Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / 2

Jeder Praktiker, gleichgültig ob Richter oder Rechtsanwalt, kennt die unbefriedigende Situation, wenn sich Verfahren in die Länge ziehen und Akten nicht "vom Tisch zu bekommen" sind. Beschleunigung ist kein Selbstzweck, jedoch sind langdauernde Verfahren für alle Beteiligten, insbesondere aber für den Rechtsuchenden, der auf (s)eine Entscheidung wartet, unbefriedigend. Mag s...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / D. Ausblick

Die vorstehenden Ausführungen schlagen einen großen Bogen von den elementaren Grundlagen bis hin zu schwierigen und teilweise umstrittenen Einzelfragen des Regresses. Sie sollen verdeutlichen, dass Sozialrecht und Unterhaltsrecht keine Paralleluniversen bilden. Beide Rechtsgebiete stehen nicht nebeneinander, sondern lassen sich über ihre vielfältigen Berührungspunkte zu eine...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / 3. Verwertbarkeit von Akten aus Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren

Die Zivilprozessordnung eröffnet die Möglichkeit, aus anderen Verfahren Gutachten gemäß § 411a ZPO oder Zeugenaussagen mittels Beiziehung der Akten nach § 432 ZPO zu verwerten, wobei Protokolle über Zeugenaussagen als Urkundenbeweis in den Prozess eingebracht werden.[8] Auf diesem Wege können beispielsweise verkehrsanalytische Gutachten oder Zeugenaussagen über Unfallhergäng...mehr

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zfs 3/2016, Auswirkung eine... / 3 Anmerkung:

Das AG Bernkastel-Kues bestätigt die bereits ergangene Rechtsprechung zur verkehrspsychologischen Nachschulung (u.a. AG Bernkastel-Kues, Urt. v. 21.10.2013 – 8 OWi 8142 Js 18729/13; AG Mannheim, Beschl. v. 31.7.2013 – 22 OWi 504 Js 8240/13; AG Niebüll, Urt. v. 24.7.2013 – 6 OWi 110 Js 7682/13 (23/13)), gerade was den Aspekt der Einstufung auf der Rechtsfolgenseite angeht: Ei...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / II. Schlussbemerkung

Überlegungen und Versuche, den Zivilprozess zu beschleunigen, hat es viele gegeben, denkt man an zahlreiche Publikationen oder Symposien[15] zu diesem Thema. Insofern sind die hier dargestellten Vorschläge keinesfalls neu. Sie sollen lediglich verdeutlichen, dass sich im Zivil(verkehrs)prozess mit verhältnismäßig einfachen Mitteln zeitliche Optimierungen auch im Rahmen der g...mehr

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zfs 3/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 64. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Essen / Welcome Hotel Termine: Baustein 1: 7.4.2016 – 9.4.2016; Baustein 2: 28.4.2016 – 30.4.2016; Baustein 3: 19.5.2016 – 21.5.2016; Baustein 4: 9.6.2016 – 11.6.2016; Baustein 5: 23.6.2016 – 25.6.2016; Baustein 6: 7.7.2016 – 9.7.2016 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/FORUM Ju...mehr

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AGS 3/2016, Keine Rückfests... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beklagten, die sich gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Rückfestsetzung richtet, ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden. In der Sache hat das Rechtsmittel des Beklagten jedoch keinen Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hat die Rechtspflegerin di...mehr

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FF 3/2016, Aufstockungsunte... / 2 Anmerkung

Der Streitfall ist dadurch gekennzeichnet, dass dem unterhaltsberechtigten Ehegatten seit der Scheidung – zunächst neben einem Teilunterhalt gemäß § 1570 BGB – durchgängig Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zuerkannt wurde; insoweit war der Anspruch durch Vergleich tituliert. Der unterhaltspflichtige Ehegatte verfügte durchgängig über höhere Einkünfte, als der unt...mehr

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zfs 3/2016, Obliegenheit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte, mithin zulässige Berufung, ist teilweise begründet. Der Kl. kann weitere 2.050 EUR Wiederbeschaffungsaufwand sowie 500 EUR Nutzungsausfallentschädigung nebst vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und Zinsen verlangen. Im Übrigen ist die Berufung unbegründet." 1. Zutreffend und zweitinstanzlich unangegriffen hat das Erstgericht ang...mehr

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AGS 3/2016, AGS 3/2016

Auch dieses Heft bietet wieder eine Vielzahl interessanter Entscheidungen. Bemerkenswert ist die Entscheidung des BGH (S. 114), wonach die Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen anlässlich derselben Persönlichkeitsverletzung jeweils eigene Angelegenheit darstellt. Gleich zweimal hatte sich das OLG Hamburg mit der Terminsgebühr im schri...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / 2. Fachliche Kompetenz der Spruchkörper

Der Rechtsanwalt ist, was die Auswahl seines Arbeitsfeldes angeht, eigentlich in einer, nennen wir es "gezwungen komfortablen Situation". Es gibt kaum einen Kollegen, von dem ein oder anderen "Einzelkämpfer" mal abgesehen, der sich nicht im Laufe seines Arbeitslebens, schon aus wirtschaftlichen Gründen, auf ein bestimmtes Themengebiet festlegen musste und die dazu nötige Qua...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / 6. AG Bremen v. 13.12.2012 – 9 C 105/12 / LG Bremen v. 6.9.2013 – 4 S 13/13 /BGH v. 8.5.2014 – IX ZR 219/13 (NJW 2014, 2126)

Die Revisionsentscheidung in dieser Sache wird zwischenzeitlich geradezu textbausteinartig von Rechtsschutzversicherern zitiert, freilich in einer sinnentstellenden Weise, die schon dem schieren Wortlaut der Entscheidung widerspricht und zudem dem verunglückten Verfahrensgang keine Rechnung trägt. a) Man ahnt das Unheil schon, wenn der Richter die mündliche Verhandlung mit de...mehr

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zfs 3/2016, Terbille/Höra: Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, C.H. Beck, 3. Auflage 2013, 1.938 Seiten, 159 EUR, ISBN 978-3-406-63671-4

Das Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht hat mit seiner dritten Auflage ein ganzes Paket an Änderungen und Neuerungen zu verkraften gehabt. Der wohl größte Schritt war der erforderliche Wechsel des Herausgebers vom verstorbenen Prof. Dr. Terbille zu Herrn Dr. Höra. Dieser Wechsel ist erfreulich gut gelungen. Das Gesamtkonzept und dessen Umsetzung wurden beibehalten. ...mehr

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FF 3/2016, Abänderung eines... / 2 Gründe:

I. Die Beteiligten waren seit 1974 bis zur rechtskräftigen Scheidung im September 2001 verheiratet und lebten seit Februar 2000 getrennt. Die Antragsgegnerin war während der Ehezeit, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, überwiegend nicht erwerbstätig. Sie ist gelernte Arzthelferin, hat nach der Trennung jedoch keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen. Der Antragsteller za...mehr

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AGS 3/2016, Aktenversendung... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, da die angefochtene Entscheidung nicht von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist, sondern von der 15. großen Strafkammer des LG K. in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (§ 66 Abs. 6 S. 1 GKG, § 122 Abs. 1 GVG). Die weitere Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zuläss...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Verfahrensrecht

a) Legt der in erster Instanz unterlegene Anspruchsteller in einem Verfahren, das die Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einem Güterrechtsverfahren betrifft, Rechtsmittel ein, so richtet sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach seinem wirtschaftlichen Interesse an der Erteilung der Auskunft (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 12.10.2011 – XII ZB 127/11, FamRZ 2011, 19...mehr

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FF 2/2016, Neuer Vorstand des DFGT

Der Deutsche Familiengerichtstag hat bei seiner Tagung im Oktober 2015 einen neuen Vorstand gewählt. Vorsitzende: Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am OLG, München Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Mathias Grandel, Rechtsanwalt, Augsburg Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am OLG, Oldenburg Beisitzer/Beisitzerinnen: Monika Clausius, Rechtsanwältin, Saarbrücken Prof. Dr. M...mehr

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FF 2/2016, Unterhaltsbegrenzung, Versorgungsausgleich und Ehe für alle

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Weimar (26.–28.11.2015) Diesmal war die Herbsttagung ganz besonders gut besucht: Mehr als 400 Teilnehmer waren nach Weimar gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Ehe für alle – ein...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / VI. Grundsätzliche Schlussfolgerungen für das anwaltliche Vorgehen

Aus dem Zusammenspiel von Amtsermittlung, formellen Anforderungen an den Erbscheinsantrag, Verfahrensförderungspflicht der Beteiligten und der Beweislastverteilung folgt: Im Rahmen des Erbscheinsverfahrens gilt es verschiedene Stufen auseinanderzuhalten:mehr

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FF 2/2016, Dank an Beiratsmitglied Prof. Dr. Uwe Diederichsen

Während der Herbsttagung in Weimar Ende November 2015 ist Prof. Diederichsen feierlich verabschiedet worden. Ihm ist ein Bildband der Arbeitsgemeinschaft überreicht worden. Der Verfasser dieses Beitrags verabschiedete das langjährige Beiratsmitglied mit folgenden Worten: Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hat allen Grund, zusammen mit der Redaktion der Zeitschrift Forum Fa...mehr

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FF 2/2016, Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / IV. Novellierte EU-Richtlinie

Im Berichtszeitraum wurde auf europäischer Ebene nach mehr als sieben Verhandlungsjahren die neue Pauschalreise-Richtlinie verabschiedet und am 11.12.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.[12] Ausweislich der Erwägungsgründe sollen die Neuregelungen u.a. auch dem stetig wachsenden Reisevertrieb über das Internet und den erst nach Vorgaben des Kunden (statt ...mehr

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AGS 2/2016, Entstehen und E... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat im Hauptsacheverfahren vor dem LG den Vorsitzenden Richter am LG erfolglos wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das OLG, zurückgewiesen und dabei dem Kläger die Kosten des Verfahrens nach einem Beschwerdewert von 27.300,00 EUR auferlegt. Hierauf hat der Bevollmächtigte der Beklagten zu 2) beantragt, ausgehe...mehr

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zfs 2/2016, zfs 2/2016 / Bekanntmachung zu § 115 (PKHB 2016)

Am 1.1.2016 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2016 – PKHB 2016) vom 8.12.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 2357). Sie führt die Beträge auf, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 lit. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind. Für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt der nach § 11...mehr

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FoVo 2/2016, Zulässigkeit einer "Tieferpfändung" nach § 850d ZPO durch Unterhaltsvorschussstellen mittels Vollstreckungsbescheid?

Wird eine Unterhaltsforderung vollstreckt, genießt der Schuldner nach § 850d ZPO nicht den Schutz der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, sondern darf nur den notwendigen Unterhalt – Hartz IV – und die zur Erfüllung seiner vorrangigen Unterhaltspflichten notwendigen Mittel behalten. Man spricht von der sogenannten "Tieferpfändung". Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer wurde mit Beschluss des SG dem dortigen Kläger als Rechtsanwalt beigeordnet. In diesem Rechtsstreit stritten die dortigen Beteiligten um die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II sowie um die darlehensweise Bewilligung einer Mietkaution. Der Beklagte erklärte sich schließlich mit Schriftsatz v. 25.3.2014 bereit, die Kaltmiete in der t...mehr

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AGS 2/2016, Entstehen und E... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Das LG hat die Gebühr zu Recht entsprechend dem Antrag der Beklagten zu 2) festgesetzt. Die allgemeinen Voraussetzungen der Kostenfestsetzung liegen vor, insbesondere ist der Beschluss des OLG mit der Kostengrundentscheidung bestandskräftig. Das zieht auch der Kläger nicht in Zweifel. Die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV...mehr

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AGS 2/2016, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung zur Übertragung der Sache auf den Senat beruht auf § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 RVG. Danach überträgt der Einzelrichter das Verfahren dem Senat, wenn die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Letzteres ist vorliegend der Fall, weil die Frage, ob und inwieweit eine...mehr

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zfs 2/2016, Verjährungsunte... / 2 Aus den Gründen:

"Die Rechtsbeschwerde war zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. zuzulassen. Zwar gilt nach § 80 Abs. 3 OWiG, dass grds. im Rechtsbeschwerdeverfahren nur solche Verfahrenshindernisse relevant sind, die nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten sind. Die Verfolgungsverjährung ist jedoch im Zulassungsverfahren dann zu prüfen, wenn es wegen dieser Frage geboten ist, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.10 Zeitlich befristete Versicherungsfreiheit

Rz. 21a Von der Möglichkeit der Beitragserstattung werden nach § 210 Abs. 1a Satz 3 Nr. 2 versicherungsfreie Beamte oder Richter auf Zeit oder Probe, Soldaten auf Zeit, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie Personen, die nur für eine begrenzte Zeit von der Versicherungspflicht befreit sind (z. B. Selbständige mit einem Auftraggeber), ausgeschlossen. Nachdem bei diesem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.3 Entfallen der Versicherungspflicht

Rz. 8 Die Versicherungspflicht ist entfallen, wenn der Versicherte in allen Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung (ArV/AnV/allg. RV und knRV) aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist. Ob das Entfallen der Versicherungspflicht durch Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung, durch Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes (§ 5) oder durch Befreiung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine Änderung erfolgte durch das RÜG v. 25.1.1991 (BGBl. I S. 1606) in Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 5 und Abs. 6 Satz 3. Das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) änderte die Vorschrift erneut. Für die Zeit ab 28.9.1996 wurde die Wartefrist nach Abs. 2 Satz 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3 Prozessförderung durch den Vorsitzenden (§ 76 Abs. 2 FGO)

Rz. 62 Der Gesetzgeber hat die Fürsorge- und Prozessförderungspflicht gem. § 76 Abs. 2 FGO dem Vorsitzenden auferlegt, um so eine zügige und sachgerechte Behandlung der Verfahren zu gewährleisten. In der Praxis jedoch werden die einzelnen Fälle regelmäßig bereits in einem frühen Stadium durch den Berichterstatter[1] bearbeitet, sodass sich die Tätigkeit des Vorsitzenden nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1.1.2 Ausländisches Recht

Rz. 23 Das FG hat erforderlichenfalls gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 293 ZPO auch Feststellungen zum Bestehen und zum Inhalt ausländischen Rechts zu treffen.[1] Dies ist keine Pflicht der Beteiligten. Die Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts ist allerdings klar von der Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts mit Auslandsberührung, d. h. von der Pflicht zur Ermittlung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Wirkung

Rz. 9 Nach der vorherrschenden prozessrechtlichen Theorie stellt das Urteil die bestehende Rechtslage für das konkrete Verfahren fest mit der Folge, dass wegen der in § 110 FGO genannten Bindungswirkung ein Prozess über den gleichen Sachverhalt unzulässig und eine gegen den Entscheidungssatz des Urteils verstoßende (wiederholende) Verwaltungsentscheidung ohne erneute eigene ...mehr

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Teil F: Medien / Medien, Einfluss auf das Strafverfahren [Rdn 9]

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / II. Beide Ehegatten sind Landesbeamte/-richter

Nicht selten kommt es vor, dass beide Ehegatten Beamte (oder Richter) eines Bundeslandes sind. Auch hier besteht ein dringender Beratungsbedarf. Praxis-Beispiel Beispiel:[47] Die Antragstellerin hat bei dem Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein ein beamtenrechtliches Versorgungsanrecht mit einem Ehezeitanteil i.H.v. 1.627,04 EUR monatlich erlangt. Der Ausgleichswert beträgt ...mehr

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§ 3 Anhang: Gesetzestexte (... / B. Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)

§ 5 Fahrtkostenersatz (1) Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks ersetzt. (2) 1Bei Benutzung eines eigenen oder unentg...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / IV. Beide Ehegatten sind Bundesbeamte/-richter

Manchmal kommt es vor, dass beide Ehegatten beim Bund verbeamtet (oder Bundesrichter oder Lebenszeitsoldat) sind. Praxis-Beispiel Beispiel:[54] Der 1968 geborene Antragsteller und die 1971 geborene Antragsgegnerin waren seit 1993 verheiratet. Beide sind Bundespolizeibeamte. Gegenüber dem Bund bestand eine Versorgungsanwartschaft des Antragstellers mit einem Ausgleichswert von ...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / I. Ein Ehegatte ist Landesbeamter/-richter, ein Ehegatte gesetzlich versichert

Verheiratete Paare, von denen ein Ehegatte Landesbeamter und der andere Ehegatte gesetzlich rentenversichert ist, treten in der Praxis häufig auf. Diese Konstellation bietet in mehrfacher Hinsicht Anlass für eine umfassende Beratung des Beamten. Praxis-Beispiel Beispiel:[26] Olav (= O) und Petrina (= P) lassen sich scheiden. Der O ist Beamter des Landes Brandenburg und hat ein...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / III. Ein Ehegatte ist Bundesbeamter/-richter, ein Ehegatte gesetzlich versichert

Ist ein Ehegatte beim Bund verbeamtet (oder Bundesrichter oder Lebenszeitsoldat), während der andere in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechte erworben hat, erfolgt beiderseits die interne Teilung der Anrechte nach den §§ 10 ff. VersAusglG bzw. dem BVersTG. Für den Beamten stellt sich dies zwar vergleichbar den vorherigen Fällen als nachteilig dar. Der gesetzlich versi...mehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Fortdauerentscheidung [Rdn 39]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Erziehungsmaßregel/Zuchtmittel [Rdn 759]

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§ 2 Erstattungs-ABC

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§2 Darstellung des alten Re... / (bb) BVerfG, Beschl. v. 16.6.2015 – 2 BvR 2718/10, 2 BvR 2808/11, 2 BvR 1849/11

Rz. 58 Ein knappes Jahr später hat das Bundesverfassungsgericht dann verdeutlicht, was es eigentlich erwartet, nämlich die Befolgung des Richtervorbehaltes: ""Haben die Ermittlungsbehörden den zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichter durch Antragstellung mit der Sache befasst haben, endet ihre Eilzuständigkeit.""[47] Daraus folgt, dass die Verfolgungsbehörden nicht von sich ...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Ablehnung Rechtspfleger [Rdn 241a]

Rdn 241b Literaturhinweise: Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, Rn 30 ff. Rdn 241c 1. Aufgrund der Vorschrift des § 10 RpflG, nach der für die Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers die für den Richter geltenden Vorschriften gem. § 22 ff. StPO entsprechend gelten, stellt sich die Frage, inwieweit der im Rahmen der Strafvollstreckung tätig werdende Rechtspfleger wegen B...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / JGG-Verfahren, nachträgliche Entscheidungsergänzung [Rdn 518]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Ausschluss, Obliegenheitsverletzungen [Rdn 314]

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / II. Süddeutsches Familienschiedsgericht

Rz. 259 Schiedsordnung des Süddeutschen Familienschiedsgerichts vom 1.1.2011 I. 1. Die Schiedsordnung des Süddeutschen Familienschiedsgerichts gilt, wenn die Parteien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Verfahren vor dem Süddeutschen Familienschiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges vereinbaren. 2. Das Familienschiedsgericht entscheidet ausschließlich ...mehr