Der Autor ist Richter am BGH und dort langjähriges Mitglied des VI. Zivilsenats, der für das Recht der unerlaubten Handlung, z.B. Verkehrsunfallsachen, Produkthaftung, Arzthaftung zuständig ist. Das Buch ist für den Verkehrsrechtler unverzichtbar, nachdem die Vorauflage vergriffen ist und gerade im Sachschadensrecht durch neuere Entscheidungen eine Akzentverschiebung zu Lasten der Geschädigten stattgefunden hat. Das Buch beinhaltet in den §§ 1–11 typische Problemfelder des Verkehrsrechtlers (Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, Umsatzsteuer und allgemeine Kostenfaktoren, Restwertproblematik, Mietwagenkosten, Kinderunfälle, Sachverständigenkosten, Kasko-Rückstufungsschaden, Halter- und Fahrerhaftung und Fahrbahnverschmutzung). Fazit: Gleichwohl ist das Buch nicht nur für Verkehrsrechtler zu empfehlen, sondern für alle Allgemeinanwälte oder Haftungsrechtler, denn die Ausführungen zum Prozess- und Kostenrecht in § 12 sind für alle forensisch tätigen Anwälte im Bereich des Zivilrechts relevant (z.B. Zulässigkeit einer Zwischen-Feststellungsklage bei noch nicht vollständig bezifferbarem Schaden, gerichtliche Überprüfbarkeit der Voraussetzung für die Erhöhung der Geschäftsgebühr).

RA Dr. Andreas Geipel, München

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