Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 03/2022, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war in einem Verfahren gegen den wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung Verurteilten dem Bruder der Getöteten als Nebenklägerbeistand bestellt. Die Anklage vom 30.4.2019 ist am 24.6.2019 zur Hauptverhandlung zugelassen worden. In der acht Monate andauernden Hauptverhandlung wurden 83 Zeugen gehört und drei Gutachten erstattet. Das Verfahren umfasst 20...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Glä... / II. Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung

1. Kosten der Zwangsvollstreckung Gem. § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO fallen die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last. Sie können entweder zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch – das war hier der Anspruch der Gläubigerin aus dem Vollstreckungsbescheid – beigetrieben werden. Anderenfalls kann das Vollstreckungsgericht, in verschiedenen...mehr

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FoVo 03/2022, Kostenerstatt... / 2 II. Die Entscheidung

Ersatzfähig sind Kosten der Zwangsvollstreckung Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des AG Bremerhaven vom 26.1.2021 ist zulässig (§§ 793, 567 ff. ZPO), insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Gemäß § 788 Abs. 1, 2 ZPO hat der Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. Kosten d...mehr

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AGS 03/2022, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder eine Pauschgebührenentscheidung, die ja an sich in letzter Zeit sehr rar geworden sind. Das hat u.a. damit zu tun, dass die Obergerichte sehr restriktiv mit den Bewilligung von Pauschgebühren umgehen und die Latte so hoch legen, dass es einem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt kaum noch gelingt, die Hürde zu überspringen. Zumal sie darin zum Teil auch n...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / a) Teilnahme am Termin

Nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 1 VV erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr "für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist". Die Einschränkung ist erforderlich, weil in Nr. 4102 VV auch die Teilnahme an nicht gerichtlichen Terminen, nämlich z.B. Vernehmungsterminen bei der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Strafverfolgungsbehörde oder an Ter...mehr

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AGS 03/2022, Korinthenberg, GNotKG - Kommentar zum Gerichts- und Notarkostengesetz

Herausgegeben von Klaus Otto, Dr. Markus Sikora und Werner Tiedtke. 22. Aufl., 2022. Verlag Franz Vahlen, München. XXX, 2.048 S., 169,00 EUR Auch wenn das GNotKG von dem KostRÄG 2021 bis auf die Erhöhung bestimmter Gebührenbeträge verschont geblieben ist, war eine Neuauflage angesichts der umfangreichen Rspr., die seit der Vorauflage des Jahres 2020 ergangen ist, geboten. Die...mehr

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / II. Anwalt muss Vorschüsse an den Rechtsschutzversicherer zurückzahlen

Die Revision ist unbeschränkt zugelassen hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Gericht bestätigt den Rückzahlungsanspruch der nicht verbrauchten Gebührenvorschüsse. Der Rückzahlungsanspruch ergibt sich aus dem Anwaltsvertrag, die §§ 675, 667 BGB sind mindestens entsprechend anzuwenden. Der Rechtsanwalt hat über erhaltene Vorschüsse abzurechnen; eine entsprechende vertragli...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / c) Längenzuschläge

Für besonders lange Hauptverhandlungstermine sind beim Pflichtverteidiger z.B. nach Nr. 4110 VV Längenzuschläge vorgesehen. Diese entstehen allerdings nur beim Pflichtverteidiger, nicht hingegen beim Wahlanwalt.[45] Das gilt auch dann, wenn der Pflichtverteidiger im Rahmen der Kostenerstattung die ihm als Wahlverteidiger zustehenden Gebühren geltend macht.[46] Der Wahlanwalt...mehr

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AGS 03/2022, Reisekosten be... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bindung des Urkundsbeamten Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht einhelliger Rspr. Es ist Sache des Richters, darüber zu befinden, in welchem Umfang der Anwalt beigeordnet wird. Der Urkundsbeamte hat sich an die Beschlüsse zu halten (§ 48 Abs. 1 RVG). Hat der Richter einen Anwalt zu Unrecht ohne Einschränkung beigeordnet, dann muss die Landeskasse die sich daraus e...mehr

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AGS 03/2022, Fragen und Lös... / II. Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG

Deshalb hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers gegen die gerichtliche Streitwertfestsetzung gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG Beschwerde einzulegen. Der Beschwerdewert übersteigt auch – wie es § 68 Abs. 1 S. 1 GKG erfordert – 200,00 EUR. Der Kläger wendet sich nämlich gegen die Nachforderung i.H.v. 657,00 EUR. Rechtsanwalt K muss ferner darauf achten, dass er die Streitwertbesch...mehr

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FF 03/2022, Beschwerdewert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich. [2] Der Antragsteller war zum Stichtag der Eheschließung gemeinsam mit seinem Vater Eigentümer der Wohnungen 3 und 4 auf einem Grundstück in E. Die beiden Wohnungen waren mit einer Grundschuld belastet, welche ein alleiniges Darlehen des Vaters absicherte. [3] Da...mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Terminsgebühr Die Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt auf, wie vielfältig der Anwendungsbereich der Terminsgebühr für Besprechungen sein kann. Zu Recht hat das OLG auch geprüft, ob dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners zum Zeitpunkt der Besprechungen auch bereits ein Verfahrensauftrag erteilt worden ist. Teil 3 VV mit der dort geregelten Terminsge...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / a) Terminsdauer

Das wesentliche Bemessungskriterium für die Höhe einer Terminsgebühr, bei der ebenfalls grds. von der Mittelgebühr auszugehen ist,[23] ist, da die Terminsgebühr für die "Teilnahme" an den gerichtlichen Terminen gezahlt wird, die zeitliche Dauer des Termins, an dem der Rechtsanwalt teilgenommen hat.[24] Das wird auch durch die Gesetzessystematik deutlich, die beim Pflichtvert...mehr

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AGS 03/2022, Einigungsgebüh... / II. Gericht bejaht Einigungsgebühr

Das FamG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV festgesetzt. Gem. Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung bei Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dies spricht im Ausgangspunkt zwar dafür, dass die Eini...mehr

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AGS 03/2022, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Für eine abschließende Beurteilung des Beschlusses fehlen leider einige Angaben. So wird nicht mitgeteilt, welche Gebühren der Pflichtverteidiger als angemessen angesehen hatte. Damit kann nicht abschließend beurteilt werden, ob er sein Ermessen richtig ausgeübt hat oder ob er die (magische) 20-%-Grenze der Rspr. überschritten hat. Auch ist dem Beschluss nicht eindeutig z...mehr

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AGS 03/2022, Pauschgebühr f... / III. Fallbezogene Gesamtwürdigung

Nach diesen Grundsätzen war nach Auffassung des KG die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach der Gesamtwürdigung jedenfalls im Abgeltungsbereich der Grundgebühr und der Verfahrensgebühren durch die gesetzlichen Gebühren nicht zumutbar abgegolten. 1. Hauptverhandlung Die Gebühren für das Verfahren im Rahmen der Hauptverhandlung standen nach Ansicht des KG allerdings nicht außer Verh...mehr

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Freibeträge für Kinder und ... / f) Sonstige verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Untätigkeitseinspruch: Gegenstand eines in einem Verfahren auf Festsetzung von Kindergeld eingelegten Untätigkeitseinspruches ist nur das Tätigwerden der Behörde und nicht bereits die Festsetzung des begehrten Kindergelds. Der Gegenstandswert eines solchen Vorverfahrens bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG nach § 52 Abs. 1 GKG und ist mit 10 % des streit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 14 Weder die Entscheidung des Prozessgerichts nach Abs. 1 noch diejenige des Vollstreckungsgerichts nach Abs. 2 enthalten eine Kostenentscheidung. Die Kosten des Verfahrens nach § 769 ZPO und die durch die Ausführung des Beschlusses erwachsenden Kosten sind solche des anhängigen oder im Falle des Abs. 2 noch anhängig zu machenden Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Kommt es ausnah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren und Kosten

Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts gehört zum Rechtszug, wird also durch die Gebühren der Nr. 3100 ff. VV RVG abgedeckt (§ 19 Abs. 1 Nr. 11 RVG). Bei abgesonderter mündlicher Verhandlung entstehen Gebühren nach Nr. 3328, 3332 VV RVG (Zöller/Herget, ZPO, § 770 Rn. 2). Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren – Kosten

Rz. 50 Für die Drittwiderspruchsklage gelten die Gerichtskosten (KV Nr. 1210 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) und die Gebühren des Rechtsanwalts (Teil 3 Nrn. 3100 ff. VV RVG) wie in einem gewöhnlichen Rechtsstreit. Für die Mitwirkung in dem Verfahren nach §§ 771 Abs. 3, 769 ZPO vgl. § 769 Rn. 15. Gerichtsgebühren fallen in diesem Verfahren nicht an. Der Gebührenstreitwert ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 47 Im Verfahren zur Entscheidung über die Erinnerung fallen Gerichtsgebühren nicht an. Auslagen (KV Nr. 9000 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) können anfallen für Schreibauslagen, Zustellungen und eventuelle Ladungen zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung. Solche nach Nr. 9001, 9002 KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) werden nur erhoben, wenn sie in einer Instanz einen Bet...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Einstweilige Anordnung

Rz. 43 Die Einlegung der Erinnerung hat keine aufschiebende Wirkung und hindert deshalb nicht den Fortgang der Zwangsvollstreckung. Zur Vermeidung nicht mehr rückgängig zu machender Nachteile für den Erinnerungsführer hat das Vollstreckungsgericht die Möglichkeit, schon vor Erlass einer Entscheidung über die Erinnerung nach §§ 766 Abs. 1 Satz 2, 732 Abs. 2 ZPO auf Antrag ode...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gebühren – Kosten

Rz. 35 Die Kosten des Antrags nach § 765a ZPO und die der Entscheidung sind grundsätzlich Kosten der Zwangsvollstreckung, die der Schuldner nach § 788 Abs. 1 ZPO zu tragen hat. Einer Kostenentscheidung bedarf der Beschluss daher nicht. Das Gericht kann aber im Ausnahmefall die Kosten dem Gläubiger auferlegen (§ 788 Abs. 4 ZPO). Will es von dieser Befugnis Gebrauch machen, so...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle Vollstreckungshandlungen, die nach den Regeln der Zivilprozessordnung zu betreiben sind, soweit nicht diese selbst (ausnahmsweise) das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht bestimmt (OLG Hamm, NJW-RR 1986, 421) hat (§§ 887 ff. ZPO; OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.8.2021, 1 W 28/21, juris). Auch wenn für den Erlass des Titels ein besonde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Für die Erwirkung des Durchsuchungsbeschlusses fallen Gerichtsgebühren nicht an Der Rechtsanwalt erhält neben der 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG keine gesonderte Vollstreckungsgebühr, denn es handelt sich hier nicht um eine besondere Angelegenheit. Ist der Rechtsanwalt allerding nur mit dem Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung befasst, erhält er die 0,3 Gebüh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 7 Gerichtsgebühren entstehen in Höhe von 22,00 EUR nach KV Nr. 2110 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Des Weiteren entstehen Auslagen nach KV Nr. 9000 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Geht die vollstreckbare Ausfertigung des Titels auf dem Postweg zwischen Gericht und Verfahrensbevollmächtigtem des Gläubigers verloren oder ist der Zugang nicht nachweisbar, sind diesem die K...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 12 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Die Kostenentscheidung erfolgt bei Zurückweisung nach § 97 Abs. 1 ZPO und bei Erfolg nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Die erstmalige Erteilung der Klausel wird mit der Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (§ 19 Abs. 1 Nr. 13 RVG) oder der Vollstreckungsgebühr der Nr. 3309 VV RVG (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG) abgegolten. Der Rechtsa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 11 Gerichtsgebühren entstehen nicht bei Urteils- und Vergleichsausfertigungen. Bei anderen Urkunden entsteht eine Gebühr für die qualifizierte Klausel (O,5-Gebühr nach Nr. 23803 GNotKG). Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist mit der Zwangsvollstreckungsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG mit abgegolten (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 RVG). Nimmt der Antragsteller den Antrag auf Erteilu...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG

RVG § 11 Abs. 1 § 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1; VwGO § 146 Abs. 1 § 151 § 165 Leitsatz 1. Allein die Erhebung einer nicht gebührenrechtlichen Einwendung oder Einrede führt gem. § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung. Eine schlüssige Darlegung ist somit nicht erforderlich. 2. Der Einwand des Antragsgegners, der den Vergütungsfestsetzungsantrag stellende Rechts...mehr

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zfs 02/2022, Voraussetzunge... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Köln beruht auf einer Verkennung der Gebührensystematik und ist folgerichtig falsch. Das LAG Köln war sich seiner Sache so sicher, dass es für seine Auffassung noch nicht einmal Rechtsprechungs- oder Literaturnachweise bemüht hat. Solche zu finden, wäre sicherlich auch schwergefallen. Das LAG hat gegen seine Entscheidung auch nicht die Rechtsbeschwer...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsanwalt im Kostenfestsetzungsverfahren kein Beteiligter Die Entscheidung ist zutreffend. Der Umstand, dass es in dem als überlang gerügten Kostenfestsetzungsverfahren der Sache nach um die Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren und Auslagen ging, macht den Rechtsanwalt/Vertreter des Klägers aus dem Ausgangsverfahren nicht zum Verfahrensbeteiligten der Kostenfe...mehr

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AGS 02/2022, Der Mehrvergle... / 2. Termins- und Einigungsgebühr

Auch im Mahnverfahren kommt es bei vergleichsweisen Besprechungen bzw. Einigungen regelmäßig zum Entstehen einer 1,2-Terminsgebühr (vgl. Vorbem. 3.3.2. i.V.m. Nr. 3104 VV) und einer Einigungsgebühr. Hat der Anwalt daher auch über weitergehende – im Mahnverfahren nicht anhängige – Ansprüche eine Einigung getroffen und darüber auch eine Besprechung i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV g...mehr

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zfs 02/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … . II. Die als sofortige Beschwerde auszulegende "befristete Erinnerung" des Klägers ist zwar zulässig, aber nicht begründet. 1. Da der Beschwerdegegenstand den Wert von 200,00 EUR überschreitet, ist die befristete Erinnerung unzulässig. Sie war umzudeuten in eine sofortige Beschwerde … . 2. Die sofortige Beschwerde des Klägers bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Das...mehr

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AGS 02/2022, Der Mehrvergle... / 1. Differenzverfahrensgebühr

Einigen sich die Parteien in einem Mahnverfahren auch über weitergehende nicht im Mahnverfahren rechtshängige Gegenstände, entstehen zweifellos für den Rechtsanwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV und für den Rechtsanwalt des Antragsgegners eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Fraglich ist allerdings, ob dem Rechtsanwalt des Antragsteller...mehr

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AGS 02/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 1645 Im ersten Teil seines Beitrags gibt der Autor einen kurzen Überblick über die Änderungen des RVG, die zum 1.1. und 1.10.2021 in Kraft getreten sind. Dem schließt sich der Bericht des Autors über neuere Rspr. an. So verweist Mayer auf die viele Rechtsanwälte betreffende Entscheidung de...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Bedenken, ob die Entscheidung des OLG Naumburg richtig ist. Bei der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die durch Einschaltung eines Terminsvertreters entstanden sind, muss zwischen zwei verschiedenen Fallgestaltungen unterschieden werden. 1. Der Mandant beauftragt den Terminsvertreter selbst Beauftragt der Mandant entweder durch eigene Erklärungen oder vertrete...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / 3 Anmerkung:

Berücksichtigung des Zahlungseinwandes Der vorstehend abgeduckten Entscheidung des Bay. VGH und dem Beschluss des LG Berlin hier ist der Unterschied zu entnehmen, der im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG einerseits und im vorliegenden Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 f. ZPO andererseits zu beachten ist. Während im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § ...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / 2 Aus den Gründen:

Zitat …1. Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den nach § 11 Abs. 3 Satz 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO ergangenen Erinnerungsbeschluss des Verwaltungsgerichts ist teilweise begründet. Die von den Antragstellern am 18.12.2019 nach § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG beantragte Vergütungsfestsetzung in Höhe von insgesamt 1.9...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend, und zwar sowohl hinsichtlich des Beurteilungszeitpunkts als auch hinsichtlich der Frage der Berücksichtigung von Schonvermögen. Von letzterem ist in § 52 Abs. 1 RVG, der dem Anspruch des Pflichtverteidigers gegen den Mandanten zugrunde liegt, nicht die Rede (zu den Einzelheiten zu § 52 RVG s. Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., § 52 Rn 1 ff...mehr

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zfs 02/2022, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Ein Fall der "vorzeitigen Beendigung" des Auftrages nach Nr. 3507 VV RVG liegt vor, wenn die Voraussetzungen der Nr. 3201 VV RVG vorliegen. 2. Wenn das Gericht entschieden hat, kommt eine "vorzeitige Beendigung" in diesem Sinne nicht mehr in Betracht. LAG Köln, Beschl. v. 29.4.2021 – 6 Ta 215/20mehr

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AGS 02/2022, Keine gestaffe... / III. Keine Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Festsetzung des Gegenstandswerts

Soweit der Kläger das Interesse, eine Herabsetzung des Wertes für die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit zu erreichen, auch durch einen hilfsweise gestellten Antrag auf gesonderte Festsetzung gem. § 33 Abs. 1 RVG verfolgt und das LG diesen Antrag durch weiteren Beschluss als unzulässig verworfen hat, ist gegen diese gesonderte Entscheidung eine – fristgebundene, § 33 Abs...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensgebü... / III. Gegenstandswert

Im Verfahren über die – unzulässige – Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Scheidungsverbundverfahren entsteht bei Gericht nach Nr. 1910 FamGKG KV eine Festbetragsgebühr i.H.v. 99,00 EUR. Endet das Beschwerdeverfahren – wie hier – infolge der Beschwerderücknahme ohne Endentscheidung, ermäßigt sich diese Gebühr nach Nr. 1911 FamGKG KV auf einen Festbetrag i.H.v. 66,00 E...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebühr bei gemeinsamer Einigung in mehreren Rechtstreitigkeiten (Gesamtvergleich)

Nrn. 1000, 1006 VV RVG; §§ 3, 14, 45 Abs. 1 RVG; § 113 SGG Leitsatz Bei einer gemeinsamen Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten als Gesamtvergleich entsteht nicht nur eine anteilig auf alle Rechtssachen zu verteilende Einigungsgebühr, sondern vielmehr in jedem Verfahren eine eigene Einigungsgebühr in voller Höhe. Die Terminsgebühr entsteht dagegen anteilig. LSG Nordrhein-We...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / Leitsatz

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Angeklagten i.S.d. § 52 RVG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung. § 90 SGB XII ist im Rahmen des § 52 Abs. 2 S. 1 RVG nicht anwendbar. OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2021 – 1 Ws 99/21 (S)mehr

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zfs 02/2022, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem ArbG Bonn Ansprüche auf Zahlung von Entgelt und Urlaubsabgeltung gegen die Beklagte geltend gemacht. Gegen das seine Klage abweisende Urteil hat der Kläger beim LAG Köln Berufung eingelegt, die zurückgewiesen wurde. In seinem Urteil hat das LAG die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat der Kläger mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 2....mehr

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AGS 02/2022, Zeittaktklausel in der Vergütungsvereinbarung

§ 3a RVG; § 307 BGB Leitsatz Ein Zeittakt von fünf Minuten in einer Vergütungsvereinbarung ist nicht zu beanstanden. Ist in einer Vergütungsvereinbarung keine Abrechnung nach Zeittakt vereinbart worden, muss der Rechtsanwalt minutengenau abrechnen. AG Waldkirch, Urt. v. 4.8.2021 – 1 C 214/20 I. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Anwaltssozietät mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht, ...mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im Bußgeldverfahren

Nr. 5115 VV RVG Leitsatz Auch die Mitteilung des Rechtsanwalts, dass sich sein Mandant "derzeit" auf seinen ausdrücklichen Rat hin nicht zu der Sache äußern wird, genügt als Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV. AG Augsburg, Urt. v. 20.12.2021 – 21 C 2535/21 I. Sachverhalt Gegen den Kläger, der seine Rechtsschutzversicherung nach Deckungszusage auf Zahlung von Anwaltsvergütung in Anspru...mehr

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AGS 02/2022, Fragen und Lös... / III. Rechtsanwalt A beauftragt einen Terminsvertreter im eigenen Namen

In diesem Fall verdient der Terminsvertreter gem. § 5 RVG die Terminsgebühr für Rechtsanwalt A, der sie dann auch gegenüber seinem Mandanten abrechnen kann. Die zwischen den beiden Rechtsanwälten ohne Bindung an die Vorgaben des RVG vereinbarte Vergütung gehört nach ganz h.A. nicht zu den nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV abrechenbaren Aufwendungen des Rechtsanwalts. Diese Vergü...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / III. Schonvermögen

Soweit die Rechtspflegerin in Ansehung der Vorschrift des § 90 SGB XII, auf die § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO verweist, dem Angeklagten ein Schonvermögen i.H.v. 5.000,00 EUR zuspreche, kann dem nach den weiteren Ausführungen des OLG Brandenburg nicht gefolgt werden. Gegen die Anwendung dieser Norm spreche bereits die Tatsache, dass der Gesetzgeber in § 52 Abs. 2 S. 1 RVG ohne Rücksi...mehr