Es war lange umstritten, ob die in der bisherigen Stufe der höheren Entgeltgruppe erreichte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe und Stufe angerechnet wird. Das BAG hat für den Bereich der VKA mit Urteil vom 1.6.2017 zunächst entschieden, dass die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe neu zu laufen beginnt.[68j]

Diese Rechtslage gilt derzeit noch im Bereich des TV-L.

Der Bund hat in der Tarifrunde 2014 in § 17 Abs. 5 TVöD (Bund) tariflich ausdrücklich geregelt, dass bei Herabgruppierungen die bereits erreichte Stufenlaufzeit mitgenommen wird.

Durch Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 30.8.2019 zum TVöD-AT (Tarifpflege) ist auch im Bereich der VKA mit Wirkung zum 1.1.2020 diese Regelung in § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD eingeführt worden.

Beschäftigte, welche vor der Herabgruppierung einen Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-Bund/VKA) erhielten, erhalten diesen auch nach der Herabgruppierung, wenn der Anspruch auf einen Strukturausgleich bereits am 1.10.2005 bestanden hat.[68k]

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