Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) will im Zeitraum von Oktober bis November dieses Jahres bundesweit Kolleginnen und Kollegen zu ihren Erfahrungen mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) befragen. Diese Befragung ist Teil des Forschungsvorhabens "Evaluierung der FGG-Reform", das im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz von einem privaten Unternehmen in Zusammenarbeit mit einer Juraprofessorin von der Universität Münster durchgeführt wird.

Nachdem das FamFG nun eine rund siebenjährige Praxisphase hinter sich hat, soll die rechtstatsächliche Untersuchung herausfinden, ob sich das Gesetz bewährt hat und ob die vom Gesetzgeber damit verfolgten Ziele erreicht worden sind. Hierzu sollen vor allem die mit der Umsetzung der Neuregelungen befassten Praktiker, also Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte und Notare zu Wort kommen.

Befragt werden soll eine zufällig ausgewählte Stichprobe unter diesen Berufsangehörigen. Die BRAK weist darauf hin, dass diejenigen Kollegen, die für die Befragung ausgewählt wurden, im Laufe des Oktobers eine E-Mail mit dem Link zur Online-Befragung erhalten. Die Teilnahme dauere 25 Minuten und werde anonym unter Wahrung des Datenschutzes durchgeführt. Die BRAK bittet diejenigen Kollegen, die diese Anfrage erhalten, das Vorhaben durch ihre Teilnahme zu unterstützen.

[Quelle: BRAK]

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