Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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V. Versicherungsabschnitte ... / 16.2 Tarifvertrag zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst

Die Tarifparteien im kommunalen öffentlichen Dienst haben einen Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) abgeschlossen. Dieser ermöglicht es auch Betrieben im kommunalen Sektor, Kurzarbeit anzumelden, was zur Folge hat, dass die kurzarbeitenden Beschäftigten von der Bundesagentur für Arbeit ein Kurzarbe...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.1.2 Sonderzahlung im Bereich der Sparkassen

Nach § 44 TVöD – Besonderer Teil für Sparkassen – (BT-S) – besteht für bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Diese besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil, wobei die ausgezahlten Anteile sämtlich zusatzversorgungspflichtig sind. Die Sparkassensonderzahlung ist immer im vollen Umfang zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (z.B. i...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 14.2 Jahressonderzahlung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Jahressonderzahlungen, die aus Anlass der Beendigung oder des Eintritts des Ruhens des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind grundsätzlich kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Diese Satzungsregelung ist jedoch nahezu ohne Bedeutung, als da es nach dem TVöD (anders als noch im BAT) bei Ausscheiden eines Beschäftigten vor dem 1.12. des Jahres keine anteilige Jahresso...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.2 Einmalige Zahlungen bei Beendigung, aus Anlass des Ruhens oder nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Aus der Satzung ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von laufenden Entgelten, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Allerdings sind Einmalzahlungen, die nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, in der Regel kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Damit kann nur ein laufender Arbeitslohn, der nach Be...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.4 Einmalige Zahlung bei Krankengeldzuschuss und freiwilligem Wehrdienst

Für Monate, in denen Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht, ist ein fiktives Entgelt (Entgeltfortzahlung, § 21 TVöD) zu melden. Die Jahressonderzahlung ist für diesen Zeitraum fiktiv zu ermitteln. Aus dem fiktiv errechneten Entgelt sind Umlagen und/oder Beiträge zu entrichten. Gleiches gilt auch für Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes (vgl. Ziffer 23). Beispiel 1 Freiwill...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.4 Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/TV-L auf der Basis des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts berechnet. Für die Meldung der Höhe der zusatzversorgungspflichtigen Jahressonderzahlung für Beschäftigte in Altersteilzeit gilt Folgendes: 4.4.1 Beginn der Altersteilzeit bis einschließlich 1. Juli In diesen Fällen liegen der ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.5 Sonderurlaub zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes

Ist einer Beschäftigten Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach § 28 TVöD gewährt worden und könnte sie durch die Geburt eines Kindes in der Zeit des Sonderurlaubs nun Elternzeit geltend machen, so besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Elternzeit. Eine Freistellung zum Zweck der Kindererziehung ist nicht mehr möglich, da die Beschäftigte bereits durch den Sonde...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 16.3 Kurzarbeit und freiwilliger Arbeitgeberzuschuss

Nicht tarifgebundene Mitglieder (Arbeitgeber) zahlen ggf. freiwillig einen Aufstockungsbetrag oder einen pauschalen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld ist ebenfalls zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, auch wenn er ganz oder teilweise steuerfrei ist, entsprechend der Aufstockung zum Kurzarbeitergeld nach § 5 Abs. 3...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.4.3 Beginn der Altersteilzeit im August oder September

In diesen Fällen liegen der Berechnung der Jahressonderzahlung teilweise volle und teilweise (halbe) Altersteilzeitentgelte zu Grunde. Bei Ermittlung der Jahressonderzahlung als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist dabei der Anteil der Entgelte, die für die Berechnung der Jahressonderzahlung benötigt werden und aus einer Altersteilzeitarbeit stammen, mit dem Faktor 1,8 z...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 6 Beurlaubung ohne Bezüge – Sonderurlaub

Wird ein Sonderurlaub aus wichtigem Grund ohne Fortzahlung der Bezüge gewährt (z.B. § 28 TVöD/TV-L) und ist der Beschäftigte verpflichtet, die Arbeit bei Wegfall des Beurlaubungsgrundes unverzüglich – im Übrigen mit Ablauf des Beurlaubungszeitraumes – wieder aufzunehmen, bleibt die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bestehen. Für die Zeit eines Sonderurlaubes ist ein...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15 Krankheit

Werden während einer Krankheit Entgeltfortzahlung oder Krankenbezüge geleistet oder besteht ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss, ist ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (Buchungsschlüssel 01 10 10 bzw. 01 10 01 oder/und 01 15 01 bzw. 01 15 07 bzw. 01 20 01 bzw. 01 20 07) so lange zu melden, bis kein Anspruch auf Krankenbezüge mehr besteht. Bei fortdauernder Krankheit i...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.1.3 Weitere Beispiele für einmalige Zahlungen

Beispiel 1 - Ablauf der Bezugsfristen für Krankenbezüge – Jahressonderzahlungmehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 14.1 Jahressonderzahlungen, die dem Beschäftigten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zufließen

Anspruch auf Jahressonderzahlung haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen (§ 20 Abs. 1 TVöD/TV-L). Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für den Monat November ausgezahlt. Sie ist grundsätzlich zusatzversorgungsrechtliches Entgelt. Dies gilt auch für Entgeltbestandteile, die in die Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung einfließe...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 17 Mutterschutz

Durch den 5. Änderungstarifvertrag ATV/ATV-K vom 30.5.2011 werden Zeiten des Mutterschutzes als soziale Komponente mit (fiktivem) Entgelt belegt. Dabei werden Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis nach § 3 MuSchG ruht, so behandelt, als sei während dieser Zeiten eine Lohnfortzahlung nach § 21 TVöD/TV-L erfolgt. Mutterschutzzeiten (§ 3 Abs.1 MuSchG und Abs. 2 MuSchG) ab dem 1...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 27 Zusätzliche Umlage

In der bis zum 31.12.2001 geltenden Satzung musste der Arbeitgeber für zusatzversorgungspflichtige Entgeltbestandteile, die über der Endgrundvergütung zuzüglich des Familienzuschlags eines kinderlos verheirateten Angestellten der Vergütungsgruppe I BAT lagen, eine zusätzliche Umlage von 9 vom Hundert zahlen. Im Rahmen der Systemumstellung zum 1. 1. 2002 wurde durch die Tarifv...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.3 Altersteilzeit in Sonderfällen

Wird auf Grund einer Einzelregelung ein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, der den Mindestbeitrag von 90 % des Entgelts, das der Bemessung des Altersteilzeit-Entgelts zugrunde liegt, übersteigt, ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt so zu erhöhen, dass entsprechend mehr Versorgungspunkte auch in der Zusatzversorgung erworben werden. Bei einer Aufsto...mehr

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Praktikanten / 2.8.5 Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit

§ 9 Abs. 4 regelt einen Anspruch der Praktikantinnen/Praktikanten auf Wechselschicht- und Schichtzulagen. Der Anspruch ist allein von der Erfüllung der in § 7 Abs. 1 und 2 TVöD genannten tatbestandlichen Voraussetzungen für Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit abhängig (vgl. Stichwort Zulagen). Der Höhe nach ist der Anspruch begrenzt auf 75 % der Zulagenbeträge gem. § 8 Abs. 5...mehr

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Praktikanten / 2.8.1 Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit

Für die praktische Tätigkeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 9 Abs. 1 Satz 1 TVPöD auf die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind in § 7 T...mehr

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Praktikanten / 2.9.2.2 Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

Beendet ein Praktikant im Laufe eines Monats sein Praktikantenverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein TVöD-Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, ist der Teilmonat, in dem der Wechsel erfolgt, weder bei der Berechnung des Teilurlaubs für das beendete Ausbildungsverhältnis noch bei dem Teilurlaub des sich nahtlos anschließenden Arbeitsverhältnisses zu berü...mehr

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Praktikanten / 2.9.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Beendet ein Praktikant im Laufe eines Monats sein Praktikantenverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Teilurlaubsansprüchen würde bei einer Gesamtbetrachtung ...mehr

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Praktikanten / 2.6 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, § 7

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich gem. § 7 TVPöD nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der bei dem Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikantinnen/Praktikanten Beschäftigten gelten. Für Praktikantinnen/Praktikanten der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberv...mehr

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Praktikanten / 2.10.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen, § 12

Der TVPöD sieht neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor: Über § 12 findet die für die Beschäftigten des Arbeitgebers maßgebende Regelung zur Arbeitsbefreiung des § 29 TVöD entsprechende Anwendung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z. B. Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin i. S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes, §...mehr

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Praktikanten / 3.3.1 Reisekosten usw.

Bei Dienstreisen, die Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihrer Praktika auf Veranlassung des Praktikumsgebers unternehmen, können sie gemäß Ziffer 3.1 Satz 1 der Richtlinien eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Reisekostenbestimmungen erhalten. Soweit die Beschäftigten unter den Geltungsbereich des TVöD –...mehr

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Praktikanten / 2.5.4 Haftung, § 5 Abs. 3

Für die Schadenshaftung der Praktikantinnen/Praktikanten finden gem. § 5 Abs. 3 TVPöD die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des TVöD entsprechende Anwendung. Dementsprechend ist die Schadenshaftung der Praktikantinnen und Praktikanten bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 3 Abs....mehr

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Praktikanten / 2.7.2 Fälligkeit des Entgelts

Gemäß § 8 Abs. 2 TVPöD ist das Entgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Arbeitgebers gezahlte Entgelt. Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Arbeitgebers der TVöD Anwendung findet, ist das Entgelt somit fällig am letzten Tag eines jeden Monats (§ 24 Abs. 1 TVöD), wobei unter dem letzten Tag eines Monats der letzte Arbeitstag zu v...mehr

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Praktikanten / 2.8.3 Erschwerniszulagen

Gemäß § 9 Abs. 2 erhalten Praktikantinnen/Praktikanten bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zulage nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O in voller Höhe. Hinweis § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD im Bereich der VKA gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 3. und 4. Spiegelstrich TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem landesb...mehr

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Praktikanten / 1.4 Praktikanten im öffentlichen Dienst

Praktikanten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD sind sie ebenso wie Auszubildende und Volontäre vom Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) ausgenommen. Stattdessen gelten für sie differenzierte Regelungen je nach Inhalt und rechtlicher Ausgestaltung des Praktikums. Daz...mehr

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Praktikanten / 2.9.1 Urlaubsregelung, § 10

§ 10 verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Arbeitsgebers geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Praktikantinnen/Praktikanten bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Arbeitstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Arbeitge...mehr

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Praktikanten / 2.16 Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

Gemäß der Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2 TVöD sind Zeiten in Berufspraktika nach dem TVPöD als einschlägige Berufserfahrung bei der Einstufung der in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Praktikantinnen/Praktikanten zu berücksichtigen.mehr

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Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11

§ 11 Abs. 1 TVPöD sieht vor, dass Praktikantinnen/Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen[1] das Entgelt (§ 8 Abs. 1) i...mehr

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Praktikanten / 2.2 Geltungsbereich, § 1

Der Geltungsbereich des TVPöD beschränkt sich auf Praktikantinnen/Praktikanten, die in einem Praktikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen und einer der in § 1 TVPöD genannten Berufsgruppe angehören. Hierbei handelt es sich um Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters...mehr

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Praktikanten / 2.5.2 Schweigepflicht, § 5 Abs. 1

Die Praktikantinnen/Praktikanten haben nach § 5 Abs. 1 TVPöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass sie über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren haben; an die Schweigepflicht bleiben die Praktikant...mehr

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Praktikanten / 2.1 Allgemeines

Der TVPöD findet ebenso wie die ehemals gültigen Tarifverträge vor allem für berufsnotwendige Praktika in typischerweise sozialen und pflegerischen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst Anwendung. Er regelt sowohl die Vergütung als auch eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Praktikanten. Die Verpflichtungen des Praktikanten hinsichtlich der Arbeitszeit (§ 7 TVPöD)...mehr

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Praktikanten / 2.8.4 Zulagen im Heimerziehungsdienst

Für den Fall, dass Beschäftigten Zulagen im Heimerziehungsdienst gezahlt werden, erhalten die Praktikantinnen/Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe (§ 9 Abs. 3). Die Praktikantin/der Praktikant muss sonach eine Tätigkeit verrichten, die bei den Beschäftigten die Zahlung einer Zulage i. S. d. Protokollerklärung Nr. 1 zum Teil B A...mehr

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Praktikanten / 2.12.2.2 Bereich VKA

Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 beträgt die Jahressonderzahlung bei Praktikanten, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, 82,14 % des den Praktikanten für November zustehenden Entgelts (§ 8 Abs. 1). Für Praktikanten, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung b...mehr

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Praktikanten / 3.2.1 Grundsätze

Bei den vorgegebenen Vergütungen handelt es sich gem. Ziffer 2.1 Satz 1 der Richtlinien jeweils um Höchstsätze, die im Einzelfall nicht ausgeschöpft zu werden brauchen. Für teilzeitbeschäftigte Praktikantinnen und Praktikanten gilt § 24 Abs. 2 TVöD entsprechend (Ziffer 2.1 Satz 2), sodass deren Vergütung im Verhältnis ihrer vereinbarten Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines voll...mehr

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Praktikanten / 2.12.2.1 Bereich Bund

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TVPöD beträgt die Jahressonderzahlung bei Praktikantinnen/Praktikanten im Tarifgebiet West 82,14 % des den Praktikantinnen/Praktikanten für November zustehenden Entgelts (§ 8 Abs. 1). Praktikantinnen/Praktikanten im Tarifgebiet Ost erhalten im Kalenderjahr 2016: 65,71 %, 2017: 69,82 %, 2018: 73,93 %, 2019: 78,04 %, 2020: 82,14 % des ihnen für November zuste...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ausnahmecharakter der §§ 844, 845 BGB

Rz. 2 Im deutschen Recht werden mittelbare Vermögensschäden in der Regel nicht ersetzt.[1] Bei materiellen Personenschäden – insbesondere beim Erwerbsschaden – ist deshalb nur der Schaden des unmittelbar Geschädigten zu ersetzen.[2] Geht dessen Anspruch durch Abtretung oder durch gesetzlichen Forderungsübergang auf einen Dritten über, bleibt der Anspruch inhaltlich unverände...mehr

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Versetzung / 8 Übersicht

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Versetzung / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. In § 4 TVöD sind 4 Ma...mehr

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Versetzung / 5.2 Abordnung zu einem anderen Arbeitgeber

Vor Inkrafttreten des TVöD wurde in der arbeitsrechtlichen Literatur teilweise vertreten, dass die Abordnung nicht zu einem anderen Arbeitgeber erfolgen kann. Das BAG hat in Anlehnung an die beamtenrechtliche Begriffsdefinition der Abordnung ausgeführt, dass unter einer Abordnung die vorübergehende Zuweisung einer anderen Amtsstelle bei einer anderen Behörde desselben oder e...mehr

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Versetzung / 6.3 Beschäftigung bei einem Dritten

Nach der Protokollerklärung zu Abs. 2 des § 4 TVöD ist die Zuweisung einer Tätigkeit zu einem "Dritten im In- und Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt", möglich. Damit ist die Möglichkeit der Zuweisung auf private Einrichtungen erweitert. Nach der früheren Regelung im BAT war eine Zuweisung grundsätzlich nur zu einer öffentlichen Einrichtun...mehr

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Versetzung / 6 Zuweisung

Die Zuweisung nach § 4 Abs. 2 TVöD ist der Abordnung weitestgehend nachgebildet. Der Unterschied besteht einerseits darin, dass dem Arbeitnehmer eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber außerhalb des Geltungsbereichs des allgemeinen Teils des TVöD im In- oder Ausland zugewiesen werden kann. Andererseits besteht ohne Ausnahme das Erfordernis der Zustimmung des Arbeitnehmers. Es m...mehr

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Versetzung / 2.3 Zuweisung

Im zweiten Absatz des § 4 TVöD sind die Regelungen zur Zuweisung enthalten. Nach der entsprechenden Protokollerklärung versteht man unter Zuweisung die – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt.mehr

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Versetzung / 9.4 Integration des Beschäftigten in das System der leistungsbezogenen Bezahlung

Bei einer Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung findet, wie oben dargestellt, kein Wechsel des Arbeitgebers statt. Das Leistungsentgelt wird nach § 18 TVöD zusätzlich zum Tabellenentgelt bezahlt. Wie oben in 9.2 bereits dargestellt, obliegt die Entgeltzahlung dem abgebenden Arbeitgeber. Der sogenannte "Leistungstopf" wird bemessen nach den ständigen Monatsentgelten des Vo...mehr

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Versetzung / 9.2 Übergang des Direktions-/Weisungsrechts

Grundlage für das Direktionsrecht ist § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. In der Vorschrif...mehr

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Versetzung / 10.1 Mitbestimmung des Personalrats

Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 BPersVG...mehr