Die vorliegende vollständig überarbeitete und erweiterte 3. Auflage kann – wie die Vorauflagen – nur eine Skizze darstellen. Die Vollständigkeit der zu behandelnden Besonderheiten des Minderjährigen im Erbrecht ist nicht überall zu erreichen. So wurden etwa die Besonderheiten, dass der Minderjährige nicht durch seine Eltern oder wenigstens einen Elternteil, sondern durch einen Vormund vertreten wird, nur ganz am Rande behandelt.

Eine Skizze ist es auch deshalb, weil Schrifttum und Rechtsprechung nicht umfassend, aber stets weiterführend zitiert wurden.

So wendet sich die Skizze gleichermaßen an Praxis und Wissenschaft. Der Praxis werden Wege aufgezeigt, wie auch nicht alltägliche Fälle zu lösen sind; die Wissenschaft ist dadurch angesprochen, dass eine Reihe von wichtigen Fragen näher untersucht und nicht selten aufhellend beantwortet sind.

Für Anregungen und Kritik danke ich.

Konstanz, im Februar 2019

Prof. Dr. Jürgen Damrau

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