1. Zur Schätzung des Haushaltsführungsschadens bei wechselnden Verhältnissen.

2. Der Stundensatz einer Haushaltshilfe kann regelmäßig auf der Basis der mittleren Bruttogehälter des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) geschätzt werden. Er kann aktuell 12,00 EUR netto betragen.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.4.2021 – I-1 U 38/20

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