Am 21.11.2015 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes v. 17.11.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 1946). Mit dem Gesetz soll eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an eine von der EU-Kommission geführte Datenbank geschaffen werden. Ferner erfolgen redaktionelle Änderungen in § 9 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz.

Quelle: BR-Drucks 199/15

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 1/2016, S. 2

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