Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Allgemeines

Rz. 182 Ein Arbeitgeber ist insolvent, wenn er zahlungsunfähig ist. Da der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit in einer Vielzahl von Fällen aber nur schwer zu bestimmen ist, hat der Gesetzgeber in § 165 SGB III als Insolvenzereignis nicht den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bezeichnet, sondern gleichberechtigt drei Fallgruppen alternativ nebeneinander aufgeführt:mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / I. Geschützter Personenkreis

Rz. 121 Berechtigte im Sinne des BetrAVG sind gem. § 17 BetrAVG Arbeitnehmer, wobei der Arbeitnehmerbegriff des BetrAVG dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff entspricht. Das wesentliche Kriterium ist daher die persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit. Rz. 122 Nach § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG gelten die §§ 1 bis 16 BetrAVG entsprechend für Personen, die ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Betriebsschließung und Teilbetriebsschließung

Rz. 741 Hat der Insolvenzverwalter einen Betrieb vollständig zerschlagen und stillgelegt, so führt eine "Rekonstruktion" des Betriebs durch Erwerb der Betriebsmittel von Dritten durch einen neuen "Betriebsinhaber" nicht zu einem Betriebsübergang.[739] Rz. 742 Andererseits können aber selbst Übertragungen im Rahmen einer freiwilligen Liquidationsabwicklung unter § 613a BGB fal...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Besonderheiten nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Rz. 267 Auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit muss ein Insolvenzverwalter, der den Arbeitnehmer wegen fehlenden Beschäftigungsbedarfs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellt, hierbei billiges Ermessen i.S.d. § 315 BGB beachten. Die Anordnung der Freistellung ist unbillig, wenn der Insolvenzverwalter nicht unverzüglich Maßnahmen ergreift, um das Arbeitsverh...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 12. Rechtsfolgen des Widerspruchs

Rz. 935 Das BAG hat schon vor der gesetzlichen Regelung des Widerspruchsrechts in § 613a Abs. 6 BGB die Auffassung vertreten, der Widerspruch führe (rückwirkend) zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Betriebsveräußerer.[922] Vor Einführung des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB konnte der Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs widersprechen; er musste ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XVII. Haftung für Versorgungsansprüche in der Insolvenz

Rz. 1021 Für die Versorgungsansprüche bedeutet die Beschränkung der Anwendbarkeit des § 613a BGB , dass der Betriebserwerber nur den Teil der Leistung schuldet, den der Arbeitnehmer bei ihm erdient hat; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften (siehe § 5 Rdn 20 ff.) haftet dagegen der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung, der...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Bestimmung der Kündigungsendtermine

Rz. 349 Diese Rechtsregeln gelten insbesondere bei Betriebsstilllegungsentscheidungen.[366] Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeitnehmer nur noch während der jeweil...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / V. Inhalt und Umfang der Unterrichtung des Betriebsrates

Rz. 173 Der Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste gem. § 125 Abs. 1 InsO kann mit dem Anhörungsverfahren gem. § 102 Abs. 1 BetrVG verbunden werden.[156] Dann muss sich aus dem Interessenausgleich ergeben, dass der Betriebsrat zur Kündigung des betroffenen Arbeitnehmers angehört worden ist und eine abschließende Stellungnahme dazu abgegeben hat.[157] Rz. 174 Inw...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Wirkungen der Verfahrensunterbrechung

Rz. 30 Ein vom Gemeinschuldner geführter Rechtsstreit wird in jedem Fall spätestens mit der Verfahrenseröffnung nach den Regelungen der §§ 239, 242 ZPO unterbrochen. Die Unterbrechung dauert an bis zu einer etwaigen Aufnahme des Verfahrens durch den Verwalter. Rz. 31 Die Bestellung eines Insolvenzverwalters bewirkt verfahrensrechtlich, dassmehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / b) Umfang der Unterrichtungspflicht

Rz. 359 Nach der Rechtsprechung des BAG[379] besteht nur eine eingeschränkte Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsrat bei Wegfall des Erfordernisses einer Sozialauswahl wegen Betriebsstilllegung. Wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebes nicht vorzunehmen ist, braucht der A...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Inhalt der Unterrichtungsverpflichtung

Rz. 873 Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber müssen nunmehr die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang unterrichten übermehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Pflichten des Insolvenzverwalters

Rz. 398 Nach § 320 Abs. 2 SGB III hat der Insolvenzverwalter auf Verlangen der Arbeitsagentur das Insolvenzgeld zu errechnen und auszuzahlen, wenn ihm dafür geeignete Arbeitnehmer des Betriebs zur Verfügung stehen und die Arbeitsagentur die Mittel für die Auszahlung des Insolvenzgeldes bereitstellt. Es steht somit im Ermessen der Arbeitsagentur, ob der Insolvenzverwalter zu ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Übergang sämtlicher Betriebe eines Unternehmens auf zwei andere Unternehmen

Rz. 1029 Das BAG hat in einer Entscheidung vom 5.6.2002[1034] erstmals zu der Frage Stellung genommen, welche Rechtsfolgen der rechtsgeschäftliche Übergang sämtlicher Betriebe eines Unternehmens auf zwei (oder mehrere) andere Unternehmen nach § 613a BGB für die Existenz des beim übertragenden Unternehmen bestehenden Gesamtbetriebsrats auslöst und wie zu verfahren ist, um auc...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XII. Darlegungs- und Beweislastverteilung

Rz. 598 Im Kündigungsschutzprozess trifft den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG die Beweislast dafür, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Der Arbeitgeber hat in diesem Zusammenhang detailliert darzulegen, wie sich die von ihm behaupteten Umstände unmittelbar oder mittel...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / c) Vorrang betrieblicher Gründe/sog. Leistungsträgerregelung

Rz. 439 Der Vorrang betrieblicher Gründe, also der Ausschluss bzw. die Überwindung der sozialen Auswahl nach der so genannten Leistungsträger-Regelung bis zum 31.12.1998, war zwischenzeitlich ebenfalls eingeschränkt worden. Nach der Regelung in § 1 Abs. 3 KSchG seit dem 1.1.1999 mussten soziale Gesichtspunkte ausnahmsweise dann nicht berücksichtigt werden, wenn betriebstechn...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / 2. Erzwingbarkeit eines Transfersozialplans durch Streik

Rz. 82 Die Gewerkschaften können mit dem Streik auch sehr weitgehende Tarifforderungen verfolgen. Der Umfang einer Streikforderung, die auf ein tariflich regelbares Ziel gerichtet ist, unterliegt wegen der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsbetätigungsfreiheit einer Gewerkschaft und im Interesse der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie keiner gerichtlichen Kon...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / I. Konsultations- und Anzeigepflicht

Rz. 1042 Bei bevorstehenden Massenentlassungen muss der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter in der Rolle des Arbeitgebers vor Ausspruch der Kündigungen den Betriebsrat konsultieren und der örtlichen Arbeitsagentur unter Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrates diese Massenentlassung schriftlich anzeigen (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG).[1037] Die Mindestinhalte der Ko...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 5. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 107 Streitig ist, ob der Insolvenzverwalter bis zum Ablauf der Drei-Wochen-Frist gehindert ist, die geplante Betriebsänderung durchzuführen, mithin die betriebsbedingt veranlassten Kündigungen auszusprechen, wenn nicht vor Ablauf dieser Frist ein Interessenausgleich vereinbart wird oder der Insolvenzverwalter nach Ablauf dieser Frist die gerichtliche Zustimmung des Arbei...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / IX. Insolvenzrang der Sozialplanforderungen

Rz. 282 In der InsO sind die Sozialplanforderungen aus nachinsolvenzlich abgeschlossenen Sozialplänen nicht mehr als bevorrechtigte Insolvenzforderungen eingestuft, sondern als Masseforderungen (§ 123 Abs. 2 S. 1 InsO).[260] Sie sind nach § 53 InsO vorweg zu befriedigen. Das gilt auch dann, wenn sie auf eine noch vor der Insolvenzeröffnung geplante Betriebsänderung zurückgeh...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 7. Arbeitsaufnahme und Arbeitsbedingungen im Erwerberbetrieb

Rz. 781 In der Weiterbeschäftigung der übernommenen Mitarbeiter im Erwerberbetrieb liegt keine mitbestimmungspflichtige Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG .[783] Rz. 782 Beim (Teil-)Betriebsübergang gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich in ihrem bisherigen Bestand auf den Erwerber über.[784] Der nicht gekündigte Arbeitnehmer muss demgemäß kein ausdrüc...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / VII. Der frühere Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers

Rz. 36 Der frühere Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers,[31] soweit deren Feststellung durch rechtskräftiges Urteil eines Gerichts für zulässig erachtet wurde, ist weggefallen.[32] Dies ist weder verfassungsrechtlich [33] noch unionsrechtlich [34] zu beanstanden. Rz. 37 Aufgrund des von der Rechtsprechung hergestellten untrennbaren Zusammenhangs zwischen...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 8. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Freistellung

Rz. 296 Hinweis Die unwiderrufliche Freistellung zur Erfüllung der etwaigen Resturlaubsansprüche des freigestellten Arbeitnehmers war zwischenzeitlich aufgrund einer neueren Handhabung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (gemeinsame Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und der Bundesagentur für Arb...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Zulässigkeit einer Auswahl nach Altersgruppen

Rz. 448 Als zulässig wird aufgrund der seit dem 1.1.1999 wiederhergestellten Fassung des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG ("sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse") auch die Bildung von Alters(struktur)gruppen bei der Sozialauswahl zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur angesehen.[460] Die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte – auch für die vor dem 1.1.200...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 5. Erhaltung bzw. Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

Rz. 158 Eine grobe Fehlerhaftigkeit liegt nicht vor, wenn eine ausgewogene Personalstruktur geschaffen oder erhalten wird. Der Begriff der ausgewogenen Personalstruktur lässt dem Arbeitgeber einen weiten Ermessensspielraum. Streitig ist aber, ob er gerichtlich voll nachprüfbar ist.[140] Rz. 159 Dies gilt auch für die Herausnahme von Arbeitnehmern aus einer Vergleichsgruppe je...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / II. Außer- oder innerbetriebliche Ursachen

Rz. 338 Die dringenden betrieblichen Erfordernisse für eine betriebsbedingte Kündigung i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Umständen oder durch außerbetriebliche Gründe ergeben. Diese betrieblichen Erfordernisse müssen "dringend" sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.[358] Grundsätzlich ist das Beschäftigungsbedürfnis für ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Freie Arbeitsplätze

Rz. 375 Trotz Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers kann eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung besteht; diese besteht grundsätzlich nur auf einem freien oder voraussehbar bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers frei werdenden Arbeitsplatz,[395] auf dem der Arbeitnehmer ohne Änderu...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 3. Einzelaspekte der Vermutungswirkung der Namensliste

Rz. 130 Ein formgültiger Interessenausgleich mit Namensliste hat für die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess also maßgebliche Bedeutung. Bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste kehrt sich im Kündigungsschutzprozess, in dem der Arbeitgeber im Allgemeinen für das Vorliegen von dringenden betrieblichen Erfordernissen und die ordnungsgemäß...mehr

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Keine Verzinsung von Erstattungen bestimmter Steuern im Einspruchsverfahren

Leitsatz Prozesszinsen können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige den Prozess selbst führt. Die Verzinsung von Steuererstattungen kommt nur für die im Gesetz benannten Steuern in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin legte gegen eine Steueranmeldung gegenüber dem zuständigem Hauptzollamt Einspruch ein, nachdem die entsprechende Steuer bezahlt worden war. N...mehr

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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von "LOF.Sattelzugmaschinen"

Leitsatz 1. Seit dem VerkehrStÄndG vom 5. Dezember 2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer bindend. Die durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Feststellung bezüglich Fahrzeugklasse und Aufbauart stellt seither gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG einen Grundlagenbeschei...mehr

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Verspätungsgeld (3): Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht; Finanzrechtsweg gegeben

Leitsatz 1. Für Klagen, die sich gegen das Verspätungsgeld richten, ist der Finanzrechtsweg eröffnet. 2. § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung. 3. Eine Doppelbestrafung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn gegen einen Mitteilungspflichtigen ausschließlich ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 EStG, nicht aber eine Geldbuße nach § 50f EStG erhob...mehr

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Verspätungsgeld (1): Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht

Leitsatz 1. Wird gegen einen Mitteilungspflichtigen ausschließlich ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 EStG, nicht aber zusätzlich eine Geldbuße nach § 50f EStG erhoben, kann per se keine Doppelbestrafung vorliegen. 2. Der Schutzbereich des Art. 50 EUGrdRCh wird durch die Festsetzung eines Verspätungsgeldes nicht berührt. 3. Die Regelungen des § 22a Abs. 1 und Abs. 5 EStG s...mehr

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Was gilt, wenn durch Gesellschafterbeschluss dauerhaft von der Satzung abgewichen wird?

Zusammenfassung Ein Gesellschafterbeschluss, durch den dauerhaft von der GmbH-Satzung abgewichen wird, unterliegt bei seiner Anmeldung zum Handelsregister erhöhten formalen Voraussetzungen. Dazu gehört insbesondere, dass der notariell beurkundete Beschluss in die Satzungsurkunde aufgenommen wird. Hintergrund Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG war die Zurückweisung eines Ant...mehr

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Vertretung der KG in der Gesellschafterversammlung ihrer Komplementär-GmbH

Zusammenfassung Ist bei einer GmbH & Co. KG die KG einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft), wird die KG in der Gesellschafterversammlung ihrer Komplementärin durch deren Geschäftsführer vertreten, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Hintergrund Die Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG hatte ...mehr

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Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Vgl. hierzu die Hinweise im laufenden Text sowie: Becker/Schmidbaur, Sozialhilfe als Darlehen nach § 15b BSHG – Theorie und Praxis, info also 1991 S. 3. Schoch, Rückforderungen und Aufrechnungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Sozialhife (SGB XII) und nach dem Sozialverwaltungsverfahren (SGB X), ZfF 2008 S. 241. Schwabe, Rückzahlung von Sozialhilfe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. die im laufenden Text genannten Fundstellen sowie: Acher, Darlehensgewährung und Darlehensrückforderung in der Sozialhilfe, ZfF 1989 S. 121. Baur/Mertins, Sozialhilfe nach dem SGB XII in stationären Einrichtungen, NDV 2006 S. 179. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009 S. 94 und 136. Heinz, Abdeckung besonderer Bedarfslage...mehr

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Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

Leitsatz Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es ermöglichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmt...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / D. Die Wahrnehmung der Rechte der minderjährigen Miterben: gerichtliche Genehmigung

Rz. 239 Beispiel Die Erbengemeinschaft besteht aus dem minderjährigen Erben, der zu ⅛ am Nachlass beteiligt ist, sowie aus drei anderen Miterben, die zu ⅜, 2/8 und 2/8 Miterben sind. Gegen die Stimme des Minderjährigen, vertreten durch seine Eltern, wird beschlossen, einen Kredit aufzunehmen, um den anstehenden kostspieligen Neuanstrich des Hauses zu bewältigen. Ferner soll ...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 31 Der Erwerb eines Erbanteils (mit Grundstück oder Erwerbsgeschäft) durch den Minderjährigen

Rz. 257 Der Erwerb eines Erbanteils durch den Minderjährigen, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, bedarf im Grundsatz keiner familiengerichtlichen Genehmigung gem. § 1643 BGB, denn das Gesetz, insbesondere §§ 1821, 1822 BGB, stellt solches Erfordernis nicht auf. Mit dem Erwerb eines Erbanteils ist die Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern verbunden (§ 2382 BGB). D...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 24 Die Willensbildung in der Miterbengemeinschaft

Rz. 223 Die Verwaltung des Nachlasses obliegt der Erbengemeinschaft (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die von den Miterben mit Wirkung für den Nachlass zu dessen Erhaltung, Nutzung oder Mehrung vorgenommen werden.[1] Das kann Verpflichtungsgeschäfte, aber auch Verfügungsgeschäfte beinhalten. Auch die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten u...mehr

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Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage

Leitsatz Die Lieferung von Pflanzen bildet mit den damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung, wenn auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbständiges Drittes (Gartenanlage) geschaffen wird. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 1, Abs. 9, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Art. 14 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), §...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / II. Der Minderjährige als Bedachter eines Erbvertrags und/oder als Vertragsgegner

Rz. 30 Beispiel Der Onkel Otto hat in einem Erbvertrag, den er mit seiner Frau geschlossen hat, seinen 14 Jahre alten Neffen Max zum Alleinerben eingesetzt. Nun will Otto eines seiner Grundstücke an seinen anderen Neffen Norbert, der 16 Jahre alt ist, verschenken. Max soll dem zustimmen. Durch die Zustimmung des minderjährigen Erben (Max), der im Erbvertrag bedacht, aber nich...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / A. Allgemeines zur Abschichtung

Rz. 325 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: A, B, C und D. D soll aus der Erbengemeinschaft gegen eine Geldzahlung ausscheiden. Im Nachlass befindet sich ein Grundstück. Es gibt zunächst ein Grundgeschäft zwischen dem ausscheidungswilligen Miterben D einerseits und den verbleibenden Miterben andererseits. Der Erstgenannte verspricht, mit der Zahlung abgeschichtet zu sein,...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 45 Die persönliche Teilauseinandersetzung

Rz. 324 Die persönliche Teilauseinandersetzung kann auf zwei Wegen erfolgen: Erstens durch die Übertragung des Erbteils des ausscheidenden Miterben auf die in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben oder einigen von diesen (dazu siehe Rdn 256 ff.). Zweitens kann sie neuerdings – auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH[23] – durch eine Abschichtung des ausscheidenden ...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 19 Eintritt in eine Personengesellschaft aufgrund Gesellschaftsvertrags nebst Verfügung von Todes wegen

Rz. 191 Beim Tod eines Gesellschafters einer OHG wird gemäß § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB die Gesellschaft nicht aufgelöst. Eine GbR wird beim Tod eines Gesellschafters gemäß § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Gesellschaft mit den verbliebenen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. Rdn 184). Der Gesellschaftsvertrag der OHG kann auch ...mehr

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Vorwort

Die vorliegende vollständig überarbeitete und erweiterte 3. Auflage kann – wie die Vorauflagen – nur eine Skizze darstellen. Die Vollständigkeit der zu behandelnden Besonderheiten des Minderjährigen im Erbrecht ist nicht überall zu erreichen. So wurden etwa die Besonderheiten, dass der Minderjährige nicht durch seine Eltern oder wenigstens einen Elternteil, sondern durch ein...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 9 Der gesetzliche Vertreter als Allein- oder Miterbe

Rz. 92 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow´sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder, auch der minderjährigen Kinder, beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig beim...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtliche Anfechtung

§ 13 Die erbrechtliche Anfechtung (§§ 2078 ff. BGB) Rz. 122 "Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung , durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung von Todes wegen aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht" (§ 2081 Abs. 1 BGB). Ist der Minderjährige ...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / C. Verfügung des Vorerben über ein Nachlassgrundstück

Rz. 386 Es bedarf der Zustimmung des Nacherben, will der Vorerbe über ein Grundstück verfügen (vgl. § 2113 BGB), ohne dass die Verfügung beim Eintritt des Nacherbfalles unwirksam ist. Die Zustimmung bewirkt, dass der Nacherbe durch die Verfügung des Vorerben über das Grundstück nicht beeinträchtigt i.S.d. § 2113 BGB ist. Für den Minderjährigen erteilt dessen gesetzlicher Ver...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / § 2 Der Minderjährige als Erbvertrag-Erblasser

Rz. 5 Der 16-jährige Minderjährige kann zwar ein Testament errichten (siehe Rdn 1), aber als Erblasser keinen Erbvertrag abschließen (§ 2275 BGB). Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 (BGBl I S. 1429) können nur noch unbeschränkt Geschäftsfähige Erbverträge abschließen (§ 2275 BGB n.F.).[1] Die folgenden Ausführungen gelten also nur noch für Erbve...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 17 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns

Rz. 172 Ist der Minderjährige Alleinerbe eines Einzelkaufmanns, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familiengerichts, denn § 1645 BGB erfasst nur den Beginn ei...mehr