Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 5.4 Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit

Die Zeitzuschläge betragen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d TVöD bei Feiertagsarbeit des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.[1] Der Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d TVöD besteht darin, den Beschäftigten bei Feiertagsarbeit möglichst einen Freizeitausglei...mehr

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Bereitschaft / 2.5 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Bereitschaftsdienst ist arbeitszeitschutzrechtlich insgesamt Arbeitszeit.[1] Die arbeitszeitschutzrechtliche Zurechnung des Bereitschaftsdienstes zur Arbeitszeit hat aber nicht zur Folge, dass Bereitschaftsdienst wie Vollarbeit zu vergüten wäre.[2] Diese Sichtweise wird durch die Rechtsprechung des EuGH bestätigt. Insbesondere findet die Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG k...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.5 Höhe des Feiertagsentgelts

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dem Beschäftigten ist "das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte" (§ 2 Abs. 1 EFZG). Der Beschäftigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn an diesem Tag kein Feiertag, sondern ein normaler Arbeitstag vorgelegen hätte. Da...mehr

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Bereitschaft / 2.3 Voraussetzungen des Bereitschaftsdienstes

Der TVöD enthält neben der allgemeinen Begriffsbestimmung (s. § 7 Abs. 3 TVöD) keine weiteren Voraussetzungen für die Anordnung von Bereitschaftsdienst. Insbesondere ist die Beschränkung der Anordnungsbefugnis nach altem Tarifrecht (§ 15 Abs. 6a BAT), dass Bereitschaftsdienst nur angeordnet werden darf, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß die Zeit...mehr

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Bereitschaft / 2.1 Begriff des Bereitschaftsdienstes

Bereitschaftsdienst wird im Allgemeinen angenommen, wenn sich die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufhalten muss, um ihre/seine Arbeitstätigkeit aufnehmen zu können, falls dies erforderlich sein sollte.[1] Bereitschaftsdienst setzt nicht voraus, dass die ...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 2.3 "Elternzeit" von mehr als 5 Jahren

Bei "Elternzeit" von mehr als 5 Jahren wird der Beschäftigte grundsätzlich zurückgestuft. Der Beschäftigte ist bei Wiederaufnahme der Arbeit der nächstniedrigeren als der vor Antritt der Elternzeit erreichten Stufe zuzuordnen. Es ist jedoch eine Vergleichsberechnung vorzunehmen: das Entgelt bemisst sich mindestens nach der Stufe, die dem Beschäftigen bei (fiktiver) Neueinste...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 4.2 Berechnung der "dienstplanmäßig ausgefallenen" Stunden

Die regelmäßige Arbeitszeit ( die sog. "Sollzeit") ist um die "dienstplanmäßig ausgefallenen" Stunden zu vermindern. Praxis-Tipp Es sind die Stunden zu ermitteln, die von dem Beschäftigten an dem betreffenden Tag zu leisten gewesen wären, wenn er schichtplanmäßig am Feiertag eingeteilt worden wäre.[1] Weder § 6 Abs. 3 TVöD noch die dazugehörige Protollerklärung enthalten eine ...mehr

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Zeugnis / 3 Wann entsteht ein Zeugnisanspruch?

Der Zeugnisanspruch setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Dauer und Umfang des Arbeitsverhältnisses sind ohne Belang. So hat z. B. das LAG Düsseldorf einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bei nur zweitägiger Tätigkeit bejaht[1], das LAG Köln nach 6 Wochen.[2] Auch Aushilfen haben einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Unterfällt das Arbeitsverhältnis nicht dem T...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.2.2 Feiertag während des Urlaubs

Keine Verpflichtung des Beschäftigten zur Arbeitsleistung an Feiertagen Fällt der gesetzliche Feiertag in die Zeit des Erholungsurlaubs und hätte der Beschäftigte an diesem Feiertag nicht arbeiten müssen, so darf der Feiertag nicht auf den Urlaub angerechnet werden (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Die Entgeltfortzahlung für den Feiertag richtet sich nach § 2 EFZG. Dies gilt auch, wenn für...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 2.2 "Elternzeit" bis zu 5 Jahren

Die Dauer der Elternzeit ist maßgebend für die bei Wiederaufnahme der Arbeit maßgebliche Entgeltstufe. Elternzeit bis zu jeweils 5 Jahren ist unschädlich für die Stufenlaufzeit (§ 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Die vor Antritt der Elternzeit erworbene Stufe und die innerhalb der Stufe abgeleistete Stufenlaufzeit bleiben erhalten. Nach Ansicht der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeb...mehr

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Bereitschaft / 3.3.1 Pauschale Vergütung

Bei der Vergütung der Rufbereitschaft werden 2 Fallgestaltungen unterschieden. Bei einer ununterbrochenen Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden wird eine tägliche Pauschale gezahlt. Beträgt die Rufbereitschaft insgesamt weniger als 12 Stunden, wird keine Pauschale gezahlt, die Berechnung der Vergütung erfolgt stundengenau (vgl. dazu 3.3.2 Zeitratierliche Vergütung). Die Pau...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4 Höhe der Jahressonderzahlung

Die Höhe der Jahressonderzahlung bemisst sich auf der Basis des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten Entgelts. Der Bemessungssatz ist nach Entgeltgruppen gestaffelt. Die aktuellen Werte für die Jahre 2021 und 2022 lassen sich der Vorschrift in § 20 Abs. 2 TVöD (Tarifgebiet West) bzw. § 20 Abs. 3 TVöD (Tarifgebiet Ost) entnehmen. 6.4.1 Wiederau...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.1 Keine Verpflichtung zur Nacharbeit

Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht vor- oder nachgearbeitet werden.[1] Dies wird im TVöD durch die Regelung zum sog. Sollzeitabzug für Feiertage auch ausdrücklich klargestellt: Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, sofern er auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden. Hinsichtl...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 5.2 Zulässigkeit von Feiertagsarbeit, Verpflichtung des Beschäftigten zur Leistung von Feiertagsarbeit

Die Beschäftigten sind bei begründeten betrieblichen/dienstlichen Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags- und Feiertagsarbeit verpflichtet (§ 6 Abs. 5 TVöD). Die Aufgaben der Dienststelle/des Betriebes müssen also Feiertagsarbeit erfordern. Hinweis § 10 ArbZG bestimmt, in welchen Fällen Sonn- und Feiertagsarbeit zulässig ist. Als wichtige Praxisbeispiele sind zu nennen: Arbe...mehr

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Bereitschaft / 3.3.3 Vergütung der tatsächlichen Arbeitsleistung

Neben der Pauschale bzw. der zeitratierlichen Vergütung wird die Arbeitsleistung einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 TVöD gezahlt, § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD. Beträgt die Arbeitsleistung weniger als eine volle Stunde oder verbleibt noch ein "Rest" einer angefangenen Stunde (z. B. die Arb...mehr

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Bereitschaft / 3.2.1 Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers

Im Gegensatz zur bisherigen Definition der Rufbereitschaft im BAT ist nach der Definition des TVöD die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers nicht auf die Fälle beschränkt, in der erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. Dieser Teil der Definition ist nicht in den TVöD übernommen worden. Ähnlich wie beim Bereitschaftsdienst ist damit eine Ausdehnung des Anwendungs...mehr

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Zeugnis / 4 Erlöschen des Zeugnisanspruchs

Erfüllung Der Zeugnisanspruch erlischt mit seiner Erfüllung. Die Zeugnisschuld ist Holschuld. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis nach Fälligkeit des Zeugnisanspruchs am Ort seiner Niederlassung zur Abholung bereithalten. Wenn er es nicht rechtzeitig erstellt hat, muss es auf Gefahr und Kosten des Arbeitgebers übersandt werden. Erfüllt ist der Anspruch, wenn dem Beschäftigten auf...mehr

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Bereitschaft / 3.2.3 Zeitraum der Inanspruchnahme

Arbeiten, die von vornherein – beispielsweise im Dienstplan – festgelegt sind, sind keine Rufbereitschaftsarbeiten, da sie nicht auf Abruf erfolgen.[1] Es ist weiter erforderlich, dass sich die/der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit befinden muss, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. Beachten Sie deshalb, dass in der Anordnung, im unmittelbaren Anschl...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 3 Besitzstandszulage "kinderbezogene Entgeltbestandteile" prüfen

Die Besitzstandszulage "kinderbezogene Entgeltbestandteile" wird gezahlt an Beschäftigte, die am 1.10.2005 vom früheren Tarifrecht (BAT, BMTG) auf den TVöD übergeleitet wurden und bei denen das Kind im September 2005 beim kinderbezogenen Ortszuschlag/Familienzuschlag zu berücksichtigen war. Bestand vor Antritt der Elternzeit bzw. vor Antritt des Mutterschutzes Anspruch auf d...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.3 Verdienstausfall

Feiertagsentgelt ist nur auszuzahlen, wenn der Ausfall der Arbeit am Feiertag zu einem Verdienstausfall des Beschäftigten führt. Erhält der Beschäftigte feste Bezüge (z. B. ein monatlich gleichbleibendes Monatsentgelt, einen Wochenlohn), so erfüllt der Arbeitgeber mit der Zahlung auch seine Verpflichtung auf Zahlung des Feiertagsentgelts nach § 2 EFZG.[1] Ein Verdienstausfall...mehr

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Bereitschaft / 4.1 Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten im Bauhof der Gemeinde …

Präambel Die vorliegende Dienstvereinbarung regelt die Gestaltung und Umsetzung einer flexiblen Arbeitszeit im Bauhof der Gemeinde … Die Vertragsparteien nutzen dazu die tarifvertraglichen Möglichkeiten nach § 6 TVöD, im Rahmen des § 7 Abs. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes abzuweichen. Ziel ist, mit einem flexiblen Personal- und Geräteein...mehr

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Bereitschaft / 2.2.1 Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich nicht zur Leistung von Bereitschaftsdienst verpflichtet – der TVöD enthält ausdrücklich keine Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers. Das gilt nicht nur für nach dem 1.10.2005 neu Eingestellte, sondern auch für Bestandsbeschäftigte. Lediglich aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung im Einzelfall kann der Arbeitgeb...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 2.1 Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit

Die Elternzeit wird nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet (§ 17 Abs. 3 TVöD). Während der Elternzeit wird keine Berufserfahrung erworben. Leistet der Beschäftigte während der Elternzeit Teilzeitarbeit in derselben Tätigkeit, wird die Dauer der Teilzeitarbeit in vollem Umfang auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Ist die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit einer nied...mehr

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Bereitschaft / 3.2.2 Aufenthaltsort des Beschäftigten

In der Wahl ihres/seines Aufenthaltsortes ist der Beschäftigte nicht völlig frei. Es darf nur eine solche Zeitspanne zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit liegen, die den Einsatz nicht gefährdet und noch gewährleistet, dass die Arbeit im Bedarfsfall noch aufgenommen werden kann.[1] Praxis-Beispiel A ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie eines Krankenhauses tä...mehr

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Bereitschaft / 2.2 Anordnung von Bereitschaftsdienst

§ 6 Abs. 5 TVöD gibt dem Arbeitgeber das Recht, Bereitschaftsdienst anzuordnen und begründet damit die Pflicht für die (Vollzeit-)Beschäftigten, auf Anordnung des Arbeitgebers Bereitschaftsdienst leisten zu müssen. Das Anordnungsrecht des Arbeitgebers ist im Gegensatz zum bisherigen Tarifrecht auf Vollbeschäftigte beschränkt. 2.2.1 Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte sin...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 9 Jubiläum während der Elternzeit

Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren erhalten Beschäftigte ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 EUR, bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 EUR (§ 23 Abs. 2 TVöD). Hinweis Jubiläum während der Elternzeit Vollendet der Beschäftigte während der Elternzeit die erforderliche Beschäftigungszeit, so ist das Jubiläumsgeld während der Elternzeit fällig...mehr

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Bereitschaft / 3.1 Begriff der Rufbereitschaft

Rufbereitschaft leisten nach der Definition in § 7 Abs. 4 TVöD Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleic...mehr

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Bereitschaft / 3.3.4 Faktorisierung der Rufbereitschaftsentgelte

Soweit durch Dienst-/Betriebsvereinbarung eröffnet, können die Rufbereitschaftsentgelte faktorisiert und auf ein Arbeitszeitkonto gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 TVöD gebucht werden.mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 7 Leistungsentgelt

Für die Auszahlung des Leistungsentgelts (§ 18 TVöD) sieht das Tarifrecht zwei Alternativen vor: Existiert keine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung, werden im Dezember eines Jahres 6 % des September-Tabellenentgelt pauschal als Leistungsentgelt ausgezahlt (zu Einzelheiten s. Beitrag Leistungsentgelt). Liegt eine Dienst- oder Betriebsvereinbar...mehr

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Zeugnis / 9 Zwischenzeugnis

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist gesetzlich nicht geregelt. Nach § 35 Abs. 2 TVöD hat der Beschäftigte bei Vorliegen eines triftigen Grundes auch während des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn dieser bei verständiger Betrachtungsweise den Wunsch des Beschäftigten als berechtigt erscheinen lässt. In folg...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.2.1 Feiertag während einer Arbeitsunfähigkeit

Ist der Beschäftigte am Feiertag arbeitsunfähig erkrankt, so entfällt die Arbeitsleistung bereits wegen der Arbeitsunfähigkeit. Es besteht zwar kein Anspruch auf "Entgeltfortzahlung an Feiertagen" nach § 2 EZFG. Ist jedoch der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet (§ 3 EFZG, § 22 Abs. 1 TVöD), so bemisst sich die Vergütung für den Krankheitstag, d...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 4 Strukturausgleich prüfen

Vom früheren Tarifrecht BAT in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten steht bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung ein zusätzlicher Strukturausgleich zu (Einzelheiten siehe "Strukturausgleich"). Während der Elternzeit wird Strukturausgleich nicht gezahlt. Steht der Strukturausgleich dauerhaft zu, so wird die Zahlung des Struktura...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 1 Einleitung

Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Nur in Bereichen, deren Aufgaben Sonn- und Feiertagsarbeit erfordern, darf ausnahmsweise an diesen Tagen gearbeitet werden (§ 10 ArbZG, § 6 Abs. 5 TVöD). Wird die Arbeitsleistung nicht erbracht, so hat der...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 5.1 Überblick

Beschäftigte, die am Feiertag zur Arbeit herangezogen werden, haben nach den Bestimmungen des ArbZG Anspruch auf einen Ersatzruhetag (Näheres unter Abschn. 5.3 "Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit"). Des Weiteren wird den Beschäftigten für die Feiertagsarbeit regelmäßig ein Zuschlag zur normalen Vergütung gewährt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschläge besteht je...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 4.4 Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigung

Bezüglich der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter ist zu beachten: Es bestehen keine Besonderheiten, wenn die Teilzeitkraft grundsätzlich an allen Tagen und in allen Schichten eingesetzt wird. Dann sind die am Feiertag bei diesem Beschäftigten "dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden" gutzuschreiben. Praxis-Beispiel Arbeitet die Teilzeitkraft nur jeweils 4 Stunden am Tag – deckt a...mehr

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Bereitschaft / 3.3.2 Zeitratierliche Vergütung

Für eine ununterbrochene Rufbereitschaft von insgesamt weniger als 12 Stunden wird keine Pauschale gezahlt. In diesem Fall einer stundenweisen Rufbereitschaft wird für jede Stunde 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts bezahlt, § 8 Abs. 3 Satz 8 f. TVöD (zur Berechnung des tariflichen Stundenentgelts sowie zur individuellen Zwischenstufe vgl. 3.3.1). Praxis-Beispiel Im Ansch...mehr

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Zeugnis / 12 Änderung des Zeugnisses

Berichtigungsanspruch des Beschäftigten Strittig ist, wie lange ein Berichtigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Zum Teil wird eine Überlegungsfrist von vier Wochen als ausreichend angesehen. Das LAG Hamm hat in einem Fall eine Verwirkung bei einem Zeitablauf von zwei Monaten verneint.[1] Das BAG hat in einem anderen Fall Verwirkung nach Ablauf von fünf Monaten angenomme...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.3 Wiederaufnahme der Tätigkeit zwischen dem 1.7. und dem 1.9.

Die vorstehend im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Jahressonderzahlung aufgezeigte Berechnung gilt auch in den Fällen, in denen der Beschäftigte die Arbeit oder eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit zwischen dem 1.7. und dem 1.9. aufnimmt. In diesem Fall besteht während des Bemessungszeitraums Juli, August, September für mindestens 30 K...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / Zusammenfassung

Überblick Bei Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit ist keine gesonderte Meldung im Rahmen des DEÜV-Verfahrens erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt ist die Stufe für das Tabellenentgelt festzulegen, Besitzstandszulagen und Strukturausgleich sind zu prüfen und der Urlaub für das laufende Jahr ist zu berechnen. Des Weiteren ist die Elternzeit im Monat November bei der Berechn...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.4 Wiederaufnahme der Tätigkeit ab dem 2.9.

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit frühestens am 2.9. wieder auf, besteht im regulären Bemessungszeitraum Juli, August, September für weniger als 30 Kalendertage Anspruch auf Entgelt. Hinweis Elternzeit in den Monaten Juli, August, September Befindet sich der Beschäftigte im Bemessungszeitraum in Elternzeit, wird der Berechnung der Jahressonderzahlung der letzte Kalendermona...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt d...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 2 Übersicht über die gesetzlichen Feiertage

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Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Streitfälle

Streitigkeiten können über Zeit und Ort, Dauer und Beteiligte der Sprechstunde und die dafür erforderlichen Kosten sowie über die Freistellung von Beschäftigten zum Besuch der Sprechstunde entstehen. Zuständig für die Streitigkeiten ist nach § 83 Abs. 1 BPersVG das Verwaltungsgericht. Soweit es um die Vergütung des einzelnen Beschäftigten geht, kommt es auf dessen Status an. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich des TVöD

Rz. 2 Der TVöD gilt nach § 1 Abs. 1 TVöD grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ("Beschäftigte"), die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Ausnahmen, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.1 Aufbau des TVöD

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile gle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 36 § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H gewährt Beschäftigten unter den oben genannten Voraussetzungen nur einen Anspruch auf Verringerung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit. Die Vorschrift begründet jedoch keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit zu ändern (so ausdrücklich BAG, Urteil v. 16.12.2014, 9 AZR 915/13 [1]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 5 Teilzeitbeschäftigung aus anderen (nicht-familiären) Gründen (Abs. 2)

Rz. 37 Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit aus anderen als den in § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H genannten familiären Gründen fällt unter § 11 Abs. 2 TVöD/TV-LTV-H. Dieser gewährt (lediglich) einen Anspruch auf Erörterung der Möglichkeit einer Reduzierung mit dem Ziel, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen. Rz. 38 Die Regelung entspricht der (Vorg...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigte unwirksam war (BAG, Urteil v. 18.3.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.4.2 Pflegebedürftigkeit

Rz. 18 Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird in § 11 TVöD/TV-L/TV-H nicht definiert. Pflegebedürftig sind nach § 14 SGB XI Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.1 Verhältnis zu §§ 8, 9a TzBfG

Rz. 6 Das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält neben der Begriffsdefinition der Teilzeitarbeit und dem Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (erstmals) auch einen gesetzlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer auf Reduzierung ihrer persönlichen Arbeitszeit.[1] Mit dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen...mehr