Im NPD-Verbotsverfahren haben die Länder dem Bundesverfassungsgericht Mitte Mai eine Vielzahl neuer Beweise vorgelegt. Wie Nachrichtenagenturen meldeten, hatten dies die Ländervertreter und deren Prozessbevollmächtigter, Prof. Christian Waldhoff, zuvor am 8. Mai beschlossen.

Das BVerfG hatte die Antragsteller im März aufgefordert, weitere Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei sowie klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 7/2015, S. 344). Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in die Parteispitze Informanten eingeschleust hatte, ohne dies offenzulegen.

Die Länder wollen den Richtern nun die Möglichkeit einräumen, sich davon persönlich durch Einsicht in die Akten der Verfassungsschützer zu überzeugen. Hamburgs Innensenator Michael Neumann bekräftigte, dass die Länder alles tun werden, um das Parteiverbotsverfahren zu gewinnen. Dazu gehöre auch, für das Gericht die Akten zu öffnen, soweit gesichert sei, dass dadurch keine Menschen in Gefahr gerieten. Das wäre im Rahmen eines rechtsstaatlichen In-Camera-Verfahrens möglich. Bei diesem Verfahren werden die bei der Akteneinsicht gewonnenen Informationen vom Gericht geheim gehalten und auch den Prozessbeteiligten – in diesem Fall der NPD – nicht preisgegeben.

Allerdings gibt es auch unter den Antragstellern nach wie vor Skepsis hinsichtlich der Erfolgsaussichten. So äußerte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, dass wohl zwar der Nachweis erbracht werden könne, dass das Beweismaterial nicht von Informanten des Verfassungsschutzes infiltriert sei. Allerdings seien die Hürden für ein Parteienverbot sehr hoch. Und auch mit einem Verbot wäre das Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Die NPD lasse sich politisch besser bekämpfen.

Auch bei den Karlsruher Richtern selbst soll es Informationen der Hannoversche Allgemeinen Zeitung zufolge grundsätzliche Zweifel geben: Es sei denkbar, dass das Gericht möglicherweise nicht der Auffassung der Länder folgen werde, dass die NPD mit ihren Strukturen und einem Wahlergebnis von nur 1,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2013 eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland darstelle.

[Quelle: Red.]

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