Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / h) Erteilung der Vermögensauskunft (§ 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG)

Rz. 61 Hinweis: Die "Vermögensauskunft" wurde bis 2013 als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet. Rz. 62 Das Verfahren zur Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung nach den §§ 802c ff. und 807 ZPO ist gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit. Anmerkung: Da § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG nur "das Verfahren zur Abnahme ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf....mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes erfolgt ist, dann ist diese Festsetzung auch für den Gebührenstreitwert...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Gebührensenkung bei niedrigen unbestrittenen Forderungen (§ 13 Abs. 2 RVG)

Rz. 64 Bei sehr niedrigen Forderungen ist ein Missverhältnis zwischen dem Betrag der Forderung und den Inkassokosten besonders in die Augen fallend. Damit nicht die Inkassokosten wesentlich höher werden als die einzutreibende Forderung, hat der Gesetzgeber in § 13 Abs. 2 RVG eine zusätzliche Wertstufe eingeführt. Wenn die außergerichtliche Inkassodienstleistung des RA eine un...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 1 VV RVG)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XV. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung (§ 25 Abs. 1 RVG)

Rz. 109 In § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO wird ein Additionsverbot für einige Arten von Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten angeordnet, soweit diese als Nebenforderungen geltend gemacht werden. Von diesem Additionsverbot gibt es eine wichtige Ausnahme in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten für die Berechnung der Anwaltsgebühren: Bei Aufträgen zur Zwangsvollstreckung setzt sich der ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIV. Der Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (§ 23a RVG)

Rz. 108 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bestimmt sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nach dem für den Hauptprozess maßgebenden Wert (§ 23a RVG). Es ist also der Wert des geplanten Prozesses zu ermitteln und dieser Wert für die Berechnung der Gebühren für das PKH-Bewilligungsverfahren anzuwenden. Der Wert des Bewilligungsverfahrens und de...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Allgemeine Gebühren (Nrn. 1000 bis 1010 VV RVG)

Rz. 165 Der 1. Teil des Vergütungsverzeichnisses regelt die Tatbestände für solche Gebühren, die unabhängig davon entstehen können, für welchen Bereich von Tätigkeiten der RA beauftragt ist und nach welchem Teil des Vergütungsverzeichnisses dafür Gebühren anfallen. Die Gebühren aus dem ersten Teil werden also neben den Gebühren aus den anderen Teilen des Vergütungsverzeichni...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG)

Rz. 54 Nach § 867 ZPO wird auf Antrag des Gläubigers eine Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen. Da es sich bei diesem Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG um eine besondere Angelegenheit handelt, erhält der RA gesonderte Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Hinweis: Eine Sicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750,00 EUR (also minde...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 3. Die Beweisgebühr als Zusatzgebühr (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 23 Für sehr umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die Beweisaufnahmen gelten dann als umfangreich Die 0,3 Beweisgebühr nach Nr. 1010 VV RVG soll den durch besonders umfangr...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Grundsätzlich kann eine Gebühr nur einmal gefordert werden

Rz. 127 Nach § 15 Absatz 2 RVG darf der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Hat beispielsweise der RA von Anfang an den unbedingten Auftrag, eine Forderung einzuklagen, so wird er zunächst versuchen, die Forderung mittels eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens einzufordern. Erst nachdem der vorherige außergerichtliche Versuch, die Forderung bei...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Verschiedene Gebührensätze für Teile des Gegenstands

Rz. 135 Sind für Teile des Gegenstandswertes verschiedene Gebührensätze (z. B. 0,8 und 1,3) anzuwenden, so sind die Gebühren für die einzelnen Wertteile gesondert zu berechnen. Sie dürfen aber insgesamt nicht mehr betragen als die Gebühr nach dem höchsten verwendeten Gebührensatz (z. B. 1,3) aus den zusammengerechneten Wertteilen des Gegenstandswertes ( § 15 Absatz 3 RVG). Di...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Welche Gebühren werden bei mehreren Auftraggebern erhöht?

Rz. 49 Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich bei mehreren Auftraggebern nur die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren. Andere Gebühren als die Betriebsgebühren werden nicht erhöht. Als Betriebsgebühren bezeichnet man übrigens Gebühren, die der RA für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wie schreibt man eine Vergütungsrechnung?

Rz. 78 Es soll hier die äußere Form einer anwaltlichen Vergütungsrechnung erläutert werden. Wenn einige Grundregeln beachtet werden, ist es gar nicht so schwierig, eine geordnete und übersichtliche Berechnung zu Papier zu bringen, die den Anforderungen des § 10 RVG genügt. Versetzen Sie sich bei der Erstellung einer Vergütungsrechnung doch einmal in die Lage des Auftraggebers...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / d) Die Erhöhung bei Satzrahmengebühren

Rz. 64 Diese Art der Erhöhung kommt bei der Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG in Betracht. Da die Art der Berechnung der Erhöhung im Gesetz nicht vorgeschrieben ist, berechnet man die Erhöhung am einfachsten zu der innerhalb des Rahmens gemäß § 14 RVG als Ausgangsgebühr konkret festgelegten Gebühr hinzu. Also rechnet man als Erhöhung z. B. bei einem weiteren Auftraggeber 0...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / c) Zusammenfassung

Rz. 39 Wie aus den beiden vorstehenden Abschnitten ersichtlich ist, erhält ein für mehrere Auftraggeber tätiger RA immer eine erhöhte Vergütung. Entweder erhöht sich seine Vergütung dadurch,mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren (Teile 4 und 5 VV RVG)

A. Allgemeines Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG

A. Der Aufbau des RVG Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Wie berechnet man die Erhöhung für mehrere Auftraggeber?

a) Die Erhöhung bei Wertgebühren Rz. 51 Wird der RA in derselben Angelegenheit und wegen desselben Gegenstandes für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er von allen Auftraggebern zusammen die Vergütung gemäß § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Allerdings erhöhen sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr oder die Verfahrensgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren, durch jed...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Neuer Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 138 In § 15 Absatz 5 RVG wird bestimmt, dass ein RA, dem zunächst für Einzeltätigkeiten wie Schriftsatzanfertigung, Terminsvertretung oder Tätigkeit als Verkehrsanwalt Gebühren erwachsen sind, sich diese Gebühren dann anrechnen lassen muss, wenn er später in derselben Angelegenheit erneut mit Einzeltätigkeiten beauftragt wird, oder wenn er später als Bevollmächtigter für...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / bb) Die Auftraggeber sind nur teilweise am Gegenstand beteiligt

Rz. 59 Auf eine Stelle in Nr. 1008 VV RVG wurde bisher noch nicht eingegangen, nämlich auf Abs. 2 der Anmerkung zu dieser Nummer. Diese Stelle lautet: "Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind". Es kann also vorkommen, dass die Auftraggeber zwar einen gemeinschaftlichen Auftrag erteilt haben, aber innerhalb der Angelege...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Beauftragung mit Einzelhandlungen

Rz. 142 Der § 15 Absatz 5 RVG wird durch § 15 Absatz 6 RVG ergänzt, indem dort bestimmt wird, dass ein RA für die Ausführung von mehreren Einzeltätigkeiten, die zu derselben Angelegenheit gehören, nicht mehr Gebühren beanspruchen darf, als wenn er von Anfang an als Prozessbevollmächtigter alle diese Einzeltätigkeiten erledigt haben würde. Die Höchstgrenze, bis zu der er für ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Inhalt der Vergütungsrechnung

Rz. 74 Der RA muss die Vergütungsrechnung persönlich unterschreiben und dem Auftraggeber mitteilen, sonst ist der Auftraggeber nicht zur Zahlung verpflichtet (§ 10 Abs. 1 RVG). Als notwendiger Inhalt der Vergütungsrechnung müssen gemäß § 10 Abs. 2 RVG immer angegeben werdenmehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Arten von Rahmengebühren

Rz. 108 → Dazu Aufgaben Gruppe 1 Rahmengebühren sind solche Gebühren, die sich nicht nach einem festen Gebührensatz wie die meisten Wertgebühren nach dem Gegenstandswert richten, sondern für die das RVG einen Gebührenrahmen vorsieht, für den nur die untere und die obere Grenze festgelegt ist. Im RVG gibt es zwei Arten von Rahmengebühren, wobei für beide § 14 RVG gilt: Betragsr...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / aa) Alle Auftraggeber sind an demselben Gegenstand beteiligt

Rz. 58 An dieser Stelle soll noch ein Problem aufgezeigt werden. Nicht selten kann man beobachten, dass die Vergütungsrechnungen bei mehreren Auftraggebern so aufgestellt werden, dass zuerst die jeweilige Betriebsgebühr als "Grundgebühr" berechnet und dann eine weitere "Erhöhungsgebühr" oder "Zusatzgebühr" erhoben wird. So sollte man nicht verfahren, da diese Art der Berechn...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / b) Vollstreckbarer Anwaltsvergleich

Rz. 178 Zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist nach § 796a ZPO ein außergerichtlicher, für vollstreckbar zu erklärender Anwaltsvergleich möglich. Ein Vergleich im Sinne des § 796a ZPO muss den Anforderungen des § 779 BGB genügen, also den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens durch Vertrag beseitigen. Insofer...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Bereits verdiente Gebühren fallen nicht wieder weg

Rz. 137 Auf bereits entstandene Gebühren ist es ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist ( § 15 Absatz 4 RVG). Dies hängt mit dem Charakter der Gebühren als Pauschgebühren zusammen, sodass es gleichgültig ist, welchen Umfang an Tätigkeiten der RA entwickelt. Es ist also grundsätzlich schon ausr...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Erstattungspflicht der Gegenpartei

Rz. 67 Die gemäß § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG erhöhten Gebühren müssen von der unterlegenen Gegenpartei erstattet werden. Dies kommt übrigens durch die Degression der Gebührentabelle für sie billiger, als wenn jeder Streitgenosse jeweils einen eigenen RA beauftragt hätte. Umstritten ist aber, in welcher Höhe ein Einzelner der Streitgenossen Gebühren und Auslagen von der unterlege...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / c) Die Erhöhung bei Festgebühren

Rz. 63 Bei Festgebühren werden diese für jeden weiteren Auftraggeber um 30 % erhöht, wobei auch hier die Erhöhungen insgesamt das Doppelte der als Ausgangsgebühr erhobenen Festgebühr nicht übersteigen dürfen. Zu erhöhende Festgebühren können als Verfahrensgebühren z. B. durch Beiordnung eines RA für mehrere Nebenkläger entstehen (z. B. Nrn. 4104, 4106, 4124, 4130, usw. VV RV...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Grundsatz (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG)

Rz. 9 Um dieselbe Angelegenheit handelt es sich grundsätzlich bei den gesamten zu einer ganz bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gehörenden Einzelhandlungen von der Vorbereitung der Vollstreckung bis entweder zur Befriedigung des Gläubigers durch diese Maßnahme oder bis zum sonstigen Abschluss der Zwangsvollstreckung. Die Einzelhandlungen gehören dann zu einer bestimmten Volls...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Die Geltendmachung von Rahmengebühren

Rz. 122 Gegenüber dem Auftraggeber können Rahmengebühren im Streitfall meistens nur über den Weg einer Klage im Zivilprozess geltend gemacht werden, da eine Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 Abs. 8 RVG bei Rahmengebühren dann unzulässig ist, wenn höhere Gebühren als die Mindestgebühren geltend gemacht werden oder wenn keine Zustimmungserklärung des Auftraggebers vorgelegt wer...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / b) Die Erhöhung bei Betragsrahmengebühren

Rz. 62 Gemäß Nr. 1008 VV RVG werden bei Betragsrahmengebühren der Mindest- und der Höchstbetrag des Rahmens für jeden weiteren Auftraggeber jeweils um 30 % erhöht und dann im Regelfall unter Anwendung des § 14 RVG die Mittelgebühr gebildet. Ein Hinweis zur Vereinfachung: Rein rechnerisch kommt man zum gleichen Ergebnis, wenn man von der Mittelgebühr ausgeht und dann diese um...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Eine Gebühr gilt die gesamte Tätigkeit des RA ab

Rz. 126 Nach § 15 Absatz 1 RVG entgelten die Gebühren, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die gesamte Tätigkeit des RA vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. Deshalb spricht man hier auch von Pauschgebühren. Beispiel: In einem Zivilprozess fertigt ein RA insgesamt 17 Schriftsätze. Er erhält dafür nur eine einzige Verfahrensgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG, Nr....mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 7. Die Dokumentenpauschale bei mehreren Auftraggebern

Rz. 68 Beachten Sie, dass es, je mehr Auftraggeber ein RA in einer Angelegenheit hat, umso eher dazu kommt, dass der RA in dieser Angelegenheit eine Dokumentenpauschale berechnen kann. Nach Nr. 7000 Ziff. 1 Lit. c) VV RVG erhält der RA für Kopien zur notwendigen Unterrichtung der Auftraggeber eine Dokumentenpauschale, soweit hierfür mehr als 100 Kopien zu fertigen waren. Bis...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Auslagen

Rz. 215 Ein RA erbringt gegenüber seinen Mandanten einen steuerpflichtigen Umsatz. Umsatz ist das Entgelt, das der RA für seine Tätigkeit erhält, wozu jedenfalls die Gebühren gehören. Bei den Auslagen kommt es darauf an, ob es sich um durchlaufende Posten handelt, also Beträge, die der RA lediglich als Mittelsperson weiterleitet. Der RA ist dann weder Gläubiger noch Schuldne...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Die Erhöhung bei Wertgebühren

Rz. 51 Wird der RA in derselben Angelegenheit und wegen desselben Gegenstandes für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er von allen Auftraggebern zusammen die Vergütung gemäß § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Allerdings erhöhen sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr oder die Verfahrensgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren, durch jeden weiteren Auftraggeber um eine...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Die Haftung der Auftraggeber für die Vergütung

Rz. 66 Jeder Einzelne der Auftraggeber schuldet gemäß § 7 Abs. 2 RVG dem RA die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der RA nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Also könnte der RA von einem der Auftraggeber z. B. die 1,3 Verfahrensgebühr und die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte verlangen und von einem zweiten nur die 0,3 Erhöhung...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VII. Die Verjährung des Vergütungsanspruches

Rz. 72 Für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Beachten Sie, dass die Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem der Vergütungsanspruch fällig geworden ist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Wenn mehrere verschiedene Fälligkeitstatbestände vorliegen, ist davon der zuerst eingetretene maßgebend. Der Eintritt der Verjährun...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / b) Derselbe Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 38 Liegt derselbe Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in einer Angelegenheit vor, so tritt eine Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG ein, und zwar nur dann. Nach dem oben Gesagten handelt es sich um denselben Gegenstand, wenn der RA für die mehreren Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird. Dies liegt grundsätzlich in den beiden folgend...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 33 In § 15 Abs. 2 RVG ist grundsätzlich bestimmt, dass der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. In § 7 Abs. 1 RVG wird zusätzlich geregelt, dass auch eine höhere Anzahl von Auftraggebern nicht dazu führt, mehrmals eine Gebühr für dieselbe Angelegenheit fordern zu können, obwohl der RA natürlich mit jedem der Auftraggeber einen Geschäftsbeso...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Berechnung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 116 Dieses Kapitel ist speziell für diejenigen Leserinnen und Leser vorgesehen, die sich sehr eingehend mit der Bestimmung der Höhe von Rahmengebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr im Einzelfall beschäftigen wollen. Rz. 117 Hinweis: Die nachstehenden Überlegungen basieren auf einem Aufsatz von Otto, NJW 2006, 1472 ff., der dort den Versuch unternimmt, praktische Hinwe...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Mehrere Gegenstände in einer Angelegenheit

Rz. 35 Eine Angelegenheit kann also mehrere Gegenstände umfassen, wenn z. B. der Auftrag dahin geht,mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / c) Übersichten zur Einigungsgebühr

Rz. 182 Rz. 183 Merke: Streitige Forderung: Bei Ungewissheit über den Ausgang eines Rechtsstreits wird oft ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Parteien entgegenkommen, sodass der Schuldner nur einen Teil des geforderten Betrages zahlen muss. Gegenstandswert ist dann der ursprünglich geforderte Betrag ohne Nebenforderungen, also worüber, nicht worauf man sich geeinigt ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / a) Gebühren für die Beantragung eines Versäumnisurteils

Rz. 44 → Dazu Aufgaben Gruppe 12 Im Prinzip sind alle für die Berechnung der Gebühren bei Beantragung eines Versäumnisurteils notwendigen Erläuterungen bereits in den vorausgehenden Kapiteln, insbesondere in Rdn 36 ff. enthalten. Für das Betreiben des Prozesses im ersten Rechtszug erhält der RA zunächst die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Wenn dann im mündlichen Verh...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vergütungsrechnungen im ersten Rechtszug

Rz. 37 Die Berechnung der Vergütung im Strafverfahren im ersten Rechtszug soll an einigen Beispielen aufgezeigt werden. Neben den hier behandelten allgemeinen Gebühren können zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen entstehen. Diese werden in Rdn 48 ff. vorgestellt. Beispiel 1: RA Klotz wird während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten Düster tä...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / II. Die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 58 Wenn der RA in einer Familiensache im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht tätig wird erhält er für seine Tätigkeit im Prinzip dieselben Gebühren wie für eine Tätigkeit in jeder anderen Zivilsache. Nachfolgend sollen gleichwohl diese Gebühren in ihrem speziellen Bezug auf die Tätigkeit in Familiensachen erläutert werden. Für den RA entstehen im Verfahren vor...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / E. Festsetzung des Gegenstandswertes (§§ 32, 33 RVG)

Rz. 120 Bei jeder Beantragung einer gerichtlichen Handlung, mit der ein selbstständiges Verfahren eingeleitet wird (z. B. Klage, Berufung, Arrest, usw.), müssen sich die RAe der Parteien über den Wert des Streitgegenstandes Gedanken machen, denn die Parteien sollen bei jedem Antrag, sofern dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht, den Wert des Streitgegenstands ang...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Bestimmung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 111 Im Einzelfall erfolgt die Bestimmung der Gebühr in dem jeweiligen Rahmen durch den RA. Der RA hat hierbei im Rahmen des § 14 RVG einen gewissen Ermessensspielraum, was aber nicht bedeutet, dass der RA die Gebühr besonders hoch festlegen darf, weil er vielleicht gerade Geld braucht. Der Betrag der Gebühr in Euro bzw. der Gebührensatz muss vom RA gemäß § 14 Abs. 1 RVG i...mehr