Das Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht hat mit seiner dritten Auflage ein ganzes Paket an Änderungen und Neuerungen zu verkraften gehabt. Der wohl größte Schritt war der erforderliche Wechsel des Herausgebers vom verstorbenen Prof. Dr. Terbille zu Herrn Dr. Höra. Dieser Wechsel ist erfreulich gut gelungen. Das Gesamtkonzept und dessen Umsetzung wurden beibehalten. Auch die neu hinzugekommenen Autoren stehen für die durchgängig hohe Kompetenz des Werks und wurden entsprechend gut integriert.

Enthielt die zweite Auflage, erschienen kurz nach der VVG-Reform, noch viele offene Fragen rund um die Gesetzesnovellierung, so darf man die dritte Auflage bereits als eine Fundgrube für Problemlösungen der Rechtsprechung zum neuen VVG ansehen. Die Aktualisierung erfolgte nicht durch bloßes Ausdehnen der einzelnen Kapitel. Im Gegenteil konnte die Seitenzahl leicht verringert werden, obwohl mit den Kapiteln zu Elektronik- und EDV-/IT-Versicherungen (§ 31) und Rückversicherung (§ 34) zwei weitere Bereiche des Versicherungsrechts neu im Buch aufgenommen wurden.

So zeitgemäß eine CD-ROM mit Musterbedingungen für die zweite Auflage 2008 war, so gut ist der Verzicht auf diese CD in der dritten Auflage. Die Hinweise auf mögliche Downloads reichen aus. Im Übrigen wurde die Ausstattung beibehalten: Erläuterungen, Praxistipps, Checklisten und Musterklagen.

In einem solchen Praxisbuch, mit dem Überblick über nahezu sämtliche Bereiche des Versicherungsrechts, lassen sich selbstverständlich nicht alle neu auflodernden Streitthemen ausführlich diskutieren. So wird folgerichtig z.B. in § 24 (Private Unfallversicherung) die wissenschaftliche Diskussion zur Transparenz der Unfallfiktion nicht aufgegriffen. Vielmehr stellen die Erläuterungen auf die allgemein übliche Handhabung und die Praxisprobleme ab. Diese kurze, praxisgerechte Darstellung der Themenkreise zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Kapitel und bietet einen schnellen, verlässlichen und verständlichen Überblick über die Sachthemen.

Zwar wendet sich das Werk hauptsächlich an Anwälte, es ist aber auch im Tagesgeschäft von Richtern, Maklern und Schadensachbearbeitern der Versicherungen ein hilfreich beratender Begleiter. Die dritte Auflage ist für die effektive Einarbeitung in einzelne Bereiche des Versicherungsrechts und die Wiederauffrischung einzelner Themen hervorragend geeignet.

Autor: André Naumann

RA André Naumann, Bornheim

zfs 3/2016, S. 133 - 134

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge