Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Rationalisierungsschutz / Vorbemerkung

Der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz – vereinbart zu Zeiten des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) – gilt auch nach Inkrafttreten des TVöD weiter. Der Wortlaut des Tarifvertrags nimmt noch immer Bezug auf die Vorschriften des BAT, eine Anpassung des RatSchTV Ang an den TVöD ist bisher noch nicht erfolgt. Im nachfolgenden Beitrag werden die Bezüge zum neuen T...mehr

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Rationalisierungsschutz / 9 Abfindung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung gemäß § 7 RatSchTV Ang, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers wegen einer Rationalisierungsmaßnahme aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, also bei einem vom Arbeitgeber veranlassten Auflösungsvertrag oder einer Beendigungsk...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.2 Kausalität

Rz. 60 Eine Schlechterbehandlung darf nicht wegen der befristeten Beschäftigung erfolgen. Eine Schlechterstellung steht § 4 TzBfG also dann nicht entgegen, wenn sie nicht wegen der Befristung erfolgt. Sie ist dann (nur) nach den allgemeinen sonstigen Standards zu überprüfen.[1] Rz. 61 Praxis-Beispiel Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-AT (VKA) erfolgt die Einstellung in die Stufe 2...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.2 Beispiele

Rz. 67 In § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird klargestellt, dass bei Beschäftigungsbedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt (z. B. der Anspruch auf vollen Jahresurlaub von einer 6-monatigen Wartezeit, tarifliche Entgelt- oder Urlaubsansprüche von zurückliegenden Beschäftigungszeiten) für befristet Beschäftigte dieselben ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.1.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 48 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das dient der Umsetzung von § 4 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarun...mehr

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Entgelt / 2.2.6.1 Ärztinnen und Ärzte – Anlage C zum TVöD-K bzw. Anlage D zum TVöD-B

Im Bereich der VKA erhalten Ärztinnen und Ärzte Entgelt nach der Anlage C zum TVöD-K. Diese sieht entsprechend den für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im Geltungsbereich des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) maßgebenden Entgeltgruppen I und II Tabellenentgelte nur für diese beiden Entgeltgruppen vor. Im Geltungsbereich des Besonderen Teils Pflege- un...mehr

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Entgelt / 2.6.1 TVöD

Im Wesentlichen enthält der TVöD folgende sonstige Entgeltbestandteile: Zeitzuschläge für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD), Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienstentgelte (§ 8 Abs. 3 bis 4 TVöD), Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 5, 6 TVöD), Zulagen wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (§ 14 Abs. 3 TVöD), Leistungszulagen,...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2 Alternatives Entgelt-Anreizsystem, § 18a TVöD

Mit dem im Rahmen der Umsetzung der Tarifeinigung vom 25.10.2020 in den TVöD eingefügten § 18a haben die Tarifvertragsparteien den Betriebsparteien die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung das Leistungsentgeltvolumen für die leistungsorientierte Bezahlung ganz oder teilweise für andere Leistungen (z.B. Kita-Zuschüss...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.8 Protokollerklärungen zu § 18 (VKA) TVöD

Hinsichtlich der Protokollerklärungen zu § 18 (VKA) wird auf die Erläuterungen zu Punkt 4.2.1.4 mit folgenden Ergänzungen hingewiesen: Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD/VKA: Zu § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD/VKA wurde im Jahr 2008 eine Protokollerklärung Nr. 2 geschaffen. Danach sollen Beschäftigte im Vollstreckungsdienst eine Vollstreckungsdienstzulage nach den Maß...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.7 Zusatzversorgungspflicht (§ 18 [VKA] Abs. 8 TVöD)

Mit der Bestimmung des Leistungsentgelts zum Bestandteil des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts in § 18 (VKA) Abs. 8 TVöD erfährt die leistungsorientierte Bezahlung eine zusätzliche Motivationskomponente. Da sich die Betriebsrentenansprüche nach dem ATV/ATV-K unmittelbar aus Entgeltpunkten berechnen, die adäquat zum versicherungspflichtigen Entgelt sind, führt der Erwerb ...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.6 Betriebliche Kommission (§ 18 [VKA] Abs. 7 TVöD)

Genau wie bei Beschwerden hinsichtlich der leistungsabhängigen Stufenaufstiege wirkt auch beim Leistungsentgelt eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission mit. Die Kommissionen nach §§ 17 Abs. 2 und 18 Abs. 7 sind identisch (Ziffer 2 der Niederschriftserklärung Nr. 16 zu § 18 VKA Abs. 7 TVöD). Hinsichtlich der Bildung und Zusammensetzung der Kommission siehe oben Ziff....mehr

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Entgelt / 6.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD)

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung stellt eine Kombination aus Lohnausfall- und Referenzprinzip dar. Sie besteht aus 2 Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. Tabellenentgelt, in der Übergangsphase das individuelle Vergleichsentgelt, Garantiebetrag bei Höhergruppierung, Wechselschicht-, Schichtzulagen b...mehr

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Entgelt / 3.7 Höhergruppierung und Herabgruppierung (§ 17 Abs. 4 TVöD)

Werden Beschäftigte in eine höhere oder niedrigere Entgeltgruppe eingruppiert, hat in der neuen Entgeltgruppe eine Stufenzuordnung zu erfolgen. Die Grundlagen zur Feststellung der Eingruppierung richten sich seit dem 1.1.2014 für Beschäftigte des Bundes nach dem TV EntgO Bund. Für Beschäftigte, auf welche der TVöD (VKA) Anwendung findet, erfolgt ab dem 1.1.2017 die Eingruppi...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.5 Betriebliche Vereinbarungen (§ 18 [VKA] Abs. 6 TVöD)

Die Einführung der Leistungsbezahlung beim einzelnen Arbeitgeber setzt eine betriebliche Vereinbarung voraus. Diese erfolgt im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch Betriebsvereinbarung und im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes durch einvernehmliche Dienstvereinbarung. Nach der Begriffsbestimmung in § 38 Abs. 3 TVöD liegt eine einvernehmliche D...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.3 Formen des Leistungsentgelts (§ 18 [VKA] Abs. 4 TVöD)

Folgende Formen des Leistungsentgelts sind vorgesehen: Leistungsprämie i. d. R. als einmalige Zahlung auf Basis einer Zielvereinbarung Erfolgsprämie in Abhängigkeit von einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zusätzlich zum Startvolumen von 1 % (Abs. 3) auf Grundlage von wirtschaftlichen Unternehmenszielen, die die Verwaltungs- bzw. Unternehmensführung zu Beginn des Wirtschaftsja...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.4 Methoden der Leistungsbewertung (§ 18 [VKA] Abs. 5 TVöD)

Hinsichtlich der Feststellung und Bewertung von Leistungen sind 2 Wege vorgegeben, der Abgleich zwischen Zielvereinbarung und Grad der Realisierung (Zielerreichung) und die systematische Leistungsbewertung. Zielvereinbarungen sind als freiwillige Vereinbarung zwischen der Führungskraft (Arbeitgeber) und einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen über objektivierbare Leis...mehr

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Entgelt / 4.1 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)

Ein wesentliches Ziel der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bestand in der Abkehr vom Senioritätsprinzip. Im TVöD knüpft folglich keine Regelung mehr an das Lebensalter der Beschäftigten an. Auch ein Automatismus von Entgelterhöhungen durch Älterwerden bzw. Tätigkeitszeiten allein entspräche nicht der Abkehr vom Senioritätsprinzip. In § 17 Abs. 2 TVöD ist daher vorgesehen...mehr

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Entgelt / 3.5.6 Unterbrechung der Tätigkeit (§ 17 Abs. 3 TVöD)

Unterbrechungen der Tätigkeit können sowohl im bestehenden Arbeitsverhältnis (z. B. Beurlaubung) als auch durch Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses in seinem rechtlichen Bestand erfolgen. Rechtsfolgen und Ausnahmen von Unterbrechungen der Tätigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis sind in § 17 Abs. 3 TVöD geregelt. Wird die Tätigkeit unterbrochen, weil das Arbeitsverhältni...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1 Zulagen- und Prämiensystem, § 18 TVöD

Anders als in § 18 (Bund), ist in § 18 (VKA) das Leistungsentgelt abschließend tarifvertraglich geregelt. Die Umsetzung kann direkt auf betrieblicher Ebene durch Vereinbarung entsprechender betrieblicher Systeme in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen erfolgen. Mit der Tarifeinigung vom 27.2.2010 wurde für die Kommunalen Arbeitgeber (§ 18 [VKA] TVöD) ein weiterer Anstieg des ...mehr

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Entgelt / 4.2 Leistungsentgelt (§ 18 TVöD)

4.2.1 Bund Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung zum 1.1.2014 wurde die leistungsorientierte Vergütung im Geltungsbereich des Bundes quasi abgeschafft. Das Volumen des Leistungsentgelts wurde zur teilweisen Kompensation der sich durch die Entgeltordnung ergebenden Mehrbelastungen verwendet. Lediglich in den Bundesbehörden, welche bisher die leistungsorientierte Vergütung umgese...mehr

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Entgelt / 3 Grund- und Entwicklungsstufen (§§ 16, 17 TVöD)

3.1 Allgemeines Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TVöD der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich 6 Stufen zugeordnet. Inner...mehr

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Entgelt / 8 Berechnung und Auszahlung des Entgelts (§ 24 TVöD)

8.1 Berechnung des Entgelts Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist der Kalendermonat Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile. Abweichende Regelungen finden sich z. B. in § 8 Abs. 1 TVöD (Zeitzuschläge), § 8 Abs. 5 Satz 2 bzw. Abs. 6 Satz 2 TVöD (Wechselschicht- und Schichtzulage) und in § 24 A...mehr

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Entgelt / 3.7.2 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (zu den Ausnahmen bei stufengleicher Höhergruppierung Ziff. 3.7.1.3.2). Dies gilt sowohl bei der stufengleichen Höhergruppierung (hierzu ZIff. 3.7.1.3) als auch der betragsmäßigen Höhergruppierung (hierzu Ziff. 3.7.1.1.). Erfolgt die Hö...mehr

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Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich (anwartschaftssteigernd) sind. Dies sind: Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TVöD bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitgeber vor dem Antritt sch...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.2 Einführung des Entgelt-Anreizsystems, § 18a Abs. 1

Das Entgelt-Anreizsystem stellt kein "Muss" dar, es handelt sich lediglich um eine Option, die den Betriebsparteien alternativ zur Leistungsbezahlung nach § 18 TVöD an die Hand gegeben wird. Dementsprechend haben die Beschäftigten auf die Anwendung des Entgelt-Anreizsystems keinen unmittelbaren Anspruch. Ein solcher kann sich erst aus der Betriebs- oder einvernehmlichen Dien...mehr

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Entgelt / 3.7.1.3.2 Sonderfälle

Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA gelten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in Entgeltgruppe...mehr

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Entgelt / 3.6.2.2 Fachkräftezulage (VKA)

Im Jahr 2011 hatte die Mitgliederversammlung der VKA[1] ebenfalls beschlossen, die Zahlung einer IT-Fachkräftezulage zuzulassen. Die Zulage sollte genauso wie beim Bund für die Dauer von bis zu 5 Jahren i. H. v. bis zu 1.000 EUR monatlich gezahlt werden dürfen, wenn diese Maßnahme zur Gewinnung von IT-Fachkräften oder zur Vermeidung von Abwanderungen erforderlich war. Damit ...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.1 Geltungsbereich

Das in § 18a TVöD regelte Entgelt-Anreizsystem stellt bereits vom Wortlaut her ausschließlich eine "Alternative" zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie i. S. des § 18 Abs. 4 Satz 1 TVöD dar. Letzteres ist Gegenstand der durchgeschriebenen Fassungen für den Bereich der Verwaltung (TVöD-V), der Krankenhäuser (TVöD-K), der Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B...mehr

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Entgelt / 3.4.2.1 Einstellung

Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich bei der Einstellung von Beschäftigten tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TVöD handelt. § 16 (Bund) Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bzw. § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD spricht generell von der Einstellung von Beschäftigten. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteien nicht näher defin...mehr

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Entgelt / 3.3 Stufen der Entgeltgruppen 2 bis 15

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 beinhalten jeweils 6 Stufen. Für den Bund wurde mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 die Stufe 6 für alle Entgeltgruppen eingeführt (§ 16 Abs. 1 [Bund] TVöD). Bis zum 29.2.2016 gab es in den Tabellenwerten des Bundes ab den Entgeltgruppen 9a bis 15 nur 5 Stufen; Stufe 5 war die Endstufe. Diese bisherige, differenzierte Regelung war erforderlich, da...mehr

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Entgelt / 6.2.1 Berechnung – Standardfall

Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechnung des Tagesdurch...mehr

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Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar. Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[1] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neues A...mehr

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Entgelt / 2.3.3 Struktur der Entgelttabelle – Anlage C

Die in der Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B für die Beschäftigten kommunaler Arbeitgeber im Sozial- und Erziehungsdienst geregelte Entgelttabelle enthält 16 Entgeltgruppen. Die Entgelttabelle beginnt mit der Entgeltgruppe S 2 und endet bei Entgeltgruppe S 18. Die Entgeltgruppen S 13Ü und S 16Ü sind nicht in der Anlage C abgebildet. Diese Entgeltgruppen resultieren aus der Übe...mehr

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Entgelt / 2.5.8.7 Alternative Nutzung des LOB-Budgets

Mit der neu in den TVöD aufgenommenen Vorschrift des § 18a TVöD haben die Tarifvertragsparteien den Betriebsparteien die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung die Mittel der sogenannten leistungsorientierten Bezahlung ganz oder teilweise für andere Leistungen (z.B. Kita-Zuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV un...mehr

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Entgelt / 2.5.8.1.5 Besondere Entgeltbestandteile

Für die Erhöhung besonderer Entgeltbestandteile in den Durchgeschriebenen Fassungen des TVöD-K bzw. TVöD-B wie dem Einsatzzuschlag im Rettungsdienst nach § 3.1 Abs. 2 Satz 2 TVöD bzw. § 3.1 Abs. 2 Satz 2 TVöD-B, den Bereitschaftsdienstentgelten nach § 8.1 Abs. 4 Satz 1 TVöD-K bzw. § 8.1 Abs. 4 Satz 1 TVöD-B, den Zulagen für Ärztinnen und Ärzte nach § 15 Abs. 2.2 und 2.3 TVöD...mehr

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Entgelt / 8.6.2 Anspruch auf Entgelt für einen Teil eines Kalendertages

Besteht nur für einen Teil eines Kalendertags Anspruch auf Entgelt, wird für jede geleistete dienstplanmäßige oder betriebsübliche Arbeitsstunde der auf 1 Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgelts sowie der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile gezahlt (§ 24 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Die unterschiedlichen Ansatzpunkte in den Berechnungsweisen nach § 24 ...mehr

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Entgelt / 3.4.2.6 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Aufgrund des 2008 neu eingefügten § 16 (VKA) Abs. 2a TVöD bzw. des § 16 (Bund) Abs. 3 TVöD (i. d. F. ab 1.3.2016) kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4) bei Einstellung ab Juli 2008 die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder te...mehr

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Entgelt / 8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

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Entgelt / 3.7.4.1 Stufenlaufzeit nach Herabgruppierung

Es war lange umstritten, ob die in der bisherigen Stufe der höheren Entgeltgruppe erreichte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe und Stufe angerechnet wird. Das BAG hat für den Bereich der VKA mit Urteil vom 1.6.2017 zunächst entschieden, dass die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe neu zu laufen beginnt.[68j] Diese Rechtslage gilt derz...mehr

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Entgelt / 3.7.5.1.1 Höhergruppierung

Bei einer Höhergruppierung findet § 17 Abs. 4 TVöD Anwendung. Danach werden Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Entgelt erhalten (ggf. wird ein Garantiebetrag gezahlt). Erfolgt die Höhergruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe, findet die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 3 TVöD Anwendung. Es soll zunächst in d...mehr

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Entgelt / 3.1 Allgemeines

Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TVöD der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich 6 Stufen zugeordnet. Innerhalb der Stufen...mehr

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Entgelt / 2.2.3 Anlage C (VKA) – Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Eine von der TVöD-Tabelle abweichende Entgelttabelle besteht mit der zum 1.11.2009 neu eingefügten Anlage C für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (siehe Stichwort Sozial- und Erziehungsdienst) im kommunalen Bereich. Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Bundes gilt die Anlage C zum TVöD-V nicht. In § 15 Abs. 2 Satz 3 TVöD-V (entspricht § 1 Abs. ...mehr

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Entgelt / 2.2.5 Anlage E ("P-Tabelle") – Beschäftigte in Pflegeberufen

Für Beschäftigte in Pflegeberufen gilt die zum 1.1.2017 mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eingeführte P-Entgelttabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B). Damit werden die bisherigen besonderen Tabellenwerte, welche in der Anwendungstabelle KR (Anlage 4 TVÜ-VKA) aufgeführt waren, abgelöst. In § 15 Abs. 2.1 Satz 2 TVöD-K (entspricht § 52 Abs. 1 BT-K) und § 15 Abs. 2.1 Satz 2...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.2 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung VKA (§ 29b TVÜ-VKA)

Mit Einführung der Entgeltordnung VKA wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (VKA) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung VKA zugeordnet. Ebenso wie bei der Einführung der Entgeltordnung des Bundes fand eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen nicht statt. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgrup...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.2 Wiedereinstellung nach befristeter Beschäftigung

Die bis zum Jahr 2011 geltende Rechtsprechung des BAG[1] und die Regelung des § 16 (Bund) Abs. 2 und Abs. 3 TVöD (i. d. F. bis 29.2.2016) hatten zur Folge, dass auch Beschäftigte des Bundes in den Entgeltgruppen 2 bis 8 (§ 16 [Bund] Abs. 3 Satz 2 TVöD i. d. F. bis 29.2.2016)/der kommunalen Arbeitgeber in den Entgeltgruppen 2 bis 15 (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 2 TVöD), welche nac...mehr

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Entgelt / 3.7.3 Höhergruppierung – Beginn der Zahlung

Bei Höhergruppierungen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgruppe (evtl. mit Zulage unter Berücksichtigung des Garantiebetrags bis 28.2.2014 [Bund]/28.2.2017 [VKA]), selbst wenn die Höhergruppierung am Ende des Monats erfolgt (Satz 5). Eine Ausnahme besteht lediglich in Fällen der rückwirkenden Höhergrupp...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.1 Einschlägige Berufserfahrung (Bund)

Bis zum 29.2.2016 musste bei der Einstellung von Beschäftigten zwischen den Entgeltgruppen 2 bis 8 und 9a bis 15 unterschieden werden, da bei Einstellungen ab Entgeltgruppe 9a und höher nur eine Zuordnung zur Stufe 1 möglich war. Lediglich, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem Bund bestand und dieses nicht länger als 6 Monate (bzw. 12 Monate bei Wissenschaftlern ab EG 13...mehr

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Entgelt / 6 Entgelt bei Krankheit, Urlaub und Arbeitsbefreiung

Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wird die komplizierte Aufschlagsregelung des BAT in § 47 Abs. 2 abgelöst. Inhaltlich entfällt vor allem die Berücksichtigung der Überstunden. Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung gilt bei Krankheit (§ 22 TVöD) Urlaub (§ 26 TVöD) Zusatzurlaub (§ 27 TVöD) Arbeitsbefreiung (§ 29 TVöD) Arbe...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.3 Sonderfälle – Höhergruppierung mit Garantiebetrag

Ausweislich der Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD i. d. F. bis 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) wurden die Beschäftigten bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) immer betragsmäßig (siehe Ziff. 3.7.1.1) höhergruppiert. Insoweit war fraglich, wie in Fällen, in welchen Beschäftigte nach einer Höhergruppierung bereits einen Garantiebetrag erhielten und nochmals höh...mehr