Wer einen Pkw aus dem VW-Konzern erworben hat, der von dem sog. Abgas-Skandal betroffen ist, und deshalb gegen den Verkäufer oder Hersteller klagen möchte, hat gute Chancen, dass seine Rechtsschutzversicherung diesen Rechtsstreit decken muss. Darauf wies kürzlich eine Online-Zeitschrift hin, die sich auf mehrere jüngst ergangene Gerichtsentscheidungen bezog.

Danach haben gleich mehrere Landgerichte derartige Klageabsichten jedenfalls nicht für mutwillig gehalten, so etwa das LG Essen (Az. 18 O 68/16), das LG Passau (Az. 4 O 131/16) und das LG Baden-Baden (Az. 2 O 7/16). Es sei, so die Richter, derzeit noch völlig offen, welche rechtlichen Folgen die Mangelhaftigkeit der VW-Fahrzeuge habe; es sei also juristisch ohne weiteres vertretbar, einen Gewährleistungsanspruch der Käufer im Ergebnis zu bejahen. Einen solchen Gewährleistungsanspruch hatte bereits im April das LG München als gegeben angenommen (Az. 23 O 23033/15). Es sprach einem Käufer sowohl die Rückzahlung des Kaufpreises als auch sonstigen Kostenersatz zu. Der Hersteller VW verweist aber auch auf klageabweisende Entscheidungen, was die Rechtsschutzversicherer offenbar zum Anlass nehmen, Zurückhaltung bei der Erteilung von Deckungszusagen zu üben.

[Quelle: lto]

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