Mit 713 allein beim EuGH und 1.711 insgesamt bei allen drei Gerichten der EU (EuGH, EuG und dem Gericht für den öffentlichen Dienst) im Jahr 2015 neu eingegangenen Rechtssachen wurde ein neuer Spitzenwert in der Geschichte der europäischen Gerichtsbarkeit erreicht. Dies teilte der Gerichtshof Mitte März mit. Vor allem der EuGH ist von dieser Zunahme (plus 15 % gegenüber dem Vorjahr) betroffen, da erstmals die "symbolische Schwelle" von 700 neu eingegangenen Rechtssachen überschritten wurde. Mit 1.755 im Jahr 2015 erledigten Rechtssachen habe auch die jährliche "Produktivität" des Organs ein Rekordniveau erreicht.

Der Gerichtshof freut sich über diese Entwicklung, in der er auch einen Beleg für das Vertrauen sieht, das ihm sowohl die nationalen Gerichte als auch die rechtssuchenden Bürger entgegenbringen. Ausdrücklich begrüßt er in diesem Zusammenhang die kürzlich eingeleitete Reform seines Gerichtssystems, die es ihm durch eine Verdoppelung der Zahl der Richter des Gerichts in einem dreistufigen Verfahren bis 2019 ermöglichen soll, weiterhin die Zunahme der Streitsachen zu bewältigen und "seine Aufgabe im Dienst der europäischen Rechtssuchenden unter Wahrung der Ziele der Qualität und Effizienz der Justiz" zu erfüllen. Diese strukturelle Reform, so der EuGH, sei mit der Erarbeitung einer neuen Verfahrensordnung für das EuG einhergegangen, die am 1.7.2015 in Kraft getreten sei (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 11/2015, S. 572). Sie werde die Fähigkeit des Gerichts stärken, die Rechtssachen innerhalb einer angemessenen Frist und unter Achtung der Erfordernisse eines fairen Verfahrens zu bearbeiten.

[Quelle: EuGH]

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