Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Widerruf der Bewährung [Rdn 143]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Weisungen, Auflagen [Rdn 128]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Verhängung der Jugendstrafe [Rdn 916]

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FF 1/2016, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Wendl/Dose (Hrsg.)9. Auflage 2015, 2.552 Seiten, 139 EUR, Verlag C. H. Beck Die Neuauflage berücksichtigt vier Jahre nach der 8. Auflage 2011 die Rechtsänderung des materiellen Rechts, insbesondere die Ergänzungsregelungen vom 1.3.2013 zu § 1578b BGB (Stichwort: lange Ehedauer), die Änderungen des Verfahrensrechts, Sozialrechts und des internationalen Rechts sowie die Entwick...mehr

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§5 Rechtsmittel / V. Rechtliche Überprüfung

Rz. 18 In der rechtlichen Überprüfung sind in verschiedenen Bereichen Prüfungen vorzunehmen, um eine Sanktion zu verhindern. Hier unterscheidet sich das Bußgeldverfahren vom Strafverfahren nicht. Diese liegen in der Subsumtion, der Frage der Verjährung, der Differenzierung von Vorsatz und Fahrlässigkeit und natürlich den jeweiligen Punktebewertungen (siehe auch § 2 Rdn 1-). ...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / 2. Ablehnungsgründe

Rz. 96 Einzelne Ablehnungsgründe nennt das Gesetz nicht. Generell gilt allerdings, dass die Ablehnung auf eben solche Umstände gestützt werden kann, die auch die Ablehnung eines Richters nach § 42 ZPO oder gar dessen Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes nach § 41 ZPO rechtfertigen würden. Es müssen also Gründe vorliegen, die objektiv geeignet sind, Misstrauen gegen d...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Durchsuchung und Beschlagnahme [Rdn 1122]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Beamte, Allgemeines [Rdn 455]

Rdn 456 Literaturhinweise: Claussen/Benneke/Schwandt, Das Disziplinarverfahren, 6. Aufl.2010 Gansen, Kommentar zum Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Loseblatt, 39. Aufl. 2014 Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht-Beamtenstrafrecht, 2014 Röth, Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilung“, StraFo 2012, 354. Rdn 457 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilu...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / D. Pensionistenprivileg

Steht ein Beamter kurz vor der Pensionierung bzw. ist er bereits Pensionär, ist zu prüfen, ob ihm noch ein sog. Pensionistenprivileg zusteht. Ein solches Privileg würde den ausgleichspflichtigen Beamten (Richter; auch Soldaten nach § 55 SVG), der bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits Pensionär ist, vor den negativen Folgen des Versorgungsausgleichs schüt...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 85]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Berufsrechtliche Verfahren/Überblick [Rdn 953]

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / E. Haftung des Schiedsgerichts

Rz. 155 Hinsichtlich der Haftung des Schiedsrichters oder des Schiedsgerichts ist zu unterscheiden zwischen der Haftung aus dem zwischen den Parteien und dem Schiedsgericht bestehenden Vertragsverhältnis einerseits und aus einer Haftung entsprechend § 839 BGB andererseits. Rz. 156 Eine Haftung aus Vertrag ist zumeist schon in den Schiedsordnungen, die über die Schiedsvereinba...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Zahnarzt, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 1337]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Apotheker, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 9]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Arzt, Humanmediziner, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 46]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Tierarzt, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 1208]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Grundentscheidung, Allgemeines [Rdn 481]

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / III. Ablehnung des Schiedsgerichts

Rz. 90 Ebenso wie nach § 42 ZPO der Richter eines staatlichen Gerichts, kann auch ein Schiedsrichter abgelehnt werden. Denn die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Schiedsgerichts ist die zentrale Grundlage eines jeden schiedsgerichtlichen Verfahrens. Um die Integrität des Gerichts und damit letztlich auch die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu schützen, begründet das...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / 3. Ablehnungsverfahren

Rz. 101 Das Ablehnungsverfahren ist in § 1037 ZPO geregelt. Wie das gesamte schiedsgerichtliche Verfahren unterliegt auch das Ablehnungsverfahren der Parteiautonomie. Das heißt, dass die Parteien selbstständig regeln können, wie das Ablehnungsverfahren ablaufen soll. Rz. 102 Diese Vereinbarung bedürfte keiner besonderen Form. Es gilt wiederum nicht die Vorschrift des § 1031 Z...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Verfahren

Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG oder des BGH, ist die Erinnerung gegeben. Hierüber befindet zunächst der Rechtspfleger, der ihr abhelfen kann. Soweit er der Erinnerung nicht abhilft, legt er die Sache dem Richter vor. Dieser entscheide...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 724]

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§5 Rechtsmittel / VII. Exkurs: Rechtsmittel gegen gerichtlichen Beschluss nach §111a StPO

Rz. 59 Das Gericht hat die Möglichkeit nach §111a StPO, die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen. Die Vorschrift lautet wie folgt: §111a StPO (1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Von der vorläufigen...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Internationale Vollstreckung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen [Rdn 679]

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zfs 1/2016, zfs 1/2016 / Zweites Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Am 21.11.2015 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes v. 17.11.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 1946). Mit dem Gesetz soll eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an eine von der EU-Kommission geführte Datenbank geschaffen werden. Ferner erfolgen redaktionelle Änderungen in § 9 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz. Quelle: BR-Drucks ...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / a) Zivilrechtliche Vorrangigkeit der Qualifikation als Stiftungsgeschäft vor einem Vertrag zugunsten Dritter

Ein Stiftungsgeschäft bzw. die Errichtung einer Stiftung stellt ein von einem Vertrag zugunsten Dritter verschiedenes Rechtsgeschäft dar: Nach der Systematik des BGB ist die Stiftung (§§ 80 ff BGB) im Allgemeinen Teil geregelt, dagegen der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff BGB) im Allgemeinen Teil des Schuldrechts bei den vertraglichen Schuldverhältnissen. Grund dafür ist...mehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Mandatsverhältnis [Rdn 112]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Berufsverbot, Berufsgruppen, Auswirkungen [Rdn 34]

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Teil G: Gnade / Gnade, Allgemeines [Rdn 1]

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Vorwort

Sie halten als Verteidiger/Rechtsanwalt mit diesem Werk ein "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" in den Händen und fragen sich vielleicht dann doch: Strafrechtliche Nachsorge? Was ist das? Nun, wer sich intensiv mit Strafverteidigung befasst, weiß bzw. kann an vielen Stellen in Rechtsprechung oder Literatur lesen: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Verfahren

Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist die sofortige Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist allerdings nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Wird der Wert nicht erreicht, ist nur die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn infolge einer Abhilfe des ...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / I. Bundesbeamte, Bundesrichter, Soldaten, Abgeordnete

Ist ein Ehegatte Bundesbeamter (gleichgestellt sind Bundesrichter, Soldaten und Bundesabgeordnete), werden seine Anrechte intern geteilt. Bereits bei Einführung des VersAusglG zum 1.9.2009 sind durch den Bund entsprechende Teilungsregelungen erlassen worden. Nach § 1 Abs. 2 und 3 BVersTG gilt die interne Teilung für Anrechte von Ausgleichspflichtigen, die Beamte oder Richter...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Vollstreckungshindernisse [Rdn 444]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 958]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Jugendarrest [Rdn 790]

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / 1

Der Ausgleich beamtenrechtlicher Versorgungen (bzw. ihnen gleichgestellter Versorgungen – insbesondere Richter, Soldaten) im Versorgungsausgleich wirft in vielfacher Hinsicht Fragen auf, die bis in das Verfassungsrecht reichen.[1] Aktuell hat auch der Gesetzgeber[2] in die Problematik eingegriffen. Neben der Berücksichtigung solcher Problematiken muss der Berater zudem die b...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 211]

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§2 Darstellung des alten Re... / VIII. Tilgungsfristen

Rz. 28 Das KBA löscht automatisch nach Ablauf der Tilgungs- und Überliegefrist die eingetragenen Punkte im Register. Einer der Gründe für die Gesetzesinitiative besteht sicherlich darin, das komplizierte System von Tilgungs- und Überliegefrist[11] zu entwirren und zu vereinfachen (siehe § 1 Rdn 19). Rz. 29 Die maßgebliche Vorschrift ist §29 StVG – in der bis zum 30.4.2014 gül...mehr

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / 3. Düsseldorfer Tabelle

Die Neuregelung lässt die bewährte Düsseldorfer Tabelle im Grundsatz unberührt: Ähnlich wie das schon bislang, nach der Anknüpfung des Mindestunterhalts an den steuerrechtlichen Kinderfreibetrag der Fall war, werden die Werte der neuen Mindestunterhaltsverordnung auch künftig die Basis bilden, auf der die Düsseldorfer Tabelle aufbaut; sie finden sich wieder in den Tabellenwe...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / I. Norddeutsches Familienschiedsgericht

Rz. 258 Schiedsordnung vom 1.2.2016 I. Vorbemerkungen Das Norddeutsche Familienschiedsgericht bietet als Beitrag zur außergerichtlichen Streitschlichtung die Möglichkeit, schnell, diskret und kostensparend streitige Rechtsfragen klären zu lassen und den Gang zum Gericht zu ersparen. Das Norddeutsche Familienschiedsgericht führt nach Wahl der Beteiligten entweder ein Mediations...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Fahrerlaubnis, Sperrfrist, nachträgliche Ausnahme [Rdn 467]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Verfahrensbeteiligte [Rdn 611]

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / I. Altverfahren

Über den Versorgungsausgleich wird teilweise erst mehrere Jahre nach Einleitung des Scheidungsverfahrens entschieden. Deshalb sollte auch sechs Jahre nach der Reform des Versorgungsausgleichs beachtet werden, dass noch eine Übergangsvorschrift, § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG bzw. – für Soldaten – 55c Abs. 1 Satz 2 SVG existiert. Diese Vorschriften sollen als Besitzschutzregelung...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Straferlass [Rdn 113]

Rdn 114 1. Nach Ablauf der Bewährungszeit wird – sofern kein Widerruf erfolgt und ein Grund zur Verlängerung nicht gegeben ist – die Jugendstrafe vom Richter erlassen (§ 26a JGG). Aus erzieherischen Gründen soll die Entscheidung über den Erlass möglichst zeitnah zum Ablauf der Bewährungszeit erfolgen. ☆ Die Wirkung des Erlasses tritt erst mit Verkündung oder Zustellung des d...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / e) Durchgriff aufgrund "Scheingeschäfts"

Unter Berufung auf Rechtsprechung in Liechtenstein[47] wird von der Finanzrechtsprechung immer wieder die Aufhebung des Trennungsprinzips betont.[48] Statt der ursprünglich im liechtensteinischen Recht notwendigen zivilrechtlichen Verstöße, etwa Umgehung erbrechtlicher Vorschriften, wird dann stets die Steuerhinterziehung als Hauptzweck als die Stiftung zum Scheingeschäft de...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / E. Beratung nach Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Hat das Gericht über den Ausgleich der Beamtenversorgung bzw. den Versorgungsausgleich insgesamt entschieden, obliegt dem Berater primär die Prüfung, ob Rechtsmittel einzulegen sind. Ansonsten ist der verbeamtete Mandant noch darüber zu beraten, dass er die Kürzung seiner Versorgungsbezüge durch Zahlung eines Kapitalbetrags an seinen Dienstherrn abwenden kann (§ 58 BeamtVG, a...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, neuerliche Straffälligkeit [Rdn 337]

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / C. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 – Stand: 19.5.2015

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allge...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Berufsverbot, Bewährungsaussetzung [Rdn 53]

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zfs 1/2016, Alkoholkonsum u... / H. Annahme von Alkoholabhängigkeit durch die Fahrerlaubnisbehörde trotz positiven ärztlichen Gutachtens (BayVGH, Beschl. v. 27.7.2012 – 11 CS 12.1511)

Der Entscheidung[28] lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller war zwei Wochen stationär in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht gewesen. Der Kurzentlassungsbrief führte u.a. die Diagnose Alkoholabhängigkeit auf. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller zur Beibringung eines fachärztlichen Fahreignungsgutachtens auf. Das daraufhin erstellte Gutachten...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, vorläufige Maßnahmen [Rdn 387]

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