Dieses Leistungsangebot ist im Zusammenhang ...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / III. Die Umgangsbestimmung gemäß § 1632 Abs. 2 BGB

Rz. 16 In Erfüllung ihres Erziehungsauftrages haben die Sorgeberechtigten das Recht und die Pflicht zur Bestimmung des Umgangs des Kindes (§ 1632 Abs. 2 BGB). Die Befugnis zur Umgangsbestimmung ist unabhängig vom Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Eltern können also insbesondere auch bestimmen, mit wem das Kind zu Hause oder in einer von ihm besuchten Schule oder sonstigen Ein...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Widerstand des Kindes (PAS)

Rz. 181 Der Widerstand eines älteren Kindes kann den Ausschluss oder die Einschränkung des Umgangs – auch mit einem in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind (siehe dazu § 4 Rdn 38 f.)[690] – rechtfertigen (zum Kindeswillen siehe Rdn 102 sowie § 1 Rdn 304),[691] soweit andernfalls der Kontakt gegen den Willen des Kindes zwangsweise durchgesetzt werden müsste.[692] Allerdin...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Regelungsinhalt

Rz. 64 Aus dem Gesetzestext selbst ist nicht zu entnehmen, in welcher Zeit, an welchem Ort und mit welcher Dauer und Häufigkeit Umgangskontakte durchzuführen sind, wobei das Ziel des Umgangsrechts jeder Schematisierung entgegensteht.[231] Aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt vielmehr, dass in jedem Einzelfall alle Umstände, die das Eltern-Kind-Verhältnis berühren, in die Erwägungen ei...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 3. Anforderungen an die Begleitperson

Rz. 191 Bei der Auswahl der möglichen Begleitpersonen sollte Wert darauf gelegt werden, dass sie entweder bereits das Vertrauen des Kindes besitzen oder aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung in der Lage sind, die Begleitung kindgerecht umzusetzen. In Betracht kommen daher vor allem Einrichtungen der Träger der Jugendhilfe und hier insbesondere das Jugendamt [741] oder Vereine,...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / (2) Beratungs- und Unterstützungsansprüche sonstiger Personen

Rz. 29 Neben Kindern und Jugendlichen sieht § 18 Abs. 3 S. 3 SGB VIII auch für sonstige Personen eine Beratung und Unterstützung zur Umsetzung von Umgangskontakten vor. Diese richten sich an den umgangsberechtigten Elternteil, an umgangsberechtigte Personen im Sinne des § 1685 BGB und § 1686a BGB (vgl. hierzu § 2 Rdn 113 ff.) sowie an Personen, die durch das geltend gemachte...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / I. Wegnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie (§ 1632 Abs. 4 BGB)

Rz. 23 Die Pflegefamilie (zu Begriff und Abgrenzung siehe Rdn 29) unterfällt – bei Vorliegen eines länger andauernden Pflegeverhältnisses – dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG [63] und dem des Art. 8 EMRK.[64] Steht daher die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie in Rede, so muss bereits im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf das Kind ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Wechselmodell

Rz. 326 Bei diesem Modell[1201] erfolgt die Betreuung des Kindes abwechselnd und für ungefähr gleich lange zeitliche Phasen[1202] im Haushalt jeweils eines Elternteils, der in dieser Zeit für die Betreuung haupt- und eigenverantwortlich ist. Das wesentliche Problem dieses Modells besteht darin, dem Kind ausreichende Zeiträume zu eröffnen, damit es zu jedem Elternteil eine fe...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / II. Beschwerdeberechtigung

Rz. 19 § 59 FamFG knüpft bei der Frage der Beschwerdeberechtigung inhaltlich an § 20 Abs. 1 FGG an. Nach altem wie neuem Recht steht die Beschwerde jedem zu, dessen Recht durch die gerichtliche Maßnahme beeinträchtigt ist.[50] Allein daraus, dass ein Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung hat, folgt noch kein subjektives Recht, aus dem sich eine Be...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag des berechtigten Elternteils

Rz. 36 Muster 13.34: Abweisungsantrag des berechtigten Elternteils Muster 13.34: Abweisungsantrag des berechtigten Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / IV. Wert/Kosten/Gebühren

Rz. 257 Bezüglich des Verfahrenswerts des Vermittlungsverfahrens gibt es keine ausdrückliche Regelung. Es gelten dieselben Bewertungsgrundsätze wie für das Umgangsverfahren, weshalb richtiger Auffassung zufolge § 45 Nr. 2 FamGKG Anwendung findet.[908] Die teilweise zur bisherigen Regelung des § 52a FGG vertretene Meinung, der Wert sei bei einfach gelagerten Vermittlungsverfa...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 9. Telefon- und Briefkontakte

Rz. 98 Mit dem Umgang im engeren Sinn stehen die mittelbaren Kontakte in Zusammenhang, die gegebenenfalls als Umgangsergänzung gefordert werden können, zumindest aber vom betreuenden Elternteil regelmäßig geduldet werden sollten.[361] Hierzu gehören im wesentlichen Telefon- oder Briefkontakte. In Streitfällen obliegt es dem Familiengericht, die Kontakte nach Frequenz, Zeitpu...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensverzögerungen (Vorrang- und Beschleunigungsgebot)

Rz. 229 Über § 6 FamFG findet § 42 Abs. 2 ZPO entsprechende Anwendung. Danach kann ein Richter abgelehnt werden, wenn die Besorgnis besteht, dass er nicht unparteilich ist. Bis zum Beweis des Gegenteils ist allerdings die Unparteilichkeit zu vermuten.[829] Rz. 230 Wesentlicher Bestandteil der richterlichen Pflicht zu unvoreingenommener neutraler Amtsführung ist auch die Verfa...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Übernachtungen

Rz. 75 Im Streitfall hat das Gericht auch die Übernachtungen zu regeln,[281] da die Eltern gerade in vermeintlich kleinen Streitpunkten einen Anspruch auf gerichtliche Entscheidung haben. Die Übernachtungen eines Kindes beim nicht betreuenden Elternteil haben bei der Erhaltung und Verbesserung der kindlichen Beziehung zu diesem Elternteil erhebliche Bedeutung.[282] Hinsichtl...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 6. Modalitäten des Abholens/Zurückbringens

Rz. 90 Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs, vor allem Fragen zum Holen und Bringen des Kindes, ist wesentlicher Teil des Regelungsbedarfs.[335] Ist der Umgang indessen nach Art, Ort und Zeit ­hinreichend konkretisiert worden, so ist es nicht erforderlich, dass der Umgangstitel detailliert bezeichnete Verpflichtungen des betreuenden Elternteils, insbesondere zum Bereithalt...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Vorbemerkungen

Rz. 102 Im Rahmen der familiengerichtlichen Regelung des Umgangs ist der Kindeswille als Ausdruck seines Persönlichkeitsrechts mit den Rechte seiner beiden Elternteile abzuwägen (siehe im Einzelnen § 1 Rdn 304 ff.).[371] Dem Alter und Reifestand des Kindes kommt hierbei wesentliche Bedeutung zu.[372] Bei einem kleineren Kind stehen stärker objektive Kriterien im Blickpunkt, ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 4. Feier- und Festtage

Rz. 84 Durch den Umgang an Feier- und Festtagen soll dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind ermöglicht werden, diese – auch für Zusammentreffen mit weiteren Familienmitgliedern – wichtigen Tage, die sich aus dem normalen Jahresablauf hervorheben, gemeinsam zu verbringen. Erfasst werden hiervon vor allem die hohen christlichen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Weihnachte...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Berechtigtes Interesse

Rz. 199 Voraussetzung für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs ist ein berechtigtes Interesse des umgangsberechtigten Elternteils.[777] Dieses ist regelmäßig dann zu bejahen, soweit dem betreffenden Elternteil keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, um sich über die Entwicklung des Kindes – auch bei Dritten im Rahmen eines ihm zustehenden vollständigen oder teilwe...mehr

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§ 13 Formularteil / 5. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1684 BGB

Rz. 22 Muster 13.21: Abweisungsantrag Muster 13.21: Abweisungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht des...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / c) Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)

aa) Beratung und Unterstützung bei der Personensorge sowie Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 SGB VIII) Rz. 23 § 18 Abs. 1 SGB VIII sieht kostenfreie Unterstützungsleistungen für alleinerziehende Elternteile sowohl bei der Ausübung der Personensorge als auch der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der von ihnen betreuten Kinder vor (Abs. ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 5. Umfang

Rz. 94 Nach Art. 2 HKÜ sollen die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen treffen, insbesondere die schnellstmöglichen Verfahren anwenden, um in ihrem Hoheitsgebiet die Ziele des Übereinkommens zu verwirklichen. Es ist zu überprüfen, ob das bestehende Sorgerecht und das Recht zum persönlichen Umgang[255] in den anderen Vertragsstaaten tatsächlich beachtet wird. Unter das Sor...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung

Rz. 39 Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung des _________________________ – Antragsteller/Vater – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag zum Antrag auf Auskunftserteilung

Rz. 31 Muster 13.29: Abweisungsantrag zum Antrag auf Auskunftserteilung Muster 13.29: Abweisungsantrag zum Antrag auf Auskunftserteilung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 14 Nach allgemeinen Grundsätzen ("Titel, Klausel, Zustellung"), die auch bei der Vollstreckung kindschaftsrechtlicher Entscheidungen Geltung beanspruchen, ist für die Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels dessen Zustellung an den Schuldner erforderlich, § 87 Abs. 2 FamFG. Eine Ausnahme gilt bei der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, dort kann nach § 53 A...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 5. Kommerzialisierung der Scheidung, Koppelungsgeschäfte

Rz. 19 Verträge des Inhalts, ein Umgangsrecht nicht auszuüben, sind zwar für sich gesehen möglich, wenn sie dem Kindeswohl dienen, aber sittenwidrig, wenn dies mit einem Unterhaltsverzicht "erkauft" wird.[16] Das gilt auch – und erst recht – für die elterliche Sorge. Eine selbst unbefristete Zusage, das Umgangsrecht nicht auszuüben, ist nicht von vornherein unwirksam. Auch s...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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§ 13 Formularteil / II. Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe

Rz. 42 Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ In der Familiensache _________________________ . _________________________mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / a) PAS

Rz. 21 Das PA-Syndrom (vgl. auch § 1 Rdn 288 und § 2 Rdn 181) kann die Änderung einer Sorge- oder Umgangsregelung begründen. Wird durch einen Elternteil das Umgangsrecht des anderen vereitelt und kann – da auch im Verfahren nach § 1696 Abs. 1 BGB der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist – durch mildere Mittel, wie etwa Ordnungsmittel eine Umgangspflegschaft (§ 1...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / H. Vereinbarungen der Eltern zur Regelung der elterlichen Sorge

Rz. 343 Die Eltern sind berechtigt, zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht vertragliche Vereinbarungen zu treffen.[1254] Umstritten ist allerdings, inwieweit eine Vereinbarung solche Bindungswirkung entfaltet. Das ist beim gerichtlich gebilligten Vergleich über das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes (§ 156 Abs. 2 BGB, siehe dazu § 2 Rdn 237) unproblematisch; d...mehr

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§ 13 Formularteil / V. Anträge nach § 89 FamFG

1. Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG Rz. 32 Muster 13.30: Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG Muster 13.30: Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 89 FamFG der _________________________ – Ant...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Beiordnung eines Rechtsanwalts, § 78 FamFG

Rz. 22 Unterliegt eine Familiensache dem Anwaltszwang, so ist dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Anwalt beizuordnen (§ 78 Abs. 1 FamFG). Dies ist der Fall, wenn die Kindschaftssache im Scheidungsverbund anhängig ist (§ 114 Abs. 1 FamFG). Rz. 23 Ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich nicht vorgeschrieben – so in isoliert geführten Kindschaftssach...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Keine Kommerzialisierung des Sorgerechts!

Rz. 86 Die Kommerzialisierung des elterlichen Sorgerechts ist ebenso sittenwidrig wie die des Umgangsrechts (vgl. Rdn 115).[50]mehr

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§ 13 Formularteil / 6. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB

Rz. 23 Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 2 Anmerkung

1. Ein zentrales Ziel des KindRG vom 16.12.1997[1] war die Verbesserung der Rechte der Kinder sowie die Förderung des Kindeswohls auf bestmögliche Art und Weise.[2] Dieser Zielsetzung stand der zum damaligen Zeitpunkt noch geltende Wortlaut des § 1696 BGB entgegen. Danach konnten Vormundschafts- und Familiengerichte ihre Anordnungen zur elterlichen Sorge jederzeit ändern, we...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / A. Grundlagen

Rz. 1 Einem auftretenden Bedürfnis nach Abänderung einer Sorge- oder Umgangsrechtsregelung kann – auf Antrag oder von Amts wegen[1] – durch § 1696 BGB Rechnung getragen werden. (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 37 ff.) Diese – verfassungsrechtlich unbedenkliche[2] – Vorschrift erfasste nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht gerichtliche Verfügungen; also mus...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Tatsächliche Ausübung des Sorgerechts

Rz. 102 Wer Inhaber des Sorgerechts ist, beurteilt sich nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar vor der Verbringung. Hierbei handelt es sich um eine Gesamtverweisung.[273] Es kommt allein auf das Recht des ersuchenden Staates an, nicht auf das des ersuchten Staates.[274] Deshalb steht es der Rückgabe der Kinder nicht entgegen, wenn dem entführenden Elternteil i...mehr

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§ 13 Formularteil / 7. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1686a BGB

Rz. 24 Muster 13.23: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1686a BGB Muster 13.23: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1686a BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / B. Schuldhafter Verstoß

Rz. 27 Die Verhängung von Ordnungsmitteln erfordert – wie bereits nach bislang geltendem Recht – einen schuldhaften Verstoß gegen die gerichtliche Entscheidung bzw. den gerichtlich gebilligten Vergleich.[76] Die mithin – objektiv – erforderliche Zuwiderhandlung muss dem Verpflichteten nachgewiesen werden. Insoweit ist auch dann der Vollbeweis zu führen, wenn der Titel im ein...mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die Mutter der beiden minderjährigen Kinder J. und L., die als Zwillinge am 26.9.2009 geboren wurden. Der Antragsgegner ist der Vater der beiden Kinder, die bei der Kindesmutter in L. leben. Die ehemals verheirateten nunmehr geschiedenen Kindeseltern leben getrennt und haben in den vergangenen Jahren mehrere Verfahren in Bezug auf das Aufenthaltsbes...mehr

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§ 13 Formularteil / I. Antrag auf Herausgabe des Kindes

Rz. 41 Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ Hauptsacheantrag auf Herausgabe des Kindes der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: ______________________...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Gerichtlich gebilligte Vergleiche

Rz. 9 Vollstreckungsgrundlage sind ferner gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs. 2 FamG (siehe dazu § 2 Rdn 237). Bereits nach bisheriger Rechtslage konnten die Eltern im gerichtlichen Verfahren Vereinbarungen protokollieren lassen, die aber als solche nicht vollstreckungsfähig waren,[22] sondern zusätzlich der gerichtlichen Billigung...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Beteiligtenstellung und Anhörung der Pflegeperson (§ 161 FamFG)

Rz. 447 Über den früheren § 50c FGG hinausgehend ermöglicht § 161 Abs. 1 FamFG die amtswegige Hinzuziehung der Pflegeperson als Beteiligte (siehe dazu auch Rdn 366) im Interesse des Kindes, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege (§ 1632 Abs. 4, siehe dazu § 4 Rdn 23 ff.) lebt. Damit wird sichergestellt, dass die Pflegeperson vollumfänglich vom Verfahrensablauf in...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Regelumgang

Rz. 121 Muster 9.14: Regelumgang Muster 9.14: Regelumgang Der Vater hat das Recht und die Pflicht, zweiwöchentlich Umgang mit dem Kind zu pflegen und es dazu von Freitag 18.00 bis Sonntag 18.00 zu sich zu nehmen. Der Umgang findet erstmals am _________________________ statt. An die Stelle eines ausgefallenen Umgangswochenendes tritt das nachfolgende Wochenende. Entsprechend ver...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Allgemeine Wohlverhaltensklausel

Rz. 123 Muster 9.16: Wohlverhaltensklausel Muster 9.16: Wohlverhaltensklausel Die Kindeseltern verpflichten sich wechselseitig, sich jeder Verhaltensweise zu enthalten, die das Verhältnis des anderen Elternteils zum Kind beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.mehr

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§ 10 Kostenrecht / 1. Verfahrenswert

Rz. 25 Wird über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes im Verbund entschieden, so beurteilen sich die Verfahrenswerte nach dem FamGKG.[86] Gemäß § 44 Abs. 1 FamGKG gelten Scheidungs- und Folgeverfahren als ein Verfahren, so dass die Werte der einzelnen Gegenstände zu addieren sind (§ 33 Abs. 1 FamGKG). Die Verfahrenswerte sind selbst dann zu...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 3. Verfahrensablauf

Rz. 36 Die früher in § 33 Abs. 3 S. 1 FGG vorgesehene Androhung des Zwangsmittels ist weggefallen, um den hiermit in der Regel verbundenen Zeitverlust zu vermeiden (siehe Rdn 1). Stattdessen wird der Pflichtige nunmehr nach § 89 Abs. 2 FamFG bereits in dem im Erkenntnisverfahren geschaffenen Titel auf die möglichen Ordnungsmittel hingewiesen, die gegen ihn verhängt werden kö...mehr