Sie halten als Verteidiger/Rechtsanwalt mit diesem Werk ein "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" in den Händen und fragen sich vielleicht dann doch: Strafrechtliche Nachsorge? Was ist das? Nun, wer sich intensiv mit Strafverteidigung befasst, weiß bzw. kann an vielen Stellen in Rechtsprechung oder Literatur lesen: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand des Beschuldigten, der die Rechte des Beschuldigten in allen Verfahrensabschnitten in vollem Umfang zu wahren hat. Das gilt aber nicht nur im "Ermittlungsverfahren", im Verfahrensstadium "Hauptverhandlung" und im Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren, sondern vor allem eben auch noch in danach liegenden Verfahrensstadien, die wir als den Bereich der "strafrechtlichen Nachsorge" ansehen. Gemeint ist also alles das, was nach "dem Urteil kommt". Gerade hier ist und wird der Rechtsanwalt, der für den Mandanten – als Verteidiger – in den vorhergehenden Verfahrensstadien tätig geworden ist, aber auch der Rechtsanwalt, der vom Mandanten, gegen den ein strafverfahrensrechtliches Erkenntnisverfahren anhängig war, erst jetzt beauftragt wird, besonders gefordert. Denn gerade im Bereich der "strafrechtlichen Nachsorge" fühlen sich die Mandanten mit den Folgen einer Verurteilung aber auch eines Freispruchs allein gelassen. Sie finden nur selten Antwort auf die Frage, was nun noch alles kommt bzw. kommen kann.

Und das ist der Ansatz für das vorliegende Handbuch: Wir wollen dem Rechtsanwalt einen Ratgeber bzw. eine Hilfestellung an die Hand geben, mit dem bzw. der er seinen Mandanten auch noch nach dem Erkenntnis- oder Rechtsmittelverfahren unterstützen und damit Beistand sein kann. Dieses Handbuch tritt also neben "Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" und "Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung", die vor kurzem in 7. bzw. 8. Aufl. erschienen sind, und neben "Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe", das im kommenden Jahr in 2. Aufl. erscheinen wird. Nachdem 2012/2013 aus dem "Duo ein Trio" geworden ist, liegt damit jetzt ein "Quartett" vor, mit dem die Reihe nun aber auch abgeschlossen ist/wird. Die Idee zu diesem vierten Band der Handbuchreihe stammt vom Kollegen Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz, der die Mühen der Stoffsammlung und die Suche nach geeigneten Mitautoren auf sich genommen hat. Von vornherein war aber auch hier – ebenso wie beim "Rechtsmittel-Handbuch" – klar, dass die komplexen und schwierigen, teilweise wenig bekannten Fragen und Probleme, die strafverfahrensrechtliche Nachsorge mit sich bringt, nicht von nur zwei Autoren gemeistert werden konnten. Deshalb haben wir uns auch hier von Anfang an zur Teamarbeit entschlossen. Es ist uns dann gelungen, Mitautoren aus dem richterlichen, dem staatsanwaltlichen und dem anwaltlichen Bereich, ergänzt durch einen Rechtspfleger und einen Diplom-Verwaltungswirt, zu finden, von denen jeder Einzelne auf seinem (Fach-)Gebiet ein ausgewiesener Kenner der von ihm bearbeiteten Materie ist. Daraus ist dann ein Team von (Mit-)Autoren geworden, von denen jeder in dem von ihm bearbeiteten Bereich über umfassende Fachkenntnisse verfügt und aus seiner täglichen Arbeit weiß, was in der Praxis im Bereich der strafverfahrensrechtlichen Nachsorge erforderlich ist und was der Verteidiger/Rechtsanwalt wissen muss. Dieses Handbuch wird also erneut gestaltet von Praktikern für Praktiker.

Unser Anliegen war/ist es, nachdem es mit dem "Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", dem "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und auch mit dem "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" darum geht, dazu beizutragen, die "richtige" Wahrheitsfindung im Strafprozess zu sichern, dem Mandanten auch danach einen verlässlichen Partner zur Seite zu stellen. Deshalb hoffen wir, dass dieses Handbuch ebenso viel Zuspruch von Verteidigern, Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten erfährt, wie ihn die drei anderen Handbücher erfahren haben. Das Handbuch soll allen Benutzern eine praktische Arbeitshilfe sein. Es wendet sich in erster Linie – ebenso wie die drei anderen Bücher aus der Reihe – an den Strafverteidiger, und zwar sowohl an den erfahrenen Strafverteidiger als auch an den Berufsanfänger bzw. den Rechtsanwalt, der nicht so häufig mit Strafsachen zu tun hat. Es wendet sich aber auch an den Rechtsanwalt, der nicht Verteidiger ist/war, aber nach Abschluss des Verfahrens vom Beschuldigten mit einer Frage konfrontiert wird, wie es denn nun in bestimmten Bereich weiter geht. Darüber hinaus werden aber auch Richter oder Staatsanwälte hier hoffentlich die Lösung eines in der täglichen Praxis auftretenden Problems finden, wenn es um die verfahrensrechtliche Nachsorge geht. Weil das Handbuch allen Benutzern eine praktische Arbeitshilfe sein soll, haben wir die Darstellung in ABC-Form fortgesetzt. Dies wiederum, weil diese Darstellungsform bei den anderen Handbüchern von Anfang an positiv aufgenom...

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