Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 02/2022, Kostenerstattung nach Verfahrenstrennung

§ 91 ZPO; § 15 RVG Leitsatz Wird ein Verfahren getrennt und im verbliebenen Verfahren eine Kostenentscheidung getroffen, dann sind nach dieser Kostenentscheidung nur die Kosten nach dem Wert des verbliebenen Verfahrens erstattungsfähig. VG Bayreuth, Beschl. v. 24.3.2021 – B 1 M 20.74 I. Sachverhalt Die Kläger hatten zunächst im Verfahren B 1 K 16… beantragt, die Beklagte zu verpf...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebühr bei Klagerücknahme gegen Kostenübernahme

Nr. 1000 VV RVG Leitsatz Zahlt der Beklagte die Klageforderung und bietet er an, im Falle der Klagerücknahme die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, so entsteht eine Einigungsgebühr, wenn der Kläger dieses Angebot durch Klagerücknahme annimmt. AG Coburg, Urt. v. 16.2.2021 – 15 C 3269/20 I. Sachverhalt Der Kläger hatte aus einem Verkehrsunfall noch eine Restforderung eingeklagt. ...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des Pflichtverteidigers gegen den Beschuldigten

§ 52 RVG Leitsatz Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Angeklagten i.S.d. § 52 RVG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung. § 90 SGB XII ist im Rahmen des § 52 Abs. 2 S. 1 RVG nicht anwendbar. OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2021 – 1 Ws 99/21 (S) I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten noch vor dessen Fest...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensgebühr im familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren

Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b, Nrn. 3200, 3500 VV RVG; §§ 58 ff., 111 FamFG Leitsatz Für die Vertretung im Beschwerdeverfahren nach den §§ 58 ff. FamFG gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endentscheidungen in Familiensachen nach § 111 FamFG fällt eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV nur dann an, wenn die Beschwerden den Hauptgegenstand betreffen. Für Beschwerden gegen Neben-,...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung

1. Terminsgebühren Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Magdeburg und die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem OLG Naumburg waren der Klägerin angefallen, weil ihre Prozessbevollmächtigten diese Termine durch den jeweils von ihnen beauftragten Terminsvertreter, Rechtsanwalt J un...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebüh... / V. Bedeutung für die Praxis

Aus kostenrechtlicher Sicht ist die Unterscheidung von Gesamtvergleich, Mehrvergleich und bloßer Protokollierung für das Festsetzungsverfahren unabdingbar, wenn es um die Entstehung der Einigungsgebühr geht. Allzu oft wird – wie auch vorliegend – dies nicht thematisiert. Auch das LSG Nordrhein-Westfalen übersieht vorliegend, dass im Falle gemeinsamer einheitlicher Protokollie...mehr

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AGS 02/2022, Kostenerstattu... / II. Festsetzung nur der Kosten des verbliebenen Verfahrens

Nachdem in der vorliegenden Sache eine Kostenfestsetzung gem. § 164 VwGO angegriffen wird, handelt es sich bei der Erinnerung im Ausgangsverfahren Az. B 1 K 18.... um eine solche nach § 165 i.V.m. § 151 VwGO, über die durch die Kammer zu entscheiden ist, da die Kostengrundentscheidung ebenfalls von dieser getroffen wurde (vgl. z.B. Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., 2019, ...mehr

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AGS 02/2022, Keine gestaffelte Wertfestsetzung bei teilweiser Klagerücknahme

§ 63 GKG; § 33 RVG Leitsatz Eine zeitlich gestaffelte Festsetzung für die Gerichtsgebühren wegen einer teilweisen Reduzierung des Streitwertes findet nicht statt. Allenfalls können auf Antrag die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG abweichend gesondert festzusetzen sein. OLG Bremen, Beschl. v. 5.1.2022 – 2 W 56/21 I. Sachverhalt Der Kläger hatte zunächst e...mehr

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AGS 02/2022, Keine gestaffe... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in jeglicher Hinsicht zutreffend. 1. Streitwertfestsetzung Nach § 63 GKG hat ein Gericht den Streitwert festzusetzen, also den Wert des Streitgegenstands (§ 3 Abs. 1 GKG), soweit sich die Gerichtsgebühr(en) nach dem Gegenstandswert richten. In einem erstinstanzlichen Verfahren – wie hier – richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, sodass eine Streitwer...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfähige Kosten bei Einschaltung eines Terminsvertreters durch den Prozessbevollmächtigten

§ 91 Abs. 1 ZPO; § 5 RVG Leitsatz Hat der Hauptprozessbevollmächtigte einer Prozesspartei den Termin der mündlichen Verhandlung nicht selbst wahrgenommen, sondern stattdessen einen Vertreter mit Termins-Untervollmacht entsandt, dann ist hinsichtlich der Reisekosten grundsätzlich auf den Vertreter abzustellen. Sind dessen tatsächliche Auslagen betragsmäßig geringer als die fikt...mehr

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AGS 02/2022, Keine gestaffe... / Leitsatz

Eine zeitlich gestaffelte Festsetzung für die Gerichtsgebühren wegen einer teilweisen Reduzierung des Streitwertes findet nicht statt. Allenfalls können auf Antrag die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG abweichend gesondert festzusetzen sein. OLG Bremen, Beschl. v. 5.1.2022 – 2 W 56/21mehr

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zfs 02/2022, Voraussetzungen für den Anfall der vollen Verfahrensgebühr

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 2 Nrn. 3506 3507 3201; RPflG § 11, ZPO § 104 § 567 Leitsatz 1. Ein Fall der "vorzeitigen Beendigung" des Auftrages nach Nr. 3507 VV RVG liegt vor, wenn die Voraussetzungen der Nr. 3201 VV RVG vorliegen. 2. Wenn das Gericht entschieden hat, kommt eine "vorzeitige Beendigung" in diesem Sinne nicht mehr in Betracht. LAG Köln, Beschl. v. 29.4.2021 – 6 Ta 215/20...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / II. Beurteilungszeitpunkt

Nach § 52 Abs. 2 RVG kann der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vom Angeklagten die Zahlung der Gebühren eines Wahlverteidigers nur verlangen, soweit dem Angeklagten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder nachdem das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag des Rechtsanwalts nach Anhörung des Angeklagten festgestellt hat, dass dieser ohne Beeinträchtigu...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / Leitsatz

1. Allein die Erhebung einer nicht gebührenrechtlichen Einwendung oder Einrede führt gem. § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung. Eine schlüssige Darlegung ist somit nicht erforderlich. 2. Der Einwand des Antragsgegners, der den Vergütungsfestsetzungsantrag stellende Rechtsanwalt habe "seine Forderungen zur Zahlung stets erhalten", reicht für sich betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zum Begriff des freien Berufs

Rn. 81 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein allg steuerrechtlicher Begriff der freien Berufe (BVerfG spricht von Oberbegriff) besteht nach allg Auffassung nicht (zB BVerfG BStBl II 1978, 125; BFH BFH/NV 2002, 211; Wacker in Schmidt, § 18 EStG Rz 60; zu Abgrenzungsfragen Schwendy/Wagner/Dau, LSW 4/131, 1). Das Gesetz arbeitet mit einer einfachen Aufzählung der vier privilegierten Tä...mehr

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AGS 02/2022, Meyer/Goez/Schwamberger, StBV - Praxiskommentar zur Steuerberatervergütungsverordnung

Begründet von Horst Meyer; fortgeführt non Dr. Christoph Goez und Gerald Schwamberger. 10. Aufl., 2021. Verlag Erich Schmidt, Berlin. XVI, 554 S., 69,80 EUR Auch die StBVV ist nicht von Neuerungen verschont geblieben. So sind auch hier die Gebührenbeträge zwischenzeitlich angehoben und den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst worden. Dies hat dazu geführt, dass sämtliche ...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / Sachverhalt

Die für den Kläger in einem Rechtsstreit vor dem VG München tätig gewesenen Prozessbevollmächtigten hatten am 18.12.2019 unter Vorlage ihrer Vergütungsberechnung vom 12.5.2016 die Festsetzung der Vergütung gem. § 11 RVG in Höhe von insgesamt 1.926,97 EUR beantragt. Im Laufe des Vergütungsfestsetzungsverfahrens hat der Antragsgegner mit Schreiben vom 1.2.2020 vorgebracht, der...mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / V. Bedeutung für die Praxis

Die sehr umfangreiche und sehr schöne Begründung des AG, die in jeder Hinsicht lesenswert ist, ist zutreffend und ein weiterer Baustein für die Begründung des Anfalls der zusätzlichen Gebühr Nr. 5115 VV – oder der nach Nr. 4114 VV, für die die Ausführungen des AG entsprechend gelten. Man kann daraus sicherlich schöne Textbausteine fertigen, um ggfs. die Rechtsschutzversicher...mehr

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AGS 02/2022, Baronin von König/Horsky, Kosten- und Vergütungsfestsetzung in Zivilsachen

Von Renate Baronin von König und Prof. Dr. Oliver Horsky. 3. Aufl., 2021. Verlag Gieseking, Bielefeld. 314 S., 39,00 EUR Die 3. Aufl. des in der Reihe "Rechtspfleger – Studienbücher" erschienenen Werks wird nunmehr von dem an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin tätigen Prof. Dr. Horsky bearbeitet. Selbstverständlich liegt der Neuauflage der aktuelle Gesetzesstan...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensgebü... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Beschwerdeverfahren die Anwaltsgebühren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Anwaltsgebühren für das zivilprozessuale Berufungsverfahren gleichgestellt. Dies gilt nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b) VV allerdings nur für Beschwerden, die sich gegen die Endentscheidung des Haup...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert für... / II. Streitwert bei Unterlassung von Beleidigungen

Nach Ansicht des OLG hat das LG seine sachliche Zuständigkeit im Ergebnis zutreffend verneint. Der Streitwert des hier geltend gemachten Unterlassungsanspruchs übersteige jedenfalls die Zuständigkeitsschwelle des § 23 Nr. 1 GVG nicht. Entgegen der Auffassung der Beschwerde ergebe sich aus der Rspr. – auch der des Senats – keineswegs, dass bei "nicht öffentlichkeitswirksamen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Beschluss im schriftlichen Verfahren

Rz. 111 [Autor/Stand] Der Grundsatz, dass auch im gerichtlichen Bußgeldverfahren aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung zu entscheiden ist (§ 264 StPO i.V.m. § 46 OWiG), wird im Interesse einer weiteren Verfahrensvereinfachung eingeschränkt. Im Ausnahmefällen darf das Gericht im schriftlichen Verfahren durch Beschluss entscheiden ( § 72 OWiG ). Als Anreiz für die Zusti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl I...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des Bay. VGH ist wohl im Ergebnis zuzustimmen. Jedoch sind einige Formulierungen in den Beschlussgründen so nicht ganz richtig. Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen Erhebt der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren außergebührenrechtliche Einwendungen, ist gem. § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG die Festsetzung abzulehnen. Nach allgemeiner Auffassung b...mehr

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AGS 02/2022, Zeittaktklause... / II. Grundlage der Abrechnung: Vergütungsvereinbarung

Das AG geht von einer wirksam zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung aus. Danach sei die Klägerin berechtigt, ihren zeitlichen Aufwand für das Führen des Mandats der Beklagten mit 250,00 EUR netto pro Stunde sowie 1,5 % hieraus an Telefonkosten und anteiligen Kosten für Porti und Telefax für September und Oktober 2017 abzurechnen. Die von der Klägerin a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten

Rz. 6 Die Entscheidung des Gerichts ist gebührenfrei. Die Tätigkeit des Anwalts ist, falls dieser auch den Prozess betrieben hat, durch die Gebühren für diesen mit abgegolten (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 RVG). Beschränkt sich allerdings die Tätigkeit des Anwalts, was in der Praxis nur selten vorkommt, auf die Tätigkeit im Verfahren über die Rückgabe nach § 715 ZPO, fällt eine 0...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 14 Durch die Entscheidung über Anträge nach Abs. 1 und 2 entstehen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren zu denen des Verfahrens in der Hauptsache. Wird – wie wohl im Regelfall – über den Antrag im schriftlichen Verfahren entschieden, entstehen auch keine zusätzlichen Anwaltsgebühren (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG). Rz. 14a Findet indes eine abgesonderte mündliche Verhandlu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren des Rechtsanwalts

Rz. 12 Auch die Sicherungsvollstreckung ist Vollstreckung i. S. v. Nr. 3309 VV RVG, so dass der sie betreibende Rechtsanwalt durch die Betreibung derselben die 0,3 Gebühr verdient (LG Freiburg, AnwBl. 1980, 378); die Fortsetzung der Vollstreckung nach Rechtskraft des Titels oder Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung ist dann allerdings kein neues "Geschäft" und...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 6 Durch die Vorabentscheidung fallen weder gesonderte Gerichts- noch Anwaltskosten (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG) an. Die Entscheidung enthält deshalb auch keinen Kostenausspruch. Einer Festsetzung eines gesonderten Streitwerts bedarf es ebenfalls nicht. Im Verfahren der Vorabentscheidung entstandene Auslagen sind Kosten des Rechtsstreits. Rz. 7 Die Vorabentscheidung ist...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VI. Die Fälligkeit der Vergütung des Rechtsanwaltes (§ 8 RVG)

Rz. 69 Die Vergütung des Rechtsanwalts wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet wird, ferner, wenn in einem gerichtlichen Verfahren eine Kostenentscheidung ergangen, der Rechtszug beendet ist oder auch wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht, d. h. wenn in dieser Zeit in einer Sache nichts geschieht (§ 8 Abs. 1 RVG). Ruhen des Verfahrens im...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Der Geltungsbereich des RVG (§ 1 RVG)

Rz. 6 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus Gebühren und dem Ersatz ihrer Auslagen zusammensetzt. Diese Vergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wie sich aus dessen § 1 Abs. 1 ergibt. Auf Tätigkeiten, die auch andere Personen als ein Rechtsanwalt übernehmen können, findet das RVG keine Anwend...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / D. Abgrenzung des § 34 RVG und der Nrn. 2300, 2301, 3101, 3403, 3404 VV RVG

Rz. 32 Nicht nur dem Anfänger, sondern häufig auch dem Fortgeschrittenen macht es Schwierigkeiten, bestimmte Vorschriften des RVG zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um die folgenden Gebührenvorschriften:mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / V. Mehrere Auftraggeber (§ 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG)

Rz. 32 → Dazu Aufgaben Gruppe 7 Wenn ein RA mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit vertritt, können sich deswegen seine Gebühren erhöhen. Dies ist zum einen in § 7 RVG und zum anderen in Nr. 1008 VV RVG geregelt. Da diese beiden Gesetzesstellen in einem engen Zusammenhang stehen, sollen sie auch nachfolgend gemeinsam dargestellt werden. 1. Grundsätzliche Überlegungen Rz....mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Beiordnung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 3. Anrechnung in Anwendungsfällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 42 In der Rechtsprechung umstritten ist die Frage, ob die Anrechnung einer Gebühr vor oder nach Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen ist. Da Vorbemerkung 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG ebenso wie die Anmerkung zu Nr. 3305 VV RVG besagt, dass die Gebühr "auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet" werden muss, ist die Anrechnung zw...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Rahmengebühren (§ 14 RVG)

1. Arten von Rahmengebühren Rz. 108 → Dazu Aufgaben Gruppe 1 Rahmengebühren sind solche Gebühren, die sich nicht nach einem festen Gebührensatz wie die meisten Wertgebühren nach dem Gegenstandswert richten, sondern für die das RVG einen Gebührenrahmen vorsieht, für den nur die untere und die obere Grenze festgelegt ist. Im RVG gibt es zwei Arten von Rahmengebühren, wobei für be...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Die Anrechnung einer Gebühr (§ 15a RVG)

1. Anrechnungswahlrecht des Rechtsanwalts (§ 15a Abs. 1 RVG) Rz. 144 Verschiedentlich sieht das RVG vor, dass Gebühren aufeinander anzurechnen sind, wenn der RA in derselben Sache mehrere Aufträge nacheinander erhält. So ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (hälftig) ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Einigungsgebühr (Nrn. 1000, 1003 und 1004 VV RVG)

a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt b...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IX. Die Berechnung der Vergütung (§ 10 RVG)

1. Inhalt der Vergütungsrechnung Rz. 74 Der RA muss die Vergütungsrechnung persönlich unterschreiben und dem Auftraggeber mitteilen, sonst ist der Auftraggeber nicht zur Zahlung verpflichtet (§ 10 Abs. 1 RVG). Als notwendiger Inhalt der Vergütungsrechnung müssen gemäß § 10 Abs. 2 RVG immer angegeben werdenmehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / III. Die Vereinbarung der Vergütung (§§ 3a ff. RVG)

1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühr...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / D. Der Begriff der Angelegenheit (§§ 16 bis 21 RVG)

Rz. 147 Der dritte Abschnitt des Paragrafenteils des RVG ist eine wichtige Ergänzung des § 15 RVG , worin geregelt ist, dass der RA für seine Tätigkeit in einer bestimmten Angelegenheit nur einmalige Pauschgebühren erhalten kann, gleichgültig, wie viele Einzelhandlungen er zur Erledigung der Angelegenheit ausgeführt hat (siehe Rdn 124 ff.). Dass der RA die Gebühren in einer An...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / C. Gebührenvorschriften allgemeiner Art des Paragrafenteils des RVG (§§ 13 bis 15a RVG)

Rz. 104 In diesem zweiten Abschnitt des Paragrafenteils des RVG werden die Wertgebühren, die Rahmengebühren und der Abgeltungsbereich der Gebühren definiert. I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG) Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch v...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Die Anrechnung von Rahmengebühren aufeinander (§ 14 Abs. 2 RVG)

Rz. 123 Durch § 14 Abs. 2 RVG wird vorgeschrieben: "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies kann z. B. Bedeutung haben, wenn aus einem Bußgeldverfahren ein Strafverfahren wird. Der Verteidiger muss dann die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG an...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / III. Sonstige Einzeltätigkeiten (Nrn. 3403, 3404 VV RVG)

Rz. 97 Wenn in einem Prozess ein RA weder als Prozessbevollmächtigter oder als Verkehrsanwalt (Nr. 3400 VV RVG) noch als Terminsvertreter (Nrn. 3401, 3402 VV RVG) eingesetzt wird, dann verbleibt noch als weitere Möglichkeit, dass der RA in dem Prozess nur mit ganz bestimmten Einzeltätigkeiten (Nrn. 3403, 3404 VV RVG) beauftragt wird. Diese beiden Nummern des VV erfüllen also...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten (§ 19 RVG)

Rz. 153 In § 19 RVG wird angeordnet, dass zu einem Rechtszug oder einem Verfahren auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren gehören. Dies bedeutet, dass diese genannten Tätigkeiten alle zusammen eine einzige Angelegenheit bilden, sodass die Gebühren nur einmal entstehen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dieser Tätigkeiten scho...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG)

Rz. 204 Die im Vergütungsverzeichnis des RVG in den Nummern 7001 und 7002 aufgeführten Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden in der Praxis oft auch nur "Auslagen" genannt. Bei den in dieser Vorschrift genannten Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Auslagen für Briefmarken sowie um zeittaktbez...mehr