Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / C. Einfache Schreiben

Rz. 26 Eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG ist in Nr. 2301 VV RVG normiert. Diese Vorschrift soll die Vergütung des RA für Schreiben, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabsetzen. Solche Schreiben werden im RVG als Schreiben einfacher Art bezeichnet, aber meistens nur einfache Schreiben genannt. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt s...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Die Ermittlung des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr

Rz. 15 Das anwaltliche Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag ist ein in der Praxis häufig vorkommender Anwendungsfall für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Zu unterscheiden sind das Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag, das nach Nr. 2300 VV RVG abgerechnet wird, und das Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag, das nach Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG abgerechnet wird ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / E. Anwaltsgebühren bei einstweiligen Anordnungen

Rz. 87 Durch eine einstweilige Anordnung kann das Gericht eine vorläufige Maßnahme treffen, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht und die Maßnahme gerechtfertigt ist (§§ 49 ff., 119 Abs. 1 FamFG). Zuständig ist grundsätzlich das Gericht, das für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Es ist nicht Voraussetzung, dass ein...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / b) Die Berechnung der Terminsgebühr in besonderen Fällen

Rz. 55 → Dazu Aufgaben Gruppen 10 und 12 Grundsätzlich kann nach § 15 Abs. 2 RVG jede Gebühr in einer Angelegenheit nur einmal entstehen. Dies gilt natürlich auch für die Terminsgebühr. Trotzdem gibt es Fälle, in denen es unvermeidlich ist, zwei gleiche Gebühren zu berechnen, wenn diese Gebühren nach Wertteilen mit unterschiedlichen Gebührensätzen anfallen, wie dies in § 15 A...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Gebühren bei Anhängigkeit des Hauptprozesses

Rz. 70 Das selbstständige Beweisverfahren kann vor Anhängigwerden der Hauptsache oder auch während eines bereits anhängigen Streitverfahrens durchgeführt werden. Gebührenrechtlich spielt dies keine Rolle. Das selbstständige Beweisverfahren ist immer eine vom Hauptprozess verschiedene Angelegenheit, in der die Gebühren unabhängig vom Hauptprozess entstehen. Andererseits soll ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 2. Die Gebühren im Vorverfahren

Rz. 103 Für Tätigkeiten im Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101, 5103 oder 5105 VV RVG. Außerdem können Terminsgebühren für jeden Tag gemäß Nrn. 5102, 5104 oder 5106 VV RVG anfallen. Das Besondere an diesen Gebühren im Vorverfahren ist, dass sie von der Höhe der Geldbuße abhängig sind. Hinweis: Dadurch, dass die G...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / C. Der Kostenbegriff

Rz. 4 Die verschiedenen Kostengesetze gebrauchen den Begriff "Kosten" leider nicht einheitlich. Jedenfalls ist nicht der Kostenbegriff im wirtschaftlichen Sinne gemeint, den die Betriebswirtschaftslehre definiert als: "Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen, der zur Hervorbringung einer betrieblichen Leistung erforderlich ist." Da ist schon eher der Kostenbegriff aus der Um...mehr

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Aufgabenteil / 3. Gebühren für außergerichtliche Vertretung (→ § 4 Rdn 2 ff., § 2 Rdn 185 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 3mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr im ersten Rechtszug

Rz. 34 Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen (Vorbemerkung 4, Abs. 3 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht sogar dann, wenn der RA zu dem anberaumten Termin zwar erscheint, dieser aber ohne ein Verschulden des RA nicht stattfindet. Dies gilt jedoch nicht, wenn der RA rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Termins Kenntnis hatte. Solch...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel...mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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Aufgabenteil / 13. Gebühren für Beratung und Gutachten (→ § 4 Rdn 73 ff., § 4 Rdn 96 ff.)

Hinweis: Bei den Aufgaben dieser Gruppe wird unterstellt, dass keine Vereinbarungen über die Gebühren getroffen worden sind, falls nicht ausdrücklich angegeben. Bei Zeitvergütungen wird grundsätzlich von einem Stundensatz von 200,00 EUR ausgegangen. Aufgabenteil Gruppe 13mehr

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Aufgabenteil / 19. Gebühren des nicht prozessbevollmächtigten RA (→ § 7 Rdn 77 ff.)

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / III. Die Gebühren in den Rechtsmittelinstanzen

Rz. 58 Die Gebühren in den Rechtsmittelinstanzen sind grundsätzlich die gleichen wie in der ersten Instanz, nur sind meist die Gebührensätze höher. Insofern wird zur Beschreibung der Gebühren auf die vorausgehenden Kapitel (Rdn 4 ff. und Rdn 25 ff.) verwiesen. Für die Aufstellung der Vergütungsrechnungen ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber der ersten Instanz, sodass ...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 3. Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr in besonderen Fällen

Rz. 11 Der Gegenstandswert des Mahnverfahrens kann gleich, höher oder niedriger sein als der Wert, über den anschließend prozessiert wird. Dies kann z. B. durch Klageerweiterung oder Teilzahlung des Schuldners eintreten.mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Muster für die äußere Form von Vergütungsrechnungen

Rz. 106 Eine Kosten- bzw. Vergütungsrechnung sieht im Allgemeinen wie nachfolgend aus. Als Beispiel wird die Vergütungsrechnung eines Rechtsanwalts gewählt, wobei auf die Einhaltung der Bestimmungen des § 10 RVG geachtet wird. Auf die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften wird erst später in Rdn 109 ff. eingegangen. Muster: Vergütungsrechnung eines Rechtsanwaltsmehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Der Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 47 Hinweis: Unterscheiden Sie das hier in Rdn 47 ff. behandelte Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO, in dem die Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner festgesetzt werden von dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass ein RA nach § 11 RVG wegen seiner Vergütung gegen seinen eigenen Mandanten durchführen kann, welches später in § 2 Rdn 82 ff. behande...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 3. Unterschiedliche Gebührensätze für Handlungen für Teile des Streitgegenstandes (§ 36 Abs. 3 GKG)

Rz. 59 Sind in einer Instanz für einzelne gleichartige Handlungen, die Teile des Streitgegenstandes betreffen, verschieden hohe Gebührensätze anzuwenden, so müssen die Gebühren für die Wertteile gesondert berechnet werden. Hierbei ist nun aber eine Höchstgrenze zu beachten, die im Zusammenhang mit der Degression der Gebührentabellen steht. Die Gebühren dürfen insgesamt nicht...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / III. Anrechnung der Widerspruchsgebühr in besonderen Fällen

Rz. 24 Der Gegenstandswert, nach dem sich die Widerspruchsgebühr berechnet, kann gleich, höher oder niedriger sein als der Wert, über den anschließend prozessiert wird. Dies kann z. B. durch Klageerweiterung, Teilzahlung des Schuldners oder Teilwiderspruch eintreten.mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / cc) Begriff der Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung

Rz. 12 In § 18 RVG i. V. m. § 19 Abs. 1 und 2 RVG wird der Begriff der Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung bestimmt. Nachdem inmehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Gebühren für die Erinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 47 Wenn in Zwangsvollstreckungssachen der Gläubiger oder der Schuldner z. B. die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers beanstanden wollen, besteht die Möglichkeit, die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung (§ 766 ZPO) einzulegen. Diese Erinnerung ist gegen Zwangsmaßnahmen zulässig, die auf Antrag oder von Amts wegen ohne eine Anhörung der anderen Beteilig...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 8. Beispiel zur Gebührenberechnung bei Inkassotätigkeit

Rz. 69 Beispiel: RAin Irmgard Kruse hat von ihrem Auftraggeber einen Inkassoauftrag für eine Kaufpreisforderung von 48,00 EUR gegenüber dem Rentner Alfred Edler. Frau Kruse sendet Herrn Edler ein diesbezügliches Mahnschreiben. Daraufhin ruft Herr Edler sie an und schlägt vor, die Forderung und die Kosten in zwei Raten zu begleichen, da er nur eine geringe Rente erhalte. Eine...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 104 Wer als Neuling erstmalig selbstständig eine Vergütungsrechnung erstellen muss, ist sich oft nicht nur über die zu berechnenden Gebühren und Auslagen im Ungewissen, sondern meist noch mehr über die notwendige äußere Form einer Vergütungsrechnung. Dabei ist es gar nicht so schwierig, einer Vergütungsrechnung den "richtigen Schliff" zu geben, wenn als Grundsatz beachtet...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Festsetzung der Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 81 Durch § 55 RVG wird das Verfahren der Geltendmachung der Vergütung des Pflichtverteidigers gegenüber der Staatskasse geregelt. Ein Festsetzungsantrag nach § 55 RVG ist nur für den beigeordneten Verteidiger oder den beigeordneten Vertreter des Privat- oder Nebenklägers (Vorbemerkung 4, Abs. 1 VV RVG) zulässig. Rz. 82 Die Vorschrift gilt nicht für den Wahlverteidiger, de...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / E. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 100 Nach Abschluss einer Instanz gehört es noch zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, seinen Mandanten über den Inhalt des Urteils aufzuklären und ihn über die gegen das Urteil möglichen Rechtsmittel zu belehren. Jedoch umfasst die Tätigkeit in einer Instanz nicht mehr die sachliche Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in der nächsten Instanz und die Be...mehr

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Aufgabenteil / 12. Gebühren bei Versäumnisurteil (→ § 7 Rdn 44 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug

Rz. 32 Die Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug (Hauptverfahrensgebühr) entsteht, wie jede Verfahrensgebühr im RVG, für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Beschaffung der Informationen (Vorbemerkung 4, Abs. 2 VV RVG). Sie entgilt insbesondere die Vorbereitung der Hauptverhandlung, Gespräche mit dem Auftraggeber, Schriftverkehr, usw. Sie regelt also die Vergütung ...mehr

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Aufgabenteil / 8. Auslagen (→ § 2 Rdn 192 ff.)

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 10 Die Terminsgebühr erhält der RA grundsätzlich nur für sein Tätigwerden in einem Termin. Es spielt fast keine Rolle um welche Art von Termin es sich handelt. Allerdings wird der RA in der Regel seinen Mandanten in einem gerichtlichen Termin vertreten. Das Gesetz zählt in der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG ausdrücklich die folgenden Arten von Terminen auf und rechnet auch...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Berechnung der "üblichen Vergütung" nach dem BGB

Rz. 89 Hinweis: Nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG erhält der RA, nur wenn keine Vereinbarung über die Ratgebühr getroffen worden ist, Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Bei diesen Vorschriften handelt es sich um die §§ 315, 316, 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB. Nach § 612 Abs. 2 BGB ist für anwaltliche Beratungstätigkeiten (Dienstvertrag) für den Fall, dass die Höh...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / I. Die Entstehung der Widerspruchsgebühr

Rz. 17 Für die Vertretung des Antragsgegners bei der Erhebung des Widerspruchs erhält der RA des Schuldners eine Verfahrensgebühr, die 0,5 "Widerspruchsgebühr" (Nr. 3307 VV RVG). Die Gebühr entgilt auch die Entgegennahme der Information, die Beratung des Gegners und die Prüfung der Erfolgsaussicht des Widerspruchs. Auch wenn er den Widerspruch unnötigerweise begründet, erhäl...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 4. Beispiel einer Vergütungsrechnung für einen Zivilprozess

Rz. 24 Beispiel: RA Knüll reicht auftragsgemäß eine Klage wegen mehrerer Ansprüche von insgesamt 8.900,00 EUR beim Landgericht ein. Nach Zustellung der Klageschrift zahlt der Beklagte 900,00 EUR. Im ersten Verhandlungstermin erörtern die Parteien die Sache mit dem Gericht und stellen einen Vertagungsantrag, da sie außergerichtliche Vergleichsverhandlungen aufnehmen wollen. N...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 In Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG werden die Gebühren für alle Tätigkeiten des RA in gerichtlichen Verfahren geregelt, außer in den Verfahren in Strafsachen und Bußgeldsachen und in bestimmten sonstigen Verfahren (diese Gebühren sind in den Teilen 4 bis 6 VV RVG festgelegt). Teil 3 gilt also insbesondere für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschlie...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / III. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Zur Ermittlung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung ist es nicht möglich, nach § 23 Abs. 1 RVG die für die Gerichtskosten geltenden Wertvorschriften heranzuziehen, da es solche Wertvorschriften hierfür nicht gibt. In gerichtlichen Verfahren der Zwangsvollstreckung sieht das GKG nämlich in den Nummern 2110 – 2113 und 2118 des Kostenverzeichnisses Festgebühr...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / E. Beispiele für Vergütungsrechnungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 81 In Sachen Lieb gegen Frech obsiegte Lieb. Ihm wurden im Urteil 1.300,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 5. Januar zugesprochen. Am 25. April war die Kostenfestsetzung beantragt worden, was gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG gebührenrechtlich noch zum Prozess gehört. RA Hartnack wurde nun von Lieb damit beauftragt, wegen der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung zu b...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / I. Frage: Was heißt es eigentlich, eine Gebühr ist anzurechnen?

Rz. 29 Zweck der Anrechnungsvorschrift ist es, zu verhindern, dass in einer Sache eine vergleichbare Tätigkeit mehrfach honoriert wird, wenn der RA z. B. zunächst einen Anspruch außergerichtlich verfolgt hat und später in dieser Sache gerichtlich tätig wird. Wäre es in der Sache gleich zum Prozess gekommen, hätte der RA auch keine anderen Tätigkeiten ausgeübt, sodass die vor...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / A. Einführung

Rz. 1 Das Kostenrecht wird häufig für ein schwieriges Gebiet gehalten. Die Ursache für diese Ansicht liegt zum Teil darin begründet, dass vom Anfänger nicht selten versucht wird, eine Lösung jeweils nur für den einzelnen Kostenfall zu finden, ohne den Einzelfall im Gesamtzusammenhang der Kostenvorschriften zu sehen. So wird es z. B. grundsätzlich unmöglich sein, die Vergütung...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / F. Das Hauptverfahren im ersten Rechtszug

Rz. 30 In der ersten Instanz erhält der RA als Verteidiger die Gebühren aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV RVG. Der RA kann hier eine Verfahrensgebühr und Terminsgebühren verdienen. Diese Gebühren richten sich in ihrer Höhe nach der Ordnung des Gerichts (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, bzw. der verschiedenen Spruchkörper in diesen Gerichten), vor dem d...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen

Rz. 48 Im Vergütungsverzeichnis des RVG sind in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 5 zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen vorgesehen.mehr

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Aufgabenteil / 5. Gebühren im Mahnverfahren (→ § 6 Rdn 1 ff.)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / b) Prozesstrennung

Rz. 49 Ein Gericht kann anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden (§ 145 ZPO). Der Gesamtstreitwert des Prozesses wird dann zerlegt in Einzelwerte für die nach der Trennung verbleibenden Einzelprozesse. Kostenrechtlich hat dies einmal zur Folge, dass die bis zur Trennung entstandenen Gebühren erhalten bleiben. In den ve...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Rahmengebühren

Rz. 31 Neben den Wertgebühren werden insbesondere im RVG auch Rahmengebühren verwendet. Bei dieser Art von Gebühren ist ein Rahmen durch eine Mindest- und eine Höchstgrenze abgesteckt. Im Einzelfall erfolgt dann die Bemessung der Gebühr innerhalb des Rahmens nach den Gesamtumständen des Falles, insbesondere nach der Bedeutung und dem Umfang der Sache, der Schwierigkeit der T...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 6 Die Verfahrensgebühr entsteht "für das Betreiben des Geschäfts" und ist somit eine typische so genannte allgemeine Betriebsgebühr. Da sie eine Pauschgebühr ist, werden durch sie alle Tätigkeiten des RA in der Angelegenheit vergütet, die in § 19 RVG als zum Rechtszug gehörend bezeichnet werden. Die Verfahrensgebühr gilt die gesamte Tätigkeit des RA in einem Rechtszug ab,...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 2. Muster eines Kostenfestsetzungsantrages

Rz. 55 In der Praxis werden für den Kostenfestsetzungsantrag sehr häufig vorgefertigte Texte verwendet. Da man sich jedoch besser mit dem notwendigen Inhalt vertraut machen kann, wenn man einen solchen Antrag selbst schreibt, finden Sie nachstehend ein Muster: Muster: Kostenfestsetzungsantrag An das Amtsgericht/Landgericht (1) _________________________ _________________________...mehr

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Aufgabenteil / 15. Vergütungsfestsetzung (→ § 2 Rdn 82 ff.)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 6. Berechnung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern

Rz. 27 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Geschäftsgebühr gemäß § 7 RVG und Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 (siehe § 2 Rdn 32 ff.). Die Anmerkung Abs. 4 zu Nr. 1008 VV RVG besagt, dass die Kappungsgrenze von 1,3 (Nr. 2300 Anm. Abs. 1 VV RVG) sowie die Kappungsgrenze von 0,9 bzw. die Grenze von 1,3 (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG) im Fall der mehre...mehr

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Aufgabenteil / 10. Gebühren bei vorzeitiger Beendigung, bei Sachanträgen und bei Nichterscheinen einer Partei (→ § 7 Rdn 26 ff.)

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