Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / B. Allgemeine Hinweise (§ 23 RVG)

Rz. 2 Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde (siehe § 1 Rdn 13 ff.: "Pauschgebühren"), hat in der Regel der Arbeitsaufwand des RA keinen Einfluss auf die Höhe der ihm zuwachsenden Gebühren, da diese, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet werden, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat, welchen das RVG als Gegenstandswert bezeichnet (§ 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / g) Unterlassung und Duldung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 14 RVG)

Rz. 59 In einem Urteil oder in einem Prozessvergleich kann ausgesprochen sein, dass der Schuldner bestimmte Unterlassungs- oder Duldungspflichten hat. Beispiele: Unterlassung unlauteren Wettbewerbs, Unterlassung der Verletzung eines Urheberrechts, Duldung der Benutzung eines Wegerechtes durch den Berechtigten. Ein solcher Titel wird in der Weise vollstreckt, dass auf Antrag de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG)

Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 7 ff. Rz. 106 Um den Betrag einer bestimmten Gebühr in Euro zu ermitteln, benötigen Sie zwei Angaben, nämlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Die Auslagen (Nrn. 7000 bis 7008 VV RVG)

Rz. 192 → Dazu Aufgaben Gruppe 8 Im Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG werden die Auslagentatbestände aufgeführt. Bei den Auslagen im Sinne des Kostenrechts handelt es sich um Aufwendungen zur Ausführung eines Auftrags im Sinne des BGB (§ 675 i. V. m. § 670 BGB). Im RVG wird vorausgesetzt, dass ein RA nach § 670 BGB einen Anspruch auf Aufwandsersatz hat (Vorbemerkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / III. Die Grundsätze des § 15 RVG

Rz. 124 → Dazu Aufgaben Gruppe 11 Der § 15 RVG regelt den Abgeltungsbereich der Gebühren und definiert diese als Pauschgebühren. In den einzelnen Absätzen werden mehrere wichtige Fragen behandelt, die für alle Gebühren gelten und deshalb für das gesamte RVG von großer Bedeutung sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / B. Allgemeine Vorschriften des Paragrafenteils des RVG (§§ 1 bis 12 RVG)

Rz. 5 In dem ersten Abschnitt des Paragrafenteils des RVG werden Sie außer dem Geltungsbereich des Gesetzes insbesondere Regelungen über Vergütungsvereinbarungen, über Besonderheiten bei der Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte oder beim Vorhandensein mehrerer Auftraggeber, über Honorarvorschüsse, über Fälligkeit und Verjährung der Vergütung, über den notwendigen Inhalt von V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Zulassung der Austauschpfändung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 7 RVG)

Rz. 51 Im Verfahren auf Zulassung der Austauschpfändung nach § 811a ZPO kann der RA die Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV RVG gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 7 RVG gesondert erhalten. Der Gegenstandswert ergibt sich entweder aus der Gläubigerforderung oder aus dem Wert des zu schätzenden Überschusses des Versteigerungserlöses für den ausgetauschten Gegenstand. Der Gegenstandswert ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Gebühren in Strafs... / L. Die Pauschgebühr (§ 42 RVG)

Rz. 85 Nach § 42 RVG besteht für den Wahlverteidiger auf Antrag die Möglichkeit der Feststellung einer Pauschgebühr. Die gerichtliche Feststellung der Pauschgebühr ist jedoch kein Vollstreckungstitel! Wenn das Gericht die Pauschgebühr festgestellt hat, ist diese Feststellung aber verbindlich in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren oder einer Gebührenklage (§ 42 Abs. 4 RVG)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV und § 7 RVG)

Rz. 184 → Dazu Aufgaben Gruppe 7 Wenn ein RA mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit vertritt, können sich deswegen seine Gebühren erhöhen. Dies ist zum einen in Nr. 1008 VV RVG und zum anderen in § 7 RVG geregelt. Da diese beiden Gesetzesstellen in einem engen Zusammenhang stehen, sollen sie auch gemeinsam dargestellt werden. Dies ist bereits in Rdn 32 ff. erfolgt, sehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten (§ 23 RVG)

Rz. 26 Die Gebühren der Rechtsanwälte werden in der Regel nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Es handelt sich dann um so genannte Wertgebühren, zu denen auch die Satzrahmengebühren (z. B. die Geschäftsgebühr) gehören. In Strafsachen gilt dies nicht, da hier Betragsrahmengebühren die Regel sind. Für Tätigkeiten in gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Anrechnungswahlrecht des Rechtsanwalts (§ 15a Abs. 1 RVG)

Rz. 144 Verschiedentlich sieht das RVG vor, dass Gebühren aufeinander anzurechnen sind, wenn der RA in derselben Sache mehrere Aufträge nacheinander erhält. So ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (hälftig) anzurechnen. Die im Mahnverfahren entstehende Verfahrensgebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Keine besonderen Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 19 Abs. 1 und 2 RVG)

Rz. 13 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung nur beispielhaft ist, was bedeutet, dass auch ähnliche Tätigkeiten unter die Absätze 1 und 2 des § 19 RVG fallen. Das ergibt sich aus dem Wort "insbesondere" im Gesetzestext. In Absatz 1 werden wohl hauptsächlich die Ziffern 1, 2, 7, 9, 11, 13 und 16 für Zwangsvollstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / e) Vertretbare Handlung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 12 RVG)

Rz. 55 Wenn der Schuldner verurteilt worden ist, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, selbst die Handlung auf Kosten des Schuldners vorzunehmen, wenn der Schuldner die Handlung nicht vorgenommen hat (§ 887 ZPO). Eine solche Handlung wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die verminderte Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV RVG)

Rz. 25 Die in Nr. 3100 VV RVG normierte Verfahrensgebühr wird durch Nr. 3101 VV RVG im Hinblick auf ihre Höhe ergänzt, indem der Gebührensatz in den genannten Fällen auf eine 0,8 Verfahrensgebühr vermindert wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG) bei unbestrittenen Forderungen

Rz. 63 Bei unbestrittenen Forderungen kann gemäß Nr. 2300 Anm. Abs. 2 Satz 2 VV RVG in einfachen Fällen der Inkassotätigkeit nur eine Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 gefordert werden. Ein einfacher Fall ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Forderung auf die erste Zahlungsaufforderung hin begleicht oder sofort eine Ratenvereinbarung abschließt und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / j) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 18 Abs. 1 Ziff. 17 RVG)

Rz. 72 Stellt der RA des Schuldners gemäß § 882e Abs. 3 ZPO den Antrag auf Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis, so erhält er hierfür eine besondere Verfahrensgebühr nach § 18 Abs. 1 Ziff. 17 RVG, Nr. 3309 VV RVG. Der RA des Gläubigers ist in der Regel an diesem Verfahren nicht beteiligt. Als Gegenstandswert ist das Interesse des Schuldners an der Löschung gemäß § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / VIII. Der Gebührenvorschuss (§ 9 RVG)

Rz. 73 Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der RA kann auch die Übernahme eines Auftrags von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen. Bis zum Eingang der Vorschusszahlung muss der RA keine Tätigkeiten beginnen. Jedoch wird der RA dies seinem Auft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Beweisgebühr als Zusatzgebühr (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 191 Für sehr umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die 0,3 Beweisgebühr nach Nr. 1010 VV RVG darf jedoch nur berechnet werden, wenn mindestens drei gerichtliche Beweistermine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen umfangreich vernommen werden. Der Gesetzgeber will damit verhindern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Vollstreckungsschutzanträge (§ 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG)

Rz. 50 Da Vollstreckungsschutzverfahren nach § 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG selbstständige Angelegenheiten bilden, erwachsen dem RA die Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Es handelt sich um das Verfahren über Anträge nach den §§ 765a, 851a oder 851b ZPO. Hierzu gehören nur gerichtliche Verfahren, nicht jedoch z. B. ein Aufschub, den der GVZ nach § 765a Abs. 2 ZPO gewährt. Gegenst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Anderweitige Verwertung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 8 RVG)

Rz. 53 Da es sich nach § 18 Abs. 1 Ziff. 8 RVG bei den Verfahren über Anträge auf anderweitige Verwertung gemäß § 825 ZPO um eine besondere Angelegenheit handelt, erhält der RA gesonderte Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Eine anderweitige Verwertung ist z. B. anstelle der Versteigerung vor Ort die Versteigerung über eine Versteigerungsplattform im Internet, die in e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / F. Das Vergütungsverzeichnis des RVG

Rz. 161 Als Anlage zum RVG enthält das Vergütungsverzeichnis eine Aufzählung sämtlicher Gebührentatbestände, die in sechs Teilen gegliedert sind. In einem siebenten Teil werden die Auslagentatbestände geregelt. Auch in anderen Kostengesetzen werden die Gebühren und Auslagen in einem eigenen Verzeichnis geregelt, so insbesondere im GKG. Der 1. Teil des Vergütungsverzeichnisses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, insbesondere Anmerkung Absatz 1

Rz. 6 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um eine Satzrahmengebühr. Die Höhe des Gebührensatzes ist für jeden Einzelfall vom RA nach seinem – nachvollziehbaren – Ermessen innerhalb des von 0,5 bis 2,5 gesetzten Rahmens gemäß § 14 RVG festzulegen (vgl. § 2 Rdn 108 ff.). Bei durchschnittlichen Angelegenheiten ergäbe sich rein rechnerisch als Mittelsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 185 → Dazu Aufgaben Gruppe 4 Die Prozessvollmacht, deren Umfang in § 81 ZPO gesetzlich geregelt ist, ermächtigt den RA nur zur Empfangnahme der vom unterlegenen Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten. Zur Empfangnahme von anderem Geld benötigt der RA neben der gewöhnlichen Prozessvollmacht des § 81 ZPO eine besondere Vollmacht, eine Geldempfangsvollmacht. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich erstens aus dem Auftrag des Mandanten und zweitens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Anrechnung mehrerer Gebühren (§ 15a Abs. 2 RVG)

Rz. 146 Falls ein RA zunächst wegen verschiedener Gegenstände jeweils getrennt tätig wird und dann diese Gegenstände in einer gemeinsamen Angelegenheit weiter bearbeitet werden, dann sind die einzelnen Gebühren auf die in der gemeinsamen Angelegenheit entstehende Gebühr anzurechnen. Zum Beispiel könnten mehrere vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühren auf die Verfahrensg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Rz. 150 Nach § 15 Abs. 2 RVG darf der RA in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern. Da der Begriff der Angelegenheit in § 15 RVG nicht definiert ist, klärt § 16 RVG, welche bestimmten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit gehören sollen. Im Wesentlichen handelt es sich gemäß § 16 RVG in folgenden Fällen um nur eine, also dieselbe Angelegenheit:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / III. Besondere Angelegenheiten (§ 18 RVG)

Rz. 152 In § 18 RVG werden in einer vollständigen Aufstellung solche Tätigkeiten aufgelistet, die grundsätzlich selbstständige, also besondere Angelegenheiten sein sollen, wobei es nicht darauf ankommt, mit welchen anderen Tätigkeiten sie zusammentreffen. Das bedeutet, dass der RA, der eine der aufgezählten Tätigkeiten ausübt, dafür immer besondere Gebühren erhält, gleichgül...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XVI. Der Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 110 Bei einer Einigung über Zahlungsmodalitäten anstelle der sofortigen gerichtlichen Durchsetzung oder der sofortigen Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,7 Einigungsgebühr (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG). Wenn eine solche Einigung die Zahlungen des Schuldners in Raten regelt (Ratenvereinbarung), soll der Gegenstandswert niedriger sein, als bei einem Vergleich über einen strei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 bis 21 RVG)

Rz. 14 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung unvollständig ist, es also auch ähnliche Tätigkeiten geben kann (siehe Rdn 12). Für jede der genannten Vollstreckungsmaßnahmen entstehen als besondere Angelegenheit besondere Gebühren, also können in einer Vollstreckungssache auch mehrere Gebühren nebeneinander entste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Die Höhe der Vergütung (§ 2 RVG)

Rz. 7 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 105 ff. Nun gibt es auch viele Angelegenheiten, in denen es um keinen in Geld bestimmbaren Wert geht. In diesen Fällen werden die Gebühren im RVG unabhängig von einem Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (§ 33 RVG)

Rz. 125 Wie schon vorstehend dargelegt, kann es vorkommen, dass eine gerichtliche Streitwertfestsetzung nicht gemäß § 32 RVG für den Gegenstandswert der Anwaltstätigkeit maßgebend sein kann. Einige Gründe hierfür seien nachfolgend beispielshalber zusammengefasst:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Reisekosten (Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG)

Rz. 208 Reisekosten werden dem RA nur ersetzt, wenn er bei einer Geschäftsreise den Ort, in dem seine Kanzlei oder seine Wohnung liegt, verlassen hat (Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG). Für Geschäfte an seinem Wohnort oder am Ort, in dem seine Kanzlei liegt, darf der RA Reisekosten nicht berechnen. Auch der Weg von der Kanzlei zu dem am selben Ort liegenden Gericht lässt keinen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die verminderte Terminsgebühr (Nr. 3105 VV RVG)

Rz. 36 → Dazu Aufgaben Gruppen 10 und 12 Die in Nr. 3104 VV RVG normierte Terminsgebühr wird durch Nr. 3105 VV RVG im Hinblick auf ihre Höhe ergänzt, indem in der ersten Instanz der Gebührensatz in den genannten Fällen auf eine 0,5 Terminsgebühr vermindert wird. Die Terminsgebühr kann sich insbesondere unter der Voraussetzung reduzieren, dass zu einem Verhandlungstermin eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG)

Rz. 65 Mit Schuldnern, die nach einer Mahnung angeben, zwar zahlungswillig aber nicht leistungsfähig zu sein, werden oft Zahlungsvereinbarungen getroffen, die dem Schuldner z. B. Ratenzahlungen ermöglichen. Für den RA entsteht dann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr. Siehe auch § 2 Rdn 166 ff. Würde diese Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Ziff. 1 VV RVG mit dem G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Anrechnung gegenüber einem erstattungspflichtigen Dritten (§ 15a Abs. 3 RVG)

Rz. 145 Durch den § 15a RVG wird die Wirkung der Anrechnung sowohl im Innenverhältnis zwischen Mandant und RA als auch im Außenverhältnis gegenüber erstattungspflichtigen Dritten geregelt. Insbesondere kann sich nach § 15a Abs. 3 RVG ein Dritter grundsätzlich nicht auf die Art der Anrechnung berufen und so keine ungerechtfertigten Vorteile für sich herausschinden. In einem K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Verschiedene Angelegenheiten (§ 17 RVG)

Rz. 151 Den Gegensatz zu § 16 RVG regelt § 17 RVG in einer vollständigen Aufzählung die Fälle, in denen verschiedene Angelegenheiten bestehen. Selbst wenn der RA nur einen Auftrag erhalten hat, liegen bei diesen Sachverhalten also verschiedene Angelegenheiten vor, in denen die Gebühren jeweils getrennt berechnet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei den folgenden in § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / V. Verweisung, Abgabe (§ 20 RVG)

Rz. 158 In § 20 S. 1 RVG wird bestimmt, dass eine Sache, die an ein anderes Gericht der gleichen instanzlichen Ebene verwiesen oder abgegeben wird, zusammen mit dem Ausgangsverfahren einen Rechtszug bildet, sodass die Gebühren bei beiden Gerichten nur einmal entstehen können, wenn ein RA die Partei vor beiden Gerichten vertritt. So könnte z. B. das Amtsgericht einen Prozess ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / VI. Zurückverweisung (§ 21 RVG)

Rz. 159 Wenn ein Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil aufhebt, kann es den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweisen, damit dieses Gericht in der Sache neu verhandelt und abschließend entscheidet. Voraussetzung ist, dass das Rechtsmittelgericht durch Berufung, Revision (oder Beschwerde) mit der Sache befasst gewesen sein muss. Die Zurückverweisung ist bei der Revi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Wertvorschrift für Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 66 Da bei Zahlungsvereinbarungen über unstrittige Forderungen (insbesondere bei niedrigen Forderungen) keine gemessen an dem Aufwand des RA überhöhten Kosten entstehen sollen, wurde in § 31b RVG eine spezielle Wertvorschrift geschaffen. Wenn mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, wonach der Schuldner z. B. in Raten zahlt und der Gläubiger auf eine g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Mehrere Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 22 Abs. 1 RVG)

Rz. 50 Während § 5 Hs. 1 ZPO für den Zivilprozess anordnet, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden, erweitert § 22 Abs. 1 RVG diesen Grundsatz auf alle – auch außergerichtliche – Tätigkeiten des RA: "In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet". Voraussetzung für die Zusammenrechnung ist, dass der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Prüfungsschema zur Ermittlung des Gegenstandswertes (§ 23 RVG)

Rz. 28 Zur Lösung einer Aufgabe aus dem Kostenrecht ist es in der überwiegenden Zahl der Fälle notwendig, zur Berechnung der Wertgebühren mit der Ermittlung des Wertes zu beginnen, sei es der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren, der Streitwert für die Gerichtsgebühren oder der Geschäftswert für die Notargebühren. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass dies nicht für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff., 26, 26 und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Mehrere Rechtsanwälte (§ 6 RVG)

Rz. 31 Ein Mandant kann mehrere Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen in derselben Angelegenheit beauftragen. Dies wird nur in schwierigen Fällen geschehen. Werden diese RAe nebeneinander jeweils mit einer besonderen Hauptvollmacht tätig, so kann jeder RA für sich die volle Vergütung verlangen. In der Praxis kommt es z. B. vor, dass in Strafsachen ein Angeklagt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / f) Unvertretbare Handlung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 13 RVG)

Rz. 58 Die unvertretbare Handlung unterscheidet sich von der vertretbaren Handlung dadurch, dass nur der Schuldner, nicht aber ersatzweise ein Dritter diese Handlung vornehmen kann. Beispiele: Erteilung einer Auskunft, Erklärung des Widerrufs einer Behauptung, Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Wenn der Schuldner die unvertretbare Handlung, zu der er verurteilt wurde, nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG)

Rz. 195 Die von einem RA z. B. zur Unterrichtung seines Auftraggebers gefertigten Schreiben oder die an das Gericht gerichteten Schriftsätze fallen nach den geltenden Grundsätzen mit unter die allgemeinen Geschäftskosten im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG, die mit der pauschalen Betriebsgebühr (Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr) bereits abgegolten sind und fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gebühren bei Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe (§§ 44 bis 59 RVG)

A. Allgemeine Hinweise Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" imm...mehr