Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Arbeitgeberrichtlinie der V... / Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA vom 12. November 2021

Auf dem Arbeitsmarkt gibt es eine erheblich gestiegene Nachfrage nach Fachkräften, insbesondere im IT-Bereich sowie nach Ingenieurinnen und Ingenieuren. Um bei der Gewinnung und der Bindung dieser Fachkräfte marktfähig zu sein und mit anderen Arbeitgebern konkurrieren zu können, bedarf es nach Tätigkeiten und Regionen unterschiedlicher Anreize, die mit den tariflichen Arbeits...mehr

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Altersgrenze / 4.1 Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 5 TVöD

In § 33 Abs. 5 TVöD ist bestimmt, dass bei einer Weiterbeschäftigung nach Eintritt der Altersgrenze nach § 33 Abs. 1a TVöD ein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Das Schriftformerfordernis ist jedoch wie auch in § 2 Abs. 1 TVöD nicht konstitutiver, sondern nur deklaratorischer Natur, ist also kein Wirksamkeitserfordernis. Beschäftigte, die die Voraussetzung...mehr

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Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 3 TVöD

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. In § 3 Abs. 3 TVöD wurde daher eine eigenständige Regelung geschaffen, die sich an den allgemein arbeitsrechtlich...mehr

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Altersgrenze / 2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 33 Abs. 1a TVöD

2.1 Beendigungszeitpunkt § 33 Abs. 1a TVöD wurde durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 v. 31.3.2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) v. 13.9.2005 an das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze v. 20.4.2007 angepasst. Das BAG hat diese Regelung auch für wirksam erachtet.[1] Das Arbeitsverhältnis endet nach der neuen Fassung des § 33 Abs. 1a mit Ablauf des ...mehr

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Nebentätigkeit / 4 § 3 Abs. 3 Satz 3 TVöD Ablieferungspflicht

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.7.2008 eine Kehrtwende vollzogen und wieder die Möglichkeit einer Ablieferungspflicht eingeführt. In Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: "3Für Nebentätigkeiten bei demselben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) kann eine Ablieferungspflicht z...mehr

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Altersgrenze / 4 (Weiter-)Beschäftigung nach Erreichen des gesetzlich festgelegten Alters zum Erreichen der Regelaltersrente

Die speziellen Regelungen des § 60 BAT bzw. § 55 BMT-G und § 63 MTArb hinsichtlich der Weiterbeschäftigung und/oder Neueinstellung nach dem 65. Lebensjahr sind entfallen. Das Arbeitsverhältnis unterfällt damit weiterhin den Bestimmungen des TVöD mit Ausnahme einer möglichen Modifizierung der Kündigungsfristen (§ 33 Abs. 5 Satz 2 TVöD). Wichtig Es ist zu beachten, dass auch im...mehr

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Altersgrenze / 2.1 Beendigungszeitpunkt

§ 33 Abs. 1a TVöD wurde durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 v. 31.3.2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) v. 13.9.2005 an das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze v. 20.4.2007 angepasst. Das BAG hat diese Regelung auch für wirksam erachtet.[1] Das Arbeitsverhältnis endet nach der neuen Fassung des § 33 Abs. 1a mit Ablauf des Monats, in dem die/der B...mehr

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Altersgrenze / 2.3 Erholungsurlaub, Zeugnis, Jahressonderzahlung, Übergangsgeld

Erholungsurlaub Der Erholungsurlaub richtet sich nach § 26 TVöD. Soweit das Arbeitsverhältnis im Lauf des Urlaubsjahres endet, besteht nur für jeden vollen Monat 1/12 des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 1 TVöD. Im Übrigen ist § 5 BUrlG zu beachten (z. B. Rundung). Soweit ein noch zustehender Urlaub nicht mehr genommen werden konnte, ist dieser gem. § 26 II TVöD i. V. m. § 7 A...mehr

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Altersgrenze / 4.2 Altersbefristung nach § 41 Satz 3 SGB VI

Nach dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV – Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.6.2014[1] wurde in § 41 SGB VI ein Satz 3 angefügt. Falls danach eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhä...mehr

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Altersgrenze / 4.1.1 Unbefristete Weiterbeschäftigung

Die Weiterbeschäftigung in einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit mit den bisherigen oder auch veränderten Vertragsbedingungen ist möglich, wobei die Bestimmungen des TVöD weiterhin zur Anwendung kommen.[1] Im Fall einer Kündigung kommt das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung (vgl. § 1 Abs. 1, § 23 KSchG), wobei sich die Beschäftigungszeit unter Anrechnung der vorher b...mehr

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Altersgrenze / 4.1.2 Befristete Weiterbeschäftigung

Bei einer befristeten Weiterbeschäftigung ist das TzBfG i. V. m. § 30 TVöD zu beachten. Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG wäre bei demselben Arbeitgeber nicht möglich, da es sich um keine Neueinstellung handelt. Auch eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 3, der nun europarechtskonform neu gefasst wurde, kommt jedenfalls bei einer unmittelbaren Weiter...mehr

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Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist gesetzlich nicht geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne dass es auf den Umfang ...mehr

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Altersgrenze / 4.3 Verhältnis der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Für die Weiterbeschäftigung von Beschäftigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze stehen die rechtlichen Möglichkeiten nach § 33 Abs. 5 TVöD und § 41 Satz 3 SGB VI eigenständig nebeneinander. Hinsichtlich der Stufenzuordnung ergeben sich keine Unterschiede (siehe oben). Sowohl bei einem Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts nach § 41 Satz 3 SGB VI als auch bei einer Weit...mehr

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Altersgrenze / 2.2 Schutzbestimmungen

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags bedarf. Dies bedeutet, dass die Vorschriften über den Kündigungsschutz (KSchG, BEEG, SGB IX, ArbPlSchG, Bestimmungen über Kündigungsfristen, § 34 Abs. 2 TVöD) nicht zur Anwendung kommen (vgl. Kündigung). Auch eine Beteiligung der Personalvertretung oder die Anhörung der Vertraue...mehr

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Altersgrenze / 3 Sonderregelungen

Sonderregelungen für Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst Das Arbeitsverhältnis von Beschäftigten im Einsatzdienst endet nach Nr. 4 zu § 46 TVöD/BT-V (Abschn. VIII – Sonderregelungen (VKA)) auf schriftliches Verlangen vor Vollendung des 67. Lebensjahres zu dem Zeitpunkt, zu dem der vergleichbare Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr in den gesetzlichen...mehr

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Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 3 TVöD nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TVöD Arbeitsbefreiung zu gewähren ist, mu...mehr

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Nebentätigkeit / 10 Geringfügig Beschäftigte

Der Geltungsbereich des TVöD und damit auch des § 3 Abs. 3 umfasst grundsätzlich auch die geringfügig Beschäftigten mit Ausnahme der kurzzeitig Beschäftigten gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (§ 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD). Eine Mehrfachbeschäftigung der geringfügig Beschäftigten ist grundsätzlich möglich, wie die Zusammenrechnungsregelung des § 8 Abs. 2 SGB IV zeigt. Danach sind meh...mehr

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Nebentätigkeit / 3.5 Rechtsfolge

Nach § 3 Abs. 3 TVöD kann der Arbeitgeber eine unzulässige Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Entgegen dem Wortlaut hat der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung jedoch kein Ermessen gemäß § 315 BGG. Die Formulierung "kann untersagen" beschreibt lediglich die Zuständigkeit des Arbeitgebers, in diesem Falle tätig zu werden. Soweit die tariflichen Voraussetzun...mehr

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Nebentätigkeit / 3.5.2 Verbot

Soweit die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD vorliegen und keine Auflagen möglich sind, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen.mehr

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Nebentätigkeit / 9 Teilzeitbeschäftigte

§ 3 Abs. 3 TVöD gilt auch für Teilzeitbeschäftigte uneingeschränkt, und zwar auch wenn Haupt- und Nebentätigkeit zusammen unter der durchschnittlichen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit liegen.[1] Hier ist jedoch zu beachten, dass grundsätzlich bis zu deren Ausschöpfung die zeitliche Beanspruchung kein Untersagungsgrund sein kann.mehr

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Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kl...mehr

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Nebentätigkeit / 3 Unzulässige Nebentätigkeiten

Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn die Nebentätigkeit geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Diese Formulierung zeigt, dass es im Einzelfall nicht bereits zu einer Beeinträchtigung der Arbeitgeber...mehr

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Nebentätigkeit / 3.3 Prognoseentscheidung

Eine Untersagung ist möglich, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine Beeinträch­tigung dienstlicher Interessen bei verständiger Würdigung der im Zeitpunkt der Entscheidung erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung wahrscheinlich ist. Dabei sind die dienstlichen Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich sowe...mehr

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Nebentätigkeit / 3.4 Güterabwägung

Ob die Interessen des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Beschäftigten an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden.[1] Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Wortlaut der Regelung des TVöD grundsätzlich zwar jede mögliche Beeinträchtigung de...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / b) Auslegung

Die Gesetzestechnik ("Dies gilt auch …") ist missglückt. Sinngemäß lautet die Regelung: "Einem beruflichen Betreuer ist es untersagt, von dem von ihm Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen in Form von Zuwendungen im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen anzunehmen". Allerdings ist in § 30 BtOG nicht angegeben, welche Konsequenzen es hat, wenn der Betreuer die Erbschaft bz...mehr

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Nebentätigkeit / 3.1 Beeinträchtigung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten

Unzulässig ist eine Nebentätigkeit, die den Beschäftigten nach Art und Umfang so stark in Anspruch nimmt, dass sie geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten zu beeinträchtigen. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber ein Verbot der Nebentätigkeit aussprechen. Denn ein Nebentätigkeitsverbot ist dann wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran...mehr

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zfs 10/2021, Zur Schätzung ... / 1 Aus den Gründen:

Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Der Klägerin stehen unter Berücksichtigung der bereits durch die Beklagte erbrachten Vorschusszahlungen noch Ansprüche auf Ersatz ihres Verdienstausfalls in Höhe von 9.477,03 EUR, auf Erstattung von Fahrtkosten in Höhe von 234,75 EUR und auf Erstattung der Kosten für den Umzug nach Deidesheim in Höhe von 245,59 EUR zu. Zudem kan...mehr

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zfs 10/2021, Zur Schätzung ... / Leitsatz

1. Zur Schätzung des Haushaltsführungsschadens bei wechselnden Verhältnissen. 2. Der Stundensatz einer Haushaltshilfe kann regelmäßig auf der Basis der mittleren Bruttogehälter des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) geschätzt werden. Er kann aktuell 12,00 EUR netto betragen. OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.4.2021 – I-1 U 38/20mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5 Die Fristen im TVöD

Der TVöD enthält in vielen Regelungen Fristen. Besonders bedeutsam sind diese im Fall einer Kündigung (§ 34 TVöD), aber auch bezüglich des Ausschlusses von Ansprüchen (§ 37 TVöD). An keiner Stelle im TVöD selbst wird die Berechnung dieser Fristen geregelt oder erläutert. Daher ist das BGB als Auslegungsregel heranzuziehen. 5.1 Die Frist des § 34 Absatz 1 TVöD § 34 Abs. 1 TVöD "2...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5.4 Die Frist des § 37 TVöD

§ 37 TVöD (Ausschlussfrist) Nach dieser Vorschrift verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Abschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden (vgl. Ausschlussfrist § 37 TVöD). Für den Beginn der Frist ist die Fälligkeit des Anspruchs maßgebend. Praxis-Beispiel Zwei Überstunden, die am Montag, den 10.6., gel...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5.3 Die Frist des § 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD

§ 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD (6 Wochen oder 3–6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres) Das mögliche Fristende kann also nur der 31.3., der 30.6., der 30.9., oder der 31.12 sein. Eine Kündigung ist nur zu diesen 4 Terminen möglich. Die Berechnung folgt nun den Beispielen der Wochenfrist beziehungsweise der Monatsfrist.mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5.1 Die Frist des § 34 Absatz 1 TVöD

§ 34 Abs. 1 TVöD "2 Wochen zum Monatsschluss" Monatsschluss ist der letzte Tag des jeweils maßgebenden Monats, siehe § 192 BGB. Daher kann sowohl der 28. (Februar) wie der 31. eines entsprechenden Monats der Schluss des Monats sein. Sie stellen zunächst fest, welches der nächste "Monatsschluss" ist. Sie suchen also zuerst das Fristende. Praxis-Beispiel Der Monat Juni endet am ...mehr

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Kindergeld / 1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender

Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen Kindergeld auszahlen (zur Möglichkeit des Verzichts der öffentlich-rechtlichen Einrichtung auf die Kind...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 5.2 Die Frist des § 34 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 TVöD

§ 34 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 (1 Monat zum Monatsschluss) Praxis-Beispiel Kündigung zum Monatsschluss 31.7.0000 mit einer Frist von einem Monat. Für die Berechnung der Monatsfrist ist § 188 BGB heranzuziehen. Eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages, des letzten Monats, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, i...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 1 Einleitung

Unter der Haftung des Arbeitnehmers versteht man in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung die Folgen, die den Arbeitnehmer treffen, sofern er bei seiner betrieblichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, die einen Schaden verursacht. Dabei kann es sich um Sach- oder Vermögensschäden sowie Personenschäden des Arbeitgebers, eines Kollegen oder eines außensteh...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.3 Besonders gefährdete Berufsgruppen

Berufsgruppen, die sich besonders häufig mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert sehen, sind beispielsweise Ärzte oder auch pädagogisches Personal. Nach § 3 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA hat der Arbeitgeber Ärzte von etwaigen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstandenen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, sofern der Eintritt des Schadens nicht durch den Arzt vor...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Anwendungsfälle

Nach § 86 BPersVG ist der Personalrat vor fristlosen Entlassungen und außerordentlichen Kündigungen anzuhören. Der Begriff "fristlose Entlassung" betrifft lediglich Beamte, der Begriff "außerordentliche Kündigung" betrifft die Beschäftigten. Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 Abs. 2 BGB geregelt. Danach kann das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem G...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.1 Gesetzliche Ausgangslage

Eine eigenständige gesetzliche Regelung zur Haftung des Arbeitnehmers gibt es nicht. Auch der TVöD enthält keine eigenständige Anspruchsgrundlage. Vielmehr enthält § 3 Abs. 6 und 7 eine Haftungseinschränkung. Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer daher gem. § 280 BGB bei schuldhafter Pflichtverletzung seines Arbeitsvertrags (§ 3 Abs. 1.1 Satz 1 TVöD-V) für jeden eintretenden...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.2 Richterliche Rechtsfortbildung

Da die zivilrechtliche Regelung von der Rechtsprechung als zu streng empfunden wurde, hat das Bundesarbeitsgericht bereits erstmals in einer Entscheidung aus dem Jahr 1957[1] Grundsätze für eine Haftungsmilderung für Arbeitnehmer entwickelt. Eine Haftungserleichterung kam dabei jedoch grundsätzlich nur bei gefahrgeneigter Tätigkeit in Betracht. Von der Voraussetzung der gefa...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.8 Auszubildende

Die Haftung der Auszubildenden ist in § 5 Abs. 3 TVAöD – Allgemeiner Teil – aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 6 vom 24.11.2016 zum TVAöD – Allgemeiner Teil – neu geregelt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.3.2017. Danach finden für die Schadenshaftung der Auszubildenden die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendun...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.6 Haftung im Außenverhältnis

Schädigt ein Beschäftigter durch sein betriebliches Verhalten außenstehende Dritte, z. B. Kunden, so ist er diesen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftungseinschränkungen des § 3 Abs. 6 und 7 TVöD greifen nicht im Außenverhältnis. Soweit der Arbeitnehmer allerdings im Innenverhältnis zum Arbeitgeber aufgrund der eingeschränkten Haftung nicht haften würde, hat er gegenüb...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 3 Fristende

Tagesfrist § 188 Abs. 1 BGB bestimmt den Ablauf (also 24.00 Uhr) des letzten Tages als das Ende einer nach Tagen bemessenen Frist. Praxis-Beispiel § 86 BPersVG: Bei außerordentlichen / fristlosen Kündigungen hat die Personalvertretung die Möglichkeit, binnen 3 Arbeitstagen ihre Bedenken schriftlich oder elektronisch zu äußern. Der Personalleiter informiert die Personalvertretu...mehr

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Kindergeld / 2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse

Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeit...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.3 Grobe Fahrlässigkeit

Für die Praxis stellt sich das Problem der Abgrenzung zwischen mittlerer Fahrlässigkeit – keine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber – und grober Fahrlässigkeit – i. d. R. volle Haftung. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit nicht nur objektive, sondern auch subjektive Umstände zu berücksichtigen: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfo...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 4 Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für Feiertage nach TVöD

4.1 Die Arbeitszeitverminderung für Beschäftigte, die am Feiertag dienstplanmäßig frei haben Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden (sog. "Sollzeitabzug"). Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die dem TVöD-K bzw. TVöD-B u...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 4.1 Die Arbeitszeitverminderung für Beschäftigte, die am Feiertag dienstplanmäßig frei haben

Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden (sog. "Sollzeitabzug"). Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die dem TVöD-K bzw. TVöD-B unterliegen, müssen bezüglich des Sollzeitabzugs die abweichenden Bestimmungen in § 6.1 Abs. ...mehr

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Bereitschaft / 1.2 Nationale Ebene

Der allgemeine Teil TVöD enthält in seinen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften (Abschn. II) Regelungen zu Bereitschaftszeiten (entspricht der arbeitszeitrechtlichen Arbeitsbereitschaft), Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Dabei ist sowohl die Arbeitsbereitschaft als auch der Bereitschaftsdienst arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Bei der Rufbereitscha...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 4.3 Rechtsfolgen der Verminderung der Arbeitszeit

Die Rechtsfolge der verminderten regelmäßigen Arbeitszeit des § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD muss vom Arbeitgeber bei der Dienstplangestaltung, der Arbeitszeiterfassung und der Berechnung des Entgelts umgesetzt werden. Geschieht dies nicht, entstehen nachgelagerte Ansprüche des Beschäftigten auf Beseitigung des tarifwidrigen Zustands.[1] Eine Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit...mehr

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 5.3 Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit

Praxis-Tipp Nach der bis 30.9.2005 gültigen Tarifregelung[1] war die Feiertagsarbeit nur auf Antrag des Arbeitnehmers durch Freizeit auszugleichen; ohne entsprechenden Antrag des Arbeitnehmers war die Feiertagsarbeit grundsätzlich auszuzahlen. Der TVöD enthält im Allgemeinen Teil[2] dagegen keine eigenständige Bestimmung zum Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit. Damit ist in...mehr