In der bis zum 31.12.2001 geltenden Satzung musste der Arbeitgeber für zusatzversorgungspflichtige Entgeltbestandteile, die über der Endgrundvergütung zuzüglich des Familienzuschlags eines kinderlos verheirateten Angestellten der Vergütungsgruppe I BAT lagen, eine zusätzliche Umlage von 9 vom Hundert zahlen.

Im Rahmen der Systemumstellung zum 1. 1. 2002 wurde durch die Tarifvertragsparteien eine Übergangsregelung geschaffen. Die zusätzliche Umlage ist danach nur noch für die Beschäftigten zu entrichten, für die sowohl im Dezember 2001 als auch im Januar 2002 diese zusätzliche Umlage gezahlt wurde.

Nur für den oben genannten Personenkreis ist die zusätzliche Umlage bei Überschreiten des Grenzbetrages weiterhin zu entrichten. Wurde die Grenze des BAT I nicht in den Monaten Dezember 2001 und Januar 2002 überschritten, gibt es seit dem 1.1.2002 keine Verpflichtung mehr, eine zusätzliche Umlage zu zahlen, selbst wenn der Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage in Zukunft überschritten werden sollte.

Im Falle eines Arbeitgeberwechsels entfällt die zusätzliche Umlage, soweit sie bisher zu zahlen war.

Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage ist das 1,133-fache des Betrages der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA – jährlich einmal einschließlich der Jahressonderzahlung, wenn die/der Beschäftigte eine zusatzversorgungspflichtige Jahressonderzahlung erhält.

Der Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage beträgt:

 
ab 1.3.2021 7.841,56 EUR West/Ost
ab 1.4.2021 7.951,34 EUR West/Ost
im Monat der Jahressonderzahlung 2021 West: 12.068,53 EUR Ost: 11.821,26

Die zusätzliche Umlage ist mit Versicherungsmerkmal 17 zu melden. Neben der zusätzlichen Umlage fällt kein zusätzlicher Zusatzbeitrag an (aus den den Grenzbetrag übersteigenden Entgelten sind also lediglich zusätzliche Umlagen zu zahlen).

 

Beispiel 1 Zusätzliche Umlage

 
Sachverhalt Für einen Beschäftigten wurde im Dezember 2001 und im Januar 2002 eine zusätzliche Umlage entrichtet.
  Das Arbeitsverhältnis endet am 30.6.2021. Zum 1.7.2021 beginnt ein neues Arbeitsverhältnis ebenfalls im öffentlichen Dienst.
  Monatliches Entgelt bis 30.6.2021: 8.000,00 EUR
  Monatlicher Grenzwert für die zusätzliche Umlage  
1.1. – 31.3.2021 7.841,56 EUR
1.4. – 31.12.2021 7.951,34 EUR
  Monatliches Entgelt ab 1.7.2021: 8.200,00 EUR
  Keine Jahressonderzahlung  
Lösung Für die Zeit vom 1.1.2021 bis zum Ausscheiden am 30.6.2021 ist eine zusätzliche Umlage zu entrichten.  
  Nach dem Arbeitgeberwechsel entfällt die zusätzliche Umlage, selbst wenn das monatliche Entgelt den Grenzbetrag übersteigt.
  Die zusätzliche Umlage errechnet sich wie folgt:
  Monat Entgelt Grenzwert übersteigendes Entgelt daraus 9 %
  Januar 8.000,00 EUR 7.841,56 EUR 158,44 EUR 14,26 EUR
  Februar 8.000,00 EUR 7.841,56 EUR 158,44 EUR 14,26 EUR
  März 8.000,00 EUR 7.841,56 EUR 158,44 EUR 14,26 EUR
  April 8.000,00 EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  Mai 8.000,00 EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  Juni 8.000,00 EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  Summe     621,30 EUR 55,92 EUR
  Nach dem Arbeitgeberwechsel zum 1.7.2018 entfällt die zusätzliche Umlage.
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elternzeitbezogene Kinderzahl
Beginn Ende Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal EUR Cent EUR Cent  
1.1.2021 30.6.2021 01 10 10 31.040,00 1.164,00  
1.1.2021 30.6.2021 01 10 11 16.960,00 636,00  
1.1.2021 30.6.2021 01 17 10 621,30 55,92  
1.1.2021 30.6.2021 01 20 01 48.000,00 1.920,00  
1.7.2021 31.12.2021 01 10 10 49.020,00 1.838,25  
1.7.2021 31.12.2021 01 10 11 7.680,00 288,00  
1.7.2021 31.12.2021 01 20 01 56.700,00 2.268,00  
 

Beispiel 2 Zusätzliche Umlage und Jahressonderzahlung

 
Sachverhalt Für einen Beschäftigten wurde im Dezember 2001 und im Januar 2002 eine zusätzliche Umlage entrichtet.    
  Monatliches Entgelt 2021 8.000,00 EUR  
  Jahressonderzahlung: 4.500,00 EUR  
 

Monatlicher Grenzwert für die zusätzliche Umlage

1.1. – 31.3.2021:

ab 1.4.2021:


12.068,53 EUR

7.951,34 EUR
 
  Grenzwert im Monat der Jahressonderzahlung: 12.068,53 EUR  
Lösung Die zusätzliche Umlage errechnet sich wie im Folgenden dargestellt.
  Monat Entgelt Grenzwert übersteigendes Entgelt daraus 9 %
  Januar 8.000,00 EUR 7.841,56 EUR 158,44 EUR 14,26 EUR
  Februar 8.000,00 EUR 7.841,56 EUR 158,44 EUR 14,26 EUR
  März 8.000,00 EUR 7.841,56 EUR 158,44 EUR 14,26 EUR
  April 8.000,00 EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  Mai 8.000,00 EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  Juni 8.000,00 EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  Juli 8.000,00 EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  August 8.000,00 EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  September 8.000,00 EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  Oktober 8.000,00EUR 7.951,34 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  November 12.500,00 EUR 12.068,53 EUR 431,47 EUR 38,83 EUR
  Dezember 8.800,00 EUR 7.951,3 EUR 48,66 EUR 4,38 EUR
  Summe 100.500,00 EUR   1.296,07 EUR 116,65 EUR
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elte...

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