In ihrer Plenarsitzung am 10. Februar beschloss die Länderkammer einstimmig auch eine Entschließung zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung. Darin spricht sie sich insbesondere dafür aus, einen entsprechenden Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren (vgl. hierzu ZAP EN-Nr. 103/2017) aufzugreifen und die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Ausschluss zu schaffen. Die Kriterien seien eng an das jüngste Urteil der Karlsruher Richter anzulehnen, so der Bundesrat. Der Entzug der Finanzierung müsse umfassend sein und solle sich auch auf sonstige öffentliche Leistungen beziehen. Dabei betonte die Länderkammer, dass sich der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht nur auf die Missbilligung einer Gesinnung oder Weltanschauung stützen dürfe. Grundsätzlich gelte, dass ein solches Vorgehen eine Ausnahme sei.

Die derzeitige Präsidentin des Bundesrates, Malu Dreyer kommentierte die Entschließung wie folgt: "Das Bundesverfassungsgericht hat mit aller Deutlichkeit und Klarheit festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindlich ist und eine Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt". Nach den leidvollen Erfahrungen in der deutschen Geschichte bekenne sich das Grundgesetz zu einer wehrhaften Demokratie. Derzeit könne eine Partei, deren politische Konzepte die Menschenwürde missachteten und auf die Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung ausgerichtet seien, trotzdem Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten. "Der von der Verfassung gebotene Schutz der Parteien darf nicht dazu missbraucht werden, unsere Demokratie zu beeinträchtigen und zu zerstören", mahnte die Bundesratspräsidentin.

[Quelle: Bundesrat]

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