Der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz – vereinbart zu Zeiten des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) – gilt auch nach Inkrafttreten des TVöD weiter. Der Wortlaut des Tarifvertrags nimmt noch immer Bezug auf die Vorschriften des BAT, eine Anpassung des RatSchTV Ang an den TVöD ist bisher noch nicht erfolgt. Im nachfolgenden Beitrag werden die Bezüge zum neuen Tarifrecht TVöD hergestellt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge