Rz. 121

Muster 9.14: Regelumgang

 

Muster 9.14: Regelumgang

Der Vater hat das Recht und die Pflicht, zweiwöchentlich Umgang mit dem Kind zu pflegen und es dazu von Freitag 18.00 bis Sonntag 18.00 zu sich zu nehmen.

Der Umgang findet erstmals am _________________________ statt.

An die Stelle eines ausgefallenen Umgangswochenendes tritt das nachfolgende Wochenende. Entsprechend verschieben sich alle weiteren Wochenenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge