Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren erhalten Beschäftigte ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 EUR, bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 EUR (§ 23 Abs. 2 TVöD).

 
Hinweis

Jubiläum während der Elternzeit

Vollendet der Beschäftigte während der Elternzeit die erforderliche Beschäftigungszeit, so ist das Jubiläumsgeld während der Elternzeit fällig – und nicht erst bei Wiederaufnahme der Tätigkeit.

 
Praxis-Beispiel

Jubiläum während der Elternzeit

Der Beschäftigte steht seit 1.3.1997 im Arbeitsverhältnis zur Gemeinde G. Er nimmt Elternzeit vom 15.2.2021 bis 14.3.2023. Eine Teilzeitarbeit wird nicht ausgeübt.

Die Elternzeit wird auf die Beschäftigungszeit angerechnet (Beschäftigungszeit läuft durch). Somit vollendet der Beschäftigte mit Ablauf des 28.2.2022 die Beschäftigungszeit von 25 Jahren. Das Jubiläumsgeld ist während der Elternzeit auszuzahlen.

Selbst wenn der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, ist das Jubiläumsgeld ungekürzt zu zahlen. Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe (§ 23 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Lohnsteuerrechtliche Behandlung des Jubiläumsgeldes

Das Jubiläumsgeld wird für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) und stellt deshalb einen ermäßigt zu versteuernden sonstigen Bezug dar. Die Berechnung erfolgt nach der Fünftelungsmethode. Im Regelfall führt die Berechnung nach der Fünftelregelung zu einer geringeren Lohnsteuer.

Es kann jedoch aufgrund bestimmter Fallkonstellationen vorkommen, dass die nach der Fünftelregelung ermittelte Lohnsteuer höher ist als die Lohnsteuer, die sich ohne Anwendung der Fünftelung ergeben würde. In diesem Fall ist die Lohnsteuer nach den Vorschriften eines nicht begünstigten sonstigen Bezuges (z.B. wie bei der Jahressonderzahlung oder dem Leistungsentgelt) zu ermitteln.

 
Hinweis

Günstigerprüfung

Der Arbeitgeber hat stets eine Vergleichsrechnung – die sog. Günstigerprüfung – durchzuführen und muss die Berechnungsmethode anwenden, die zu einer geringeren Lohnsteuer führt. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die 350 EUR Jubiläumsgeld bei Anwendung der Fünftelregelung in Zeile 10, bei Nichtanwendung in Zeile 19 einzutragen.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Jubiläumsgeldes

Für das Jubiläumsgeld finden die Ausführungen unter dem Thema Jahressonderzahlung Anwendung (Jahressonderzahlung im November ermitteln und auszahlen). Dies gilt sowohl für die Berechnung (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) als auch für die Meldevorschriften im Rahmen des DEÜV-Verfahrens.

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