Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.1 Antrag auf Festsetzung von Betragsrahmengebühren inVerfahren nach § 183 SGG bei Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 93 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom … be...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.3 Antrag auf Festsetzung von Wertgebühren in Verfahren nach § 197a SGG ohne Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 95 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Folgende Gebühren und Auslagen waren für zweckentsprechende Verfolgung notwendig:mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.2 Verfahrensgebühr

Rz. 37 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr. Durch diese Gebühr wird jede prozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Instanz abgegolten, für die das RVG keine sonstige Gebühr vorsieht. Sie entsteht für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG – Tätigkeitsfeld). Sie gilt u. a. für die Prüfung der...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 3.2 Antrag auf Festsetzung von Betragsrahmengebühren in Verfahren nach § 183 SGG ohne Beteiligung des Rechtsanwalts im Vorverfahren

Rz. 94 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … per beA In dem Rechtsstreit des …, Klägers, – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin … - gegen …, Beklagten, wird beantragt, die zu erstattenden Kosten auf … EUR festzusetzen und den Betrag ab Antragstellung mit 5 % über dem Basissatz zu verzinsen. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Urteil des Landessozialgerichts vom … be...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.4 Terminsgebühr

Rz. 47 Die Terminsgebühr ist in der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG sowie in Nr. 3104, 3106 VV RVG geregelt. In den Gebührentatbeständen wird ab dem 1.8.2013 nicht mehr zwischen Verfahren nach § 183 und nach § 197a differenziert. Bei der Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr, die den Charakter einer Anwesenheitsgebühr hat (FG Düsseldorf, ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.6 Auslagen eines Rechtsanwalts

Rz. 83 Zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG zählen: Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 VV RVG Schreibauslagen und Fotokopiekosten, die zur üblichen ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gehören, fallen unter die allgemeinen Geschäftskosten und sind als solche nach der Vorbem. Abs. 1 Satz 1 zu Teil 7 VV RVG bereits mit den Gebühren ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.3 Geschäftsgebühr

Rz. 44 Für die Vertretung in einem außergerichtlichen Verfahren, wie z. B. in einem Verwaltungsverfahren oder Widerspruchsverfahren, erhält der Rechtsanwalt nach Teil 2 Abschnitt 4 VV RVG als Tätigkeitsgebühr eine Geschäftsgebühr. Die Gebühr gilt das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie das Mitwirken bei der Gestaltu...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5 Betragsrahmengebühr

Rz. 58 Bei den Betragsrahmengebühren handelt es sich um Rahmengebühren i. S. v. § 14 RVG. Die Höhe der im Verfahren nach § 183 konkret angefallenen Betragsrahmengebühr bestimmt sich i. d. R. innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens nach den Kriterien des § 14 RVG. Hinsichtlich der Bestimmung der Höhe der fiktiven Terminsgebühr (Rz. 51 f.) und der Einigungs-/Erledigungsgebü...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.1 Anrechnung von Gebühren

Rz. 36 Das RVG sieht an mehreren Stellen vor, dass eine Gebühr ganz oder teilweise auf eine andere Gebühr anzurechnen ist (sog. Anrechnungslösung, z. B. Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV RVG, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG). Grund für die Anrechnung ist, dass die beiden Gebühren in einem bestimmten Umfang dieselbe Tätigkeit, wie z. B. die Informationsbeschaffung entgelten. Die Anrechnung will ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.2.1 Begriff der Angelegenheit

Rz. 21 Die Gebühren entgelten i. d. R. die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung des Angelegenheit (§ 15 Abs. 1 RVG). Die jeweilige Gebühr gilt die gesamte Tätigkeit eines Rechtsanwalts in ihrem Tätigkeitsfeld ab. Rz. 22 Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit in einem (Gebühren-)Rechtszug nur einmal fordern (§ 15 Abs. 2 Satz...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.5 Einigungsgebühr

Rz. 54 Neben den Tätigkeitsgebühren (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) kann im gerichtlichen wie im außergerichtlichen Verfahren als weitere Gebühr eine Einigungsgebühr oder Erledigungsgebühr anfallen (Teil 1 VV RVG). Diese Gebühren werden überwiegend als "Erfolgsgebühren" bezeichnet, da sie nur im Fall der unstreitigen Erledigung des Verfahrens anfallen. Ihr...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.4 Bemessung der Gebühren

Rz. 57 Hinsichtlich der Berechnung der Höhe der Gebühren differenziert das RVG zwischen den Gebühren, die in einem Verfahren nach § 183 oder nach § 197a anfallen. In Verfahren nach § 183 bestimmt sich i. d. R. die Höhe der Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert bzw. dem Streitwert (§§ 2, 3 RVG), sondern es fallen Betragsrahmengebühren nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RVG an. Dies gil...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.3 Festsetzungsentscheidung

Rz. 11 Das Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahren nach § 197 ist ein eigenständiges Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 (BSG, Urteil v. 14.7.2014, B 10 ÜG 8/13 R ). Rz. 11a Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entscheidet nicht durch Verwaltungsakt, sondern durch Beschluss. Er wird als richterliches Organ tätig und ist insoweit nicht an Weisungen gebunden (vgl. BV...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.6 Erledigungsgebühr

Rz. 56 Anstelle der Einigungsgebühr kann in Verfahren, deren Gegenstand ein begehrter oder ein mit einem Rechtsbehelf angefochtener oder abgelehnter Verwaltungsakt ist, d. h. in Verfahren nach § 54 Abs. 2 und 4, eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002, 1005, 1006 VV RVG) anfallen. Erledigt sich in einem solchen Fall die Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung d...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.2 Verfahren

Rz. 4 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren. Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs ist für die Festsetzung der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten zuständig, unabhängig davon, welche Instanz die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. hierz...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 betrifft das Verhältnis der Beteiligten hinsichtlich der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten. Es dient der betragsmäßigen Festsetzung des sich aus der Kostengrundentscheidung ergebenden prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergütungsvereinbarung: Nic... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Für eine Vergütungsvereinbarung bedürfe es eines Beschlusses. Damit dieser den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, müssten (nach altem und neuem Recht) besondere Gründe vorliegen (Hinweis auf Abramenko, ZWE 2009, S. 154 ff.). Denn jedenfalls im Bezirk des LG Karlsruhe würden selbst ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergütungsvereinbarung: Nic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwalter zur Führung von Beschlussklagen. Dazu soll er einen Rechtsanwalt aussuchen und mit diesem eine Strategie abstimmen können. Ferner soll er über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden und mit dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen können. Diese Entscheidungen müssten die Wohnungseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klageänderung: Mehrvertretu... / 2 Normenkette

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt zunächst gegen die anderen Wohnungseigentümer eine Beschlussklage. Für diese meldet sich Rechtsanwalt X. Wohnungseigentümer K stellt die Klage dann wegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um. Die Klage wird abgewiesen. Fraglich ist, ob X die Gebühr Nr. 1008 VV RVG verdient hat. Das AG verneint die Frage, da die Gem...mehr

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das LG anders! Nach der Kostengrundentscheidung habe K die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidend für den Anfall des Gebührentatbestands aus Nr. 1008 VV RVG sei der tatsächliche Auftrag, der dem Rechtsanwalt erteilt werde. Solle er die einzelnen Wohnungseigentümer vertreten, so erhalte er den Mehrvertretungszuschlag. Solle er hingegen die Gemeinschaft der...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 2. § 55 RVG und Kostenberechnung

Gem. § 10 Abs. 1 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Regelung in § 10 Abs. 1 S. 1 RVG betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. § 10 Abs. 1 RVG gilt nicht auch für das Außenverhältnis zu einem dem Mandanten erstattungspflichtigen Dritten....mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 3. Zahlungserklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4 RVG

Gem. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG hat der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsantrag des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind gem. § 55 Abs. 5 S. 3 RVG diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 9. Angelegenheitsbegriff – § 17 RVG

§ 15 Abs. 2 RVG bestimmte bis zum 31.7.2013, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal (Satz 1) und in gerichtlichen Verfahren die Gebühren in jedem Rechtszug fordern kann (Satz 2). Durch das 2. KostRMoG wurde § 15 Abs. 2 RVG dahingehend geändert, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. In den Motive...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / III. Weitere wünschenswerte Änderungen und Klarstellungen im RVG

Die Vorschläge von DAV und BRAK zu strukturellen Änderungen im RVG geben Anlass, auf folgende, aus meiner Sicht ebenfalls notwendige weitere Änderungen des RVG hinzuweisen. 1. Vergütungsanspruch des im Wege der PKH zugezogenen Nebenklägervertreters §§ 397a Abs. 2 und 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO sehen anders als § 379 Abs. 3 StPO für den Privatkläger und § 404 Abs. 5 StPO für das Ad...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / a) Wertanhebung in § 49 RVG

BRAK und DAV schlagen vor, die aus der Staatskasse zu erstattenden Wertgebühren bis zu einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR statt derzeit 4.000,00 EUR (§ 49 RVG) an die Wahlanwaltsgebührentabelle in § 13 RVG anzupassen. Das wird damit begründet, dass der Auffangwert in allen Kostengesetzen sowie im RVG 5.000,00 EUR betrage und keine sachliche Rechtfertigung bestehe, bei de...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / b) Kappungsgrenze in § 49 RVG

Der Vorschlag beinhaltet ferner, die Kappungsgrenze in § 49 RVG zur Anpassung an die Inflationsentwicklung auf 100.000,00 EUR anzuheben. Derzeit werden die aus der Staatskasse bei PKH und VKH zu zahlenden Gebühren in der Wertstufe "über 50.000,00 EUR" gekappt. Damit würde die Kappungsgrenze verdoppelt. Durch das KostRÄG 2021 ist die Kappungsgrenze in § 49 RVG zum 1.1.2021 vo...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 3. Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen nach § 10 RVG

In § 10 RVG soll das Schriftformerfordernis bei Rechtsanwaltsrechnungen durch die Textform ersetzt werden, und zwar unabhängig von der Zustimmung des Mandanten. Die vorgeschlagene Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen (vgl. § 126 BGB) und Ersetzung durch die Textform (§ 126b BGB) wird damit begründet, dass das Erfordernis einer eigenhändigen Untersc...mehr

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FoVo 10/2023, Die Folgen der vorgerichtlichen Gegenstandswertänderung durch Teilzahlung für die Gebühr bei der Inkassodienstleistung nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG

I. Das Problem Auftrag zur Einziehung Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Gläubiger hat uns eine Forderung von 2.100 EUR zur Einziehung übergeben, nachdem er den Schuldner vorgerichtlich erfolglos angemahnt hat. Verzug ist am 21.10.2022 eingetreten. Der Schuldner hat sich auf die kaufmännischen Mahnungen nicht gemeldet, sodass bei Übergabe auch keine Einwendungen oder Einrede...mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 4. Gutachten gem. § 14 RVG: Ermittlung des Sachverhaltes durch die RAK?

Die Frage, inwieweit das Gericht verpflichtet ist, dem Vorstand der Rechtsanwaltskammern vor Erstellung eines Gutachtens gem. § 14 RVG den zugrunde zu legenden Sachverhalt mitzuteilen, wurde von den Teilnehmern der Tagung eingehend erörtert. Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass es – entsprechend den Vorschriften zum Sachverständigenbeweis in der ZPO – Aufgabe des Gerichts und ...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 6. Anpassung der Wertgrenze in § 49 RVG bei PKH/VKH und Anhebung der Kappungsgrenze

a) Wertanhebung in § 49 RVG BRAK und DAV schlagen vor, die aus der Staatskasse zu erstattenden Wertgebühren bis zu einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR statt derzeit 4.000,00 EUR (§ 49 RVG) an die Wahlanwaltsgebührentabelle in § 13 RVG anzupassen. Das wird damit begründet, dass der Auffangwert in allen Kostengesetzen sowie im RVG 5.000,00 EUR betrage und keine sachliche Rec...mehr

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FoVo 10/2023, Die Folgen de... / II. Die Lösung

Auftrag an den Rechtsdienstleister Für die Beantwortung der Leseranfrage ist es zunächst unerheblich, ob ein Rechtsanwalt oder ein Inkassodienstleister beauftragt wurde. Beide Rechtsdienstleister erhalten regelmäßig den umfassenden Auftrag, eine aus Sicht des Gläubigers im Zeitpunkt der Auftragserteilung unbestrittene Forderung einzuziehen. Hierbei handelt es sich um eine Ink...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 1. Vergütungsanspruch des im Wege der PKH zugezogenen Nebenklägervertreters

§§ 397a Abs. 2 und 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO sehen anders als § 379 Abs. 3 StPO für den Privatkläger und § 404 Abs. 5 StPO für das Adhäsionsverfahren keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH für den Nebenkläger oder den nebenklageberechtigten Verletzten vor. § 397a Abs. 2 StPO erlaubt es lediglich, dem Nebenkläger für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Antrag ...mehr

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FoVo 10/2023, Gegenstandswe... / 3 Der Praxistipp

Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG Die Streitwertfestsetzung erfolgt in Fällen der vorliegenden Art nur auf Antrag des Bevollmächtigten nach § 33 RVG. Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs danach den Wert des Gegenstands der an...mehr

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AGS 10/2023, Elektronische ... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Tendenz in der Rechtsprechung M.E. legt der BGH überzeugend dar, warum der anwaltliche Berufsbetreuer hier zur elektronischen Übermittlung verpflichtet war. Die Entscheidung liegt damit auf der Linie der Rspr. des BGH in vergleichbaren anderen Fällen, wenn Rechtsanwälte in einem Verfahren nicht im sog. anwaltlichen Erstberuf tätig sind. Das OLG Hamm hat i.Ü. inzwischen die...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / III. Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

Soweit Rechtsanwalt X seinen ihm nach § 45 RVG zustehenden Vergütungsanspruch gem. § 55 Abs. 1 RVG gegen die Staatskasse geltend macht, steht den Beteiligten gegen eine ihnen nachteilige Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG und gegen die Entscheidung des Erinnerungsgerichts die Beschwerde gem. § 56 Abs. 2 RVG zu. Beteilige d...mehr

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AGS 10/2023, Vergütungspfli... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Keine Kostenfreiheit Ausweislich des Gutachtenauftrages der Staatsanwaltschaft Potsdam ging es um verschiedene gebührenrechtliche Fragen, nämlich einmal, ob die Leistung des späteren Angeklagten als Beratungstätigkeit i.S.v. § 34 Abs. 1 RVG anzusehen sei, ob es sich bei der Beratung zur Scheidungsfolgevereinbarung um die...mehr

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FoVo 10/2023, Gegenstandswe... / 2 II. Die Entscheidung

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren ist gemäß § 33 Abs. 1 RVG auf 500 EUR festzusetzen. OLG: Gegenstandswert wird durch die Höhe des Zwangsgeldes bestimmt Die Wertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren richtet sich nach der Auffangregelung des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG, da der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit in Zwangsvollstreckungssachen betreffenden Rech...mehr

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AGS 10/2023, Vergütungspfli... / II. Vergütungsanspruch der Rechtsanwältin X

1. Gesetzliche Regelung a) BRAO Rechtsanwältin X hat die Gutachten – im Verfahren vor dem OLG Brandenburg ging es lediglich um deren Tätigkeit im Rahmen der Berufungshauptverhandlung – in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg erteilt. Gem. § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO obliegt dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer insbesondere, Gu...mehr

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FoVo 10/2023, Die Folgen de... / I. Das Problem

Auftrag zur Einziehung Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Gläubiger hat uns eine Forderung von 2.100 EUR zur Einziehung übergeben, nachdem er den Schuldner vorgerichtlich erfolglos angemahnt hat. Verzug ist am 21.10.2022 eingetreten. Der Schuldner hat sich auf die kaufmännischen Mahnungen nicht gemeldet, sodass bei Übergabe auch keine Einwendungen oder Einreden bekannt ware...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Kostenvorschussverfahren

Rz. 780 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen bestimmt...mehr

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AGS 10/2023, Bemessung der ... / II. Terminsgebühr angemessen

Das LG hat die geltend gemachte Terminsgebühr für den Hauptverhandlungstermin am 1.3.2021 als unbillig und damit unverbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG) angesehen. Die vorgenommene Kürzung der insoweit beantragten Gebühr nach Nr. 4108 VV auf 150,00 EUR halte rechtlicher Überprüfung stand. 1. Allgemeine Bemessungskriterien Die Bemessung von Rahmengebühren habe der Rechtsanwalt gem...mehr

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AGS 10/2023, Für die Genehm... / II. Erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits

1. Gesetzliche Grundlage Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die (teilweise) unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Voraussetzungen lagen nach Auffassung des OLG Dresden nur für einen Teil der umstrittenen ...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 2. Inkassodienstleistungen – Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV

BRAK und DAV schlagen vor, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV wie folgt anzupassen: Zitat "Beschränkt sich der Auftrag auf eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung eines Unternehmers aus einem Verbrauchervertrag betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, […]" Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 5. Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

Nach der derzeit herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rspr. nimmt der nach § 68b StPO für die Dauer der Vernehmung beigeordnete Zeugenbeistand eine Einzeltätigkeit wahr und rechnet deshalb mit der Staatskasse eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4301 VV i.H.v. 220,00 EUR ab.[18] Diese Vergütung wird auch als verfassungsrechtlich zumutbar angesehen.[19] Die Frage, wie de...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / a) PKH-Anwaltsvergütung

Rechtsanwalt X kann das wirtschaftliche Risiko dadurch vermindern, dass er beim UdG des Gerichts des ersten Rechtszugs die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung gem. § 55 Abs. 1 RVG i.H.v. 1.221,54 EUR beantragt. Ein Risiko, diesen berechtigten Anspruch gegen die Staatskasse nicht durchsetzen zu können, besteht nicht. Mit Auszahlung der PKH-Anwaltsvergütung an den Rechtsanwalt...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 5. Grundgebühr und Verfahrensgebühr

Nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 4100, Nrn. 5100 und 6200 VV entsteht die Grundgebühr neben der Verfahrensgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall nur einmal, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt sie erfolgt. Die Einfügung von "neben der Verfahrensgebühr" ist durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 vorgenommen worden. Grund hierfür war, dass in Rspr. und Lit. da...mehr

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AGS 10/2023, Vergütungspfli... / I. Sachverhalt

Ein Rechtsanwalt war vor dem LG Potsdam u.a. wegen versuchter Gebührenüberhöhung angeklagt worden. Noch vor Anklageerhebung erbat die Staatsanwaltschaft Potsdam die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg um eine gutachtliche Stellungnahme zu folgenden Fragen: Zitat Den Vortrag des Beschuldigten im zivilrechtlichen Verfahren als zutreffend unterstellt: Wie ist die Leistung ...mehr

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AGS 10/2023, Bemessung der Hauptverhandlungsterminsgebühr

§ 14 Abs. 1 RVG; Nr. 4108 VV RVG Leitsatz Erscheint ein in einem Strafverfahren geladener Angeklagter nicht und beschränkt sich deshalb die Hauptverhandlungsdauer auf 15 Minuten, so ist der Aufwand für die Bemessung der Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG als unterdurchschnittlich zu qualifizieren. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 22.2.2023 – 6 Qs 193 Js 1583...mehr