Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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ZAP 3/2016, Das zuständige ... / e) Konzern

Wird für den Jahresabschluss eines Konzerns nicht bis zum Ablauf des Geschäftsjahres ein Abschlussprüfer bestellt, lehnt ein gewählter Prüfer die Annahme des Prüfungsauftrages ab oder ist es aus einem in seiner Person liegenden Grund geboten, einen anderen Abschlussprüfer zu bestellen, ist er weggefallen oder an einem rechtzeitigen Abschluss der Prüfung verhindert, ist der A...mehr

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ZAP 7/2015, Durchsuchungsbeschluss: Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung

(BVerfG, Beschl. v. 11.2.2015 – 2 BvR 1694/14) • Ein Richter darf eine Wohnungsdurchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund einer eigenverantwortlichen Prüfung der Ermittlungen davon überzeugt hat, dass die Maßnahme in vollem Umfang verhältnismäßig ist. Verzichtet er in der Durchsuchungsanordnung auf jede einzelfallbezogene Begründung seiner Entscheidung und fehlt eine V...mehr

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ZAP 7/2015, Ablehnung eines Beweisantrags: Aussetzung der Hauptverhandlung

(OLG Hamm, Beschl. v. 3.2.2015 – 1 RBs 18/15) • Für die Frage, ob die Beweiserhebung zur Aussetzung der Hauptverhandlung führt, ist maßgeblich, ob ein seine Aufgaben pflichtbewusst erfüllender Richter – auch unter Berücksichtigung der üblichen Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitsbelastung, d.h. auch bei angemessener Mehrarbeit gegenüber seiner üblichen wöchentlichen Arb...mehr

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ZAP 14/2015, Das zuständige... / b) Abgrenzung

Im Gegensatz zu Familien- und Betreuungssachen hat der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, dass bei den Amtsgerichten Abteilungen für Wohnungseigentumssachen zu bilden sind. Das kann zu gerichtsinternen Abgrenzungsproblemen führen. Weist ein Verfahren nach § 43 WEG nur geringen Bezug zu dem Sachgebiet des Wohnungseigentumsrechts auf und liegt der Schwerpunkt bei den familienre...mehr

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ZAP 4/2016, Schönheitsrepar... / b) Einschränkung der Hauptleistungspflicht

Des Weiteren könnte das Abbedingen der Schönheitsreparaturpflicht die Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB so einschränken, dass dies den Vertragszweck i.S.d. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB gefährdet. Ob die Schönheitsreparaturpflicht im Verhältnis zur umfassenden gesetzlichen Erhaltungspflicht des Vermieters so schwer wiegt, ist zweifelhaft. Bei der Beurte...mehr

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ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / III. Verpflichtung zur Rechtsdurchsetzung?

In der Literatur (Lehmann-Richter in: Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl. 2015, § 10 Rn. 321) wird zu Recht die Auffassung vertreten, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Geltendmachung des Anspruchs an sich gezogen hat, auch zu dessen Durchsetzung verpflichtet ist. So stand es auch noch in der Pressemitteilung des BGH Nr. 182/2014 v. 5.12.2014 zum Urteil vom selben Tag...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Vorteile, Nachteile

Ein erheblicher Teil der Zivilprozesse wird durch Vergleich beendet: Er spart dem Richter Arbeit und ist für seine Beurteilung günstig. Beim Anwalt lässt der Vergleich eine weitere 1,0-Gebühr anfallen (Nr. 1003 VV RVG) und erspart ihm weitere Termine. 2/3 der Gerichtskosten werden zurückbezahlt (Nr. 1210, 1211 KV GKG), weil gerichtliche Arbeit und Rechtsmittel erspart werden...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Länder wollen Finanzierungsstopp für verfassungswidrige Parteien

In ihrer Plenarsitzung am 10. Februar beschloss die Länderkammer einstimmig auch eine Entschließung zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung. Darin spricht sie sich insbesondere dafür aus, einen entsprechenden Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren (vgl. hierzu ZAP EN-Nr. 103/2017) aufzugreifen und die rec...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Probleme mit der Rechtsschutzversicherung im VW-Abgasskandal

Wer einen Pkw aus dem VW-Konzern erworben hat, der von dem sog. Abgas-Skandal betroffen ist, und deshalb gegen den Verkäufer oder Hersteller klagen möchte, hat gute Chancen, dass seine Rechtsschutzversicherung diesen Rechtsstreit decken muss. Darauf wies kürzlich eine Online-Zeitschrift hin, die sich auf mehrere jüngst ergangene Gerichtsentscheidungen bezog. Danach haben glei...mehr

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ZAP 4/2016, Schönheitsrepar... / 3. Abbedingen der Vermieterpflicht ("Freizeichnung")

Der Vermieter kann versuchen, seine gesetzliche Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen formularvertraglich abzubedingen, ohne diese Pflicht auf den Mieter zu übertragen. In der formularvertraglichen Praxis ist dies Neuland, weil das Abbedingen der Vermieterpflicht bislang mit einer Übertragung dieser Pflicht auf den Mieter einherging. Im Grundsatz geht der ganz überwi...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 14. Anwesenheit der Partei

Im Anwaltsprozess ist es nicht erforderlich, dass die beteiligten Parteien bei anwaltlicher Vertretung zum Vergleichsabschluss selbst erscheinen. Denn die Prozessvollmacht ermächtigt auch zum Vergleichsschluss (§ 81 ZPO). Der Anwalt muss die Vollmacht dem Gericht oder dem Gegner nicht von sich aus vorlegen (§ 88 Abs. 2 ZPO). Der Mandant kann allerdings dem Anwalt die Berechti...mehr

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ZAP 1/2015, Richterbesoldung: Kriterien für eine amtsangemessene Alimentation

(BVerfG, Urt. v. 5.5.2015 – 2 BvL 17/09 u.a.) • Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der praktischen Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung der Richter und Staatsanwälte entspricht eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte verfassungsgerichtliche Kontrolle. Auf einer erst...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / b) PflegeZG und FPfZG

Zum 1.1.2015 haben sich vor dem Hintergrund von rund zwei 2 Mio. ambulant versorgten pflegebedürftigen Menschen zudem durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie Pflege und Beruf im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) Änderungen ergeben. Es besteht nunmehr nicht nur ein Rechtsanspruch des Beschäftigten auf Pflegezeit, sondern auch ...mehr

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Anwaltsmagazin / EuGH meldet Rekordzahlen für 2015

Mit 713 allein beim EuGH und 1.711 insgesamt bei allen drei Gerichten der EU (EuGH, EuG und dem Gericht für den öffentlichen Dienst) im Jahr 2015 neu eingegangenen Rechtssachen wurde ein neuer Spitzenwert in der Geschichte der europäischen Gerichtsbarkeit erreicht. Dies teilte der Gerichtshof Mitte März mit. Vor allem der EuGH ist von dieser Zunahme (plus 15 % gegenüber dem ...mehr

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ZAP 15/2015, Betreuungsgeld: Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes

(BVerfG, Urt. v. 21.7.2015 – 1 BvF 2/13) • Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes nichtig. Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. D...mehr

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ZAP 1/2015, Sachverständigengutachten: Anforderung eines schriftlichen Gutachtens im Arzthaftungsprozess

(OLG Hamm, Urt. v. 30.1.2015 – 26 U 5/14) • Im Zivilprozess hat ein Richter grds. für ein faires Verfahren zu sorgen. Dazu gehört vor allem auch eine dementsprechende Handhabung des Beweises. Dies gilt in besonderem Maße für den Arzthaftungsprozess, in dem es typischerweise ein Informationsgefälle zwischen der ärztlichen Seite und dem Patienten gibt, dass soweit als möglich ...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Richterbund sieht Nachbesserungsbedarf bei der StPO-Reform

Die Bundesregierung möchte das Strafverfahren vereinfachen und beschleunigen und hat deshalb Mitte Dezember den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (vgl. dazu auch ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 664) mit einigen Änderungen beschlossen. Beabsichtigt ist, das Vorhaben noch in die...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, 3. Aufl. 2015, 480 S., Deutscher Anwaltverlag, 59 EUR

Der Autor ist Richter am BGH und dort langjähriges Mitglied des VI. Zivilsenats, der für das Recht der unerlaubten Handlung, z.B. Verkehrsunfallsachen, Produkthaftung, Arzthaftung zuständig ist. Das Buch ist für den Verkehrsrechtler unverzichtbar, nachdem die Vorauflage vergriffen ist und gerade im Sachschadensrecht durch neuere Entscheidungen eine Akzentverschiebung zu Last...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 3. Pflegeversicherung (SGB XI)

Die wesentlichen Teile des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vom 28.12.2015 treten erst zum 1.1.2017 in Kraft (Art. 8 Abs. 2 PSG II). Einige Regelungen gelten jedoch bereits seit dem 1.1.2016: Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds während einer Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI wird bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für bis ...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltsmagazin / Umfrage zu Erfahrungen mit dem FamFG

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) will im Zeitraum von Oktober bis November dieses Jahres bundesweit Kolleginnen und Kollegen zu ihren Erfahrungen mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) befragen. Diese Befragung ist Teil des Forschungsvorhabens "Evaluierung der FGG-Reform", das im Auftrag des Bun...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Pflicht zur Herausgabe von Handakten

Hinsichtlich der Frage, ob den Rechtsanwalt neben der zivilrechtlichen auch eine berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe von Handakten trifft, hat sich jetzt der Anwaltsgerichtshof (AGH) NRW auf die Seite der Befürworter geschlagen. In einer Angelegenheit, in der ein Kollege nach Abgabe und abschließender Abrechnung des Mandats die zugehörigen Handakten nicht an den übernehm...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / III. Schlussbetrachtung

Sozialrecht ist kein geschlossenes Rechtssystem. Bei der Bewertung eines Falls müssen deshalb herangezogene oder heranzuziehende Normen anderer Rechtsgebiete berücksichtigt werden. Es wurde aufgezeigt, dass die Auslegung sozialrechtlicher Vorschriften oft Schwierigkeiten bereitet. Das liegt u.a. daran, dass das Sozialrecht Begriffe verwendet, die unscharf sind. Bei dem zentr...mehr

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ZAP 14/2016, Bestattungsrecht: Begräbnisstätte innerhalb einer Kirche

(BVerfG, Beschl. v. 9.5.2016 – 1 BvR 2202/13) • Bei der Anwendung der Ausnahme- und Befreiungsvorschriften des BauGB und der Auslegung der darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe haben die Behörden und Gerichte die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) angemessen zu berücksichtigen. Das Gewicht einer religiösen Verhaltensvorgabe ist eine genuin reli...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Lemke, Immobilienrecht, 2. Aufl. 2015, 1.988 S., Carl Heymanns Verlag, 159 EUR

Der von dem früheren BGH-Richter herausgegebene Kommentar behandelt die im Immobilienrecht wichtigen Gesetze wie Grundbuchordnung, auszugsweise das BGB, das Erbbaurechtsgesetz, das WEG, das GNotKG und Fragen über die Besteuerung von Immobilien und die Wertermittlung. Es ist äußert hilfreich einen Kommentar zur Hand zu haben, indem alle im Immobilienrecht relevanten Fragen be...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsbeschwerd... / dd) Inhalt der Rechtsbeschwerdebegründung

(1) Sachrüge Für die Begründung der Sachrüge ausreichend ist eine Formulierung, die etwa lautet: "Gerügt wird die Verletzung des sachlichen Rechts". Die Anforderungen an diese Rüge sind damit gering, doch muss sie zumindest erhoben werden, und zwar möglichst ausdrücklich (vgl. oben 4a). Grundsätzlich ist es aber ausreichend, wenn ohne ausdrückliche Erhebung der Sachrüge die A...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die sofortige Beschwerde nach § 793 Abs. 1 ZPO ermöglicht es, Entscheidungen (zur Abgrenzung zwischen Entscheidung und Vollstreckungsmaßnahme gilt das oben Gesagte, vgl. III. 1.), die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen können, vor Eintritt der formellen Rechtskraft durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen. Sie ist der Rechtsbehelf gegen...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Länder legen dem BVerfG neue Beweise gegen NPD vor

Im NPD-Verbotsverfahren haben die Länder dem Bundesverfassungsgericht Mitte Mai eine Vielzahl neuer Beweise vorgelegt. Wie Nachrichtenagenturen meldeten, hatten dies die Ländervertreter und deren Prozessbevollmächtigter, Prof. Christian Waldhoff, zuvor am 8. Mai beschlossen. Das BVerfG hatte die Antragsteller im März aufgefordert, weitere Belege für das aggressive und antidem...mehr

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ZAP 13/2015, Rechtsschutzlücken bei der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO)

Bekanntlich kann seit dem 27.10.2011 (Gesetz vom 21.10.2011 BGBl I, S. 2082) gegen sog. einstimmige Zurückweisungsbeschlüsse Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Das ist eine Verbesserung gegenüber dem früheren Rechtszustand, bei dem der Rechtssuchende solchen Zurückweisungsbeschlüssen hilflos ausgeliefert war (vgl. Reinelt, Die unendliche Geschi...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 3. Gerichtliches Verfahren

Verfahren auf Entziehung des Sorgerechts nach § 1666, 1666a BGB werden im Regelfall durch einen Antrag des Jugendamtes eingeleitet. Das Jugendamt soll das Familiengericht bei allen Maßnahmen unterstützen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen (§ 50 SGB VIII). Es nimmt dabei eine eigenverantwortlich zu erfüllende Aufgabe als sozialpädagogische Fa...mehr

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ZAP 4/2016, Schönheitsrepar... / d) Ausgestaltung der Formularklausel

Unabhängig von diesen generellen Erwägungen sind beim Formulieren der konkreten Formularklausel weitere Anforderungen zu beachten, um die Risiken des Vermieters für dessen Freizeichnung von den Schönheitsreparaturen zu minimieren. Zunächst muss der Vermieter klar zum Ausdruck bringen, dass er keine Schönheitsreparaturen schuldet, ohne dass diese Pflicht auf den Mieter übertra...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Eröffnungsbeschluss

Der Eröffnungsbeschluss ist Verfahrensgrundlage. Fehlt es an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss i.S.d. §§ 203, 207 stopp, liegt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis vor (BGH NStZ 2012, 225 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 11.8.2016 – 1 RVs 55/16; zur Behebung in der Hauptverhandlung s. Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. A...mehr

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ZAP 8/2015, Streitverkündun... / I. Vorbemerkung

Die Zulässigkeit der Streitverkündung auch im selbständigen Beweisverfahren ist seit Langem geklärt (BGH, Urt. v. 9.12.1996 – VII ZR 108/95, BGHZ 134, 190). In der Praxis, gerade auch im Bauprozess, spielt sie eine erhebliche Rolle: Die Rechtsfolge auf prozessualem Gebiet: Die Interventionswirkung nach §§ 72, 68 ZPO. Sie bewirkt, dass der Streitverkündete an das Ergebnis der ...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Verteidigung oder Beratung

Eine Bürgerin dieses Landes erhält von der Polizeidirektion Chemnitz im Jahre 2013 eine Vorladung, in der ihr eine Rechtsverletzung, nämlich eine Beleidigung, vorgeworfen wird. Sie ist klug genug, einen Verteidiger zu konsultieren, der ein erstes Gespräch führt, was jedoch wenig Aufklärung bringt und sodann – wie üblich – mit Hilfe der erteilten Verteidigervollmacht Aktenein...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Gegen Entscheidungen des Grundbuchamts findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt (§ 71 Abs. 1 GBO). Das gilt auch für Entscheidungen, die das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren trifft. § 71 GBO greift also ein, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird. Das ist der Fall, wenn bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das unbeweglic...mehr

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ZAP 9/2016, Anwaltliche Kleiderordnung

Bislang sind Juristen nicht gerade wegen ihres modischen Gespürs bekannt. Anwälte sind da keine Ausnahme. Spötter gehen bei ihnen sogar so weit und wollen angesichts einer Vielzahl von schlecht sitzenden Anzügen und teilweise atem-(be-)raubenden Farb- und Materialkombinationen bei Krawatten- und Hemdauswahl ein umgekehrt proportionales Verhältnis von fachlicher Expertise und...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Do-it-yourself-Urteile – Eine Option für überlastete Anwälte?

Was lernt man in allererster Linie als angehender Jurist in der Referendarausbildung? Richtig – die Abfassung von Gutachten und Urteilen. Daran hat sich wohl ein Rechtsanwalt erinnert, als ihn ein Mandant bedrängte, ein arbeitsgerichtliches Urteil zu erstreiten. Als dessen Nachfragen zu lästig wurden, schrieb der Kollege das Urteil einfach selber und übergab es dem Mandanten...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / VII. Sozialrecht

Betriebsprüfung/Statusklärung//Beitragserhebung Die Vielfalt moderner Arbeitsformen und der Arbeitsorganisation (etwa der Einsatz von Soloselbstständigen, Freelancern, Heim- oder Telearbeitern) beschäftigen ständig sowohl die arbeitsrechtliche als auch die sozialrechtliche Praxis, so hinsichtlich der Frage der Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftig...mehr

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ZAP 9/2015, Anwaltsmagazin / Rechtliches Gehör für Querulanten

Auch Querulanten können sich auf das Rechtsstaatsprinzip berufen und rechtliches Gehör beanspruchen. Dies gilt selbst dann, wenn sie die Gerichte mit Tausenden von Klagen nerven. Das ist die Quintessenz aus einer jüngst ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts (Beschl. v. 12.2.2015 – B 10 ÜG 8/14 B). Der Fall betrifft einen Strafgefangenen in Baden-Württemberg, der di...mehr

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zfs 8/2016, Kein Anerkenntn... / 2 Aus den Gründen:

" … Zu Recht hat das AG den Erlass eines Anerkenntnisurteils abgelehnt und die Klage im Ergebnis abgewiesen." Der Erlass eines Anerkenntnisurteils kommt nur dann in Betracht, wenn es eine eindeutige Erklärung im Sinne eines prozessualen Anerkenntnisses gibt. Die Erklärung der Bekl. vom 25.5.2015 ist in nicht ausreichend eindeutig, um von einem prozessualen Anerkenntnis auszug...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / VI. Freiwilligkeitsvorbehalt

Nachdem infolge der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht die Anforderungen an eine transparente Vertragsgestaltung merklich gestiegen sind, erweisen sich insbesondere Freiwilligkeitsvorbehalte, etwa im Zusammenhang mit Sonderzahlungen, oftmals als unwirksam (Reinfelder a.a.O., 10; Richter ArbRAktuell 2014, 193; Schäfer öAT 2013, 243; Bauer/von Medem NZA 2012, 894; Lakies ArbRAktuel...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / VIII. Presserecht (Presseauskunftsersuchen in Bezug auf Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren)

Die Presse hat mancherorts bei gerichtlichen Verfahren ein Interesse an den Namen der am Prozess Beteiligten. Hierbei können das in den Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) fallende Auskunftsinteresse mit den Persönlichkeitsrechten der Funktionsträger kollidieren. Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass der Schutz der Pressefreiheit auch die Recherc...mehr

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ZAP 21/2015, Haftungsfalle Rechtsbehelfsbelehrung

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unrichtige Rechtsbehelfsbelehrungen im Zivilprozess haftungsgeneigt. Das gilt, obwohl der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom 5.12.2012 (BGBl. I, S. 2418) das Ziel hatte, zur Vermeidung unzulässiger, insbesondere nicht fristgerecht eingelegter Rechtsbehelfe eine sinnvolle und ...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / a) Rauchen

Rauchen gefährdet bekanntlich die Gesundheit. Trotzdem gibt es seit Jahren einen kaum nachvollziehbaren Streit über den Schutz der Nichtraucher. Anders als andere Drogen wie Alkohohl oder harte Drogen belästigt und gefährdet der Raucher auch seine Umwelt; von den Kippen, die regelmäßig auf dem Boden entsorgt werden, sei hier gar nicht gesprochen. Seine ihm zugestandene Freih...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / c) Unverzügliche Bestellung

Der Pflichtverteidiger ist nach § 141 Abs. 3 S. 4 StPO "unverzüglich" zu bestellen. Das bedeutet nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB grundsätzlich, dass der Pflichtverteidiger "ohne schuldhaftes Zögern" beigeordnet werden muss (vgl. dazu Heydenreich StraFo 2011, 263, 264; D. Herrmann StraFo 2011, 133, 136 f.; Jahn, a.a.O., S. 275, 288; ders. StraFo 2014, 177, 182, 1...mehr

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Gesetzgebungsreport / 12. Weitere Gesetzesänderungen im Überblick

Ergänzend sei auf folgende weitere, hier aus Platzgründen nicht näher vorgestellte Gesetzesänderungen hingewiesen, und zwar: auf das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften vom 20.11.2015 (BGBl I 2015, 2018), deren Regelungen mit Wirkung vom 26.11.2015 und 1.1.201...mehr

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zfs 8/2016, Viva Las Vegas ... / 3 Anmerkung:

Ich bin mir nicht sicher, ob der betreffende Rechtsanwalt selbst mit dem Erfolg seines Antrags gerechnet hat. Jedenfalls gibt die – m.E. jedenfalls bei der gegebenen Sachlage völlig zutreffende – Entscheidung des BGH Anlass, zum Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auf Ersatz seiner Auslagen Stellung zu nehmen. I. Gesetzliche Grundlagen Der im Wege de...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / a) Pflegeversicherung

Zum 1.1.2015 ist das erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 17.12.2004 (BGBl. I, 2014, 2222) in Kraft getreten (Erstes Pflegestärkungsgesetz). Das Gesetz enthält zunächst Leistungsverbesserungen bei der häuslichen Pflege: Nahezu sämtliche Leistungsbeträge werden erhöht durch Umsetzung der Dynamisierungsklausel in § 30...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

In der Rentenversicherung kann man gesetzlich oder freiwillig versichert sein. Kraft Gesetzes versichert sind: Beschäftigte (§ 1 SGB VI), (näher bestimmte) selbstständig Tätige (§ 2 SGB VI), sonstige Versicherte (§ 3 SGB VI) und auf Antrag Versicherte (§ 4 SGB VI). Die freiwillige Versicherung ist in § 7 SGB VI geregelt. In § 6 SGB VI sind die Voraussetzungen für eine Befreiung v...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / aa) Richtervorbehalt

§ 81a Abs. 1 S. 2 StPO verlangt für die Blutentnahme einer Blutprobe eine richterliche Anordnung. Eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft (StA) oder die Polizei ist nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (= "Gefahr im Verzug") zulässig. Die Strafverfolgungsbehörden sind deshalb grundsätzlich verpflichtet, zunächst die Einholung einer richterlichen...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Videovernehmung

Die moderne Technik ist auch im Strafverfahren bzw. in der StPO angekommen. Eine Stelle, an der das sehr deutlich wird, ist die Frage der Zulässigkeit von Videovernehmungen in der Hauptverhandlung und der damit zusammenhängenden Problematik, wie diese durchzuführen sind. Dazu verhält sich der BGH (Beschl. v. 20.9.2016 – 3 StR 84/16, NJW 2017, 181 = StraFo 2017, 22) mit folge...mehr